- Es wurde eine bundesweite Erhebung durchgeführt, aus denen man Erkenntnisse gewinnen möchte, auf welcher Grundlage eine einheitliche, transparente und verbindliche Dokumentation über Missbrauchsbeschuldigungen in allen (Erz-)bistümern erfolgen kann und soll. Diese Aufgabe wird von einer sogenannten "Expertengruppe" übernommen.
- Nachdem selbst die MHG-Studie im September letzten Jahres die Einrichtung von unabhängigen Anlaufstelle für Betroffene empfohlen hat, werden zur Zeit Gespräche über eine mögliche Zusammenarbeit mit der "Geschäftsstelle Bundeskoordinierung Spezialisierter Fachberatung gegen sexualisierte Gewalt in Kindheit und Jugend" (BKSF) geführt.
- Zur Weiterentwicklung des gegenwärtigen Verfahrens zur Anerkennung des Leids fand am 27. Mai 2019 ein "Kick-off-Workshop" statt, bei dem 28, sogenannte "fachkundige" Personen aus Kirche und Gesellschaft", Vorschläge für eine Reform des aktuellen Systems erarbeitet haben. Eine "unabhängige Arbeitsgruppe" wird beauftragt, Grundsätze für die Überarbeitung und Weiterentwicklung des Verfahrens vorzulegen, die auf möglichst breite Zustimmung stoßen.
- Zur "Sicherstellung einer transparenten und unabhängigen Aufarbeitung" entschließt sich die Katholische Kirche im Jahr 2019 dazu, mit Hilfe einer weiteren "Arbeitsgruppe" des UBSKM eine "Vereinbarung zu einheitlichen Standards und Kriterien der Aufarbeitung von sexuellem Missbrauch im katholischen Bereich" zu schließen.
- Es wird eine Zusammenarbeit mit dem "Institut für Prävention und Aufarbeitung" (IPA), angestrebt, welches im Mai 2010 öffentlich angekündigt und im September 2019 seine Arbeit aufnehmen wird. Durch diese Zusammenarbeit soll ein verbindliches "überdiözesanes Monitoring" sichergestellt werden, welches die bisher bemängelten Undurchsichtigkeiten und Uneinheitlichkeiten im Umgang mit den Maßnamen und Verfahren zur Intervention, Prävention und Aufarbeitung systematisch und erfasst und beheben soll.
Quelle: dbk.de