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Donnerstag, 16. Juli 2026
Ein Kommentar: Ackermann wirft Nebelkerze - doch seine Verantwortung lässt sich nicht nach Rom verlagern
Bistum Trier: Ruhestand-Pfarrer soll aus dem Klerikerstand entlassen werden
(Quelle: sr.de)
Sonntag, 12. Juli 2026
Unter Verantwortung von Bischof Ackermann: Verurteilt und trotzdem Priester
- Unter Bischof Hermann Josef Spital blieb S. trotz konkreter Hinweise und laufender Ermittlungen zunächst im Amt.
- Während der Amtszeit von Reinhard Marx erfolgte sein Wiedereinsatz in der Seelsorge.
- Unter Bischof Stephan Ackermann, damals zugleich Missbrauchsbeauftragter der Deutschen Bischofskonferenz, wurde dieser Fall bundesweit bekannt. Ausgerechnet der Bischof, der für Aufarbeitung und Prävention stand, musste erklären, warum ein rechtskräftig verurteilter Priester in seinem Bistum wieder seelsorglich tätig gewesen war. - S. blieb daraufhin weiter im Amt. Öffentlich wurde er als „Priester im Ruhestand“ geführt. - Unter der Veranwortung von Bischof Ackermann.
Hintergründe:
Missbrauchsvorwürfe und Ermittlungen
Nach den späteren Ermittlungen der Strafverfolgungsbehörden kam es zwischen 1986 und 1990 zu sexuellen Übergriffen auf minderjährige Messdiener und Messdienerinnen. Nach Angaben des ehemaligen Nebenklägers Christian M. wurden insgesamt 14 Minderjährige als Betroffene bekannt. Als Tatorte wurden insbesondere die Sakristei der Pfarrkirche Heidenburg, das Pfarrhaus sowie drei Ferienfreizeiten in Deutschland und der Schweiz genannt.
Am 1. Dezember 1992 informierte ein Lehrer den damaligen Personalverantwortlichen des Bistums Trier, Berthold Z., über die Vorwürfe eines Schülers gegen S. Bereits am folgenden Tag führte Zimmer ein Gespräch mit dem Beschuldigten. Weitere dienstrechtliche Maßnahmen erfolgten zunächst nicht.
Am 10. März 1993 erstattete ein damals 17-jähriger Betroffener gemeinsam mit einem Mitarbeiter des Kinderschutzbundes Trier Strafanzeige bei der Kriminalpolizei Trier. Nachdem das Bistum am 25. März 1993 von der bevorstehenden Anzeige der Eltern erfahren hatte, blieb S. weiterhin im Amt.
Am 15. April 1993 wurden seine Wohnung und das Pfarrhaus durchsucht. Dabei stellten die Ermittlungsbehörden unter anderem Fotografien sicher.
Erst nach weiteren Gesprächen mit Vertretern des Generalvikariats bat S. am 30. Juni 1993 selbst um seine Beurlaubung.
Beurlaubung und Entpflichtung
Bischof Hermann Josef Spital entsprach dem Antrag auf Beurlaubung mit Wirkung vom 5. Juli 1993.
Zum 30. September 1993 wurde S. von seinen Aufgaben als Pfarrer der Pfarreien Heidenburg, Berglicht, Horath und Büdlich entpflichtet.
Diese Maßnahme bedeutete die Enthebung von seinen Pfarrämtern, nicht jedoch den Verlust seines Status als Priester. Nach bisherigem Quellenstand wurde S. weder aus dem Klerikerstand entlassen (laisiert) noch ist eine kirchenrechtliche Suspendierung nachgewiesen. Er blieb Priester des Bistums Trier und wurde später als Priester im Ruhestand geführt.
Vor dem Jugendschutzgericht des Landgerichts Trier musste sich S. Anfang 1994 wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern und Schutzbefohlenen verantworten.
Im Verlauf des Strafverfahrens wurden mehrere Anklagepunkte eingestellt oder führten zu Freisprüchen. Das Gericht sah jedoch insbesondere fortgesetzte sexuelle Handlungen gegenüber einem Schutzbefohlenen als erwiesen an. Mit Urteil vom Februar 1994 wurde S. wegen sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen in Tateinheit mit homosexuellen Handlungen zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt. Als Bewährungsauflagen wurden eine psychiatrische Behandlung, monatliche Zahlungen an den Deutschen Kinderschutzbund sowie ein dreijähriges Verbot der Ausübung einer seelsorglichen Tätigkeit angeordnet.
Der Staatsanwalt hatte eine Freiheitsstrafe von drei Jahren ohne Bewährung sowie ein fünfjähriges Berufsverbot beantragt. Nach den damals geltenden Verjährungsvorschriften konnten zahlreiche weitere Vorwürfe strafrechtlich nicht mehr verfolgt werden. Bei der Strafzumessung, so Vorsitzender Gerhards in der Urteilsbegründung, hätten letztlich die zugunsten des Angeklagten sprechenden Gründe überwogen: keine Vorstrafen, Eingeständnis der wesentlichen Anklagepunkte. Außerdem seien die nachgewiesenen sexuellen Handlungen nicht so erheblich, als dass sie zu anhaltenden seelischen Folgeschäden bei den Jugendlichen geführt hätten. Gerhards: „Zu beachten ist auch eine lieblose, von Kälte geprägte Jugend und Kindheit des Angeklagten. Die menschliche Zuwendung suchte er später bei den Jugendlichen, was wiederum zu den Verfehlungen – als Folge – in eine psychische Erkrankung führte.“
Wiedereinsatz im kirchlichen Dienst
Nach seiner Verurteilung blieb S. Priester des Bistums Trier.
