Montag, 27. März 2017

sexueller Missbrauch durch Angehörige der katholischen Kirche: "Der Rechtsschutz fehlt"


Florin: " Bei Straftaten, wie dem sexuellen Missbrauch von Kindern: Das ist ein weltliches Verbrechen, für das es eine weltliche Strafe gibt. Warum da die Paralleljustiz? Oder nicht zumindest eine Anzeigepflicht, dass die Kirche da nicht nur ihr eigenes Recht geltend machen kann, sondern auch sagen muss: Da respektieren wir weltliches Recht?Warum da die Paralleljustiz? Oder nicht zumindest eine Anzeigepflicht, dass die Kirche da nicht nur ihr eigenes Recht geltend machen kann, sondern auch sagen muss: Da respektieren wir weltliches Recht?" 

Demel: "Das sollte sie ja eigentlich auch. Denn dieses kirchliche Recht oder die kirchliche Rechtsordnung versteht sich immer als subsidiäre Rechtsordnung, die nur dann einschreitet oder regelt, wenn das weltliche Recht nicht hinreichend oder gar nichts dazu regelt oder gar nichts regeln kann. Wenn man jetzt beim sexuellen Missbrauch – ich würde lieber "sexuelle Gewalt" sagen -, wenn wir das anschauen, dann hat eigentlich die Kirche von der Idee her das genau eingehalten (?, Anmerk. ca) – die Frage war nur, wie die Amtsträger damit umgegangen sind. Wenn Sie in das kirchliche Gesetzbuch hineinschauen, dann gibt es eigentlich keinen Straftatbestand 'Sexuelle Gewalt gegen Minderjährige', sondern es ist eine Regelung, die sehr kompliziert formuliert ist. - Und da ist unter anderem auch sexueller Missbrauch gegen Minderjährige als Verletzung der Zölibatspflicht geahndet. Das ist genau eigentlich der Hintergrund. Die katholische Kirche sagt: Sexueller Missbrauch wird durch das weltliche Recht geregelt. Das verlangt dann aber auch, dass die kirchlichen Amtsträger jedes Anzeichen einer solchen Tat auch der weltlichen Strafrechtbehörde melden. Da ist eigentlich das Vergehen. Zusätzlich sagt die katholische Kirche, ist da noch eben etwas, was spezifisch unsere Rechtsgemeinschaft betrifft, eben die Zölibatsverletzung." 


Die Gesetze der katholische Kirche"Der Rechtsschutz fehlt"

Vor 100 Jahren erschien der Codex Iuris Canonici, das Gesetzbuch der katholischen Kirche. Es regelt die Rechte und Pflichten der Gläubigen, den Zugang zu Ämtern und die Details der Ehe. 1983 wurde es modernisiert, modern ist es nicht. Weder Gewaltenteilung noch Grundrechte sind vorgesehen. Was soll diese Paralleljustiz? Ein Gespräch mit der Kirchenrechtlerin Sabine Demel.



Bistum Hildesheim: Aufruf zur Mitteilung von Vorwürfen im Zusammenhang mit sexualisierter Gewalt im Bistum Hildesheim



den vollständigen Text auf "ipp-münchen.de" lesen

Bistum Hildesheim: mutmaßlich Betroffene des ehemaligen Bischofs Heinrich Maria Janssen und des pensionierten Priesters Peter R. gesucht

