Freitag, 3. März 2017

Bistum Würzburg: Warum ließ Bischof Hofmann nach (!) Abschluss des kirchenrechtlichen Verfahrens ein weiteres Gutachten über die Beschuldigende einholen - und dies, ohne Alexandra W. darüber zu informieren?

Die Pressemitteilung, die auch auf der Bistums-Homepage nachzulesen ist, weist auf einen bislang öffentlich nicht bekannten Aspekt hin: auf ein zweites aussagepsychologisches Gutachten. 

Zum zweiten Gutachten von Max Steller gibt es allerdings mehrere Fragen: Dürfen Unterlagen nach Abschluss eines kirchenrechtlichen Verfahrens willkürlich aus der Akte herausgenommen und einem Gutachter übergeben werden? Wurde Alexandra W. darüber informiert? Hat sie ihr Einverständnis dazu gegeben? Warum wurde ein weiteres Gutachten eingeholt?

Wäre dieses Vorgehen auch nach weltlichem Recht möglich? Dazu gibt Professor Klaus Laubenthal Auskunft – nicht in seiner Funktion als externer Missbrauchsbeauftragter der Diözese Würzburg, sondern als renommierter Strafrechtler.

Er sagt: „Wenn das weltliche Ermittlungsverfahren eingestellt ist, dann kommt es nicht in Betracht, dass die Ermittlungsbehörde – ohne Kenntnis der beschuldigenden Person – ein neues aussagepsychologisches Gutachten über sie erstellen lässt.“ Dazu müsste man das Ermittlungsverfahren wieder aufnehmen. Denn, so Professor Laubenthal, „die Erstellung eines Gutachtens zu einem möglichen strafrechtlich relevanten Vorwurf ist ja Teil des strafprozessualen Ermittlungsverfahrens“.

Überhaupt sei es verwunderlich, „dass ein Gutachten nach Aktenlage erstellt wurde, ohne zuvor das Opfer angehört zu haben, das unter anderen über die Medien erklärt hat, aussagebereit zu sein“. Zudem, so fügt Professor Laubenthal hinzu, wäre es in einem weltlichen Ermittlungsverfahren nicht ausgeschlossen, dass dort auch ein Gutachten über den Beschuldigten eingeholt wird.

Was kirchenrechtlich also offenbar möglich ist, ist nach weltlichem Recht nicht möglich.

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