Römische Glaubenskongregation schließt Fall eines Trierer Bistumspriesters ab.
Trier/Rom: - Die Kongregation für die Glaubenslehre in Rom hat einem Priester des Bistums Trier, der sich seit 2003 im Ruhestand befindet, dauerhaft verboten, seinen priesterlichen Dienst öffentlich auszuüben und sich in der Öffentlichkeit als Kleriker zu präsentieren. Der Priester, der seit Beginn seines Ruhestandes nicht mehr im Bistum Trier lebt, hat sich in der ersten Hälfte der 1980er Jahre des sexuellen Missbrauchs an zwei Minderjährigen schuldig gemacht; im Fall eines Jugendlichen unter 16 Jahren des mehrfachen schweren sexuellen Missbrauchs. Damals war er Pfarrer in einer Koblenzer Gemeinde. Der Priester hat den Missbrauch eingestanden.
Etwa zeitgleich mit der Bekanntgabe des römischen Strafdekretes Ende des vergangenen Jahres hat sich unabhängig davon eine weitere betroffene Person beim Bistum gemeldet. Aufgrund dieser Meldung hat das Bistum eine neue kirchenrechtliche Voruntersuchung gegen den Priester eingeleitet.
Quelle: Interne Pressemitteilung des Bistums Trier, Bischöfliches Generalvikariat, Rundschreiben, 15.01.2020
Nach Angaben einer Bistumssprecherin wurde die Koblenzer Staatsanwaltschaft über die neuen Vorwürfe informiert. In den zuvor bekannten Missbrauchsfällen seien die Ermittlungen wegen Verjährung eingestellt worden. (volksfreund.de)
Im Bistum Trier wurden bisher zwei (!) Kleriker wegen Missbrauchs aus dem Klerikerstand entlassen. In einem weiteren Fall habe der Priester von sich aus um Entlassung aus dem Klerikerstand gebeten.
Seit Bekanntwerden des Missbrauchsskandals in der katholischen Kirche vor rund zehn Jahren sind im Bistum Trier 36 noch lebende Priester des sexuellen Missbrauchs beschuldigt worden. In der Regel würden gegen alle beschuldigten Priester kirchenrechtliche Voruntersuchungen eingeleitet, sagte die Sprecherin des Bistums. Bis auf nun vier Verfahren seien alle abgeschlossen. In insgesamt zwei Fällen seien Priester wegen Missbrauchs aus dem Klerikerstand entlassen worden. In einem weiteren Fall habe der Betroffene von sich aus um Entlassung aus dem Klerikerstand gebeten.
(sueddeutsche.de)
Erfahrungen aus dem Bistum Trier selbst, belegen, dass dies nicht die Lösung sein kann
Wir halten fest: mindestens 36 beschuldigte noch lebende Priester, zwei davon entlassen, einem wurde nahegelegt, um Entlassung aus dem Klerikerstand zu bitten. Macht insgesamt drei. Drei von 36 (!) Ganz ganz großes Kino!
Ein Fall bleibt da besonders in Erinnerung. Der Fall des Priesters U. - Belegt mit dem Verbot, priesterlicher Aufgaben nicht mehr in der Öffentlichkeit auszuführen zu dürfen. Resultat: U. feierte in einem kleinen saarländischen Ortsteil weiterhin Messen. Nein, nicht offiziell. Sondern in einem Privathaushalt. Für seine anhänglichen Gläubigen. Kinder ausgeschlossen? Nein.
ca
Nach Angaben einer Bistumssprecherin wurde die Koblenzer Staatsanwaltschaft über die neuen Vorwürfe informiert. In den zuvor bekannten Missbrauchsfällen seien die Ermittlungen wegen Verjährung eingestellt worden. (volksfreund.de)
Im Bistum Trier wurden bisher zwei (!) Kleriker wegen Missbrauchs aus dem Klerikerstand entlassen. In einem weiteren Fall habe der Priester von sich aus um Entlassung aus dem Klerikerstand gebeten.
Seit Bekanntwerden des Missbrauchsskandals in der katholischen Kirche vor rund zehn Jahren sind im Bistum Trier 36 noch lebende Priester des sexuellen Missbrauchs beschuldigt worden. In der Regel würden gegen alle beschuldigten Priester kirchenrechtliche Voruntersuchungen eingeleitet, sagte die Sprecherin des Bistums. Bis auf nun vier Verfahren seien alle abgeschlossen. In insgesamt zwei Fällen seien Priester wegen Missbrauchs aus dem Klerikerstand entlassen worden. In einem weiteren Fall habe der Betroffene von sich aus um Entlassung aus dem Klerikerstand gebeten.
(sueddeutsche.de)
Erfahrungen aus dem Bistum Trier selbst, belegen, dass dies nicht die Lösung sein kann
Wir halten fest: mindestens 36 beschuldigte noch lebende Priester, zwei davon entlassen, einem wurde nahegelegt, um Entlassung aus dem Klerikerstand zu bitten. Macht insgesamt drei. Drei von 36 (!) Ganz ganz großes Kino!
Welch eine verheerende Signalwirkung. Die Rede ist von schwerem sexuellen Missbrauch. Die Taten sind strafrechtlich verjährt. Die Opfer leiden mitunter lebenslänglich unter den Folgen des sexuellen Missbrauchs.
Welches Signal bei den Opfern ankommt? - "Lohnt sich nicht, sich ans Bistum zu wenden und das Bistum zu informieren. Passiert doch eh so gut wie nichts." - Und nein, es macht Betroffenen alles andere als Mut, sich zu melden.
Der Priester darf weiterhin Priester sein. Er wird vermutlich nicht mehr öffentlich zelebrieren. - Vorausgesetzt - er hält sich an seine Auflagen bzw. Verbote. Schließlich haben die letzten 10 Jahre gezeigt, wie häufig Priester gegen die Auflagen verstoßen und sich Ackermanns Verboten einfach widersetzten.
Ein Fall bleibt da besonders in Erinnerung. Der Fall des Priesters U. - Belegt mit dem Verbot, priesterlicher Aufgaben nicht mehr in der Öffentlichkeit auszuführen zu dürfen. Resultat: U. feierte in einem kleinen saarländischen Ortsteil weiterhin Messen. Nein, nicht offiziell. Sondern in einem Privathaushalt. Für seine anhänglichen Gläubigen. Kinder ausgeschlossen? Nein.
Wo bleibt der Appell von Bischof Ackermann an die Priester, selbst um die Entlassung aus dem Klerikerstand zu bitten, wenn die Priester es schon von sich aus nicht tun?
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