Samstag, 28. Juni 2025

Bistum Trier: Warum man im Bistum Trier von einem "pädokriminellen Netzwerk" sprechen darf


Die Bezeichnung „pädokriminelles Netzwerk“ im Bistum Trier
 ist angesichts der belegten Muster nicht nur berechtigt, sondern notwendig, 
um das Ausmaß institutioneller Verantwortung klar zu benennen.

Im Bistum Trier sind alle Merkmale für ein solches Netzwerk belegt." 

 


Claudia Adams, 28.06.2025



Edit: In der ersten Version dieses Beitrags verwandte ich den Begriff "pädophiles Netzwerk". Doch dies trägt der Tragweite kaum Rechenschaft. "Pädophilie"  bezeichnet die sexuelle Neigung eines Erwachsenen zu Kindern, die bei Betroffenen oft zu großem Leid führt – sie ist aber nicht strafbar, solange sie nicht ausgelebt wird. Pädophilie wird erst dann zu Pädokriminalität, sobald ein Kind zum Objekt realer sexueller Handlung, Kommunikation, Darstellung oder Fantasie wird – egal, ob physisch anwesend oder digital. - Da es sich in diesem Kontext um strafbare Handlungen durch kirchliche Angehörige im Bistum Trier handelt und somit die Merkmale eine pädokriminellen Netzwerkes erfüllt sind, werde ich zukünftig auch nur noch den Begriff "pädokriminell" anwenden. (ca)

Freitag, 27. Juni 2025

Bistum Trier: Pädophilen-Netzwerk im Bistum Trier: Warum diese Frage erlaubt sein muss - und was dafür spricht




„Können Sie etwas zur Vermutung eines Pädophilen-Netzwerks sagen?“
„Nein, das ist zu früh. Es ist offen, ob wir da einen Fuß in die Tür bekommen.“
(Oberstaatsanwalt Hromada zur Causa Dillinger, SZ, 15.05.2023)




Wenn  ein ehemalige Generalstaatsanwalt  auf die naheliegende Frage nach einem pädophilen Netzwerk so ausweicht – dann lässt diese Aussage tief blicken. Und es ist klar: Hier besteht erheblicher Aufklärungsbedarf. 

Gibt es ein pädophiles Netzwerk im Bistum Trier?

Die bekannten Fakten sprechen eine Sprache, die kaum noch anders zu deuten ist:

Donnerstag, 26. Juni 2025

Bistum Trier: "In dem Verfahren sollen mindestens vier Angehörige der katholischen Kirche, von denen einige noch leben, eine Rolle spielen. Die Personen seien von verschiedenen Opfern Dillingers benannt worden." - Hält die Staatsanwaltschaft Saarbrücken die Akten bewusst zurück? - Ein Kommentar

Wenn lebende Kirchenmänner beschuldigt werden, schweigt der Staat besonders laut

Es gibt Verfahren, bei denen das Schweigen der Justiz lauter ist als jede Pressemitteilung des Bistums Trier. Das Ermittlungsverfahren der Generalstaatsanwaltschaft Saarbrücken wegen des "Verdachts auf sexuellen Missbrauch von Schutzbefohlenen und Kindern sowie den Verdacht der Förderung sexueller Handlungen von Minderjährigen" gehört genau in diese Kategorie. Brisant ist dabei nicht nur, was untersucht wird – sondern vor allem, wer darin eine Rolle spielen soll.

Bistum Trier: Causa Dillinger: erneut sorgt die Staatsanwaltschaft Saarbrücken für Irritation: Sondermittler erhielten bis heute keine Akteneinsicht




direkt zum "Abschlussbericht der wissenschaftlichen Studie zu den Umständen des Falles Edmund Dillinger" von Dr. Jürgen Brauer und Ingo Hromada, 10. April 2025  / direkt zur Pressemitteilung des Bistums Trier


Der Abschlussbericht im Missbrauchsfall um den verstorbenen Priester Edmund Dillinger liegt vor. Der Versuch, Betroffene in Afrika ausfindig zu machen, blieb erfolglos.

