Montag, 26. Februar 2024

Bistum Trier: berufliche Stationen von Nikolaus Schwerdtfeger - Koblenz-Arenberg - Saarlouis St. Ludwig - Saarbrücken St. Michael - Saarbrücken St. Michael / St. Johann - Nachtsheim - Bassenheim - Bundeswehrzentralkrankenhaus Koblenz - Zeugen und Betroffene können sich an MissBiT wenden

Lebensdaten und beruflichen Stationen von Nikolaus Schwerdtfeger:


*02.12.1928   in Kempen/Niederrhein  

01.08.1954     Weihe im Trierer Dom  

31.05.1955     Kaplan in Koblenz-Arenberg (heute: PG Koblenz Rechte Rheinseite, PastR Koblenz)  

18.10.1955     Kaplan in Saarlouis St. Ludwig (heute: Pfarrei St. Ludwig Saarlouis, PastR                                                   Saarlouis)  

19.03.1958     Kaplan in Saarbrücken St. Michael (heute: Pfarrei Saarbrücken St. Johann,                                           PastR Saarbrücken)  

20.02.1962     Pfarrer in Nachtsheim (heute: PG Nachtsheim, PastR Mayen)  

17.03.1975     Pfarrer in Bassenheim (heute: Pfarrei Mülheim-Kärlich Heilig Geist, PastR Andernach)  

01.10.1975     zusätzlich Seelsorger im Bundeswehrzentralkrankenhaus Koblenz  

30.09.1988    Verzicht auf die Pfarrerstelle und Entpflichtung vom Dienst als                                                                       Krankenhausseelsorger, beurlaubt für ein Jahr; gleichzeitig beauftragt zur Mitarbeit in                                  Königsfeld St. Nikolaus (heute: Pfarrei Brohltal Herz Jesu, PastR Sinzig)  

31.03.1989     einstweiliger Ruhestand  

+24.02.2000   in Koblenz im Caritashaus St. Elisabeth Koblenz-Arenberg  

01.03.2000     Beisetzung auf dem Hauptfriedhof in Koblenz  (Quelle: Bistum Trier)



die zuständigen Trierer Bischöfe:

Hermann Josef Spital1981 bis 2001
Reinhard Marx2002 bis 2008
Stephan Ackermannseit 2009


MissBiT: Missbrauch durch Angehörige der katholischen Kirche im Bistum Trier

MissBiT.de -> Kontakt: https://missbit.de/kontakt/



Bistum Trier: Bistum veröffentlicht Fall über jahrelangen Missbrauch - 30 Jahre, nachdem sich ein Betroffener an das Bistum Trier wandte - Kirchenrechtliche Untersuchung wurde nicht eingeleitet - Täter gestand die Taten und verstarb 2020 - Begründung der Veröffentlichung zum jetzigen Zeitpunkt: "Weil der Beschuldigte die Tat eingestanden hat und bereits seit mehr als 20 Jahren verstorben ist"

Vor rund 40 Jahren verging sich ein Pfarrer in Bassenheim im Kreis Mayen-Koblenz an einem Kind. Das hat das Bistum Trier öffentlich gemacht. Und es war möglicherweise kein Einzelfall.

Anfang der 1980er Jahre habe sich der damalige Pfarrer Nikolaus Schwerdtfeger der katholischen Pfarrei Bassenheim an einem Kind vergangen, teilte das Bistum Trier am Montag mit. Nach Kenntnis des Bistums war die betroffene Person über mehrere Jahre hinweg Opfer des sexuellen Missbrauchs durch den Geistlichen.

Pfarrer hatte die Taten vor seinem Tod eingestanden

Nikolaus Schwerdtfeger gestand laut Bistum die Taten ein. "Ein strafrechtlicher Prozess gegen ihn konnte nicht zu Ende geführt werden, da er im Jahr 2000 verstarb", heißt es in der Mitteilung weiter. Das Bistum ermutige jetzt mögliche weitere Opfer des Geistlichen, sich ebenfalls zu melden. Diese können sich an die Ansprechpersonen des Bistums Trier wenden oder an die Beratungsstelle "Phoenix" der AWO im Saarland.

