Pater Josef Kentenich gründete 1914 die später international verbreitete Schönstattbewegung und war 1926 an der Gründung der Schönstätter Marienschwestern beteiligt.
Von Michael Felix Korum über Franz Rudolf Bornewasser, Bernhard Stein, Hermann Josef Spital und Reinhard Marx bis Stephan Ackermann: Die Geschichte der Schönstatt-Bewegung ist eng mit dem Bistum Trier verbunden. Bereits 1949 wurden problematische Machtstrukturen untersucht, später verhängte der Vatikan Sanktionen gegen den Gründer Josef Kentenich. Dennoch eröffnete das Bistum 1975 ein Seligsprechungsverfahren, das erst 2022 ausgesetzt wurde. Die Chronologie wirft grundlegende Fragen nach der kirchlichen Verantwortung auf.
Als der Trierer Bischof Stephan Ackermann am 3. Mai 2022 das Seligsprechungsverfahren für Pater Josef Kentenich aussetzte, wurde ein kirchliches Verfahren vorläufig gestoppt, das fast ein halbes Jahrhundert zuvor begonnen hatte. Vorausgegangen waren Veröffentlichungen vatikanischer Archivdokumente, die schwerwiegende Vorwürfe gegen den Gründer der Schönstatt-Bewegung erneut in den Mittelpunkt der Öffentlichkeit gerückt hatten.
Doch die problematische Vorgeschichte Kentenichs war der katholischen Kirche keineswegs erst seit 2020 bekannt. Bereits 1949 hatte das Bistum Trier eine Untersuchung der Schönstätter Marienschwestern angeordnet. Wenige Jahre später verhängte der Vatikan einschneidende Sanktionen gegen Kentenich.
Umso bemerkenswerter ist, was danach geschah: Ausgerechnet Bernhard Stein, der die Untersuchung 1949 persönlich durchgeführt hatte, eröffnete 1975 als Bischof von Trier das Seligsprechungsverfahren. Unter seinen Nachfolgern Hermann Josef Spital, Reinhard Marx und Stephan Ackermann wurde es weitergeführt. Dabei gelangten bereits 1997 Unterlagen zu einem konkreten sexuellen Missbrauchsvorwurf aus den USA an das Bistum Trier.
Die Geschichte des Falls Kentenich ist deshalb nicht nur die Geschichte eines umstrittenen Priesters. Sie ist auch die Geschichte kirchlicher Entscheidungen und eines über Jahrzehnte fortgeführten Verfahrens, dessen Umgang mit schwerwiegenden Vorwürfen bis heute Fragen aufwirft.
Bischof Michael Felix Korum: Die Gründung Schönstatts während seiner Amtszeit
Die Anfänge der Schönstatt-Bewegung fallen in die Amtszeit des Trierer Bischofs Michael Felix Korum, der das Bistum von 1881 bis 1921 leitete. Am 27. Oktober 1912 hält der Pallottinerpater Josef Kentenich seinen sogenannten Vorgründungsvortrag vor Schülern des Studienheims in Schönstatt bei Vallendar. Zwei Jahre später, am 18. Oktober 1914, entsteht dort die Schönstatt-Bewegung, die sich in den folgenden Jahrzehnten zu einer international tätigen katholischen Gemeinschaft entwickelt. Kentenich wird zu ihrer prägenden geistlichen Leitfigur. Seine Vorstellungen von religiöser Erziehung, persönlicher Bindung und geistlicher Führung beeinflussen die Entwicklung der Gemeinschaft maßgeblich.
Franz Rudolf Bornewasser: Unter seiner Verantwortung beginnt die Untersuchung
Die kritische Auseinandersetzung mit Kentenichs Führungsverhalten beginnt während der Amtszeit von Franz Rudolf Bornewasser, der das Bistum Trier von 1922 bis 1951 leitet.
Am 1. Oktober 1926 gründet Kentenich die Schönstätter Marienschwestern. Die Gemeinschaft wächst in den folgenden Jahrzehnten, zugleich gewinnt der Gründer zunehmend Einfluss auf das geistliche und persönliche Leben ihrer Mitglieder.
Im Februar 1949 beauftragt Bornewasser seinen Weihbischof Bernhard Stein mit einer kanonischen Visitation der Marienschwestern.
