Wegen Zahlungen in Millionenhöhe an die Opfer sexuellen Missbrauchs hat eine katholische US-Diözese Konkurs angemeldet. Es ist die elfte Diözese, die in den USA nach teuren Gerichtsverfahren über jahrzehntelangen Missbrauch durch Priester, Nonnen und andere Mitarbeiter in finanzielle Schieflage geraten ist.
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- Sexueller Missbrauch durch Angehörige der katholischen Kirche im Bistum Trier - die Chronologie
Samstag, 1. Februar 2014
Bistum Trier: Unter Missbrauchsverdacht - „Flugblatt“-Priester räumt Vorfall von 1984 ein
Seit eineinhalb Jahren steht ein katholischer Priester im Verdacht, den damals 16-jährigen Tobias D. (Name geändert) missbraucht zu haben. Gegenüber unserer Zeitung und der Opferinitiative Schafsbrief räumte der beschuldigte Priester nun einen anderen Vorfall ein.
Warum handelt der Trierer Bischof Stephan Ackermann, der auch Missbrauchsbeauftragter der Deutschen Bischofskonferenz ist, nicht? Insider aus Kirchenkreisen behaupten, der „Fall“, den der Priester nun einräumt, sei damals in dessen Personalakte eingetragen worden.
„Eine Aktennotiz, die in diesem Fall über solch eine Mitteilung gemacht worden wäre, ist auf jeden Fall in der Personalakte nicht zu finden“ sagt Uzulis.
Freitag, 31. Januar 2014
Klage gegen die Diözese Würzburg: „Wann ist ein Opfer ein Opfer?"
Diözese definiert Opfer anders
den vollständigen Artikel auf "mainpost.de" lesen
Rasche gehörte 2008 zu den ersten Missbrauchsopfern, die ihren Fall beim Bistum Würzburg anzeigten und auch öffentlich machten. Im Verlauf der Aufklärungsversuche der katholischen Kirche wurde Rasche entgegen seiner ersten schriftlichen und mündlichen Angaben gegenüber Kirchenvertretern immer wieder nur als Zeuge sexuellen Missbrauchs benannt, nicht aber als eigentliches Opfer.
Info zur quantitativen Befragung von Betroffenen sexuellen Missbrauchs durch katholische Geistliche im Rahmen der freiwilligen Fragebogenaktion (KFN)
"Ergebnisse der quantitativen Befragung von Betroffenen sexuellen Missbrauchs durch katholische Geistliche (im Rahmen der freiwilligen Fragebogenaktion) werden voraussichtlich in einigen Wochen verfügbar sein. Diese werden gemeinsam mit Erkenntnissen der qualitativen Studie in einem Sammelband veröffentlicht und auf der Homepage des KFN frei zugänglich sein."
31.01.2014
Schweizer Bischöfe erneuern Richtlinien gegen sexuellen Missbrauch
Die Schweizer Bischöfe erneuern die Richtlinien der katholischen Kirche gegen sexuellen Missbrauch. So tritt am Samstag, 1. Februar, die dritte Auflage der Bestimmungen mit dem Titel «Sexuelle Übergriffe im kirchlichen Umfeld. Richtlinien der Schweizer Bischofskonferenz und der Vereinigung der Höhern Ordensobern der Schweiz» in Kraft, teilte die Schweizer Bischofskonferenz (SBK) am Freitag mit. Der Geltungsbereich der Richtlinien werde damit deutlich erweitert, heisst es in der Mitteilung.
"Offenbar haben Missbrauchsopfer zur Erneuerung der Richtlinien beigetragen. Die SBK erklärt nämlich, die Aktualisierung der Richtlinien verdanke sich besonders Menschen, die sexuelle Übergriffe im kirchlichen Umfeld und das Schweigen darüber erleiden mussten, «- und die, Gott sei Dank, nicht aufgegeben haben, ihre verletzte Menschenwürde zum Thema zu machen».
den vollständigen Artikel auf "kipa-apic.ch" lesen
direkt zu den "Richtlinien der Schweizer Bischofskonferenz"
Donnerstag, 30. Januar 2014
Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte: Staat muss auch Privatschulen bei sexuellem Missbrauch wirksam kontrollieren
Straßburg (jur). Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat die Mitverantwortung des Staates auch für anerkannte Privatschulen betont. Der Staat müsse diese Schulen wirksam kontrollieren, um Kinder vor Misshandlungen und Missbrauch zu schützen, urteilte der EGMR am Dienstag, 28. Januar 2013, in Straßburg (Az.: 35810/09). Er sprach damit einer Irin eine Entschädigung zu, die 1973 an einer katholischen Grundschule Opfer sexuellen Missbrauchs wurde.
