Montag, 14. April 2025

Bistum Trier: P.I.A. Jahresbericht 2024

Am 09. April 2024 veröffentlicht das Bistum Trier seinen "P.I.A. Jahresbericht 2024".


statistische Angaben des Bistums Trier,  die aus dem "P.I.A.  Jahresbericht 2024" hervorgehen: 


Beschuldigungen gegen verstorbene Personen 2024 

  • 2024 gingen 7 (Erst-) Meldungen und eine Folgemeldung aufgrund sexualisierter Gewalt durch verstorbene Kleriker ein. Bei den Beschuldigten handelte es sich um fünf Pfarrer, zwei Ordenspriester im Gestellungsverhältnis und einen Ordensgeistlichen.
  • In sieben Fällen wurden erstmalig gegen den Beschuldigten Vorwürfe erhoben. 
  • Eine Beschuldigung bezieht sich auf eine Tat gegenüber einer erwachsenen Person.
  • Alle Beschuldigungen beziehen sich auf Delikte, die in den 1960er bis 1980er Jahren verübt worden sind. 

Beschuldigungen gegen lebende Personen, mit denen sich der Krisenstab befasste

  • 2024 beschäftigte sich der Krisenstab mit vier neuen Beschuldigungen zu Missbrauch durch lebende Kleriker oder Angestellte in den Pfarreien und Einrichtungen des Bistums. 
  • Bei den Beschuldigten handelte es sich um drei Pfarrer (einer davon inzwischen laisiert, einer im aktiven Dienst, einer im Ruhestand) und einen Laien.
  • In einem der vier Fälle wurde erstmalig gegen den Beschuldigten Vorwürfe erhoben
  • Drei staatsanwaltliche Verfahren, die vor 2024 eröffnet worden waren, wurden 2024 eingestellt (eines davon teileingestellt). 
  • Im Jahr 2024 wurden vier Fälle an die Staatsanwaltschaft gemeldet, wobei zwei bereits im gleichen Jahr eingestellt wurden. 
  • Hinzu kommen drei laufende Verfahren (eines davon ist die Fortführung aus der oben genannten Teileinstellung). 
  • 2024 wurden vier kirchenrechtliche Voruntersuchungen abgeschlossen. 
  • Vier Voruntersuchungen wurden eröffnet. 
  • Vier Voruntersuchungen aus dem Vorjahr bzw. den Vorjahren laufen weiter. Zu den kirchlichen Strafverfahren, die 2023 abgeschlossen worden sind und gegen die jeweils Rekurs (Einspruch) eingelegt worden ist.
  • 2024 ist ein Urteil in zweiter Instanz final bestätigt worden, infolgedessen der Priester aus dem Klerikerstand entlassen worden ist. 
  • Das andere Strafverfahren ist derzeit noch in zweiter Instanz an einem Kirchengericht in einem anderen Bistum anhängig.
Anträge auf "Anerkennung des Leids"
  • 2024 wurden zwei Erst-Anträge auf Anerkennung des Leids eingereicht


Beschuldigungen aus dem Bereich Jugendarbeit, KiTas, Soziale Lerndienste und FBS 

  • Aus dem Bereich der Kindertagesstätten gab es vier Meldungen: eine Grenzverletzung, drei Meldungen mit Berührungen über und unter der Kleidung und eine Meldung mit Berührung am Geschlechtsteil.
  • Aus dem Bereich der Bistumsschulen gab es eine Meldung, die sich als nicht substantiell erwiesen hat. 
  • Aus der Jugendarbeit und den Sozialen Lerndiensten gingen keine Meldungen ein, die als Interventionsfälle gewertet werden.
Führungsaufsicht
  • Im Jahr 2024 standen 12 Priester bei BIOS unter Führungsaufsicht;
  • 7 weitere sind wegen noch nicht abgeschlossener Verfahren (staatlich oder kirchenrechtlich) in direkter Führung beim Leitenden Priesterreferent und der Priesterreferentin.

 Meldung von Fällen an die Unfallversicherung (VBG) 

  • Im Jahr 2024 wurden drei Fälle gemeldet.

Akteneinsicht

  • Im Jahr 2024 wurden auf Bistumsebene 13 Anträge bzw. Anfragen auf Akteneinsicht/-auskunft bearbeitet. 
  • Auch haben weitere Akteinsichten im Rahmen des Widerspruchs nach Ziff. 12 (1) der Ordnung für das Verfahren zur Anerkennung des Leids stattgefunden. 
  • Diese Akteneinsichten führen allerdings häufig zu einer großen Unzufriedenheit bei den Antragstellern, da ihnen die Unterlagen im Grunde bekannt sind und keine Begründung der Unabhängigen Kommission für Anerkennungsleistungen (UKA) für die Leistungsentscheidung beiliegt.