In Bezug auf Vorwürfe des sexuellen Missbrauchs im Bistum Hildesheim startet das Institut für Praxisforschung und Projektberatung (IPP) aus München heute einen Aufruf an mögliche Opfer.
Menschen, die sexualisierte Übergriffe durch den verstorbenen Bischof Heinrich Maria Janssen oder den pensionierten Priester Peter R. während ihrer Tätigkeit im Bistum Hildesheim erlitten oder davon Kenntnis erlangt haben, werden gebeten, sich beim IPP München zu melden. Peter R. war von 1982 bis 1989 als Dekanatsjugendseelsorger in Göttingen und anschließend von 1989 bis 1997 in der Gemeinde Guter Hirt in Hildesheim, von 1997 bis 1998 in der Gemeinde St. Christophorus in Wolfsburg und von 1999 bis 2003 in der Gemeinde St. Maximilian Kolbe in Hannover tätig.
Darüber hinaus sind auch Hinweise darauf wichtig, wie das Bistum Hildesheim mit anderen (Verdachts-)Fällen sexualisierter Gewalt umgegangen ist. Das IPP München untersucht im Rahmen einer Gutachtenerstellung gegenwärtig vor allem die Missbrauchsvorwürfe gegen Janssen und Peter R.
Alle Angaben und Daten werden streng vertraulich behandelt und nach Abschluss des Gutachtens gelöscht. Meldungen können über die E-Mail-Adresse Aufruf@ipp-muenchen.de oder im Zeitraum vom 27.03.2017 bis zum 13.04.2017 von Montag bis Freitag zwischen 9 und 12 Uhr unter der Telefonnummer 0152/34 70 68 30 abgegeben werden.Die Mitarbeiter des IPP verfügen über umfangreiche Erfahrungen im Umgang mit von sexualisierter Gewalt betroffenen Menschen, können aber keine umfangreiche psychosoziale Beratung oder Begleitung leisten.
Zu diesem Zwecke besteht eine Kooperation mit mehreren (nichtkirchlichen) auf sexualisierte Gewalt spezialisierte Beratungsstellen auf dem Gebiet des Bistums Hildesheim. Diese Beratungseinrichtungen sind über den Aufruf informiert und auf entsprechende Anfragen vorbereitet. Betroffene Menschenerhalten bei Bedarf vom IPP die Kontaktdaten der Einrichtungen.
Das IPP ist ein unabhängiges sozialwissenschaftliches Forschungsinstitut mit Sitz in München und steht in keinem Abhängigkeitsverhältnis oder Interessenkonflikt mit der katholischen Kirche. Es verfügt über umfassende Erfahrungen in der Aufarbeitung von Missbrauchs- und Misshandlungsfällenu.a. in kirchlichen Einrichtungen.
Weitere Informationen zum IPP, zum Gutachtenauftrag und dem damit verbundenen Aufruf können unter http://www.ipp-muenchen.de/ bzw. http://www.ipp-muenchen.de/texte/2016_hildesheim.pdf abgerufen werden.

Quelle: "bistum-hildesheim.de"

Mittwoch, 22. März 2017

Frankreich: In den letzten Jahren deckten 25 Bischöfe, von denen noch fünf im Amt sind, systematisch 32 Priester. Mutmaßliche Anzahl der Opfer: 339. - Die Bischofskonferenz verweigert eine Fernsehdebatte zum Thema Missbrauch.

In den letzten Jahren deckten 25 Bischöfe, von denen noch fünf im Amt sind, systematisch 32 Priester. Mutmaßliche Anzahl der Opfer: 339. Die Französische Bischofskonferenz verweigert eine Fernsehdebatte zu diesem Thema.

direkt zum Artikel auf "lemonde.fr" 

Pédophilie dans l'Eglise : "le poids du silence"


Die Französische Bischofskonferenz sollte an einer Fernsehdebatte zum Thema Missbrauch teilnehmen. Doch sie lehnte ab. Begründung: "Die Journalisten respektierten ethische Standards nicht und die Sendung beschäftige sich mehr mit Anschuldigungen als dem Willen zur Erklärung, heißt es in der Pressemitteilung der Bischofskonferenz."

Quelle: "katholisch.de"

Irland: "Die Wahrheit lässt sich nicht mehr verbergen"

"Was wir Ihnen jetzt zeigen müssen,  ist nicht einfach zu ertragen. Es ist eine Geschichte, die deutlich macht, was passieren kann, wenn religiöse Moralvorstellungen über allem stehen und eine machtvolle Kirche dem Staat ihre Prinzipien diktiert. Die Geschichte ist ein schwarzer Fleck auf der „Grünen Insel“.