Die von dem Missbrauch betroffene Person hatte sich den Angaben zufolge Mitte der 1990er Jahre erstmals an das Bistum Trier gewandt. Eine kirchenrechtliche Voruntersuchung wurde damals allerdings nicht eingeleitet, heißt es in der Mitteilung vom Montag. Die betroffene Person habe aber selbst darum gebeten, den Fall öffentlich zu machen.

Dieser Bitte komme man nach, so das Bistum Trier. Zum einen, weil es ein hohes Interesse an einer Aufarbeitung gebe. Und weil "der Beschuldigte die Tat eingestanden hat und bereits seit mehr als 20 Jahren verstorben ist." (den vollständigen Artikel auf "swr.de" lesen)



Mittwoch, 21. Februar 2024

Bistum Trier: offizielle Stellungnahme der Trierer Betroffenenorganisation "MissBit" zu der Entscheidung des Bischofs, außergerichtliche Vergleichsverhandlungen abzulehnen



MissBit sieht keine Basis mehr für Zusammenarbeit mit Bistum Trier - Kirche lehnt formelle Kooperationsvereinbarung ab

MissBit hat versucht, mit Bischof Ackermann eine formelle Kooperationsvereinbarung zu schließen, die die individuelle Aufarbeitung für Betroffene zum Inhalt hatte. Hierzu hat Ackermann konkrete Vorschläge zur Besetzung einer paritätisch besetzten Kommission, bestehend aus Bistumsvertreter:innen und Mitgliedern von MissBiT, erhalten.
Hauptziel war die Feststellung der begangenen Taten und hernach ein gemeinsam gefasster Vorschlag zur Höhe der Anerkennungszahlung an die UAK in Bonn. Eine vollumfängliche Akteneinsicht sollte ebenfalls Bestandteil der Aufarbeitung sein.
Die Vorschläge wurden dankend entgegengenommen, um sie für die internen Kreise des Bistums zu nutzen. Eine formelle Kooperationsvereinbarung hat Bischof Ackermann abgelehnt.

Bistum Trier lässt es auf Klagen ankommen und schließt Vergleichsverhandlungen aus

Bereits im direkten Gespräch mit MissBiT hat Ackermann aussergerichtliche Vergleichsverhandlungen abgelehnt. Das „Nein“ kam ohne Zögern und ließ keinen Spielraum für Interpretationen. Somit ist die Linie klar: Lieber zwingt er Betroffene in öffentliche Gerichtsverhandlungen. Er nimmt in Kauf, dass Betroffene diesen belastenden Weg gehen müssen, um wirklich Gerechtigkeit zu erfahren. Als Hauptargument wird angeführt, dass das Anerkennungsverfahren der DBK keine Beweise erfordert und „betroffenenorientiert“ sei.

Im jüngsten Regensburger Fall wurde trotz besonderer Schwere eine Summe von 150.000 € festgelegt. Die UKA bleibt damit deutlich unter den 300.000 € des Kölner Urteils. MissBiT bewertet das System der UKA weiterhin als eine ausserhalb jeden Rechtsrahmens stehende Entschädigungslotterie.

Ackermanns Sonderweg im Fall Albertinum Gerolstein

Am offiziellen Anerkennungsystem der Deutschen Bischofskonferenz vorbei leistet Ackermann an Betroffene des Albertinums Gerolstein Zahlungen in Anerkennung des Leids. Er begründet dies mit dem Vorliegen eines geschlossenen Systems. Diese Begründung ist fadenscheinig.
Jede Pfarrgemeinde, in der Kinder, Jugendliche und Schutzbefohlene missbraucht werden, ist als geschlossenes System zu sehen. Täter, Vertuscher und die Machtinteressen der Kirche bilden dabei die Eckpfeiler.
Im Ergebnis ist Ackermann hier freimütig einen Sonderweg gegangen. Einen Sonderweg mit uns zu gehen hat er abgelehnt.

