Donnerstag, 14. März 2013

Längere Verjährungsfristen: Bundestag stärkt Rechte von Missbrauchsopfern

Die Opfer von Kindesmissbrauch werden künftig besser gesetzlich geschützt. Der Bundestag verabschiedete am Donnerstag ein Gesetz zur Stärkung der Rechte von Opfern sexuellen Missbrauchs. 


Das sieht die Gesetzesinitiative unter anderem vor:

  • Die Verjährungsfrist bei sexuellem Missbrauch von Kindern beginnt künftig nicht wie bisher mit dem 18. Lebensjahr, sondern erst dann, wenn das Opfer das 21. Lebensjahr vollendet hat. So soll den Betroffenen mehr Zeit zur Aufarbeitung gegeben werden. Die Dauer der jeweiligen Verjährungsfrist orientiert sich an der Schwere der Tat. Bei schweren Vergehen, etwa einer Vergewaltigung, kann die Verjährungsfrist bis zu 20 Jahre betragen.
  • Die zivilrechtlichen Verjährungsfristen werden für Schadensersatzansprüche von bisher drei auf nun 30 Jahre heraufgesetzt. Die Neuregelung gilt allerdings nicht rückwirkend für bereits verjährte Fälle.
  • Durch den Einsatz von Videoaufnahmen sollen künftig Mehrfachvernehmungen der Opfer bei Strafverfahren weitgehend vermieden werden. Auch kann bei sensiblen Befragungen der Opfer die Öffentlichkeit im Gericht leichter ausgeschlossen werden.