Der erneute pastorale Einsatz eines rechtskräftig wegen sexuellen Missbrauchs verurteilten Priesters führte zu erheblicher öffentlicher Kritik. Betroffeneninitiativen und Medien stellten insbesondere die Frage, ob ein solcher Wiedereinsatz mit dem Schutz von Kindern und Jugendlichen vereinbar sei.
Wissenschaftliche Aufarbeitung
Aktuelle Entwicklung
Im Juli 2026 wurde bekannt, dass die Staatsanwaltschaft gegen den inzwischen 82-jährigen Priester des Bistums Trier im Ruhestand wegen des Verdachts des Besitzes jugendpornographischen Materials ermittelt.Die Verantwortung der Trierer Bischöfe
- Strafanzeige erstattet worden war,
- das Generalvikariat hiervon Kenntnis erhalten hatte,
- und eine Hausdurchsuchung erfolgt war,
Quellen
Archivalische Quellen
Bistumsarchiv Trier, Bischöfliches Generalvikariat Trier, Personalakte (Fall „F.“).
Bischöfliches Generalvikariat Trier, Bereich Personal, Karteikarte.
Bistum Trier, „Geheimarchiv“, Akten der Interventionsbeauftragten, Personalakte „F.“.
Personalverzeichnis des Bistums Trier, Jahrgänge 1973–1993.
Amtsblatt des Bistums Trier, Jahrgänge 1973–1994.
Gerichtsunterlagen Landgericht Trier, Jugendschutzkammer, Urteil gegen S., Februar 1994.
Staatsanwaltschaft Trier, Ermittlungsakten zum Strafverfahren 1993/1994.
Presse
Urteil gegen S., Februar 1994.
Saarbrücker Zeitung Vorstellung S. als Kooperator.
Berichterstattung über seinen Wiedereinsatz im Bistum Trier.
Haase, Lena / Raphael, Lutz:
Sexueller Missbrauch im Bistum Trier in der Amtszeit von Bischof Hermann Josef Spital (1981–2001). Zwischenbericht. Unabhängige Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs im Bistum Trier.
Trier 2024. (Darin anonymisiert.)
Aktuelle Berichterstattung
Saarländischer Rundfunk (SR):
Staatsanwaltschaft ermittelt gegen früheren Pfarrer aus Bistum Trier, Juli 2026.
ARD / tagesschau.de / Übernahme der SR-Berichterstattung.
Kirchenrechtliche Quellen
Codex Iuris Canonici (1983)
insbesondere:can. 1717 (Voruntersuchung)
can. 1722 (vorläufige Maßnahmen)
can. 277 (Pflichten der Kleriker)
can. 1395 § 2 (Straftaten gegen Minderjährige; Fassung bis 2021)
Samstag, 11. Juli 2026
Jugendpornografisches Material bei bereits wegen Missbrauchs von Schutzbefohlenen zur Bewährungsstrafe verurteiltem Trierer Bistumspriester
Staatsanwaltschaft ermittelt gegen früheren Pfarrer aus Bistum Trier
Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen einen ehemaligen Pfarrer mit Wohnsitz im Nordsaarland wegen des Verdachts des Besitzes von jugendpornographischem Material. Die Behörde bestätigte jetzt entsprechende SR-Informationen, wonach die Vorwürfe gegen den 82-Jährigen eher "zufällig" bekannt geworden sind.
Ein Notarzteinsatz führte Anfang des Monats zu Ermittlungen gegen einen ehemaligen Pfarrer des Bistums Trier. Nachbarn hatten den 82-Jährigen längere Zeit nicht mehr gesehen und Rettungskräfte alarmiert. Der ehemalige Pfarrer wird aktuell stationär behandelt.
In seiner Wohnung in einer nordsaarländischen Gemeinde aber wurde nicht nur er, sondern auch mehrere jugendpornografische Bilder aufgefunden – sie lagen offen herum. Bei einer Hausdurchsuchung wurden weitere Fotos und Datenträger sichergestellt, die nun ausgewertet werden. Ob die Staatsanwaltschaft das Bistum Trier über den Fall informiert, werde derzeit noch geprüft.
82-Jähriger laut MissBit einschlägig bekannt
Der 82-Jährige ist nach Informationen der Opferhilfeorganisation MissBit einschlägig bekannt. Mitte der 1990er Jahre sei er wegen des Missbrauchs von Schutzbefohlenen unter anderem während Jugendfreizeiten in Deutschland und der Schweiz zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden.Nach seiner Verurteilung war der heute 82-Jährige nach Informationen von MissBit in den einstweiligen Ruhestand versetzt worden.
MissBit-Sprecher Hermann Schell sprach von einem Musterbeispiel für Vertuschung durch das Bistum.Über dieses Thema haben auch die SR info Nachrichten im Radio am 11.7.2026 berichtet.