Der lange Weg der Erkenntnis ist in trauriger…

Die Erfahrungen der letzten 14 Jahre Betroffenenarbeit zeigen, dass „Betroffenenorientierung“, „Anerkennung des Leids“ und „Kultur der Aufmerksamkeit“ leere Worthülsen sind. Die Präventionsmaßnahmen werden wie eine Monstranz vor sich hergetragen, dabei hat die Aufdeckung der kriminellen Sexualstraftaten noch gar nicht richtig begonnen.
Nach wie vor wird vertuscht und mit aller Macht das System Kirche geschützt. Es wird nur zugegeben, was MissBiT oder die Presse herausgefunden haben.

Akteneinsicht – mit dem Nasenring durch die Manege geführt!

Jüngster Beleg für die weiterhin täterorientierte Grundhaltung sind die Vorgänge bei der Akteneinsicht für Betroffene.
Mehreren Betroffenen wurden bei einem Akteneinsichtstermin ihre eigene Verfahrensakte, also ihr Antrag auf Anerkennung des Leids und der damit verbundene Schriftverkehr vorgelegt. Unvorstellbar. Man kommt in einer großen Aufgeregtheit zu solch einem bedeutenden Termin und sieht lediglich seine eigene Antragsakte. Ein Frechheit sondergleichen. Süffisant wird dann in weiterem Schriftverkehr gefragt, ob man die Personalakte des Täters gemeint habe?
Offensichtlich müssen Betroffene jetzt auch noch den Aktenplan des Bistums kennen, um die Akten einsehen zu können, die ihren Fall betreffen. Das ist zynisch und verlogen.

Konsequenz: Zivilklagen gegen Bistum Trier

Deshalb zieht MissBiT nun die Konsequenzen und wird sich darauf konzentrieren, Betroffene, die diesen Weg gehen wollen, bei ihren Zivilklagen zu unterstützen. Das wird belastend und kostspielig sein.

MissBiT gründet Hilfsfonds zur Finanzierung von Klagen

Je nach Konstellation wird eine Zivilklage bis 30.000 € und mehr kosten. Rechtschutzversicherungen greifen in der Regel nicht, da diese zum Zeitpunkt der Tat bestanden haben müsssen. Durch unseren Hilfsfonds wollen wir die Voraussetzungen schaffen, dass Betroffene, die ohnehin durch den erlittenen Missbrauch Einbußen in ihrem Lebens-und Berufsweg hinnehmen mussten, die Möglichkeit haben, ihre Ansprüche durchzusetzen. Dazu wollen wir Spenden erbitten und versuchen, Kredite zur Vorfinanzierung der Klagen einzuwerben. Wir rufen die Zivilgesellschaft auf, Betroffene zu unterstützen. Mit Geld, aber auch, indem Personen sich mit uns solidarisieren und uns bei den Prozessen durch ihre Anwesenheit beistehen.
Bisher gehen wir von drei Klagen aus. In einer Mitgliederbefragung haben weitere Personen bekundet, den ersten Prozess abzuwarten und dann über die eigene Klage zu entscheiden. Zudem gehen wir davon aus, dass weitere Klagen von Betroffenen kommen werden, die nicht mit MissBiT in Verbindung stehen.

Für MissBiT e.V.
Hermann Schell, Vorsitzender

21.02.2024

Bistum Trier: Bischof Ackermann lehnt außergerichtlichen Vergleich mit Betroffenen ab

Um Missbrauchsopfern im Bistum Trier den Gang vor Gericht zu ersparen, hatte MissBiT dem Trierer Bischof Ackermann ein außergerichtliches Vergleichsverfahren vorgeschlagen. Dieses hat Bischof jetzt Ackermann abgelehnt.

