Das Bistum Hildesheim und der Jesuitenorden haben über lange Zeit wissentlich in Kauf genommen, dass Minderjährige durch den pensionierten Priester Peter R. gefährdet wurden. Zu diesem Ergebnis kommt das Münchner Institut für Praxisforschung und Projektberatung (IPP), das vom Bistum mit der Untersuchung beauftragt wurde und nun ein Gutachten vorgelegt hat.
Die Gutachter wiesen anlässlich der untersuchten Fälle auch auf grundsätzliche Probleme und Unzulänglichkeiten der katholischen Kirche im Umgang mit sexualisierter Gewalt hin.
Die Analyse des Falles Peter R. (im Gutachten "Anton P." genannt), der von 1982 bis 2003 im Bistum Hildesheim wirkte, "bringt gravierende Versäumnisse sowohl der Verantwortlichen des Bistums als auch des Jesuitenordens zutage", so die Gutachter. Demnach lassen sich insgesamt elf Fälle sexualisierter Gewalt nachweisen, die sich Peter R. während seiner Zeit in Hildesheim zuschulden kommen ließ. Mindestens sechs davon seien den Bistumsverantwortlichen bereits damals schon bekannt geworden.
Auch der Fall des jungen Mädchens wurde als "möglicher Fall einer Kindeswohlgefährdung nicht erkannt". Es sei nichts unternommen worden, um das Mädchen vor Kontaktaufnahmen durch Peter R. zu schützen. Und das, obwohl dem Bistum zu dieser Zeit alle Vorwürfe - sowohl im Bistum als auch im Berliner Canisiuskolleg - bekannt gewesen seien.