Der ehemalige katholische Pfarrer von Braunsbreda ist wegen des Besitzes kinderpornografischer Schriften zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr auf Bewährung verurteilt worden. Der Strafbefehl des Amtsgerichtes Merseburg ist rechtskräftig. Letztlich verurteilt wurde der Angeklagte aufgrund des Besitzes von mindestens 30.000 Bilddateien und knapp 300 Videodateien mit Kinderpornografie.
Die Vorwürfe gegen den damals 66-jährigen Geistlichen, der seit Herbst 2008 als Pfarrer in Braunsbedra arbeitete, waren im April 2016 bekanntgeworden. Die amerikanische Bundespolizei FBI ermittelte damals gegen den Betreiber einer einschlägigen Internetseite und war dabei auf Daten des Braunsbedraers gestoßen.
Das Bistum Magdeburg war zuvor schon krisenerprobt, musste es doch in der Vergangenheit bereits auf mehrere ähnliche Vorfälle reagieren. Der Pressestelle des Bistums zufolge gab es in den 60 Jahren bis Mitte 2016 acht Fälle von nachgewiesener sexueller Gewalt von Geistlichen an Kindern und Jugendlichen oder Besitz kinderpornografischer Schriften. Sieben seien Priester gewesen, vier von ihnen seien bereits verstorben. – „Die Vorwürfe bedeuten ganz klar einen Imageschaden“, hatte Thomas Lazar von der Pressestelle des Bistums gleich zu Beginn der Ermittlungen gegenüber der MZ gesagt.