Kaum werden gegen den ehemaligen Trierer Priester S. erneut Ermittlungen wegen des Verdachts des Besitzes jugendpornografischen Materials bekannt, erklärt das Bistum Trier, Bischof Stephan Ackermann habe bereits „vor einiger Zeit“ die Entlassung des Priesters aus dem Klerikerstand beim Vatikan beantragt. Über diesen Antrag sei bislang noch nicht entschieden.
Diese Erklärung wirkt auf den ersten Blick entlastend: Der Bischof habe gehandelt – nun liege der Ball in Rom.
Doch genau diese Darstellung greift zu kurz: Denn die eigentliche Frage lautet nicht, wann Ackermann um die Entlassung S.' aus dem Kleriker stand bat und warum der Vatikan noch keine Entscheidung getroffen hat. Die Frage lautet vielmehr: Warum konnte ein wegen sexuellen Missbrauchs rechtskräftig verurteilter Priester überhaupt über Jahrzehnte Mitglied des Klerus bleiben?
S. wurde bereits 1994 wegen Missbrauchs von Schutzbefohlenen verurteilt. Das war kein Verdacht, sondern ein rechtskräftiges Strafurteil. Trotzdem blieb er Priester. Mehr noch: Er übernahm später erneut seelsorgliche Aufgaben, feierte Gottesdienste, spendete Sakramente, arbeitete in der Krankenhausseelsorge und trat weiterhin öffentlich als Geistlicher auf. All dies geschah mit Wissen und Verantwortung der kirchlichen Leitung.
Und genau darin liegt der eigentliche Skandal: Nicht darin, dass der Vatikan über einen Antrag noch nicht entschieden hat. Nicht darin, wann dieser Antrag gestellt wurde. Sondern darin, dass die rechtskräftige Verurteilung wegen sexuellen Missbrauchs offenbar nicht ausreichte, um einen endgültigen Bruch mit dem priesterlichen Amt herbeizuführen.
Der jetzige Verweis auf Rom kommt einer Nebelkerze Ackermanns gleich. Ackermann versucht, den Fokus zu verschieben. Plötzlich entsteht der Eindruck, als hänge die entscheidende Verantwortung von einer ausstehenden Entscheidung des Vatikans ab. Doch selbst wenn Rom morgen die Entlassung aus dem Klerikerstand beschließen sollte, bleibt die zentrale Frage bestehen:
Warum blieb ein wegen sexuellen Missbrauchs verurteilter Priester über mehr als drei Jahrzehnte Priester?
Und dieser Frage muss sich Ackermann als Verantwortlicher stellen.
Für Betroffene spielt es zudem kaum eine Rolle, ob die Entscheidung in Trier oder in Rom getroffen wird. Entscheidend ist die Botschaft, dass ein wegen sexuellen Missbrauchs rechtskräftig verurteilter Priester auch Jahrzehnte nach seiner Verurteilung weiterhin Priester bleibt.
Und genau daran muss sich Ackermann als verantwortlicher Bischof messen lassen.
Claudia Adams