Quelle: SR.de, ARD.de
Freitag, 26. Juni 2026
Bistum Trier: Strafrechtliches Ermittlungsverfahren gegen katholischen Bistumspriester wegen "Vorwurfs einer Straftat gegen die sexuelle Selbstbestimmung"
Trier – Bischof Dr. Stephan Ackermann hat einen Priester des Bistums Trier von seinem Dienst beurlaubt. Gegen den Priester läuft ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren bei der Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach wegen des Vorwurfs einer Straftat gegen die sexuelle Selbstbestimmung (13. Abschnitt des Strafgesetzbuches). Der Vorwurf bezieht sich nicht auf Kinder oder Jugendliche. Dem Mann ist es untersagt, öffentlich Gottesdienste zu feiern oder die Sakramente zu spenden. Das Leitungsteam des Pastoralen Raums, die pastoralen Mitarbeitenden und die Gremien an seinem Einsatzort sind informiert, ebenso die Verantwortlichen an früheren Einsatzorten. Ein kirchenrechtliches Voruntersuchungsverfahren ist eingeleitet; es ruht für die Dauer der staatlichen Ermittlungen. Für den Priester gilt die Unschuldsvermutung. (Quelle: Bistum Trier)
Die Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach ermittelt gegen einen Priester aus der Verbandsgemeinde Bad Kreuznach. Ihm wird sexuelle Nötigung vorgeworfen. - Der Geistliche wurde von einer Frau angezeigt. Laut Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach wirft sie ihm vor, sie sexuell belästigt zu haben. Die Frau sei mehrmals zu Gesprächen bei dem Priester gewesen. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft war sie als Erwachsene in die katholische Kirche eingetreten und sollte jetzt auf ihre Erstkommunion vorbereitet werden. Das Bistum Trier hat den Priester nun beurlaubt und ihm verboten, Gottesdienste zu feiern oder die Sakramente zu spenden. Laut Bistum ist eine kirchenrechtliche Voruntersuchung eingeleitet worden. Die Mitarbeitenden seiner Gemeinden und die Verantwortlichen bei seinen früheren Einsatzorten seien darüber bereits informiert. Das Bistum warte nun aber zunächst die strafrechtlichen Ermittlungen ab. Bis dahin gelte für den Mann die Unschuldsvermutung. (Quelle: swr.de)
Donnerstag, 4. Juni 2026
Bistum Trier: Unter Bischof Ackermann: Bistum verheimlicht weitere Betroffene
Mindestens zwei betroffene Frauen - ein Täter: Jahrelang wurden Karin Weißenfels und Franzi Vogt von demselben Pfarrer missbraucht.
Erst im Jahr 1999 hatte Karin Weißenfels die Kraft gefunden, das ihr auferlegte Schweigen von Pfarrer D. zu brechen. Sie wendet sich erstmals ans Bistum Trier. Im Juli 2003 schildert sie Reinhard Marx ihre Leidensgeschichte – damals Bischof von Trier, heute Erzbischof von München und Freising und Kardinal.
Im Jahr 2022, während eines Gesprächs mit Mitarbeitenden, nannte der heutige Trierer Bischof Stephan Ackermann Weißenfels’ richtigen Namen. Er unterschrieb eine Unterlassungserklärung und musste Schmerzensgeld zahlen.- Daraufhin verlangte Weißenfels vom Bistum die vollständige Offenlegung aller Daten, die über sie vorliegen. Sie erhielt Hunderte von Dokumenten – doch längst nicht alle. Ein besonders bedeutendes Schreiben erhielt sie im August 2025 zufällig von anderer Stelle. Darin steht: Pfarrer D. habe ein Kind missbraucht.
Weißenfels sagt: „Ich bin empört, dass die Bistumsverantwortlichen verheimlicht haben, dass sie seit Januar 2022 wissen, dass es ein weiteres Missbrauchsopfer von Pfarrer D. gibt. Die Sprecherin des Bistums Trier bestätigt, dem Bistum seien zwei betroffene Personen bekannt.
Auf Fragen wie: Wann erfuhr das Bistum Trier erstmals von Übergriffen durch Pfarrer D.? Seit wann existiert die erste Aktennotiz zu Übergriffen oder Grenzverletzungen durch den Pfarrer? Wurden die Gremien in den betroffenen Pfarreien informiert? Was tat das Bistum, um weitere mögliche Opfer zu schützen? Bot das Bistum Pfarrer D. Maßnahmen an – oder verpflichtete es ihn dazu –, um mit seiner wohl krankhaften Disposition umzugehen? Dazu sagt das Bistum: nichts.
Die weitere Betroffene ist Franzi Vogt. Gut drei Jahre nach ihrer Meldung beim Bistum Trier klingelt das Telefon. Die Interventionsbeauftragte des Bistums fragt, ob Vogt Kontakt zur Presse habe.
Vogt erinnert sich weiter: Der Anruf habe sie irritiert. Um was geht es hier? Sie hakt nach, die Interventionsbeauftragte hüllt sich in Schweigen. Vogt bittet um den Artikel, der im Oktober 2025 in der Rhein-Zeitung erschien. Sie fragt wieder und wieder nach, erst im März 2026 erhält sie ihn.