Vom 19. bis 28. Februar untersucht Stein die inneren Strukturen der Gemeinschaft und insbesondere das Verhältnis der Ordensfrauen zu Kentenich. In seinem Bericht vom 27. April 1949 beanstandet er eine übersteigerte Autorität des Gründers und problematische Abhängigkeitsverhältnisse. Im Mittelpunkt stehen unter anderem das sogenannte „Kindheitsverhältnis“ und das „Kindesexamen“, Praktiken, die eine besonders enge geistliche Bindung der Schwestern an Kentenich vorsahen. Besonders kritisch betrachtete der Trierer Weihbischof Bernhard Stein das sogenannte „Kindheitsverhältnis“. Kentenich nahm gegenüber den Marienschwestern die Rolle eines geistlichen Vaters ein, zu dem sie eine besonders enge, von kindlichem Vertrauen und Gehorsam geprägte Beziehung entwickeln sollten. Nach Kentenichs Verständnis sollte diese Bindung den Weg zu einer tieferen Beziehung zu Gott eröffnen. Die kirchliche Kritik richtete sich gegen die damit verbundene Gefahr persönlicher Abhängigkeit. Wenn der Gründer zugleich als geistlicher Vater und maßgebliche Autorität wahrgenommen wurde, konnten die Grenzen zwischen religiöser Hingabe, persönlicher Loyalität und Unterordnung verschwimmen. Damit stellte sich bereits 1949 die Frage, inwieweit die Schwestern ihre Entscheidungen tatsächlich eigenständig treffen konnten.
Kentenich weist die Kritik zurück. In seiner mehr als 300 Seiten umfassenden Stellungnahme vom 31. Mai 1949, der Epistola Perlonga, verteidigt er sein Konzept und wirft der kirchlichen Hierarchie ein „mechanistisches Denken“ vor.
Damit ist Bornewasser der erste der hier betrachteten Trierer Bischöfe, unter dessen Verantwortung das Bistum problematische Macht- und Abhängigkeitsstrukturen innerhalb der Schönstatt-Bewegung förmlich untersuchen lässt. Der Konflikt bleibt nicht auf das Bistum Trier beschränkt. Anfang der 1950er-Jahre untersucht der Jesuit Sebastian Tromp im Auftrag des Heiligen Offiziums die Schönstatt-Bewegung. In den später veröffentlichten vatikanischen Unterlagen finden sich neben Vorwürfen problematischer Machtausübung auch Anschuldigungen sexualisierter Grenzüberschreitungen gegenüber Ordensfrauen.
Die kirchlichen Behörden greifen ein. Kentenich wird von seiner Bewegung getrennt und lebt ab 1952 überwiegend in Milwaukee in den Vereinigten Staaten. Erst 1965 werden die Beschränkungen aufgehoben. Drei Jahre später stirbt er in Schönstatt.
Bernhard Stein: Vom kritischen Visitator zum Initiator der Seligsprechung
Am 10. Februar 1975 eröffnet Bernhard Stein, inzwischen Bischof von Trier, das Seligsprechungsverfahren für Josef Kentenich.
Darin liegt einer der auffälligsten Widersprüche des gesamten Falls. Stein war nicht nur mit den früheren Auseinandersetzungen vertraut. Er hatte die problematischen Strukturen 1949 selbst untersucht und dokumentiert. - Wie der Bischof seine damaligen Erkenntnisse mit der Entscheidung von 1975 vereinbarte, gehört zu den zentralen Fragen der historischen Aufarbeitung. Ebenso ist zu klären, in welchem Umfang die Ergebnisse der vatikanischen Untersuchungen im Seligsprechungsverfahren berücksichtigt wurden. Gerade weil Stein selbst als Visitator tätig gewesen war, ist seine doppelte Rolle besonders erklärungsbedürftig.
Hermann Josef Spital: Missbrauchsakten erreichen das Bistum Trier
Während der Amtszeit von Bischof Hermann Josef Spital erhält der Fall Kentenich eine weitere Dimension.
1994 und 1995 untersuchen kirchliche Stellen in Milwaukee einen Vorwurf sexuellen Missbrauchs gegen den bereits verstorbenen Priester. Ein Mann beschuldigt Kentenich, ihn während dessen Aufenthalts in den USA als Minderjährigen sexuell missbraucht zu haben. Die Untersuchung führt zu keiner abschließenden Klärung. 1997 werden die entsprechenden Unterlagen an das Bistum Trier übermittelt. Zu diesem Zeitpunkt ist Spital Diözesanbischof. Damit verfügt das Bistum spätestens seit diesem Jahr über Informationen zu einem konkreten sexuellen Missbrauchsvorwurf gegen den Mann, dessen Seligsprechungsverfahren es betreibt. - Das Verfahren wird dennoch fortgeführt.
