Trier – Bischof Dr. Stephan Ackermann hat einen Priester des Bistums Trier von seinem Dienst beurlaubt. Gegen den Priester läuft ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren bei der Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach wegen des Vorwurfs einer Straftat gegen die sexuelle Selbstbestimmung (13. Abschnitt des Strafgesetzbuches). Der Vorwurf bezieht sich nicht auf Kinder oder Jugendliche. Dem Mann ist es untersagt, öffentlich Gottesdienste zu feiern oder die Sakramente zu spenden. Das Leitungsteam des Pastoralen Raums, die pastoralen Mitarbeitenden und die Gremien an seinem Einsatzort sind informiert, ebenso die Verantwortlichen an früheren Einsatzorten. Ein kirchenrechtliches Voruntersuchungsverfahren ist eingeleitet; es ruht für die Dauer der staatlichen Ermittlungen. Für den Priester gilt die Unschuldsvermutung. (Quelle: Bistum Trier)
Die Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach ermittelt gegen einen Priester aus der Verbandsgemeinde Bad Kreuznach. Ihm wird sexuelle Nötigung vorgeworfen. - Der Geistliche wurde von einer Frau angezeigt. Laut Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach wirft sie ihm vor, sie sexuell belästigt zu haben. Die Frau sei mehrmals zu Gesprächen bei dem Priester gewesen. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft war sie als Erwachsene in die katholische Kirche eingetreten und sollte jetzt auf ihre Erstkommunion vorbereitet werden. Das Bistum Trier hat den Priester nun beurlaubt und ihm verboten, Gottesdienste zu feiern oder die Sakramente zu spenden. Laut Bistum ist eine kirchenrechtliche Voruntersuchung eingeleitet worden. Die Mitarbeitenden seiner Gemeinden und die Verantwortlichen bei seinen früheren Einsatzorten seien darüber bereits informiert. Das Bistum warte nun aber zunächst die strafrechtlichen Ermittlungen ab. Bis dahin gelte für den Mann die Unschuldsvermutung. (Quelle: swr.de)