Mittwoch, 23. Oktober 2024

Bistum Trier: Keine Einigung in Akteneinsicht zwischen Bistum Trier und Missbrauchsopfer

Nur wenige Tage nachdem das Bistum Trier einer Journalistin Akteneinsicht im "Fall Dillinger" verwehrt hat, ist auch die Akteneinsicht eines Missbrauchsopfers im Bistum Trier gescheitert.

Im Bistum Trier ist im Fall des Missbrauchsopfers mit dem Pseudonym Karin Weißenfels ein Vergleich mit der Kirche gescheitert. Jetzt muss das Arbeitsgericht Trier entscheiden.

Im Verfahren um die Klage des Missbrauchsopfers "Karin Weißenfels" gegen das Bistum Trier auf vollständige Einsicht in ihre Personalakte ist ein Vergleich gescheitert. Die vom Arbeitsgericht Trier gesetzte Frist lief am vergangenen Freitag ohne Einigung aus, wie der Anwalt der Klägerin der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) sagte.

Das Bistum Trier teilte mit, dass es sich nicht zu laufenden Verfahren äußere. Der nächste Gerichtstermin ist am 26. November angesetzt.

Missbrauchsopfer fordert Einsicht in Personalakte

In ihrer Klage verlangt die langjährige Bistumsmitarbeiterin Weißenfels Einsicht in ihre Personalakte. Bisher wurden ihr viele Unterlagen nur mit umfangreichen Schwärzungen vorgelegt.

Zwischen dem Bistum und Weißenfels bestehen außerdem unterschiedliche Einschätzungen darüber, welche Dokumente überhaupt zur Personalakte gehören und damit dem umfassenden Auskunftsrecht der Kirchlichen Arbeits- und Vergütungsordnung (KAVO) unterliegen.

Nach Ansicht des Anwalts von Weißenfels, Joachim Weber, kann nur anhand der ungeschwärzten Dokumente entschieden werden, ob sie zur Personalakte gehören. Er sieht daher das Gericht in der Pflicht, Einblick in die Dokumente zu nehmen.

Weißenfels hatte bereits vor Jahren von sexuellen Übergriffen durch einen Priester von den 1980er bis zu den 2000er Jahren berichtet. Sie gibt an, damals von einem ihr vorgesetzten Priester schwanger geworden zu sein. Dieser und ein weiterer Priester hätten sie dann zu einem Schwangerschaftsabbruch gedrängt. (Quelle: swr.de)

Mittwoch, 16. Oktober 2024

Bistum Trier: Gericht verweigert Journalistin Akteneinsicht im Fall Dillinger

Staatsanwaltschaft Trier lehnt Antrag auf Akteneinsicht ab - Verwaltungsgericht Trier entscheidet über Eilantrag

Im Missbrauchsfall um den verstorbenen saarländischen Priester Dillinger erhält eine Journalistin keine Akteneinsicht. Sie scheiterte vor dem Verwaltungsgericht Trier mit einem Eilantrag. Begründet wird das mit dem Transparenzgesetz in Rheinland-Pfalz, aus dem sich kein Anspruch auf Akteneinsicht ergebe. Die Journalistin recherchiert zum Missbrauch in der katholischen Kirche. Sie kann gegen die Gerichtsentscheidung noch Beschwerde einlegen. Der Priester aus Friedrichsthal hat nach Erkenntnissen von Sonderermittlern mindestens 19 Menschen sexuell missbraucht

Eine Journalistin will Einsicht in die Akten im Missbrauchsfall Dillinger, die Staatsanwaltschaft lehnt ab. Nun hat ein Gericht entschieden. 

Trier (dpa/lrs) - . Das Verwaltungsgericht Trier hat den Eilantrag einer Journalistin auf Akteneinsicht im Ermittlungsverfahren des Missbrauchsfalls Dillinger abgelehnt. Die Journalistin habe für Recherchen zum sexuellen Missbrauch in der katholischen Kirche und dessen Aufarbeitung Einsicht in die Akten der Staatsanwaltschaft Trier beantragt, teilte das Gericht mit. Die Staatsanwaltschaft hatte diesen Antrag zuvor ebenfalls abgelehnt.

Die Journalistin hätte keinen Anspruch auf Einsicht der Ermittlungsakte, teilte das Gericht zur Begründung mit. Staatsanwaltschaften seien hinsichtlich ihrer Kerntätigkeit grundsätzlich aus dem Geltungsbereich des Landestransparenzgesetzes ausgenommen. Auch andere Gründe für eine Akteneinsicht sah das Gericht nicht als gegeben an. Die Journalistin könne für Auskünfte hingegen konkrete Fragen an die Staatsanwaltschaft Trier richten. Gegen die Entscheidung kann nun Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz eingereicht werden.

