Donnerstag, 14. März 2019

Kardinal Marx: "Wir haben einen Maßnahmenkatalog" - und lassen einen Punkt außen vor

Der DBK-Vorsitzende und ehemalige Trierer Bischof, Kardinal Marx, präsentiert zum Abschluss der Frühjahrsvollversammlung überraschend einen "Maßnahmenkatalog". Tatsächlich handelt es sich hierbei jedoch um die "Fuldaer Erklärung" vom 27.09.2018. Und dies auch nur eingeschränkt: Während es in der "Fuldaer Erklärung" noch unter Punkt sechs hieß: "Wir wollen klären, wer über die Täter hinaus institutionell Verantwortung für das Missbrauchsgeschehen in unserer Kirche getragen hat", findet dieser Punkt auf der Frühjahrsvollversammlung 2019 keine Erwähnung mehr. 


Bildquelle: Wolfsburger Allgmeine Zeitung

Marx: "Manche Stimmen sind zu hören, die sagen, es müsse einen konkreten Maßnahmenkatalog geben. Ich kann da nur sagen: Wir haben diesen Katalog und an den dort genannten Punkten arbeiten wir."


Marx weiter: 

"Die konkreten Umsetzungen aus den in Fulda beschlossenen Punkten hat der Beauftragte der Deutschen Bischofskonferenz für Fragen des sexuellen Missbrauchs im kirchlichen Bereich und für Fragen des Kinder- und Jugendschutzes, Bischof Dr. Stephan Ackermann (Trier), bei der gestrigen Pressekonferenz vorgestellt. Ich rufe sie hier nur in Erinnerung und zwar jene fünf Teilprojekte, die für uns ein sichtbarer  Maßnahmenkatalog sind:

          1. das "Teilprojekt Unabhängige Aufarbeitung",
          2. das "Teilprojekt der Überprüfung und Weiterentwicklung des Verfahrens zu Leistungen in
              Anerkennung zugefügten Leids",
          3. das "Teilprojekt der Einrichtung unabhängiger Anlaufstellen für Betroffene",
          4. das "Teilprojekt zur Standardisierung in der Führung der Personalakten der Kleriker" und
          5. das "Teilprojekt zum Monitoring für die Bereiche der Intervention und der Prävention".

          6. Wir wollen klären, wer über die Täter hinaus institutionell Verantwortung für das                                  Missbrauchsgeschehen in unserer Kirche getragen hat.