Donnerstag, 24. September 2020

Bischof Ackermann im Interview: "Entschädigungszahlungen wären möglicherweise deutlich höher, aber dann gäbe es andere Beweisanforderungen und auch steuerrechtliche Fragen. Das könnte von Opfern als hohe Hürde empfunden werden und das wollen wir nicht."

Bildquelle: nwzonline.de

Frage: "Bischof Ackermann, die Höhe von bis zu 50.000 Euro, die die Bischöfe in ihrer jetzt beschlossenen Ordnung für Anerkennungsleistungen aufgenommen haben, stand schon seit dem Frühjahr 2020 fest. Gab es zwischendurch Überlegungen, die Summe noch zu erhöhen? Es gab viel Kritik, der Betrag sei zu niedrig…"

Ackermann: "Nein, die Höhe der Anerkennungszahlungen haben wir nicht noch einmal diskutiert. Wir hatten schon bei der Frühjahrs-Vollversammlung 2020 beschlossen, uns am oberen Bereich der zivilrechtlichen Schmerzensgeldtabelle zu orientieren. Jetzt ging es darum, ein konkretes Verfahren zu etablieren. Es gibt aber eine Härtefallregelung. Das Gremium, das über die Zahlungen entscheidet, kann in begründeten Einzelfällen mehr als 50.000 Euro auszahlen. Grundsätzlich handelt es sich bei dem jetzt beschlossenen System aber juristisch gesehen bewusst um Anerkennungszahlungen im Sinne von Schmerzensgeld und keine Entschädigungszahlungen. Die wären möglicherweise deutlich höher, aber dann gäbe es andere Beweisanforderungen und auch steuerrechtliche Fragen. Das könnte von Opfern als hohe Hürde empfunden werden und das wollen wir nicht..."

Frage: "Ein Rücktritt kann ein wichtiges Zeichen sein. In der Politik geschehen Rücktritte ja auch nicht erst, wenn ein Skandal schon vollkommen aufgearbeitet ist. Können Sie es nachvollziehen, dass Opfervertreter Rücktritte auch für die Kirche fordern?"

Ackermann: "Wir haben in der Kirche eine andere Kultur als in der Politik. Wer zurücktritt, vollzieht zwar ein großes Symbol und macht den Weg frei für einen Nachfolger, aber gleichzeitig ist er dann auch aus der Verantwortung heraus. Wir wollen in der Kirche aber Verantwortung übernehmen und uns der Aufarbeitung stellen."


das vollständige Interview auf katholisch.de lesen


Montag, 21. September 2020

Bistum Trier: Bistum Trier bestätigt Hinweise, wonach der ehemalige Bischof von sexuellen Übergriffen des Priesters wusste und ihn anschließend systematisch versetzt und befördert hat

Das Bistum Trier bestätigte am heutigen Montag, dass Hinweise vorlägen,  wonach der ehemalige Bischof Stein von sexuellen Übergriffen eines Priesters wusste. Der beschuldigte Priester werde in den Bistums-Akten inzwischen als Missbrauchstäter geführt. 

Die Betroffenen-Initiative MissBiT wirft Stein vor, als Bischof (1967 bis 1980) Informationen zu Missbrauch durch Priester erhalten zu haben. Anstatt Strafverfahren einzuleiten habe er Beschuldigte gedeckt, Priester versetzt und teilweise befördert. Als Beleg führt der Historiker und Missbit-Vorsitzende Thomas Schnitzler etwa einen Brief des damaligen Leiters des kirchlichen Gerichts an Stein an. (katholisch.de)


  • Die Vorwürfe der Missbrauchsvertuschung gegen den ehemaligen Trierer Oberhirten wiegen schwer: Anstatt Strafverfahren einzuleiten, habe der Bischof die Beschuldigten gedeckt, Priester systematisch versetzt und teilweise befördert:  (katholisch.de)


Freitag, 18. September 2020

Bistum Trier: "Jede Pause griff er sich eines der Kinder. Bei uns in der Klasse hat es jedes der 20 Kinder getroffen.“ - Neue Vertuschungsvorwürfe gegen ehemaligen Trierer Bischof Stein


Neue Vertuschungs-Vorwürfe im Bistum Trier

Im Bistum Trier gibt es neue Vertuschungs-Vorwürfe gegen den ehemaligen Bischof Bernhard Stein. Ein Pfarrer soll vor Jahrzehnten Dutzende Kinder missbraucht und dies auch dem damaligen Bischof gegenüber zugegeben haben.