Der frühere katholische Geistliche Dillinger aus Friedrichsthal im Saarland soll laut einer Aufarbeitungskommission in Deutschland 19 Opfer zwischen 1961 und 2018 sexuell missbraucht haben. Elf Betroffene seien namentlich bekannt. Zudem seien „sehr viele, nach ihrer Anzahl aber nicht annähernd zu beziffernde Personen von sexuell motiviertem Verhalten“ Dillingers betroffen gewesen. Meist handelte es sich um männliche Jugendliche. Dillingers Neffe hatte nach dem Tod des Mannes zig ungerahmte Dia-Aufnahmen in dessen Haus gefunden. (dpa, 09.10.2024)

Dienstag, 15. Oktober 2024

Bistum Trier: 9 Jahre Haft nach Überfall auf ehemaligen Burbacher Pfarrer K.

9 Jahre Haft nach Überfall auf ehemaligen Burbacher Pfarrer

Ein 38-Jähriger ist vom Landgericht Saarbrücken wegen besonders schweren Raubes und gefährlicher Körperverletzung zu neun Jahren Haft verurteilt worden. Die Tat ereignete sich 2010. Am Heiligabend war der Mann in die Wohnung des Pfarrers in Burbach eingebrochen. Er schlug mit einer Glaskaraffe auf den im Bett liegenden Pfarrer ein und verletzte ihn schwer am Kopf. Der Pfarrer erlitt dabei mehrere Brüche am Schädel und im Gesicht. Danach flüchtete der Täter nach Serbien. Als er im Mai dieses Jahres nach Köln kam, wurde er festgenommen. (Quelle: sr, 15.10.2024)


Hintergrund: 


  • "Er mag es, wenn man um Hilfe schreit" - Jahrelang wurde eine Ministrantin von ihrem Pfarrer sexuell missbraucht. Der Täter leugnet – und die katholische Kirche zeigt, was ihre vollmundigen Versprechen wert sind: Der Anruf kam im April. Die Polizei war dran. In Saarbrücken, Stadtteil Burbach, sei ein Pfarrer überfallen worden, es gebe da Ungereimtheiten, man müsse mit ihr sprechen. „Da bin ich erstarrt“, sagt Monika Gerlach*. Fast zehn Jahre lang hatte sie Burbach, den Pfarrer und alles, was geschehen war, verdrängt. Bis in die Schweiz war sie vor ihrer Vergangenheit geflohen. Es war nicht weit genug. Es ist nie weit genug. (
  • Trier/Saarbrücken. Im Umgang mit einem jüngst bekannt gewordenen Missbrauchsfall durch einen Pfarrer aus Saarbrücken-Burbach hat der Trierer Bischof Stephan Ackermann "gravierende Fehler" eingeräumt. Der heute 70-jährige Geistliche, der sich über Jahre hinweg an zwei Ministrantinnen vergangen haben soll, sei trotz eines Geständnisses und Hinweisen der Polizei im Januar nicht beurlaubt worden. Ackermann erklärte, die Leitlinien für den Umgang mit sexuellem Missbrauch seien "nicht konsequent" umgesetzt worden, Kontrollmechanismen hätten nicht gegriffen
  • Trierer Bischof entlässt Burbacher Ex-Pfarrer wegen Missbrauchs: Triers Bischof Stephan Ackermann hat den Ex-Pfarrer von Saarbrücken-Burbach, Klaus K.(71), wegen erwiesenem Kindesmissbrauch aus dem Pfarrerberuf entlassen. Ein weiterer Ex-Pfarrer, nach SZ-Informationen Paul-Werner F., früher in Schmelz-Limbach und Lebach-Gresaubach tätig, habe um die Entlassung aus dem Klerikerstand gebeten, teilte das Bistum gestern mit. Zudem wurde einem Pastor aus der Vulkaneifel die Berufsausübung verboten.

-> weitere Postings finden Sie auf meinem Blog unter dem Suchbegriff: "Burbach"

Samstag, 12. Oktober 2024

Sexueller Missbrauch durch Angehörige der katholischen Kirche: Neuer Bericht nimmt alle Bistümer in den Blick - Veröffentlichung im November geplant

Veröffentlichung im November geplant

Wie funktioniert die Aufarbeitung von sexuellem Missbrauch in den katholischen Bistümern? Dazu soll es bald einen neuen Bericht geben, wurde jetzt in Frankfurt bekannt.

Im November soll ein Bericht zu sexuellem Missbrauch im Bereich der katholischen Kirche veröffentlicht werden. Dabei handele es sich um ein Zwischenergebnis der Aufarbeitungskommissionen aller Bistümer in Deutschland, wie ein Sprecher der Bischofskonferenz am Mittwoch auf Anfrage der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) sagte.