Jetzt wusste Vogt, ihr Fall berührt den Fall Weißenfels – es ist derselbe Täter. Sie will Kontakt zu Weißenfels. Diese wiederum zu ihr. Doch bis die Frauen miteinander sprechen können, vergeht Zeit. Vogt sagt: „Das Bistum reagierte, als es nicht mehr anders ging.“
den vollständigen Artikel auf "saarbruecker-zeitung.de" lesen
Nach gängiger kriminologischer und rechtlicher Definition: Ein weiterer Serientäter im Bistum Trier. (ca)
Mittwoch, 22. April 2026
Offener Brief an Bischof Ackermann
- Hinweise auf mögliche Netzwerkstrukturen (Täternetzwerke) wurden intern benannt – aber nie konsequent zu Ende aufgeklärt.
- Zentrale Beweismittel wurden vernichtet.
- Verantwortliche Entscheidungen und Zuständigkeiten sind bis heute nicht klar benannt.
- Mögliche Zusammenhänge über Personen, Orte und Bistümer hinweg wurden nicht vollständig offengelegt.
"Tatkomplex Dillinger: 100 Mark für den Missbrauch von Messdienern?" - Opfer bricht sein Schweigen
Bischof Ackermann: Ende des Jahres soll die Aufarbeitung der Missbrauchsfälle im Bistum Trier abgeschlossen sein - Man wolle nach vorne blicken
"Spätestens seit 2022 ist man im Bistum Trier daran, die Missbrauchsfälle der vergangenen Jahrzehnte aufzuarbeiten. In einem Jahresbericht werden die Ergebnisse dann präsentiert. Heute wurde der Bericht für das vergangene Jahr vorgestellt. Doch dabei standen offenbar nicht die Zahlen im Vordergrund.
Im Bistum Trier gab es im letzten Jahr 15 weitere Missbrauchsvorwürfe gegen Geistliche oder Mitarbeitende.
Mit dieser Information hätte das Bistum Trier seine Pressekonferenz zum Jahresabschlussbericht beginnen können. Doch die PR-Abteilung um Bischof Ackermann entschied sich anders: Über die neuen Zahlen wird ohne Nachfrage nicht gesprochen – über Prävention hingegen gerne.
Ackermann: „Dass wir im Grunde flächendeckend jetzt die
Schutzkonzepte in den Pfarreien etabliert haben, in den Einrichtungen ohnehin,
also dass ist ja ein wesentlicher Fortschritt und: Man sieht auch, dass wir ja
auch eine ganze Vielfalt von Personen haben als geschulte Personen, als
Multiplikatorinnen und Multiplikatoren, die auch als Ansprechpersonen vor Ort Auskunft
geben können.“
Auch über die 780.000 Euro an Entschädigungszahlungen an Betroffene im letzten Jahr und 33 abgearbeitete Anträge wird nur geschrieben und zunächst nicht gesprochen. Ende des Jahres soll die Aufarbeitung der Missbrauchsfälle im Bistum Trier abgeschlossen sein: Man wolle nach vorne blicken.
Ackermann: "Bei der Erinnerungskultur ist aber in den Gesprächen, die wir bisher hatten immer auch die Frage und das Anliegen: „Wie kann es gelingen, eine aktivierende Erinnerungskultur zu schaffen? Also natürlich kann man irgendwo zusammen ein Erinnerungsmonument machen ... aber das ist eben ein Monument. Also wie kann das in eine Aktivität auch führen?“
Der Verein für Missbrauchsbetroffene „MissBiT“ kritisiert dieses Vorgehen scharf und spricht von einem völlig falschen Zeitpunkt für die Überlegungen. „Wenn der Bischof jetzt schon über einen Erinnerungsort nachdenkt, dann frage ich mich: „An was will er denn erinnern? An sein eigenes Verfehlen? Dass er nicht in der Lage war, alles aufzudecken? Dass er nicht in der Lage war, seine Vorgängerbischöfe genau an dem Punkt Vertuschung zu benennen?“ Außerdem kritisiert „MissBit“, dass das Bistum in einigen Fällen zurückhaltend mit Infos umgehe: „Individuelle Aufarbeitung bedeutet: Ich kümmere mich um die einzelnen Personen, um die oder den einzelnen Betroffenen, lege die Akten offen und kläre den Fall proaktiv auf. Das haben wir dem Bischof angeboten in einer Kooperationsvereinbarung mit MissBit, das hat man vom Tisch gewischt und ich glaube, man hat bis heute nicht verstanden, worum es geht."
Für MissBit geht es unter anderem um ein ehrliches Schuldgeingeständnis – auch von Bischof Ackermann. Das Bistum scheint hingegen zu hoffen, dass der Sturm an schlechter Presse bald abebbt." (Quelle: SR, "Aktueller Bericht, 30.03.2026)
Montag, 30. März 2026
Kommentar zum "P.I.A.-Jahresbericht 2025" des Bistums Trier
Ich lese diesen Bericht – und mir bleibt ein bitterer Beigeschmack.
Nicht, weil nichts getan wurde, sondern weil die Darstellung wirkt wie ein sauberer Verwaltungsbericht über ein zutiefst unsauberes Kapitel.
Und genau darin liegt das Problem:
Der Begriff „Rechenschaftsbericht“ springt mir sofort ins Auge.
Rechenschaft.