Verein der Missbrauchsopfer wirft Kirche Vertuschung vor

Der Verein der Missbrauchsopfer im Bistum Trier, MissBiT e.V., zieht eine ernüchternde Bilanz, was die Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs im Bistum Trier betrifft. "Nach wie vor wird vertuscht und mit aller Macht das System Kirche geschützt, so MissBiT. Wenn das Bistum Trier von "Anerkennung des Leids" oder einer "Kultur der Aufmerksamkeit" spreche, seien das alles nur leere Worthülsen.

Außergerichtlicher Vergleich vorgeschlagen

Um Missbrauchsopfern im Bistum Trier den Gang vor Gericht zu ersparen, hatte MissBiT dem Trierer Bischof Ackermann ein außergerichtliches Vergleichsverfahren vorgeschlagen. Eine Kommission aus Vertretern des Bistums und von MissBiT sollte gemeinsam Missbrauchsfälle aufarbeiten und eine Entschädigung für die Opfer vorschlagen.

Bischof Ackermann lehnt Zusammenarbeit mit MissBiT ab

Eine Zusammenarbeit mit MissBiT hat der Trierer Bischof aber abgelehnt, bestätigt das Bistum Trier. Bei den Missbrauchsfällen im ehemaligen bischöflichen Internat Albertinum Gerolstein hatte Ackermann anders entschieden. Da gab es ein außergerichtliches Verfahren des Bistums mit den Betroffenen.
 In den Augen von MissBiT ist das eine weitere Hinhaltetaktik des Bistums. Seit 14 Jahren versuche man vergeblich, bei der Aufarbeitung mit dem Bistum zusammen zu arbeiten.

MissBiT rechnet damit, dass zunächst drei Missbrauchsopfer in Zivilprozessen gegen das Bistum Trier klagen, weitere würden folgen. Die Öffentlichkeit soll in den Verfahren vor Gericht präsent sein und so zeigen, dass sie Missbrauchsopfern den Rücken stärke. (den vollständigen Artikel auf "swr.de" lesen)

Dienstag, 20. Februar 2024

Bistum Trier: Klagen auf Entschädigung werden vorbereitet

Mehr als zehn Menschen, die missbraucht wurden, sind laut einer Opferorganisation bereit, gegen das Bistum Trier zu klagen. Zwei Zivilklagen würden konkret vorbereitet.

Hintergrund ist ein Urteil aus Köln vom Juni des vergangenen Jahres. Erstmals sprach da ein deutsches Gericht einem Opfer sexualisierter Gewalt in der Kirche einen Anspruch auf Schmerzensgeld zu.

Der Vorsitzende des Vereins "Missbrauch im Bistum Trier", kurz MissBit, Hermann Schell, sagte am Montag, dass in mindestens zwei Fällen Zivilklagen auf Entschädigung gegen das Bistum Trier vorbereitet würden. Er wisse von mehr als zehn Betroffenen, die klagebereit seien.

Schell kündigte an, dass MissBit am Mittwoch weitere Einzelheiten mitteilen wird. Einer der Missbrauchsbetroffenen werde erläutern, was eine Klage gegen das Bistum für ihn persönlich bedeute.

Das Bistum werde sich eingehenden Klagen stellen, sagte Sprecherin Judith Rupp. Bislang wisse man allerdings noch nicht, ob Klagen gegen das Bistum bei Gericht eingegangen seien. (den vollständigen Artikel auf "swr.de" lesen)

Freitag, 16. Februar 2024

Bistum Trier: Missbrauchsopfer wollen Bistum Trier verklagen

Nachdem ein Kölner Gericht einem Betroffenen von sexualisierter Gewalt in der Kirche erstmals Schmerzensgeld zugesprochen hat, drohen dem Bistum Trier mehrere solcher Klagen. Dabei geht es um hohe Beträge – und einen neuen Fall.