Donnerstag, 5. Juni 2025

Kommentar: Bischof Ackermann - Ein weiteres Meisterstück der Ignoranz gegenüber Betroffenen und gegenüber sexuellem Missbrauch






Wir halten fest:

Ein heute 64-jähriger Betroffener, der als Schulkind von einen Trierer Bistumspriester über Jahre hinweg schwer sexuell missbraucht wurde und bis heute unter den Folgen leidet, beabsichtigt, das Bistum Trier auf Schmerzensgeld zu verklagen. Die Summe von  300.000 Euro scheint eine angemessene Entschädigung für das erlittene Leid.

Doch der Betroffene ist auf Prozesskostenhilfe angewiesen und sein Antrag auf diese Hilfe wurde nun auch in zweiter Instanz vor dem Koblenzer Oberlandesgericht abgelehnt. Das Gericht schließt sich der Argumentation der Ersten Instanz,  des Trierer Landgerichts,  an: Die Taten lägen bereits 50 Jahre zurück und seien verjährt. Zudem habe das Bistum Trier die „Einrede der Verjährung“ erhoben – mit der Begründung, "dass sich aus der Personalakte des beschuldigten Priesters keine Hinweise auf Fehlverhalten" ergäben.

Mittwoch, 4. Juni 2025

Bistum Trier: Nach Erhebung der Einrede der Verjährung durch Bischof Ackermann wegen "Nichtwissens" - Missbrauchsklage gegen das Bistum Trier scheitert an Prozesskostenhilfe: Bistum schweigt

"Ein Mann aus dem Bistum Trier gibt an, als Kind von einem Priester missbraucht worden zu sein. Weil der Vorwurf aber so lange zurückliegt, scheint eine Klage auf Schadenersatz aussichtslos. Deswegen gibt es keine Prozesskostenhilfe.

Das Bistum Trier wollte sich am Mittwoch nicht zu dem Fall äußern.

"Dass in diesem Fall die Einrede der Verjährung erhoben wurde, ist nicht als generelle Linie für eventuelle weitere Klagen gegen das Bistum Trier zu verstehen." Die Vorwürfe wurden "mit Nichtwissen bestritten", hieß es laut Bistum in einer Erwiderung. 

Dienstag, 3. Juni 2025

Bistum Trier: Schwere Vorwürfe gegen Bistum Trier im Fall des ehemaligen Trierer Diözesanrichters H.

Ein wegen Missbrauchs bestrafter prominenter Trierer Bistumspriester hat auch in zweiter Instanz verloren. Das Kirchengericht der Erzdiözese Köln hat das zwei Jahre zurückliegende Urteil eines Trierer Richtergremiums bestätigt:

Das Pikante an dem Fall: Der Geistliche war selbst viele Jahre lang Diözesanrichter und leitete einst 
die Abteilung Kirchenrecht im Generalvikariat. 

Nach früheren Aussagen der Opfervereinigung MissBit soll er sogar selbst mit der Erfassung und Beurteilung von Vorfällen sexualisierter Gewalt in der Kirche befasst gewesen sein.

Bistum Trier: Kölner Kirchengericht bestätigt Urteil: Ruhestandspriester aus dem Bistum Trier darf nach sexuellem Missbrauch keine priesterlichen Aufgaben mehr übernehmen

28.05.2025

Ein Ruhestandspriester aus dem Bistum Trier darf nach sexuellem Missbrauch keine priesterlichen Aufgaben mehr übernehmen. Ein Kölner Kirchengericht hat das Urteil jetzt bestätigt.

Das Kirchengericht hatte den Geistlichen im Ruhestand im April 2023 wegen sexuellen Missbrauchs eines Minderjährigen für schuldig befunden und den kirchlichen Strafprozess damit abgeschlossen.

Der Priester legte Berufung ein, doch das kirchliche Gericht im Erzbistum Köln bestätigte jetzt das Urteil und die Strafen, teilte das Bistum Trier mit.