Ich frage mich:
Vor wem wird hier Rechenschaft abgelegt?
Vor Betroffenen?
Nein.
Vor der Öffentlichkeit?
Nur bedingt.
Vor kirchlichen Gremien?
Wohl eher.
Der Begriff suggeriert Verantwortung – aber Verantwortung bedeutet, dass jemand bewertet, hinterfragt und Konsequenzen fordert. - Hier schreibt die Institution über sich selbst.
Das ist keine Rechenschaft. Das ist Selbstbeschreibung.
Als Betroffene wirkt das wie ein Bericht, der Rechenschaft simuliert – ohne sie tatsächlich abzulegen.
2. Zahlen, die beruhigen – statt Zahlen, die aufrütteln
Der Bericht nennt z.B. die Anzahl der Schulungsteilnehmer.
Das klingt zunächst positiv.
Aber die entscheidende Zahl fehlt:
Wie viele haben nicht teilgenommen?
Diese Auslassung ist gravierend.
Denn nur Teilnehmerzahlen zu nennen, erzeugt den Eindruck von flächendeckender Prävention.
Ohne die Nichtteilnehmer bleibt völlig offen: Wie groß sind die Lücken?
In welchen Bereichen fehlen Schulungen? Wer entzieht sich der Prävention?
Wo bestehen weiterhin Risiken?
Als Betroffene wirkt das wie eine gezielte Perspektivverschiebung.
Man zeigt die Fortschritte – und verschweigt die Defizite.
Das ist keine Transparenz. Das ist selektive Information. - Dasselbe gilt für die Einholung von erweiterten Führungszeugnis. Die Praxis sieht nachweislich anders aus, als es der PIA-Bericht suggeriert.
3. Verwaltung von Missbrauch statt Aufarbeitung
Der Bericht wirkt strukturiert, korrekt, formal.
Doch genau das erzeugt Distanz: Missbrauch wird in Kategorien eingeordnet.
Fälle werden verwaltet.
Prozesse werden beschrieben.
Aber das institutionelle Versagen wird nicht klar benannt.
Es entsteht der Eindruck: Das System funktioniert.
Es gab nur Probleme innerhalb des Systems.
Doch aus Betroffenensicht ist das Gegenteil richtig: Das System selbst hat Missbrauch ermöglicht.
4. Der Eindruck kontrollierter Transparenz
Der Bericht vermittelt Transparenz durch Zahlen und Tabellen.
Doch Transparenz bedeutet auch, Lücken sichtbar zu machen.
Hier werden Fortschritte sichtbar gemacht, Defizite bleiben im Hintergrund.
Diese Darstellung mag für manche beruhigend wirken – aber sie verhindert eine ehrliche Risikobewertung.
5. Perspektive der Betroffenen bleibt marginal
Der Bericht beschreibt Maßnahmen für Betroffene.
Aber nicht aus ihrer Perspektive.
- Betroffenenberichte
- kritische Stimmen im Haupttext
- Bewertung durch unabhängige Betroffene
- strukturelle Kritik aus Betroffenensicht
6. Sprache, die Verantwortung weichzeichnet
Der Bericht verwendet eine administrative Sprache:
- "Rechenschaftsbericht"
- „Vorkommnisse“
- „Meldungen“
- „Bearbeitung“
- „Maßnahmen“
Sie verschleiern, worum es tatsächlich geht:
Gewalt.
Lebenslange Folgen.
Als Betroffene wirkt diese Sprache wie ein Filter, der den Schmerz aus dem Text entfernt.
7. Zahlen statt Geschichten – Distanz statt Nähe
Der Bericht nennt Fälle, Kategorien, Summen.
Es heißt etwa, dass es 2025 neun Meldungen zu sexualisierter Gewalt gab, davon fünf konkret bearbeitet.
Vier Fälle wurden als „nicht substantiell“ oder „ohne Angabe“ eingeordnet.
Als Betroffene lese ich das und frage mich:
Wer entscheidet, was „substanziell“ ist?
Wer bestimmt, ob meine Erinnerung „genug“ ist?
Ein Trauma ist selten sauber.
Es kommt fragmentiert.
Zitternd.
Spät.
Wenn solche Meldungen statistisch aussortiert werden, fühlt sich das an wie ein zweites Schweigen.
8. Geld als Anerkennung – aber kein Ersatz für Verantwortung
Der Bericht nennt 781.000 Euro, die 2025 an Betroffene gezahlt wurden.
Als Betroffene empfinde ich das ambivalent.
Ja, Anerkennung ist wichtig.
Aber Geld wirkt auch wie ein Abschlussstrich, der keiner ist.
Ein Betrag kann keine verlorene Kindheit zurückgeben.
Keine zerstörte Biografie.
Keine Jahrzehnte voller Angst.
Und noch etwas:
Die Summen werden genau aufgelistet.
- Die emotionalen Folgen nicht.
Mein Fazit aus Betroffenensicht
Der Bericht nennt sich „Rechenschaftsbericht“.
Doch echte Rechenschaft verlangt mehr als Zahlen.
Er verlangt:
- vollständige Transparenz (auch über Defizite)
- Darstellung von Risiken (z. B. Nichtteilnehmer an Schulungen)
- echte Beteiligung von Betroffenen
- selbstkritische Analyse der Machtstrukturen
Als Betroffene bleibt bei mir der Eindruck: Die Institution zeigt, was sie tut. - Aber nicht, wo sie weiterhin versagt.