Das Bistum Trier hat dem Mann bislang 30.000 Euro in Anerkennung des Leids gezahlt. Sein Anwalt fordert nun das Zehnfache, 300.000 Euro, und versucht, eine außergerichtliche Einigung mit dem Bistum zu erzielen. „Die Frist endet Ende des Monats“, sagt Jurist Dymke unserer Redaktion. Er und sein Mandant hofften sehr auf eine Einigung. „Sollte keine außergerichtliche Einigung zustande kommen, dann wäre der nächste Schritt eine Klage“, sagt Dymke.

Laut Missbit-Sprecher Hermann Schell bereiten Anwälte zurzeit zwei weitere Schmerzensgeldklagen gegen das Bistum Trier vor. Es gehe dabei um mehrere hunderttausend Euro. Weitere Details will die Trierer Opfervereinigung erst in der nächsten Woche bekannt geben. 

Seit 2010, dem Beginn des Missbrauchsskandals in Deutschland, hat das Bistum Trier über 2,1 Millionen Euro an finanziellen Leistungen zur Anerkennung des Leids gezahlt, fast 107.000 Euro an Therapiekosten. Hinzu kommen noch einmal 760.000 Euro an Leistungen in Anerkennung psychischen und physischen Missbrauchs im ehemaligen katholischen Internat Albertinum in Gerolstein sowie knapp 40.000 Euro an Aufarbeitungskosten.(den vollständigen Artikel auf "volksfreund.de" lesen)

Freitag, 2. Februar 2024

Bistum Trier: Justizministerium prüft disziplinarrechtliche Verstöße des Staatsanwaltes nach Aktenvernichtung - weitere Ermittlungen gegen Polizisten

Gegen den Saarbrücker Staatsanwalt, der die Dillinger Asservaten vernichten ließ, läuft nun ein Disziplinarverfahren. 

Gegen den Saarbrücker Staatsanwalt, der die Asservaten aus dem Fall des unter Missbrauchsverdachts stehenden und Ende 2022 gestorbenen katholischen Priesters Edmund Dillinger vernichten ließ läuft nun ein Disziplinarverfahren. Das erklärte das Justizministerium am Freitag auf Anfrage der SZ. „Wie in vergleichbaren Fällen üblich, wurde das Disziplinarverfahren für die Dauer der staatsanwaltschaftlichen Prüfung ausgesetzt“, schreibt Dennis Zahedi, Sprecher des Justizministeriums. Und. „Nach erfolgtem Abschluss der strafrechtlichen Prüfung wird das Disziplinarverfahren wieder aufgenommen und geprüft.“

Auf die Anordnung des Staatsanwaltes hin hatte die saarländische Polizei Unterlagen im Juli 2023 aus dem Haus des Missbrauch-Priesters Edmund Dillinger in Friedrichsthal verbrannt. 

Die Vorermittlungen hätten u.a. ergeben, dass der Staatsanwalt „aufgrund einer Mitteilung des polizeilichen Ermittlungsführers“ davon ausgehen konnte, „dass die betreffenden Asservate für den Gegenstand der staatsanwaltschaftlichen Untersuchung nicht mehr von Bedeutung waren.“

Der Eigentümer der Asservate, der Neffe des verstorbenen Edmund Dillinger, hätte gar bei dem „polizeilichen Ermittlungsführer telefonisch auf deren Rückgabe ausdrücklich verzichtet“.  Der Neffe hat dies damals anders dargestellt. Der Katholischen Nachrichtenagentur sagte er damals, die Behauptung, er sei mit der Vernichtung der Dokumente einverstanden gewesen, widerspreche er „in aller Deutlichkeit.“

Die Vorermittlungen gegen den Polizisten, der dem Staatsanwalt die Info gab, dass Dillinger mit der Vernichtung einverstanden sei, werden hingegen „bei der Staatsanwaltschaft Saarbrücken geführt und sind noch nicht abgeschlossen“, schreibt sie. Und was ist nun Gegenstand des Disziplinarverfahrens? „Gegenstand eines jeden Disziplinarverfahrens ist die Prüfung der Verletzung von Dienstpflichten“, schreibt Zahedi. (den vollständigen Artikel auf saarbruecker-zeitung.de" lesen)

Donnerstag, 1. Februar 2024

Bistum Trier: Medien behaupten weiterhin, der Neffe des Priesters habe auf eine Rückgabe des belastenden Materials verzichtet - Klarstellung: Der Neffe hat der Vernichtung des Materials NICHT zugestimmt

Medien behaupten heute u.a, "dass der Neffe des Priesters auf eine Rückgabe (des belastenden Materials, Anm. ca)  verzichtet habe".

