Im August diesen Jahres informierte das Erzbistum Köln die Staatsanwaltschaft Koblenz darüber, dass gegen einen Priester Vorwürfe sexuellen Missbrauchs geäußert wurden. Dem Pfarrer wird vorgeworfen, sich zwischen 1993 und 1996 an einer 12jährigen vergangen zu haben. Der Priester bestreitet die neuen Vorwürfe. Am 9. Oktober teilte die Staatsanwaltschaft nun mit, dass gegen den Priester aufgrund der strafrechtlichen Verjährung keine Ermittlungen aufgenommen werden dürfen.
Gegen den Priester wurden bereits im Jahr 2011 Vorwürfe wegen sexuellen Missbrauchs an einem Kind erhoben und es erging ein Strafbefehl vom zuständigen Amtsgericht gegen ihn über eine Freiheitsstrafe von 11 Monaten auf Bewährung. Bereits 2011 wurde er umgehend von allen Aufgaben entpflichtet und ihm wurde die öffentliche Ausübung von priesterlichen Tätigkeiten, sowie sämtlicher Kontakt zu Kindern und Jugendlichen untersagt.
Gegen den Priester wurden bereits im Jahr 2011 Vorwürfe wegen sexuellen Missbrauchs an einem Kind erhoben und es erging ein Strafbefehl vom zuständigen Amtsgericht gegen ihn über eine Freiheitsstrafe von 11 Monaten auf Bewährung. Bereits 2011 wurde er umgehend von allen Aufgaben entpflichtet und ihm wurde die öffentliche Ausübung von priesterlichen Tätigkeiten, sowie sämtlicher Kontakt zu Kindern und Jugendlichen untersagt.
Wegen der bis zum 30. Juni 2013 geltenden Rechtslage betreffend der Verjährung von Taten des Missbrauchs von Kindern ist spätestens im August 2012 die strafrechtliche Verjährung eingetreten.
rhein-zeitung.de