Sonntag, 25. August 2019

Bistum Trier: Amtsgericht erlässt Strafbefehl gegen Trierer Diakon wegen Besitzes kinderpornografischer Schriften

Das Amtsgericht Trier hat einen Strafbefehl von 3.200 Euro gegen einen Diakon im Bistum Trier wegen des Besitzes kinderpornografischer Schriften erlassen.

Der Mann habe 15 kinderporno- und 15 jugendpornografische Dateien besessen, sagte eine Sprecherin des Amtsgerichtes Trier. Die Frist, in der der Mann Einspruch gegen den Strafbefehl einlegen könne, läuft heute um Mitternacht ab. Ohne Einspruch werde dieser am Dienstag rechtskräftig.

Der Mann ist ein sogenannter Diakon mit Zivilberuf. Er war bis vor kurzem im Trierer Klinikum Mutterhaus tätig. 

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