Das Bistum Trier bestätigte, dass es Hinweise gebe, wonach der 1993 verstorbene Bischof Stein Kenntnis von den Übergriffen des Pfarrers gehabt habe.

Eine Betroffene berichtet von zahllosen Übergriffen in einer Dorfschule im heutigen Kreis Vulkaneifel. Der Pfarrer, der dort Religion unterrichtete, soll sich über Jahre an Schülern und Schülerinnen vergangen haben - in der großen Pause, wenn er mit einem Kind im Klassenraum alleine war.

Nach Informationen des SWR wurde der Pfarrer 1970 von Bischof Stein an das Offizialat, das Kirchengericht, nach Trier versetzt. Sieben Jahre später bekam der Geistliche wieder eine eigene Pfarrei im Kreis Trier-Saarburg.

swr.de



„Beim Alter war er nicht wählerisch, und das Geschlecht war ihm auch egal.“

Neue Vertuschungsvorwürfe gegen ehemaligen Trierer Bischof Stein: Ein Geistlicher, der vor Jahrzehnten Dutzende Kinder missbraucht hat, soll beim damaligen Bistumsoberhaupt gebeichtet haben – und wurde dafür aus der Schusslinie genommen. Nach Recherchen unserer Zeitung soll Stein in den 70er Jahren einen Bistumspriester als Pastor im Kreis Trier-Saarburg eingesetzt haben, obwohl er von dessen sexuellen Vorlieben für Kinder wusste. Eine Sprecherin des Bistums sagte, es gebe Hinweise dafür, dass Bischof Stein Kenntnis von den Übergriffen des Priesters gehabt habe. Der 1915 geborene katholische Geistliche soll sich nach Volksfreund-Informationen ab den 50er Jahren an Dutzenden Mädchen und Jungen vergangen haben. Ein Mädchen aus der Verwandtschaft soll er das erste Mal missbraucht haben, als das Kind vier Jahre alt war. Ein anderes Opfer des Priesters berichtet von zahllosen Übergriffen auf Schüler einer Dorfschule im heutigen Kreis Vulkaneifel: „Beim Alter war er nicht wählerisch, und das Geschlecht war ihm auch egal.“ Als Ende der 60er Jahre Vorwürfe zunahmen, wurde der Dechant ans Offizialat, das kirchliche Gericht, nach Trier versetzt – mit Wissen und Billigung Bernhard Steins. Aus internen Unterlagen des Generalvikariats geht hervor, dass der Bischof von dem Missbrauchspriester zuvor selbst über „meine ungebührliche Hinneigung zu Kindern“ informiert worden war. Stein sei in dem Gespräch „sehr teilnehmend und väterlich“ gewesen, „ohne mir persönlich Vorwürfe zu machen“, heißt es in einem Brief an den damaligen Generalvikar. Der Bischof habe dann noch gefragt, „ob ich die Dinge im Sakrament in Ordnung gebracht habe“. Gemeint ist wohl die Beichte. Nach mehreren Jahren im Offizialat übernahm der Priester 1977 wieder eine eigene Pfarrei im Kreis Trier-Saarburg. 1994 starb er im Alter von 78 Jahren. (...) / Quelle: volksfreund.de



„Jede Pause griff er sich eines der Kinder. Bei uns in der Klasse hat es jedes der 20 Kinder getroffen.“ 

Ein katholischer Priester aus dem Bistum Trier soll sich über Jahrzehnte hinweg an Dutzenden Kindern vergangen haben, ohne dass der gebürtige Hunsrücker dafür zur Verantwortung gezogen worden ist. Die von mehreren Opfern gegen den 1994 verstorbenen Mann erhobenen Vorwürfe wiegen schwer. Wenn die Schilderungen stimmen – und daran gibt bei den unserer Zeitung vorliegenden Dokumenten keine Zweifel – hat der Dechant zahllose minderjährige Mädchen und Jungen missbraucht, gedemütigt oder geschlagen. Und: Das Trierer Generalvikariat und der damalige Bischof Bernhard Stein wussten von den pädophilen Neigungen des Geistlichen; auch die Schulbehörde und die Koblenzer Staatsanwaltschaft hatten den Mann Opferaussagen im Blick. Mehr aber auch nicht. Es gab einst zwar strafrechtliche Ermittlungen, aber keine Verurteilung.  (...)  Quelle: volksfreund.de



ehemaliger Trierer Generalvikar und heutiger Vorsitzender der DBK, Georg Bätzing: System für Anerkennungszahlungen soll bis Jahresende stehen

 Noch ist das System der Anerkennungszahlungen für Missbrauchsopfer unklar. Der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Bischof Georg Bätzing, will aber keinen weiteren Aufschub:  Bis Ende des Jahres soll es stehen.