Reinhard Marx: Ein Verfahren wird weitergeführt
Als Reinhard Marx 2002 das Amt des Trierer Bischofs übernimmt, läuft das Seligsprechungsverfahren bereits seit 27 Jahren. Die Unterlagen zum Missbrauchsvorwurf aus Milwaukee befinden sich seit fünf Jahren im Bistum.
Während seiner Amtszeit setzt sich die kirchliche Prüfung Kentenichs fort. 2007 schließt eine Historikerkommission ihre Arbeit ab. Zu einer Aussetzung des Seligsprechungsverfahrens kommt es nicht. Ob Marx persönlich über die Anschuldigungen aus Milwaukee informiert war, lässt sich anhand der bislang herangezogenen öffentlichen Informationen nicht feststellen. Ebenso bleibt zu klären, welche Rolle die vorhandenen Unterlagen bei der historischen Untersuchung spielten.
Die Frage gewinnt durch die späteren Entwicklungen zusätzlich an Gewicht. Denn erst die Veröffentlichung vatikanischer Dokumente im Jahr 2020 führt zu einer erneuten grundlegenden Auseinandersetzung mit Kentenichs Verhalten und der bisherigen Bewertung seiner Person. Wie umfassend war also die historische Prüfung während der Amtszeit von Marx? Welche Dokumente lagen der Kommission vor, und welche Erkenntnisse wurden bei der Fortführung des Verfahrens berücksichtigt?
Stephan Ackermann: Die Neubewertung kommt nach öffentlichen Enthüllungen
2009 übernimmt Stephan Ackermann das Bistum Trier. Ein Jahr später wird er Missbrauchsbeauftragter der Deutschen Bischofskonferenz.
Das Seligsprechungsverfahren für Kentenich läuft zu diesem Zeitpunkt seit 34 Jahren. Die Unterlagen aus Milwaukee liegen bereits seit zwölf Jahren im Bistum.- Den entscheidenden Anstoß für eine erneute öffentliche Auseinandersetzung geben im Jahr 2020 Veröffentlichungen der Kirchenhistorikerin Alexandra von Teuffenbach. Sie macht Dokumente aus den vatikanischen Archiven zugänglich, die neue Einblicke in die Untersuchungen der 1950er-Jahre ermöglichen. Die Unterlagen enthalten schwerwiegende Vorwürfe hinsichtlich Kentenichs geistlicher Machtausübung und seines Verhaltens gegenüber Ordensfrauen. Die Veröffentlichungen lösen eine Debatte über die bisherige kirchliche Bewertung des Schönstatt-Gründers aus.
Am 7. Juli 2020 kündigt Ackermann eine neue historische Untersuchung an. Im folgenden Jahr wird das Untersuchungskonzept verändert. Auch der Missbrauchsvorwurf aus Milwaukee rückt erneut in den Mittelpunkt. Eine Überprüfung der damaligen kirchlichen Untersuchung ergibt, dass diese heutigen Standards nicht vollständig entsprach: Die Anschuldigungen bleiben ungeklärt.
Am 3. Mai 2022 gibt Ackermann schließlich die Aussetzung des Seligsprechungsverfahrens bekannt. - Diese Entscheidung erfolgt 47 Jahre nach dessen Eröffnung durch Bernhard Stein und 25 Jahre nach der Übermittlung der Milwaukee-Unterlagen an das Bistum Trier. Bemerkenswert ist dabei die Begründung des Bistums: Die bisherigen Betrachtungsweisen hätten sich durch die Veröffentlichungen von 2020 als nicht ausreichend erwiesen. Damit stellt sich allerdings eine zentrale Frage nach der institutionellen Verantwortung: Weshalb wurde ein Verfahren über Jahrzehnte fortgeführt, obwohl schwerwiegende Vorwürfe bereits zuvor bekannt und Gegenstand kirchlicher Untersuchungen gewesen waren?
Es bleiben: Ein umstrittener Priester, sechs Trier Bischöfe – und Jahrzehnte ungeklärter Verantwortung. (ca)