Montag, 14. April 2025

Bistum Trier: P.I.A. Jahresbericht 2024

Am 09. April 2024 veröffentlicht das Bistum Trier seinen "P.I.A. Jahresbericht 2024".


statistische Angaben des Bistums Trier,  die aus dem "P.I.A.  Jahresbericht 2024" hervorgehen: 


Beschuldigungen gegen verstorbene Personen 2024 

  • 2024 gingen 7 (Erst-) Meldungen und eine Folgemeldung aufgrund sexualisierter Gewalt durch verstorbene Kleriker ein. Bei den Beschuldigten handelte es sich um fünf Pfarrer, zwei Ordenspriester im Gestellungsverhältnis und einen Ordensgeistlichen.
  • In sieben Fällen wurden erstmalig gegen den Beschuldigten Vorwürfe erhoben. 
  • Eine Beschuldigung bezieht sich auf eine Tat gegenüber einer erwachsenen Person.
  • Alle Beschuldigungen beziehen sich auf Delikte, die in den 1960er bis 1980er Jahren verübt worden sind. 

Donnerstag, 3. April 2025

Bistum Trier: katholischer Pfarrer zu 1.800 Euro Strafe wegen sexuellen Missbrauchs eines Jugendlichen verurteilt

Wittlich ‐ Kirche als Tatort: Ein Geistlicher muss wegen sexuellen Missbrauchs eines Jugendlichen 1.800 Euro zahlen. Der Pfarrer suchte Tatgelegenheiten im Gotteshaus, im Auto – und in der Wohnung des Betroffenen.

Ein Pfarrer muss 1.800 Euro wegen sexuellen Missbrauchs eines Jugendlichen im Bistum Trier zahlen. Mindestens sieben Taten ereigneten sich in den Jahren 2022 und 2023, wie ein Sprecher des Amtsgerichts Wittlich am Montag mitteilte. Der Geistliche suchte dafür laut Gericht Tatgelegenheiten vor dem Gottesdienst in einer Kirche, im Auto sowie in der Wohnung des Betroffenen. Er hat den Minderjährigen demnach außerdem dazu aufgefordert, ihm ein intimes Foto von sich zu senden.

Samstag, 22. März 2025

Nach Cyberangriff auf Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz: Fatale Äußerung der DBK-Sprecherin Beate Gilles: "Ganz zum Glück sind bisher keine personenbezogenen vertrauliche Daten an einer Stelle erschienen."

Wer in der Römisch-Katholischen Kirche Opfer sexuellen Missbrauchs wurde, kann bei der RKK für das Leid, das man erfahren hat, eine Anerkennungsleistung beantragen.

Dafür müssen Betroffene bei der "Unabhängigen Kommission für Anerkennungsleistungen" (UKA) einen Antrag stellen. Die UKA speichert dann diese Daten - allerdings auf den Servern der "Deutschen Bischofskonferenz" (DBK),  die wiederum Opfer einer Cyberattacke wurde.


Daten "die eigentlich nicht wirklich viel sensibler sein könnten"

Es werden nicht nur die Daten über Tathergänge gespeichert, sondern auch, welche Folgen der sexuelle Missbrauch hatte. Medizinische Diagnosen, psychologische Gutachten. 

Betroffene mach sich daher - berechtigterweise -  große Sorgen, ob ihre Daten gestohlen worden sind.

Dienstag, 18. März 2025

Verband der Diözesen Deutschlands (VDD) bestätigt nach Cyberangriff: UKA gehört zum IT-System des Verbandes der Diözesen Deutschlands

 

Quelle: DSGVO-portal.de




Am 10. Februar 2025 wurde ein Cyberangriff auf die IT-Systeme  des "Verbandes der Diözesen Deutschland" festgestellt. 

Dass diese Meldung auch auf der Seite der "Unabhängigen Kommission für Anerkennungsleistungen" (UKA) veröffentlicht wurde, warf Fragen auf. 

Jetzt bestätigt der Verband:  An die IT-Systeme des Verbandes sind nicht nur die "Deutsche Bischofskonferenz" (DBK), sondern auch die Unabhängige Kommission für Anerkennungsleistungen" (UKA) angeschlossen. 