Und genau das wäre echte Rechenschaft.
Sprachliche Entgleisungen von Bischof Ackermann im Vorwort
PS. Die Abschlussformel von Bischof Ackermann im Vorwort lautet übrigens: "Wie immer freuen (!) sich die Autor*innen des Berichts und ich über Rückmeldungen, Kritik und Hinweise zum P.I.A.-Bericht 2025. Ich wünsche allen Interessierten eine informative Lektüre."„Wir freuen uns über Rückmeldungen“. - Was für eine Floskel bei einem Bericht über sexualisierte Gewalt. „Wie immer“ – vermittelt Routine, wo keine Routine sein darf. Die gravierendste sprachliche Fehlleistung in diesem Vorwort von Ackermann empfinde ich allerdings "informative Lektüre". Herr Ackermann! - Sie reduzieren hier sexuellen Missbrauch an Kindern und Jugendliche durch institutionelles Versagen auf bloßes Informationsmaterial und verharmlosen absolut die Tragweite dieser Thematik. - Und das im Jahr 2026.
Das Bistum Trier veröffentlicht "Rechenschaftsbericht 2025" für die Bereiche Prävention, Intervention und Aufarbeitung
Wenn ich nunmehr zum vierten Mal zusammen mit den Verantwortlichen im Bistum Trier Rechenschaft
darüber ablege, was wir in der Prävention gegen sexualisierte Gewalt, in der Intervention bei Verdachtsfällen sowie in der systematischen Aufarbeitung des sexuellen Missbrauchs tun, geschieht dies einerseits mittlerweile mit einer gewissen Routine. Die Handlungsfelder sind Teil unserer alltäglichen Arbeit geworden, und das ist wichtig und richtig. Andererseits hören wir weiterhin Zeugnisse von Betroffenen, lernen dazu, überprüfen und verbessern Prozesse und Abläufe.
Das spiegelt sich im P.I.A.-Bericht für das Jahr 2025 wider: Wiederkehrend sind die Zahlen und Diagramme etwa zu den Präventionsmaßnahmen, den bearbeiteten (Verdachts-)Fällen oder den Anerkennungsleistungen. Gerade im Bereich der Prävention werden Erfahrungen und gute Initiativen geteilt. Neues, wie der „Leitfaden bei Anliegen zur individuellen Aufarbeitung und Aufklärung von Fällen sexualisierter Gewalt im Bistum Trier“ oder die „Trierer Standards“ zur Einordnung von Verdachtsfällen,
wird vorgestellt.
Mittlerweile zeigt sich, dass sich ganz viele Menschen in diesem Bistum nicht nur „von Amts wegen“ den Themen Prävention, Intervention und Aufarbeitung verpflichtet fühlen, sondern sie als integralen Bestandteil kirchlichen Lebens verstehen. Das ist ein Zeichen dafür, dass die „Kultur der Achtsamkeit“, die wir seit dem Jahr 2010 etablieren wollen, an Breitenwirkung gewinnt. Die daraus resultierenden Erfahrungen in der Praxis finden daher einen Platz im P.I.A.-Bericht – neben den Standards an Informationen, die wir für unseren Rechenschaftsbericht definiert haben. Dazu gehören auch die Vorschläge, die wir von Menschen erhalten, die selbst von sexualisierter Gewalt betroffen waren,
und vom Betroffenenbeirat. Für all das bin ich sehr dankbar. Um die Fülle an Material allen Interessierten zugänglich zu machen, bieten wir seit November 2025 auch einen „P.I.A.-Newsletter“ an, dessen Abonnement Newsletter | Prävention im Bistum Trier ich gerne empfehle.
Mit dem Jahr 2026 treten wir in die Phase ein, in der die intensive systematisch-institutionelle Aufarbeitung durch die Unabhängige Aufarbeitungskommission (UAK) im Bistum Trier ihrem Ende entgegengeht. Um sicherzustellen, dass die Ergebnisse dieser Arbeit zugänglich bleiben und für die tägliche Arbeit fruchtbar gemacht werden, haben sich die sogenannten P.I.A.-Gremien ( siehe Grafik, Seite 36/37) bereits getroffen und unter dem Stichwort „Erinnerungskultur“ erste Überlegungen für die Zukunft angestellt. Sowohl in diesem wie auch im nächsten Bericht informieren wir darüber.
Wie immer freuen sich die Autor*innen des Berichts und ich über Rückmeldungen, Kritik und Hinweise zum P.I.A.-Bericht 2025.
Ich wünsche allen Interessierten eine informative Lektüre.
Mittwoch, 18. März 2026
BistumTrier: Opfervereinigung "MissBiT" kritisiert mangelnde Transparenz der UKA
Der Verein Missbrauchsopfer und Betroffene im Bistum Trier, Missbit, fordert mehr Transparenz, wenn die Katholische Kirche Schmerzensgeld zahlt. Betrachte man die Gesamtzahl von mehr als 730 Missbrauchsbetroffenen im Bistum Trier, so seien nach dem Bericht der UKA eben nur 219 finanziell entschädigt worden.