Die Evaluation wurde in dieser Woche bei einer Konferenz in Frankfurt vorgestellt. Bei dem Treffen der Aufarbeitungskommissionen der 27 deutschen Bistümer ging es um eine erste Bilanz – gut drei Jahre nach einer Erklärung der Bischöfe mit der Stelle der Unabhängigen Missbrauchsbeauftragten der Bundesregierung. Die katholische Kirche war die erste größere Institution, die eine solche Vereinbarung mit der Bundesregierung getroffen hat.

Claus mahnt einheitliche Standards an

Die Beauftragte Kerstin Claus sprach am Mittwoch von Differenzen, die bei der Frankfurter Tagung aufgefallen seien. „Die Kommissionen sind unterschiedlich gut ausgestattet – bezogen auf die Ressourcen“, sagte sie im Deutschlandfunk. Claus mahnte eine Verbesserung der Arbeitsprozesse nach bundesweit einheitlichen Standards an.

Basis der Arbeit der Aufarbeitungskommissionen in den Bistümern ist eine mit dem damaligen Beauftragten vereinbarte „Gemeinsame Erklärung über verbindliche Kriterien und Standards für eine unabhängige Aufarbeitung von sexuellem Missbrauch in der katholischen Kirche in Deutschland“. Sie stammt aus dem Jahr 2020 und sieht die Einrichtung von Kommissionen und Betroffenenbeiräten vor.

Bistümer zahlen unterschiedlich

Claus kritisierte, dass die Aufwandsentschädigungen für die Arbeit in den Betroffenenbeiräten unterschiedlich hoch seien und ihre Höhe vom jeweiligen Bistum abhänge. Betroffenenvertreter nahmen ebenfalls an der Konferenz der Kommissionen teil.

Nach Angaben des Sprechers der Bischofskonferenz sind in allen Bistümern Aufarbeitungskommissionen tätig. „In den meisten Kommissionen arbeiten sowohl Fachleute als auch Betroffene zusammen“, sagte er der KNA. (Quelle: KNA)

Dienstag, 8. Oktober 2024

(Pressemitteilung:) Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs: Zwischenevaluation der „Gemeinsamen Erklärung“ zur unabhängigen Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs in der katholischen Kirche wird vorgestellt

 Pressemitteilung

Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs



Zwischenevaluation der „Gemeinsamen Erklärung“ zur unabhängigen Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs in der katholischen Kirche wird vorgestellt

Frankfurt/M. 8. Oktober 2024. Auf der Fachkonferenz (7./8. Oktober 2024) der Unabhängigen Aufarbeitungskommissionen werden heute (8. Oktober 2024) die Ergebnisse der Zwischenevaluation der „Gemeinsamen Erklärung“ zur unabhängigen Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs in der katholischen Kirche vorgestellt. Es nehmen neben den Unabhängigen Aufarbeitungskommissionen und Vertreterinnen und Vertretern aus Betroffenenbeiräten in den (Erz-)Diözesen auch die Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM), Kerstin Claus, und die Vorsitzenden der bischöflichen Fachgruppe für Fragen des sexuellen Missbrauchs und von Gewalterfahrungen, Bischof Dr. Helmut Dieser und Erzbischof Stefan Burger, sowie Expertinnen und Experten aus Wissenschaft und Fachpraxis teil.

Anlass der Fachtagung ist die am 22. Juni 2020 von dem damaligen Unabhängigen Beauftragten Johannes-Wilhelm Rörig und Bischof Dr. Stephan Ackermann, damaliger Beauftragter der Deutschen Bischofskonferenz für Fragen des sexuellen Missbrauchs im kirchlichen Bereich, unterzeichnete „Gemeinsame Erklärung über verbindliche Kriterien und Standards für eine unabhängige Aufarbeitung von sexuellem Missbrauch in der katholischen Kirche in Deutschland“. Die Erklärung betont hierfür insbesondere die Bedeutung von Unabhängigkeit, Transparenz und Betroffenenbeteiligung als Basis für Aufarbeitung. Sie sieht die Einrichtung unabhängiger diözesaner Aufarbeitungskommissionen vor sowie die Schaffung einer strukturierten Betroffenenbeteiligung über diözesane Betroffenenbeiräte. Ziel der „Gemeinsamen Erklärung“ war, überregional eine umfassende, vergleichbare und abgestimmte Aufarbeitung sexueller Gewalt gegen Kinder und Jugendliche in den deutschen (Erz-)Diözesen für Betroffene sicherzustellen. Zugleich wurde über die Erklärung abgesichert, dass bereits vorhandene Aufarbeitungsbemühungen und -studien fortgesetzt und bereits gewonnene Erkenntnisse in den Aufarbeitungsprozess eingebracht werden. Die vereinbarten Kriterien und Standards unabhängiger Aufarbeitung waren ohne Vorbild in Deutschland.