Mittwoch, 5. März 2025

Nach Cyberangriff auf DBK: DBK und UKA warnen vor Veröffentlichung hochsensibler Daten - Mögliche Betroffene sollen unverzüglich informiert werden

Die IT-Systeme des Sekretariats der Deutschen Bischofskonferenz/des Verbandes der Diözesen Deutschlands sind am 10. Februar 2025 Opfer eines professionellen Cyberangriffs geworden.

Dazu teilt die DBK am 11. Februar öffentlich auf ihrer Homepage mit: 

"Cyberangriff auf die IT-Systeme des Sekretariats der Deutschen Bischofskonferenz

Die IT-Systeme des Sekretariats der Deutschen Bischofskonferenz/des Verbandes der Diözesen Deutschlands sind am 10. Februar 2025 Opfer eines professionellen Cyberangriffs geworden. Zu dem Angriff hat sich eine Gruppierung bekannt, die der organisierten Cyberkriminalität zugerechnet wird. 

Montag, 3. März 2025

Bistum Trier: Bischof Ackermann erlässt neue Dekrete zur Regelung von Einsichts- und Auskunftsrechten in Sachakten und über Verwaltung des Geheimarchivs für das Bistum Trier - Generalvikar veröffentlicht Richtlinien zur Regelung des Verfahrens zur Akteneinsicht und Aktenauskunft

Neue Dekrete und Richtlinien treten ab 01. April 2024 in Kraft 


 Nr. 81 

Ordnung zur Regelung von Einsichts- und Auskunftsrechten von Betroffenen sexuellen Missbrauchs und Dritten in Sachakten des Bistums Trier

__________________________________________________________


§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Ordnung regelt Einsichts- und Auskunftsrechte von Betroffenen sexuellen Missbrauchs (Betroffene) und Dritten in Sachakten des Bistums Trier.

(2) Als Betroffene im Sinne dieser Ordnung gelten Personen ab dem Zeitpunkt der Bestätigung der Plausibilität eines Hinweises gemäß Ziffer 20 der Interventionsordnung für das Bistum Trier in seiner jeweils gültigen Fassung1.

Donnerstag, 30. Januar 2025

Bistum Trier: Niederfischbach - Nachdem ein Opfer sein Schweigen gebrochen hat, meldeten sich weitere Betroffene in der Heimatpfarrei des ehemaligen Trierer Generalvikars und heutigen Bischofs von Limburg, Georg Bätzing.

Jahrzehntelang hat ein Betroffener zum erlittenen Missbrauch durch einen Pfarrer in Niederfischbach geschwiegen. Nachdem er sich dem derzeitigen Pfarrer, Augustinus Jünemann, anvertraute, kam ein Stein ins Rollen. 

  • "Im Verlaufe des Abends (Infoveranstaltung in Niederfischbach, am 16.01.2025, Anmerk. ca)   haben sich weitere Betroffene als Opfer geoutet. Nach meiner Zählung derzeit sechs bekannte Jugendliche. Und das ist nur das Hellfeld." (Hermann Schell, hpd.de)
  • Inzwischen haben sich weitere Betroffene gemeldet. (rhein-zeitung.de, aktualisiert). 

Montag, 27. Januar 2025

Bistum Trier: Bisher bezahlte das Bistum Trier nur 3.698.500 Euro an 196 von mindestens 711 Betroffenen

Als sogenannte "Leistungen in Anerkennung des Leids" wurden seit 2010 aus dem Bischöflichen Stuhl Trier 3.698.500 Euro an Betroffene gezahlt. Das teilte eine Sprecherin des Bistums am Montag in Trier  mit. Außerdem erstattet die Diözese Therapiekosten in Höhe von 182.000 Euro. 

Im Schnitt bedeutet dies 18.869,90 Euro pro Opfer sexuellen Missbrauchs durch Angehörige der katholischen Kirche im Bistum Trier. 

Freitag, 24. Januar 2025

Bistum Trier: Entgegen der Behauptung Ackermanns: Täternetzwerk von pädophilen katholischen Priestern im Bistum Trier kann nicht mehr ausgeschlossen werden

"Dass Bischof Ackermann Edmund Dillinger quasi schützte und ihn per Dekret aus der Schusslinie nahm, war beileibe nicht der einzige Skandal in diesem Missbrauchskomplex Dillinger:  Jede Menge Beweismaterial, darunter auch jene Tagebücher des Priesters, vertraute der Neffe des verstorbenen Priesters, Steffen Dillinger, der Staatsanwaltschaft Saarbrücken für weitere Ermittlungen an.  Die aber hatte ihre ganz eigene Ermittlungsmethode und machte kurzen Prozess – mit der Glaubwürdigkeit."

