"Institutionelle Anträge können nur bearbeitet werden, soweit sich die Institutionen am Ergänzenden Hilfesystem beteiligen."
Betroffene institutionellen Missbrauchs konnten bisher Hilfeleistungen beim FSM beantragen. Diese wurden nicht aus dem Fonds Sexueller Missbrauch im familiären Bereich finanziert, sondern von den verantwortlichen Institutionen selbst (gegegebenfalls) bewilligt und bezahlt.
Die katholische Kirche (sowohl die Bischofskonferenz als auch die Deutsche Ordenskonferenz) hat sich dazu entschieden, sich nur bis zum 31.12.2019 an den Hilfeleistungen zu beteiligen.
Quelle:"Fonds Missbrauch"