Donnerstag, 27. Dezember 2012

Das Beichtgeheimnis ist die Verschwiegenheit des Geistlichen in Bezug auf alles, was ihm in der Beichte anvertraut wird. Sowohl in der evangelischen als auch in der katholischen Kirche ist es »unverletzlich«. Die Justiz akzeptiert die kirchenrechtliche Verschwiegenheitspflicht. Sowohl im Zivil- als im Strafprozess haben Geistliche ein Zeugnisverweigerungsrecht. Es besteht keine Anzeigepflicht bei geplanten Straftaten. (re)


Wenn jemand einen Mord beichtet: Das sagen Pfarrer aus unsere Region.

Ein Mörder beichtet einem Pfarrer seine Tat, der Geistliche schweigt. Ein »Tatort« am zweiten Weihnachtsfeiertag in der ARD hat genau dieses Dilemma thematisiert. Muss ein Pfarrer nach solch einer Mord-Beichte seine Informationen an die Polizei weitergeben? Wie sagen Geistliche aus unserer Region dazu? Wir fragten nach.

Die Regelung ist allerdings eindeutig: »Das Beichtgeheimnis kennt keine Ausnahmen«, sagte Stefan Muckel, Professor für Kirchenrecht an der Universität Köln, auf Anfrage. Grund hierfür ist der besondere Schutz der Beichte durch Kirchen- und Strafrecht.