Dieser Vorwurf kann und darf nicht stehenbleiben!

Fakt ist, es konnte bis heute nicht nachgewiesen werden, dass der Neffe seine Einwilligung gab, belastendes Material in diesem Ausmaß zu vernichten:

  • Über keines der drei Telefonate zwischen dem Neffen Dillingers und dem Sachbearbeiter bei der Polizei gab es Notizen bzw. Aktenmerke
  • Die Telefonate mussten vielmehr mit Hilfe von Einzelverbindungsnachweisen rekonstruiert werden
  • Was bei diesen drei Telefonaten besprochen wurde, wurde nirgends vermerkt
  • Das letzte dieser Telefonate fand am 4. Juli 2023 statt. Innerhalb weniger Stunden (!) wurde das verbrennbare Material der Müllverbrennungsanlage Velsen zugeführt und vernichtet
  • Über die angebliche Zustimmung des Neffens wurde erst im Nachhinein (!)  - also nach der Verbrennung - ein Aktenvermerk angefertigt
  • Allerdings: Auf diesem nachträglichen Aktenvermerk fehlte die Unterschrift des Neffen!

"Bei der Vernichtung der Asservate im Fall Dillinger hat es erhebliche Dokumentationsmängel beim Landespolizeipräsidium gegeben. Das Innenministerium hat inzwischen die Dienstanweisung verschärft und prüft dienstrechtliche Schritte gegen einen Ermittler.

Drei Telefonate soll der Kripobeamte mit dem Neffen des mutmaßlich pädophilen Priesters Edmund Dillinger aus Friedrichsthal geführt und dabei mit ihm die Vernichtung der Asservate besprochen haben. Nach Angaben des Innenministeriums fanden diese Gespräche am 25. und 26. Mai sowie am 4. Juli statt. Einen Tag danach, am 5. Juli, seien die Asservate dann der „Müllverbrennungsanlage Velsen zugeführt und damit vernichtet“ worden.

Keine Notizen zu Telefongesprächen

Das Ministerium hat nun auf SR-Anfrage bestätigt, dass es über diese drei Telefonate keinerlei Notizen oder Vermerke des Sachbearbeiters gibt. Die Telefonate mussten vielmehr „rekonstruiert“ werden. Sie ließen sich, so das Ministerium, anhand der Einzelverbindungsnachweise belegen.

Das jedoch bedeutet, dass man über die Telefonanlage lediglich feststellen konnte, dass der Beamte mit dem Dillinger-Neffen an diesen drei Tagen telefoniert hat. Was dabei besprochen wurde, ist nirgends vermerkt. So bleibt es dabei: Aussage steht gegen Aussage. Der Neffe bestreitet, der Vernichtung der Asservate – etwa der Terminkalender seines Onkels – zugestimmt zu haben.

Ministerium verweist auf Regelungslücken

Über diese mutmaßliche Zustimmung wurde dann erst im Nachhinein, nach erfolgter Verbrennung, der erste schriftliche Vermerk gefertigt. Die Asservate seien auf Anordnung des Staatsanwalts und in „Abstimmung mit dem Berechtigten (Neffe)“ verbrannt worden. Aber auch dieser Vermerk vom 5. Juli ist juristisch vermutlich nicht das Papier wert, auf das er geschrieben wurde. Es gibt nämlich einen gravierenden Mangel: Es fehlt die Unterschrift des Neffen. Das sei ein Fehler, räumt das Innenministerium erneut ein.

