Montag, 13. April 2020

Bistum Trier: ehemaliger Trierer Generalvikar und heutiger Vorsitzender der DBK, Georg Bätzing: "Vertuschung von Missbrauch war kolossaler Fehler der Kirche. Die Perspektive der Opfer war nicht im Blick. Heute sind wir da weiter."

Vertuschung von Missbrauch war "kolossaler Fehler" der Kirche

Bischof Georg Bätzing hat die Vertuschung von Missbrauchsfällen durch Geistliche als "kolossalen Fehler" bezeichnet. "Die damalige Perspektive konnte nicht das Wissen heranziehen, das wir heute haben", sagte er im Interview der "Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung". Dies sei keine Entschuldigung, müsse aber bedacht werden.

Heute sei bekannt, "was Missbrauch bei Kindern und Jugendlichen anrichtet", führte Bätzing aus. "Aus heutiger Perspektive ist es gar nicht mehr zu begreifen, dass Betroffene nicht gehört und Täter geschützt wurden." Früher dagegen hätten sowohl die Gesellschaft als auch Kirchenvertreter geglaubt, "dass man sexuelle Neigungen therapieren und dass Missbrauch abgestellt werden kann. Die Perspektive der Opfer war nicht im Blick." Rückblickend sei dies "sehr beschämend", so der Bischof. "Heute sind wir da aus bitterer Einsicht weiter."

Entschädigungszahlungen

Zur Finanzierung von Schmerzensgeldzahlungen an Betroffene sagte Bätzing, die Bischofskonferenz habe "bewusst keine einheitliche Lösung gewählt". Er könne verstehen, wenn Menschen sich dagegen wehrten, dass derartige Zahlungen aus Kirchensteuermitteln erfolgen. Andererseits gebe es "keinen Cent im Vermögen eines Bistums, der nicht allen Kirchenmitgliedern gehört. Es gibt Diözesen, die nichts anderes haben, gerade im Osten." Zunächst sollten die Täter zur Verantwortung gezogen werden, fügte der Bischof hinzu - "aber sehr viele leben nicht mehr".

Die Bischöfe hatten sich Anfang März auf deutlich höhere Zahlungen an Missbrauchsopfer als bisher geeinigt. Laut Modell orientiert sich die Kirche an der zivilrechtlichen Schmerzensgeld-Tabelle und entsprechenden Gerichtsurteilen. Dies bedeutet derzeit Summen zwischen 5.000 und 50.000 Euro pro Fall. Dabei will die Kirche stets die Summen "am oberen Ende des Ermessensspielraums" zahlen.

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Dienstag, 7. April 2020

Bistum Trier / Freisen I:" Bistum Trier schrieb Zeugen an, die "unter Umständen zu den Lebensumständen von Betroffenen (!) etwas mitteilen könnten". - Inzwischen erfolgte eine erneute Anfrage

Vierter Zeuge hat inzwischen ausgesagt 

"Mittlerweile konnte mit einem vierten Zeugen ein Gespräch geführt werden." Dies teilte Thomas Klimmek, Erzbistum Köln der Saarbrücker Zeitung auf Anfrage mit. 

Mögliche sachverständige Zeugen, die unter Umständen zu den Lebensumständen von Betroffenen etwas mitteilen könnten, hätten sich auf ein Anschreiben hin 2019 nicht zurückgemeldet.

Es erfolgte eine neue Anfrage: "Hier ist abzuwarten, inwieweit diese zu einer Stellungnahme bereit sind", so Klimmek.

Bei einem weiteren Zeugen sei noch zu ermitteln, ob er befragt werden möchte oder ob er es als ausreichend ansieht, schriftlich mitzuteilen, was er zu den Lebensumständen sagen kann. 


Der Beschuldigte wird voraussichtlich angehört, wenn die Angaben der Zeugen vorliegen, so Klimmek weiter.


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