Willich. Es hat Jahre gedauert, bis die Straftaten des aus Willich stammenden Pfarrers Georg K. vor Gericht landeten. Im Februar wurde er wegen sexuellen Missbrauchs zu sechs Jahren Haft verurteilt. Sein Verteidiger hatte Revision beim Bundesgerichtshof eingelegt. Die ist jetzt nach Informationen der WZ gescheitert. Was bedeutet: Strafrechtlich ist das Verfahren beendet.
Noch nicht vorbei ist die Angelegenheit für die Missbrauchs-Opfer des Willichers. Soweit die Straftaten in Deutschland geschahen, haben diesen nun gute Möglichkeiten, auf Schadenersatz oder Schmerzensgeld zu klagen. „Mit einem Urteil im Rücken ist das für ein Zivilverfahren etwas leichter“, erklärt ein Staatsanwalt, der seinen Namen nicht nennen möchte. Schwieriger ist die Sache bei den Kindern, die in Südafrika Opfer von Georg K. wurden. Auch dort hatte es einen Prozess gegeben, der am Ende aber eingestellt worden war. Das geschah auch im Hinblick darauf, dass die Ermittlungsergebnisse über die Straftaten in Deutschland schon ausreichen würden. So stehen die Familien ohne gültiges Urteil da.
Sobald das Urteil rechtsgültig ist, geht es zur Glaubenskongregation nach Rom. Diese entscheidet letztlich über eine Enthebung aus dem Klerikerstand.