„Beim Sekretariat der Bischofskonferenz in Bonn hieß es, der Missbrauchsbeauftragte Stephan Ackermann habe mehrmals seine Bischofskollegen gebeten, vorerst keine Akten zu vernichten. Ein Weisungsrecht hat Ackermann aber in dieser Sache nicht.“
Quelle: M. Drobinski und R. Preuss, Süddeutsche Zeitung, 12.1.2013