Am Rheinbacher Konvikt des Pallottiner-Ordens gab es Anfang der 1960er Jahre mindestens drei Fälle des sexuellen Missbrauch. Ein Täter soll sein Opfer mit 50.000 Euro abgefunden haben.
Konkret habe es im Jahr 2009, noch vor dem öffentlichen Bekanntwerden der Fälle, eine notarielle Vereinbarung zwischen dem mit dem Vorgang beauftragten Pallottiner-Pater Norbert Possmann und dem Opfer gegeben, die einerseits die Zahlung von 50 000 Euro vorsieht und andererseits im Gegenzug „Stillschweigen über die Sachverhalte des Vergleichs“ verlangt.
„Das hat der Betroffene als Schweigegeld verstanden“, sagt Becker. Das Opfer ist inzwischen verstorben und kann selbst nichts mehr dazu sagen. Allerdings bestätigte auch dessen Bruder dem General-Anzeiger, dass die Zahlung mit einem dauerhaften Schweigen über die gesamten Vorgänge assoziiert wurde. Pallottiner Norbert Possmann bestätigte jetzt den Sachverhalt, will die Zahlung aber anders verstanden wissen. „Es ist nicht üblich und war auch damals nicht üblich, Geld zu zahlen und damit verbunden Stillschweigen zu vereinbaren“, so Possmann. Dies sei nur in diesem einen Fall geschehen, man habe sich auf Anraten des Anwaltes auf diesen Passus geeinigt.
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