Es gab eine Zeit, da wollte Irland das katholischste Land der Welt sein. Kinder, deren Mütter nicht verheiratet waren, galten als Schande: Sie kamen ins Heim, mussten dort unfassbare Bedingungen erdulden - wenn sie überhaupt überlebt haben. Mysteriöse Massengräber haben in Irland länger schon zu Nachforschungen geführt, jetzt kommt jahrzehntelanger Horror ans Licht: Die Wahrheit lässt sich nicht mehr verbergen.

Die katholische Kirche hat schnelle Wiedergutmachung versprochen.  Abgesehen davon, dass man fragen kann, ob das überhaupt geht, wartet ein Entschädigungsfond seit Jahren darauf,  dass die betroffenen Orden ihren Anteil bezahlen. Vertreter der Kirche rechtfertigen dies so: "Es gibt eben ein Problem, weil der Wert der Kirchenimmobilien durch die Eurokrise gelitten habe."

Quelle: ZDF, "heute-journal" (21.03.2017)


(ab Minute 17.05)

Freitag, 10. März 2017

Bistum Würzburg: Missbrauchsbeauftragter hört auf

Der Missbrauchsbeauftragte der Diözese Würzburg, Strafrechtsprofessor Klaus Laubenthal, teilte dem Bischof mit, dass er seine Tätigkeit beendet. 

Klaus Laubenthal hat laut Angaben des Bistums Bischof Friedhelm Hofmann und Generalvikar Thomas Keßler am Mittwoch schriftlich mitgeteilt, dass er auf eigenen Wunsch zum 18. März seine Tätigkeit als Ansprechpartner für Opfer sexuellen Missbrauchs beendet. Gründe für seine Entscheidung habe er nicht genannt.

Freitag, 3. März 2017

Bistum Würzburg: Warum ließ Bischof Hofmann nach (!) Abschluss des kirchenrechtlichen Verfahrens ein weiteres Gutachten über die Beschuldigende einholen - und dies, ohne Alexandra W. darüber zu informieren?

Die Pressemitteilung, die auch auf der Bistums-Homepage nachzulesen ist, weist auf einen bislang öffentlich nicht bekannten Aspekt hin: auf ein zweites aussagepsychologisches Gutachten. 

Zum zweiten Gutachten von Max Steller gibt es allerdings mehrere Fragen: Dürfen Unterlagen nach Abschluss eines kirchenrechtlichen Verfahrens willkürlich aus der Akte herausgenommen und einem Gutachter übergeben werden? Wurde Alexandra W. darüber informiert? Hat sie ihr Einverständnis dazu gegeben? Warum wurde ein weiteres Gutachten eingeholt?

Wäre dieses Vorgehen auch nach weltlichem Recht möglich? Dazu gibt Professor Klaus Laubenthal Auskunft – nicht in seiner Funktion als externer Missbrauchsbeauftragter der Diözese Würzburg, sondern als renommierter Strafrechtler.

Er sagt: „Wenn das weltliche Ermittlungsverfahren eingestellt ist, dann kommt es nicht in Betracht, dass die Ermittlungsbehörde – ohne Kenntnis der beschuldigenden Person – ein neues aussagepsychologisches Gutachten über sie erstellen lässt.“ Dazu müsste man das Ermittlungsverfahren wieder aufnehmen. Denn, so Professor Laubenthal, „die Erstellung eines Gutachtens zu einem möglichen strafrechtlich relevanten Vorwurf ist ja Teil des strafprozessualen Ermittlungsverfahrens“.

Überhaupt sei es verwunderlich, „dass ein Gutachten nach Aktenlage erstellt wurde, ohne zuvor das Opfer angehört zu haben, das unter anderen über die Medien erklärt hat, aussagebereit zu sein“. Zudem, so fügt Professor Laubenthal hinzu, wäre es in einem weltlichen Ermittlungsverfahren nicht ausgeschlossen, dass dort auch ein Gutachten über den Beschuldigten eingeholt wird.

Was kirchenrechtlich also offenbar möglich ist, ist nach weltlichem Recht nicht möglich.

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