Seit der Unterzeichnung wurden in allen (Erz-)Bistümern Unabhängige Aufarbeitungskommissionen konstituiert. Mitglieder in den Kommissionen sind auch Betroffene aus den (Erz-)Diözesen der diözesanen Betroffenenbeiräte.

Bischof Dieser betont: „Die Bischöfe haben mit Verabschiedung der „Gemeinsamen Erklärung“ die Entscheidung für eine unabhängige Aufarbeitung von sexuellem Missbrauch im katholischen Bereich getroffen. Die Zwischenevaluation nimmt die bisherige Arbeit der Unabhängigen  Aufarbeitungskommissionen und die Ergebnisse der Aufarbeitung aus den Jahresberichten der Kommissionen in den Blick. Die unabhängige Aufarbeitung ist unentbehrlich, damit Betroffene des sexuellen Missbrauchs Mut finden, aus dem Dunkelfeld herauszutreten, und Zugang zu Informationen erlangen über Hintergründe und Verantwortlichkeiten des erlittenen Leids. Diese Erkenntnisse stärken und vertiefen zudem die heutigen Anstrengungen in Prävention und Intervention in den (Erz-)Diözesen und damit den effektiven Schutz gegen Missbrauch. Die Fachkonferenz bietet das Forum, gemeinsam mit den Aufarbeitungskommissionen und Betroffenen sowie Experten diese Ergebnisse zu diskutieren.“

Erzbischof Burger erklärt: „Wir sind den Unabhängigen Aufarbeitungskommissionen und allen mitwirkenden Betroffenen sehr dankbar für ihre Arbeit. Die Zwischenevaluation soll nach drei Jahren die bisherigen Erfahrungen in der Umsetzung der „Gemeinsamen Erklärung“ aufzeigen und die etablierten Strukturen in den Blick nehmen.

Hierbei geht es auch um die zentrale Frage, ob die Betroffenenbeteiligung bei der Aufarbeitung, wie in der „Gemeinsamen Erklärung“ vorgesehen, tatsächlich gelingt.“

Die Unabhängige Beauftragte Claus betont: „Es ist ein Erfolg, dass mittlerweile in allen Bistümern Unabhängige Kommissionen auf Basis der „Gemeinsamen Erklärung“ ihre Arbeit aufgenommen haben. Die heutige Vorstellung der Zwischenevaluation ist ein weiterer wichtiger Schritt, die Aufarbeitung in der katholischen Kirche voranzubringen und zu vergleichbaren Standards und Kriterien der Aufarbeitung zu kommen. Ausgehend von der Zwischenevaluation und den vorliegenden Berichten der Kommissionen wird es nun möglich, die Arbeit der Unabhängigen Aufarbeitungskommissionen auf Grundlage der „Gemeinsamen Erklärung“ weiterzuentwickeln. Mir ist dieser konstruktive Austausch mit allen beteiligten Strukturen wichtig. Für Betroffene ist es unerlässlich, dass sie, unabhängig davon, an welche diözesane Aufarbeitungskommission sie sich wenden, auf qualitativ gleiche und verlässliche Standards der Aufarbeitung treffen. Nur so kann Aufarbeitung unabhängig, transparent und betroffenenzentriert gestaltet werden.“

Zur zweitägigen Fachkonferenz hat der Bundesvorstand der Unabhängigen Aufarbeitungskommissionen eingeladen. Neben der Vorstellung der Ergebnisse der Zwischenevaluation soll auch ein Blick auf die künftige

Arbeit der Unabhängigen Kommissionen geworfen werden. Die Veranstaltung ist nicht öffentlich.


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Hintergrund:

Die Kommissionen sind in der Gestaltung ihrer Arbeit frei und sollen einen weiteren Beitrag dazu leisten, sexuellen Missbrauch in den Diözesen quantitativ zu erheben, den Umgang mit Betroffenen und Tätern sowie Täterinnen zu untersuchen und Strukturen zu identifizieren, die sexuellen Missbrauch ermöglichen oder erleichtern sowie dessen Aufdeckung erschweren. Die Kommissionen sind zur Abgabe und Veröffentlichung eines jährlichen Berichts zum Stand der Aufarbeitung in dem jeweiligen Bistum verpflichtet sowie zu einer Zwischenevaluation nach drei Jahren und einem vorläufigen Abschlussbericht nach fünf Jahren.

Hinweise:

Weitere Informationen zum Thema Forschung und Aufarbeitung sind auf der Themenseite Sexualisierte Gewalt und Prävention https://www.dbk.de/themen/sexualisierte-gewalt-und-praevention der Deutschen Bischofskonferenz verfügbar. Die „Gemeinsame Erklärung“ finden Sie hier: https://beauftragte-missbrauch.de/presse/artikel/275