"Ich möchte, dass wir das nicht weiter aufschieben", sagte er im Interview des Bonner "General-Anzeiger" (Freitag). "Und ich habe das gute Gefühl, dass wir das Versprechen, offene Verfahrensfragen bis zum Herbst zu klären, einhalten und wir bis Ende des Jahres ein System haben, so dass die Betroffenen die Anerkennungszahlungen auch bekommen können." Bätzing weiter: " "Wir wollen ein einheitliches System, eine unabhängige Festlegung der Leistungshöhe und dass alle Geschädigten einen Zugang dazu haben."

Die Frage der Finanzierung dieses Systems sei lt. Bätzing sekundär: In seinem Bistum Limburg würden die Anerkennungszahlungen nicht aus der Kirchensteuer finanziert. "Aber nicht jedes Bistum hat diese Möglichkeit. Und man muss letztlich ja auch sagen: Alles Geld, das eine Diözese hat, gehört den Gläubigen einer Diözese."

domradio.de

Donnerstag, 3. September 2020

Johanneum Homburg : "Gedenkort.net" bittet um Unterstützung bei Unterschriftenaktion

Sie haben Unterstützung verdient!

In Einrichtungen der katholischen Kirchen haben viele tausend Menschen sexualisierte Gewalt erfahren. Bis heute werden die Betroffenen mit ihrem Leid allein gelassen und es gibt keine würdigen Entschädigungen.

Jetzt endlich beraten die Ordensgemeinschaften über Zahlung von „Anerkennungsleistungen“. Die Betroffenen werden von diesen Verhandlungen ausgeschlossen. Wir wollen den Verantwortlichen der Kirchen und katholischen Orden klar machen, dass sie nicht mit einem Taschengeld davon kommen können. Die Folgen der Verbrechen wirken bis heute.

Wir fordern: Die katholische Kirche muss endlich die Taten aufarbeiten und die Betroffenen angemessen entschädigen.


Die Betroffenen fordern:

  • Alle Aktenbestände der Ordensgemeinschaften müssen gesichert und einer staatlich eingesetzten Kommission („Wahrheitskommission“) zur Verfügung gestellt werden, wo und wann immer es seit 1945 einen Verdacht auf sexuellen Missbrauch durch Angehörige dieser Gemeinschaften gibt.
  • Die Orden müssen sich bereit erklären, an der Aufklärung und Aufarbeitung der Missbrauchsfälle aktiv mitzuwirken, andernfalls sie ihre Privilegien (z.B. den Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts) gefährden.
  • Beim Missbrauch durch Geistliche darf nicht unterschieden werden, ob der Täter Diözesanpriester oder ein Ordensangehöriger war. Die Deutsche Bischofskonferenz muss sich in der Pflicht sehen, trotz aller kirchenrechtlicher Trennung zwischen Orden und Bistümern die Missbrauchsopfer gleich zu behandeln.
  • Die Mitwirkung Betroffener an den sie angehenden Entscheidungen muss zur Selbstverständlichkeit werden.
  • Die von der DOK in die Gremien des Synodalen Weges entsandten Ordensangehörigen sollen dort die öffentlich verkündeten Bereitschaften der Orden offensiv vertreten und sich für die Interessen der Betroffenen einsetzen.
  • Auch in der Entschädigungsfrage sind die Opfer aus Bistümern und Orden gleich zu behandeln. Der Verweis auf verarmte Ordensgemeinschaften darf nicht zur Ungleichbehandlung führen.
  • Eine angemessene Entschädigung hat sich zu orientieren an den Empfehlungen, die im Mai 19 von Experten/innen im Auftrag und für die Bischofskonferenz vorgelegt wurden.




PS.
Für Bernd.
Und alle anderen. 
- Dank an Micha und sein Team.  
 
Claudia