"Montag, 28. Juli 2014
Bischof von Trier hebt die Beurlaubung des ehemaligen Lebacher Pfarrers auf
Trier - Nachdem die Staatsanwaltschaft das Ermittlungsverfahren gegen den ehemaligen Pfarrer von Lebach wegen des im Juli 2012 gegen ihn erhobenen Vorwurfs des sexuellen Missbrauchs eines Minderjährigen im März dieses Jahres eingestellt hat, ist nun auch das kirchenrechtliche Verfahren abgeschlossen. Auch das kirchliche Verfahren kommt zu dem Ergebnis, dass dem Priester „kein strafrechtlich relevantes Vergehen im Sinne der 'Leitlinien der Deutschen Bischofskonferenz für den Umgang mit sexuellem Missbrauch Minderjähriger...' nachgewiesen werden kann.“ Infolgedessen hat Bischof Dr. Ackermann die Beurlaubung des Pfarrers, der inzwischen im Ruhestand ist, mit Datum vom 25. Juli 2014 aufgehoben.
Der Ruhestands-Pfarrer ist nun bereit, nach Kräften Aushilfen und Vertretungen zu übernehmen. Hierüber werden derzeit Gespräche geführt. Es ist jedoch bereits mit Bischof Dr. Ackermann vereinbart, dass sich der Pfarrer aus seiner bisherigen Wirkungsstätte, der Pfarreiengemeinschaft Lebach, fernhalten wird, um vor Ort nach den für alle Beteiligten belastenden Monaten eine ungestörte pastorale Arbeit zu ermöglichen."
Quelle: "bistum-trier.de"