Donnerstag, 10. September 2015

Erzbistum Köln: Erftstädter Pfarrer weist in Pfarrbrief auf Pseudoerinnerungen bei sexuellem Missbrauch hin



"Erinnerungen sind trügerisch:

Und vor Gericht kann das zu dramatischen Fehlurteilen führen. Heißer Artikel in der Wochenzeitschrift „Die Zeit“ Nr. 33/2015, S. 29, 13. August.

Der Fall: Der Täter soll elf Jahre zuvor in einer Ferienfreizeit ein siebenjähriges Mädchen sexuell missbraucht haben. Das Amtsgericht glaubt der inzwischen jungen Frau. Der Täter, der seine Unschuld beteuert, wurde zu drei Jahren Haft verurteilt. Er verliert darüber seine Frau und seine Arbeit und muss mit dem schrecklichen Vorwurf leben.  Kein Einzelfall. Nach fünf Jahren wird er freigesprochen. Warum?: Er hat sich die Psychologin Beate Daber an Land gezogen, die weiß, dass
nach Jahren Pseudoerinnerungen entstehen können, die nicht mehr mit der Wirklichkeit übereinstimmen.

Hirnforscher beweisen seit langem, wie unzuverlässig unser Gedächtnis ist: Wir vergessen nicht nur, wir vereinfachen, wir verdrehen, wir halten Gelesenes und Gelerntes für Erlebtes. Und diese geistige Unschärfe führt vor Gericht und im Polizeiverhör zu Fehlurteilen. Schon Worte können verändern: Experiment: „Wie schnell waren die Autos, die zusammenstießen?“ oder: „Wie schnell waren die Autos, die zusammenkrachten“, ließ die Versuchsteilnehmer schon zehn Kilometer pro Stunde höher schätzen! „Das Gedächtnis ist leicht zu manipulieren“, sagen Fachleute. Die Opfer lügen dabei nicht, weil sie die Erinnerungen für echt halten, und die vermeintlichen Täter glauben oft wirklich, dass sie es waren. Und wie kann es sein, wenn eine vermeintliche Tat 35, 40, 45 Jahre zurückliegt?"

(Verfasser nicht angegeben, was schon etwas verwundert, wenn man bedenkt, dass normalerweise Weise unter dem Artikel auf der 1. Seite folgendes steht: "Ihr W. Hoffsümmer" (!) )