Der Chefredakteur der Rhein-Zeitung, Lars Hennemann,  spricht über ein mögliches Täternetzwerk  bzw. einem "Netzwerk von Mitwissenden" im Bistum Trier.  Hinweise darauf, die auch in andere Bistümer führten, gebe es genug. 

Causa Edmund Dillinger: "Mein Onkel konnte nur diesen Zugriff auf so viele junge Menschen haben, weil er die Kirche hinter sich hatte"

Edmund Dillinger, ein katholischer Priester aus dem Bistum Trier hinterlässt ein Haus voll mit Aufzeichnungen von sexualisierter Gewalt und Missbrauch. Sein Neffe erbt den Tatort – und versucht herauszufinden, was geschehen ist. Inzwischen ist dem Neffen klar, dass sein Onkel diesen Zugriff auf so viele junge Menschen nur haben konnte, weil er die Kirche hinter sich hatte. 

"Es geschahen ein paar merkwürdige Dinge nach dem Tod des Onkels. Zweimal wurde versucht in das Haus einzubrechen. Ein Priester weigerte sich, die Beerdigung zu zelebrieren, ein anderer Priester bot per Sprachnachricht an, dem Neffen zu helfen: "Ich stehe Ihnen gern zur Verfügung, aber man sollte das nicht öffentlich machen (...), dafür ist die Sache einfach zu heiß." Und: "Das wäre mir ganz recht, dass wir beide im Untergrund arbeiten." 

Mittwoch, 22. Januar 2025

Bistum Trier: Urteil ist rechtskräftig: Akten bleiben geschwärzt - Keine vollständige Akteneinsicht für Missbrauchsopfer in Personalakte

Das Urteil ist rechtskräftig: Weiter keine Akteneinsicht für Missbrauchsopfer

Die Betroffene hatte eine vollständige Einsicht ihrer Personalakte gefordert. Nachdem die Klage abgewiesen wurde, geht die Betroffene nicht in Berufung. 

Das Urteil vom Arbeitsgericht Trier aus dem vergangenen Dezember ist damit rechtskräftig. Darin wurde ihre Klage auf eine vollständige Akteneinsicht abgewiesen.

Urteil: Keine Einsicht in die Personalakte

Die Klägerin ist noch immer beim Bistum Trier eingestellt. Sie hatte vor Gericht eine uneingeschränkte Einsicht in ihre Personalakte gefordert, die mehrere Aktenordner umfasst. Das Bistum stellte der Klägerin aber nur eine Version zur Verfügung, in der etliche Seite komplett geschwärzt sind.

Donnerstag, 16. Januar 2025

Mit Verlaub, Herr Bischof: Sie haben aus dem Bistum Trier ein Trümmerfeld gemacht - Ein offener Brief

Mit Verlaub, Herr Bischof!

Wer könnte das Versagen der katholischen Kirche hinsichtlich der Aufklärung des sexuellen Missbrauchs durch katholische Priester besser dokumentieren und repräsentieren als Sie – in Persona? 

Haben Sie einmal überlegt, welchen Anteil Sie selbst zu dem Ansehensverlust und dem Vertrauensverlust der katholischen Kirche beigetragen haben? Jede Menge, Herr Bischof – jede Menge. 

Was Sie versprachen 

Als der sexuelle Missbrauch durch Angehörige der katholischen Kirche öffentlich wurde, beteuerten Sie "Transparenz statt weiterer Geheimhaltung“. Sie versprachen Aufklärung und Aufarbeitung. Sie kündigten eine „Null-Toleranz-Linie gegenüber den Verbrechen“ an und forderten: „Eine Verharmlosung oder ein Vertuschen darf es beim Thema Kindesmissbrauch nicht geben“.