Missbit kritisiert weiter, dass nach wie vor nach Aktenlage entschieden werde, die Betroffenen würden nicht angehört. Welche Entschädigung am Ende gezahlt werde, sei oft nicht nachvollziehbar. Menschen, die als Kinder über Jahre sexuell missbraucht wurden, litten oft ihr ganzes Leben lang darunter. (Quelle:"swr.de")
Donnerstag, 12. März 2026
Bistum Trier: "4,3 Millionen Euro wurden für 219 Vorgänge gewährt."
Mehr als vier Millionen Euro für Missbrauchsopfer im Bistum Trier
Die Unabhängige Kommission für Anerkennungsleistungen (UKA) der katholischen Kirche in Deutschland hat mehrere Millionen Euro für Opfer sexuellen Missbrauchs im Bistum Trier bewilligt.
Die von der katholischen Kirche in Deutschland eingerichtete Kommission (UKA) hat seit ihrer Gründung vor fünf Jahren mehr als 93 Millionen Euro für Opfer von sexuellem Missbrauch bewilligt. Die 4,3 Millionen Euro für das Bistum Trier sind ein Teil davon. Das steht im Tätigkeitsbericht 2025.
Die 4,3 Millionen Euro wurden für 219 Vorgänge gewährt. Das sind im Durchschnitt etwa 19.000 Euro pro Fall. Die jetzt veröffentlichten Daten beziehen sich auf den Zeitraum von 2021 bis 2025.
Leistungen für Opfer in Bistum und Ordensgemeinschaft
Neben den Zahlen für die Bistümer listet die Kommission in dem Tätigkeitsbericht auch Leistungen für Opfer in katholischen Ordensgemeinschaften.
Dabei werden auch fünf Vorgänge in der Benediktinerabtei Sankt Mathias in Trier genannt, wobei insgesamt 112.000 Euro bewilligt wurden. (srw.de)
Dienstag, 24. Februar 2026
Bischof Ackermann stellt Priester wegen staatsanwaltschaftlicher Ermittlungen frei
Die Staatsanwaltschaft ermittelt, das Bistum hält sich bedeckt: Warum der Trierer Bistumspriester freigestellt wurde, bleibt zunächst unklar.
Der Trierer Bischof Stephan Ackermann hat einem Bistumspriester die Ausübung des priesterlichen Dienstes untersagt. Zudem sei der Mann bis auf weiteres von seinen Tätigkeiten in einer Pfarrei und einem Pastoralen Raum des Bistums freigestellt worden, teilte das Bischöfliche Generalvikariat mit. Grund sei ein laufendes Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft.
Zur Art des Vorwurfs konnte das Bistum Trier nichts sagen. Auch nähere Angaben zu dem Priester gab es nicht. Eine kirchenrechtliche Voruntersuchung sei eingeleitet, hieß es. Sie ruhe aber während der staatlichen Ermittlungen. Das Seelsorgeteam in der Pfarrei, das Leitungsteam im Pastoralen Raum sowie die Gremien seien informiert. (dpa-Meldung)
Bischof Ackermann untersagt Bistumspriester Ausübung der priesterlichen Dienste - Priester freigestellt
Bischof Stephan Ackermann hat einem Priester des Bistums die Ausübung des priesterlichen Dienstes untersagt und ihn bis auf Weiteres von seinen Tätigkeiten freigestellt.
Samstag, 14. Februar 2026
Die Mathematik des Vertuschens - Ein Kommentar von Claudia Adams
6.529 Betroffene.
2.848 Beschuldigte.
Neue Zahlen, neue Schlagzeilen, neue Betroffenheitsfloskeln.
Und die Frage:
Wie lange und wie hoch werden die Zahlen noch steigen?
Die ehrliche Antwort lautet: So lange, bis nichts mehr zu vertuschen ist.
Diese Zahlen steigen nicht, weil plötzlich mehr Gewalt entdeckt wird.
Sie steigen, weil jahrzehntelang weniger gezählt wurde, als tatsächlich passiert ist.
Dann einige Hundert.
Dann ein paar Tausend.
Jetzt über sechstausend.
Dabei ist es nur die Mathematik des Vertuschens.
Wenn ein System Täter versetzt, Akten vernichtet, Betroffene einschüchtert und Skandale intern regelt, dann produziert es keine Wahrheit. Es produziert Lücken.
Was heute als „neue Zahlen“ präsentiert wird, sind keine neuen Verbrechen.
Es sind alte Verbrechen, die man lange genug versteckt hat.
Die eigentliche Frage ist nicht, wie hoch die Zahlen noch steigen.
Die eigentliche Frage ist, wie viel nie erfasst wurde.
Wie viele Täter wurden nie benannt?
Wie viele Betroffene haben geschwiegen, weil sie wussten, dass das System der Katholischen Kirche stärker ist als ihre Stimme?
Wenn Studien von einer mehrfach höheren Dunkelziffer ausgehen, dann reden wir nicht über Tausende.
Dann reden wir über Zehntausende.
Und dann bricht das Bild von der „bedauerlichen Zahl“ zusammen.- Dann bleibt nur noch eine unbequeme Wahrheit: Diese Zahlen sind nicht der eigentliche Skandal.
