Freitag, 26. Juni 2026

Bistum Trier: Strafrechtliches Ermittlungsverfahren gegen katholischen Bistumspriester wegen "Vorwurfs einer Straftat gegen die sexuelle Selbstbestimmung"

Trier – Bischof Dr. Stephan Ackermann hat einen Priester des Bistums Trier von seinem Dienst beurlaubt. Gegen den Priester läuft ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren bei der Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach wegen des Vorwurfs einer Straftat gegen die sexuelle Selbstbestimmung (13. Abschnitt des Strafgesetzbuches). Der Vorwurf bezieht sich nicht auf Kinder oder Jugendliche. Dem Mann ist es untersagt, öffentlich Gottesdienste zu feiern oder die Sakramente zu spenden. Das Leitungsteam des Pastoralen Raums, die pastoralen Mitarbeitenden und die Gremien an seinem Einsatzort sind informiert, ebenso die Verantwortlichen an früheren Einsatzorten.  Ein kirchenrechtliches Voruntersuchungsverfahren ist eingeleitet; es ruht für die Dauer der staatlichen Ermittlungen. Für den Priester gilt die Unschuldsvermutung.  (Quelle: Bistum Trier)

Die Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach ermittelt gegen einen Priester aus der Verbandsgemeinde Bad Kreuznach. Ihm wird sexuelle Nötigung vorgeworfen. - Der Geistliche wurde von einer Frau angezeigt. Laut Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach wirft sie ihm vor, sie sexuell belästigt zu haben. Die Frau sei mehrmals zu Gesprächen bei dem Priester gewesen. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft war sie als Erwachsene in die katholische Kirche eingetreten und sollte jetzt auf ihre Erstkommunion vorbereitet werden. Das Bistum Trier hat den Priester nun beurlaubt und ihm verboten, Gottesdienste zu feiern oder die Sakramente zu spenden. Laut Bistum ist eine kirchenrechtliche Voruntersuchung eingeleitet worden. Die Mitarbeitenden seiner Gemeinden und die Verantwortlichen bei seinen früheren Einsatzorten seien darüber bereits informiert. Das Bistum warte nun aber zunächst die strafrechtlichen Ermittlungen ab. Bis dahin gelte für den Mann die Unschuldsvermutung. (Quelle: swr.de)

Donnerstag, 4. Juni 2026

Bistum Trier: Unter Bischof Ackermann: Bistum verheimlicht weitere Betroffene

Mindestens zwei betroffene Frauen - ein Täter: Jahrelang wurden Karin Weißenfels und Franzi Vogt von demselben Pfarrer missbraucht.

Erst im Jahr 1999 hatte Karin Weißenfels die Kraft gefunden, das ihr auferlegte Schweigen von Pfarrer D. zu brechen. Sie wendet sich erstmals ans Bistum Trier. Im Juli 2003 schildert sie Reinhard Marx ihre Leidensgeschichte – damals Bischof von Trier, heute Erzbischof von München und Freising und Kardinal. 

Im Jahr 2022, während eines Gesprächs mit Mitarbeitenden, nannte der heutige Trierer Bischof Stephan Ackermann Weißenfels’ richtigen Namen. Er unterschrieb eine Unterlassungserklärung und musste Schmerzensgeld zahlen.- Daraufhin verlangte Weißenfels vom Bistum die vollständige Offenlegung aller Daten, die über sie vorliegen. Sie erhielt Hunderte von Dokumenten – doch längst nicht alle. Ein besonders bedeutendes Schreiben erhielt sie im August 2025 zufällig von anderer Stelle. Darin steht: Pfarrer D. habe ein Kind missbraucht.

Weißenfels sagt: „Ich bin empört, dass die Bistumsverantwortlichen verheimlicht haben, dass sie seit Januar 2022 wissen, dass es ein weiteres Missbrauchsopfer von Pfarrer D. gibt. Die Sprecherin des Bistums Trier bestätigt, dem Bistum seien zwei betroffene Personen bekannt.

Auf Fragen wie: Wann erfuhr das Bistum Trier erstmals von Übergriffen durch Pfarrer D.? Seit wann existiert die erste Aktennotiz zu Übergriffen oder Grenzverletzungen durch den Pfarrer? Wurden die Gremien in den betroffenen Pfarreien informiert? Was tat das Bistum, um weitere mögliche Opfer zu schützen? Bot das Bistum Pfarrer D. Maßnahmen an – oder verpflichtete es ihn dazu –, um mit seiner wohl krankhaften Disposition umzugehen? Dazu sagt das Bistum: nichts.

Die weitere Betroffene ist Franzi Vogt. Gut drei Jahre nach ihrer Meldung beim Bistum Trier klingelt das Telefon. Die Interventionsbeauftragte des Bistums fragt, ob Vogt Kontakt zur Presse habe.

Vogt erinnert sich weiter: Der Anruf habe sie irritiert. Um was geht es hier? Sie hakt nach, die Interventionsbeauftragte hüllt sich in Schweigen. Vogt bittet um den Artikel, der im Oktober 2025 in der Rhein-Zeitung erschien. Sie fragt wieder und wieder nach, erst im März 2026 erhält sie ihn. 

Jetzt wusste Vogt, ihr Fall berührt den Fall Weißenfels – es ist derselbe Täter. Sie will Kontakt zu Weißenfels. Diese wiederum zu ihr. Doch bis die Frauen miteinander sprechen können, vergeht Zeit. Vogt sagt: „Das Bistum reagierte, als es nicht mehr anders ging.“

den vollständigen Artikel auf "saarbruecker-zeitung.de" lesen

Nach gängiger kriminologischer und rechtlicher Definition: Ein weiterer Serientäter im Bistum Trier. (ca)