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Empfehlungen der UAK an das Bistum Trier: 

Ombudsstelle,  besondere Seelsorge für Betroffenen von sexualisierter Gewalt, Akteneinsicht, Prävention, verbesserte Sprache, vereinfachte Strukturen, Führungsaufsicht für Täter

In ihren Zwischenberichten hat die Kommission mehrere Punkte benannt, die aus ihrer Sicht von Seiten des Bistums verbessert werden müssen. Sie sind im Folgenden kurz genannt mit dem jeweiligen Bearbeitungsstand zum Zeitpunkt des Erscheinens dieses Berichts:

Ombudsstelle: Auf Anregung der UAK hat sich eine Arbeitsgruppe, die aus internen und externen Fachkräften zusammengesetzt war, unter Beteiligung der UAK und in Abstimmung mit dem Betroffenenbeirat, der Frage genähert, wie eine Stelle mit Ombudsfunktion für Betroffene gestaltet sein kann. Die vorgelegte Empfehlung war eindeutig:
    • dass es nämlich eine Stelle sein muss, die in externer Trägerschaft angesiedelt ist. Denn Ziel ist, eine parteiliche Begleitung für Betroffene zu ermöglichen. Jede Dienststelle, die das Bistum selbst aufbauen würde, hätte auch dann, wenn sie weisungsungebunden durch das Bistum handeln kann, die Bürde zu tragen, dass sie in die Institutionen des Bistums eingebunden ist.

Entsprechende Anlaufstellen dieser Art sind zum Beispiel die unabhängigen Ansprechpersonen. Ziel ist aber, Begleitung für diejenigen zu ermöglichen, die völlig unabhängige Begleitung wünschen. Gleiches würde in dem Fall gelten, dass eine Leistungsvereinbarung mit einem externen Träger geschlossen würde. Aus eben diesem Grund zögern auch manche Stellen, mit dem Bistum konkrete Vereinbarungen zu treffen. Ein solches Modell besteht bereits: Es gibt eine Vereinbarung mit der AWO als Träger der Beratungsstelle Phönix, die Beratung und Begleitung auch für erwachsene Betroffene von Gewalt im Verantwortungsbereich des Bistums Trier ermöglicht. Von Seiten des Bistums werden die anfallenden Kosten refinanziert.

Das Fazit lautete daher, kein eigenes Angebot aufzubauen, sondern auf bestehende zu verweisen. So bietet z. B. der Weiße Ring ein für das Gebiet des Bistums flächendeckendes Netz von Anlaufstellen an, deren Mitarbeitende Erfahrung in der Begleitung von Gewaltopfern aufweisen und die natürlich auch Betroffenen sexualisierter Gewalt durch Priester und Angestellte des Bistums offenstehen.

Seitens des Bistums wird daher künftig angeboten, dass entsprechende Fachberatungsstellen alle Informationen zu Verfahren im Rahmen von Meldungen, Interventionsverfahren bis hin zu Anerkennungen des Leides erhalten. So können sie aus ihrer Kompetenz heraus Menschen begleiten, die in der belastenden Situation, sich erneut mit der erlittenen Gewalt zu beschäftigen, Begleitung benötigen.

Besondere Seelsorge für Betroffene von sexualisierter Gewalt 

Zu den Hinweisen, die seitens der UAK, des Betroffenenbeirats im Bistum Trier und einzelner Betroffener an die Bistumsverantwortlichen ergingen, gehörte der Bedarf für ein seelsorgliches Angebot für Betroffene sexualisierter Gewalt durch Priester oder Angestellte der katholischen Kirche.

 Es wurde darauf hingewiesen, dass zumindest bei einigen Personen, denen sexualisierte Gewalt zugefügt worden war, der Wunsch besteht, dezidiert mit einem*r Seelsorger*in zu sprechen. 

Dies ergibt sich aus dem Kontext, dass Täter pseudo-theologische Argumente verwendeten, um Betroffene zu täuschen, in Abhängigkeit zu bringen und ihre Taten zu verschleiern. Die daraus resultierende Glaubensanleitung versuchte jede spirituelle Autonomie zu untergraben („toxische Theologie“).

Wie schon die Anlaufstelle der UBSKM dokumentierte, führte dies dazu, dass bei den Betroffenen, die zumeist aus sehr katholisch geprägten Umfeldern stammten und nicht selten seelsorgliche Hilfe suchten, der eigene Zugang zu Spiritualität verschüttet wurde und die persönliche Religiosität, die eigentlich Möglichkeiten eröffnet, mit Leid und Ungerechtigkeit umzugehen, vielfach erlosch. 

Was manche Betroffene daher suchen, kann als „spirituelle Entgiftung“ verstanden werden. Es wurde seelsorgliche Unterstützung für den Versuch angemahnt, sich von lebensfeindlichen spirituellen Introjekten (das meint die Verinnerlichung fremder Werte, Normen oder Anschauungen) zu befreien und möglicherweise einen Neustart zu versuchen, der bei der Verarbeitung des erlittenen Unrechts helfen kann.