Es ist nicht der einzige Fehler im Asservatenskandal beim Landespolizeipräsidium (LPP) und der Staatsanwaltschaft. Denn grundsätzlich ist laut Innenministerium „der Gang von Asservaten lückenlos zu dokumentieren“. Das sei in einer Dienstanweisung aus dem Jahr 2003 so geregelt. Allerdings weise diese „DA Asservate“ Regelungslücken auf. Welche genau, teilte das Innenministerium nicht mit. (Quelle: SR, 31.07.2024)

Bistum Trier: Keine Ermittlungen gegen Saarbrücker Staatsanwaltschaft, nachdem Beweismittelvernichtung im Fall Edmund Dillinger

Die Vernichtung von Asservaten im Missbrauchsfall Edmund Dillinger hatte im vergangenen Sommer für Empörung gesorgt. Gegen den Staatsanwalt, der diese angeordnet hatte, wird nicht ermittelt werden.

Saarbrücken (dpa/lrs) - Nach der Vernichtung von Asservaten aus dem Nachlass des unter Missbrauchsverdachts stehenden und Ende 2022 gestorbenen Priesters Edmund Dillinger wird es keine Ermittlungen gegen den Staatsanwalt geben, der die Vernichtung angeordnet hatte. Das teilte die Generalstaatsanwaltschaft Saarbrücken am Donnerstag mit. Prüfungen hätten ergeben, dass kein Anfangsverdacht der Begehung einer Straftat durch den Saarbrücker Staatsanwalt bestehe.

Der Staatsanwalt habe die Vernichtung angeordnet, weil er davon ausging, dass die Asservate für Ermittlungen gegen noch lebende mögliche Mittäter "nicht mehr von Bedeutung" waren, teilte die Generalstaatsanwaltschaft mit. Grundlage sei eine Mitteilung des polizeilichen Ermittlungsführers gewesen, der die Asservate zuvor ausgewertet habe. Der Polizist habe dem Staatsanwalt zudem mitgeteilt, dass der Neffe des verstorbenen Priesters, der als Nachkomme Eigentümer sei, telefonisch auf die Rückgabe der Unterlagen "ausdrücklich" verzichtet habe.

Die Vernichtung eines Großteils der Asservate aus dem Nachlass des früheren Priesters aus Friedrichsthal im Saarland hatte im vergangenen Sommer für Empörung gesorgt, weil das Material somit Experten einer Aufarbeitungskommission im Bistum Trier und Opferverbänden zur Auswertung nicht mehr Verfügung steht. Zu dem verbrannten Material gehörten unter anderem rund 6850 Dias des früheren Geistlichen und 43 Jahresterminkalender in Taschenbuchformat.

Der ehemalige Priester steht im Verdacht, ab den 1960er-Jahren Jugendliche sexuell missbraucht und in teils pornografischen Posen fotografiert haben. Dillingers Neffe hatte nach dem Tod des Mannes zig ungerahmte Dia-Aufnahmen in dessen Haus gefunden - und war damit im April an die Öffentlichkeit gegangen. Die Staatsanwaltschaft hatte das Material in dem Haus sichergestellt. Edmund Dillinger war mit 87 Jahren gestorben.

Die Generalstaatsanwaltschaft teilte mit, es gebe weiter Vorermittlungen gegen den polizeilichen Ermittlungsführer. Und: Nach dem Vorfall seien die internen Regeln der Staatsanwaltschaft Saarbrücken zum Umgang mit Asservaten überarbeitet worden: Asservate dürften jetzt nur noch mit schriftlichem Einverständnis des letzten Besitzers vernichtet werden, hieß es.

Für die Vernichtung der Asservate im Fall Dillinger hatte sich Generalstaatsanwalt Manfred Kost später entschuldigt. Er bezeichnete dies als Fehler, der leider nicht mehr rückgängig gemacht werden könne. (Quelle: dpa)