Sie sind nur das, was am Ende übrig bleibt, wenn Jahrzehnte des Schweigens, der Vertuschung und der institutionellen Blindheit plötzlich messbar werden.
Der eigentliche Skandal ist das System dahinter.
Eine Kirche, die moralische Autorität beanspruchte, aber in ihren eigenen Reihen Täter schützte.
Katholische Priester, die Kinder missbrauchten – im Schutz des Amtes, im Vertrauen der Familien, "im Namen des Herrn".
Bischöfe und Verantwortliche, die wussten, was geschah, und trotzdem schwiegen.
Die versetzten statt aufklärten.
Die schützten statt zu bestrafen.
Die den Ruf der Institution über das Leid der Kinder stellten.
Der Skandal ist nicht nur das Verbrechen selbst.
Der Skandal ist die Struktur, die es möglich machte.
Ein System, das Täter deckte, Akten verschwinden ließ, Warnzeichen ignorierte und immer wieder dieselben Männer zu neuen Opfern schickte.
Der Skandal ist aber auch der Umgang mit Betroffenen.
Darunter liegt ein Geflecht aus Macht, Schweigen, Loyalität und institutioneller Selbstverteidigung – ein Geflecht, das nicht die Schwächsten geschützt hat, sondern die Schuldigen.
Der eigentliche Skandal ist nicht, wie viele Opfer es gab.
Der eigentliche Skandal ist, dass dieses System existierte – und dass es so lange bestehen konnte.
Und jedes neue Ergebnis ist keine Überraschung: Es ist ein Beweis dafür, wie lange man versucht hat, die Wahrheit zu leugnen und zu vertuschen. Bis heute.
Claudia Adams
Katholische Kirche: Deutliche mehr Missbrauchsfälle als bisher bekannt
Das Ausmaß von sexueller Gewalt in der katholischen Kirche ist deutlich größer als bislang offiziell bekannt. Wie eine Umfrage des ARD-Magazins Fakt bei allen 27 Bistümern ergeben hat, gibt es seit 1945 in Deutschland mindestens 6.529 Betroffene und 2.848 Beschuldigte.
Zum Vergleich: Die sogenannte MHG-Studie, die 2018 im Auftrag der Deutschen Bischofskonferenz erstellt wurde, war auf Grundlage von Aktenanalysen auf 3.677 Betroffene und 1.670 Beschuldigte gekommen. Wie viele Opfer es tatsächlich gibt, ist unbekannt. Experten gehen von einer hohen Dunkelziffer aus, weil zahlreiche Opfer ihre Fälle etwa aus Scham nie öffentlich gemacht haben.
den vollständigen Artikel auf "tagesschau.de" lesen
Montag, 26. Januar 2026
Bistum Trier: Strafverfahren gegen katholischen Priester wegen Erwerb und Besitz kinder-und jugendpornografischer Inhalte
Strafverfahren gegen Priester
Gegen einen Priester des Bistums Trier wurde am 13. Januar 2026 am Amtsgericht Neunkirchen ein gerichtliches Strafverfahren eröffnet und durchgeführt.
Trier – Gegen einen Priester des Bistums Trier wurde am 13. Januar 2026 am Amtsgericht Neunkirchen ein gerichtliches Strafverfahren wegen Erwerb und Besitz kinder- und jugendpornographischer Inhalte eröffnet und durchgeführt. Das Verfahren soll wegen der Einholung eines Sachverständigengutachtens zu einem späteren Zeitpunkt fortgeführt werden. (Quelle: Pressemeldung, Bistum Trier, veröffentlicht am 26.01.2026)
"Priester des Bistums Trier wegen Kinderpornografie angeklagt"
Am Amtsgericht Neunkirchen läuft derzeit ein Verfahren gegen einen Priester des Bistums Trier wegen Besitzes von Kinderpornografie. Der 58-Jährige ist suspendiert.
Ein Priester aus dem Bistum Trier soll sich kinder- und jugendpornografische Medien verschafft haben. Das berichtet die Katholische Nachrichten-Agentur (KNA). Der Mann muss sich nun vor dem Amtsgericht Neunkirchen dafür verantworten, wie ein Gerichtssprecher am Montag mitteilte.
Hauptverhandlung ruht wegen Gutachten
Gegenstand des Verfahrens sei der Vorwurf des Besitzes von kinder- und jugendpornografischen Schriften, welche sich auf dem Computer des 58-jährigen Angeklagten befunden haben sollen. Die Hauptverhandlung ist derzeit ausgesetzt, weil zunächst ein IT-Sachverständiger ein Gutachten zu den Dateien und seinem Computer vorlegen soll.
Kirchenrechtliche Untersuchung angekündigt
Gegen den Priester waren bereits im Februar 2022 Vorwürfe wegen sexualisierter Gewalt und Missbrauchs bekannt geworden. Das Bistum Trier hatte ihn daraufhin suspendiert und aus seiner Pfarreiengemeinschaft abberufen. Der Fall war an die Staatsanwaltschaft übergeben worden.
Nach Abschluss der staatlichen Verfahren will das Bistum auch eine kirchenrechtliche Untersuchung gegen den Priester eröffnen. Im Bistum läuft seit Jahren die Aufarbeitung zahlreicher Missbrauchsfälle." (Quelle: SR, 26.01.2026)