Um diesem Bedarf entgegenzukommen, wurde mit der Fachgruppe der Geistlichen Begleiter*innen im Bistum Trier Kontakt aufgenommen. Hierbei handelt es sich um einen Fachdienst, der hinsichtlich der seelsorglichen Begleitung von Menschen in verschiedenen Lebens- und Krisensituationen sensibilisiert und kompetent ist. Zudem gibt es bereits einzelne Geistliche Begleiter*innen, die Betroffene sexualisierter Gewalt begleiten. Im Rahmen eines Beratungsprozesses in der Fachgruppe haben sich sechs Personen gefunden, die sich dieser Aufgaben vertiefter widmen möchten. Ihnen wurde die Möglichkeit gegeben, an einer Fortbildung in traumasensibler Seelsorge am Institut für Klinische Seelsorgeausbildung Heidelberg teilzunehmen. In Absprache mit dem Institut wurde das dort bereits erprobte Modell der Schulung um einen Tag erweitert, um institutionelle Kontexte als Ort von Traumatisierung und die daraus folgenden besonderen Bedingungen für Seelsorge zu thematisieren. Unter den Geistlichen Begleiter*innen sind Vertreter*innen sowohl aus allen pastoralen Berufsgruppen als auch ehrenamtlich Tätige. Alle üben ihre Tätigkeit weisungsungebunden und nur orientiert an den Qualitätsstandards Geistlicher Begleitung im Bistum Trier und an der Leitidee (s.u.) eines Angebots zum Wohl Betroffener aus. Parallel wurde mit Beteiligung Betroffener eine erste Konzeption (Leitidee eines Angebots zum Wohl Betroffener) erarbeitet, die Leitfaden des künftigen Einsatzes sein soll. Diese wird nach einer ersten praktischen Erprobungszeit überprüft werden. 2025 werden die ersten Seelsorger*innen die Ausbildung absolviert haben und dann für seelsorgliche Begleitung zur Verfügung stehen

Akteneinsicht 

Die Aktensicht für Betroffene und Dritte wurde im Jahr 2024 umfassend geregelt; die entsprechenden Ordnungen sind im Jahr 2025 veröffentlicht worden (Vgl. Kapitel Akteneinsicht) |  

Prävention: 

Die Verantwortlichen im Bereich Prävention prüfen die Hinweise der UAK fortlaufend und übernehmen sie entsprechend in die Praxis. 

Verbesserte Sprache, vereinfachte Struktur

Um die verschiedenen Prozesse und Möglichkeiten individueller Aufarbeitung nachvollziehbar darzustellen, ist im Jahr 2024 die Entwicklung eines entsprechenden Leitfadens erfolgt, der im Frühsommer 2025 vorliegen wird. Vgl. Kapitel Individuelle Aufarbeitung | Seite 28 Vgl. Leitfaden zur Akteneinsicht/-auskunft | Seite 29

Führungsaufsicht für Täter 

Bei der Führungsaufsicht für Täter arbeitet das Bistum mit BIOSe.V. zusammen. 

Donnerstag, 3. April 2025

Bistum Trier: katholischer Pfarrer zu 1.800 Euro Strafe wegen sexuellen Missbrauchs eines Jugendlichen verurteilt

Wittlich ‐ Kirche als Tatort: Ein Geistlicher muss wegen sexuellen Missbrauchs eines Jugendlichen 1.800 Euro zahlen. Der Pfarrer suchte Tatgelegenheiten im Gotteshaus, im Auto – und in der Wohnung des Betroffenen.

Ein Pfarrer muss 1.800 Euro wegen sexuellen Missbrauchs eines Jugendlichen im Bistum Trier zahlen. Mindestens sieben Taten ereigneten sich in den Jahren 2022 und 2023, wie ein Sprecher des Amtsgerichts Wittlich am Montag mitteilte. Der Geistliche suchte dafür laut Gericht Tatgelegenheiten vor dem Gottesdienst in einer Kirche, im Auto sowie in der Wohnung des Betroffenen. Er hat den Minderjährigen demnach außerdem dazu aufgefordert, ihm ein intimes Foto von sich zu senden.

Nach einem Einspruch des Angeklagten gegen einen Strafbefehl war zunächst für Montag eine Verhandlung am Amtsgericht Wittlich terminiert worden. Der Pfarrer beschränkte seinen Einspruch dann aber auf die Tagessatzhöhe des Strafbefehls. Angeklagter, Verteidiger und Staatsanwaltschaft stimmten in dieser Hinsicht einer Gerichtsentscheidung zu.

Die darin festgesetzte Geldstrafe beträgt 120 Tagessätze von je 15 Euro. Die Entscheidung in dem Strafverfahren wurde damit ohne eine Gerichtsverhandlung rechtskräftig. Quelle: "katholisch.de"