Mittwoch, 29. Januar 2014
sexueller Missbrauch in der katholischen Kirche: Irland muss für sexuellen Missbrauch haften - Urteil könnte auch Auswirkungen auf Entschädigungszahlungen in Deutschland haben
Die Straßburger Menschenrechts-Experten gelangten nun zu einer anderen Bewertung als die irischen Richter. "Es gehört zu den ureigenen Pflichten einer Regierung, Kinder vor Misshandlung zu schützen, besonders in Grundschulen", unterstrichen sie.
Sie verurteilten den Staat Irland wegen Vernachlässigung seiner Schutzpflicht und sprachen der Klägerin 30.000 Euro Entschädigung zu. Dabei nahmen sie auch Bezug auf die Besonderheiten des irischen Schulwesens in den 70er Jahren. Damals wurde ein Großteil der Grundschulen vom Staat finanziert, aber von einer Kirche – hauptsächlich der katholischen – geleitet. Gerade in einem solchen System der Auslagerung hätte es staatliche Kontrollmechanismen geben müssen, betonten die Straßburger Richter.
Dienstag, 28. Januar 2014
Missbrauchsstudie, 2. Versuch: "Über das Ergebnis wird noch geschwiegen"
Der Ständige Rat der Deutschen Bischofskonferenz (DBK) hat sich in Würzburg-Himmelspforten zu einer zweitägigen Arbeitssitzung getroffen. Laut DBK-Sprecher Matthias Kopp war gestern das ausgeschriebene Forschungsprojekt "Sexueller Missbrauch" Thema. Über das Ergebnis wird noch geschwiegen.
den vollständigen Artikel auf "volksfreund.de" lesen
"Es melden sich noch immer viele Opfer"
2010: Erstmals musste die katholische Kirche Stellung beziehen. Durch den Druck der Medien und der Bevölkerung wurden einige Ordensleute vom Dienst suspendiert und den Opfern Entschädigungzahlungen angeboten. Da viele der Taten 30 oder 40 Jahre zurück lagen, konnten nicht alle Opfer entschädigt werden. Der Grund: In Deutschland verjährt sexueller Missbrauch an Kindern zehn Jahre nach Vollendung des 18. Lebensjahres. Der Anspruch auf Schadensersatz verfällt drei Jahre nach Vollendung des 21. Lebensjahrs. Trotz dieser schwierigen Rechtslage melden sich noch immer viele Opfer.
Sonntag, 26. Januar 2014
Vollversammlung der Bischofssynode in Rom, 1971: Eine Studie, an der 1.500 Priester beteiligt waren, belegt, dass weniger als 15% der Priester in Europa und Nordamerika "voll emotional entwickelt" sind
.. von den restlichen 85% leiden 20-25% unter "gravierenden psychischen Problemen".
Quelle: "bishop-accountability.org"
Bereits 1971 legte Conrad Baars der Vollversammlung der Bischofssynode in Rom einen Bericht vor, der auf einer Studie von 1.500 Priestern basiert.
Obwohl dieser Report vorschlug, dass angesichts dieser Problematik umgehend Maßnahmen ergriffen werden müssten und der Report sogar zehn Empfehlungen enthielt, erfolgte keinerlei Umsetzung dieser Vorschläge - auch nicht von einem besonderen Teilnehmer, der in der Synode als einer der Aktivsten galt: Kardinal Wojtyla, der am 16. Oktober 1978 zum Papst Johannes Paul II gewählt wurde.
Quelle: "bishop-accountability.org"
sexueller Missbrauch in der katholischen Kirche: "Die Opfer können sehen, wo sie bleiben"
Der Vatikan war informiert
Doch auch vier Jahre nach der Enthüllung und einer begonnenen Wiedergutmachung gibt es Gruppen von Opfern, die sich vom Orden im Stich gelassen fühlen. "Den Tätern geht es gut. Die Kirche fühlt sich als Vorreiter bei der Aufklärung sexuellen Missbrauchs. Und die Opfer können sehen, wo sie bleiben", beschreibt Matthias Katsch, Sprecher der Gruppe "Eckiger Tisch", die Lage.
Tatsächlich wurden die beiden Haupttäter aus dem Canisius-Kolleg, zu denen sich im Laufe der Aufdeckung zahlreiche weitere Priester vor allem aus dem Bonner Aloisius Kolleg gesellten, für ihre juristisch weitgehend verjährten Taten kaum zur Verantwortung gezogen.
Wolfgang Statt hatte seine Verfehlungen bereits gegenüber dem Vatikan zugegeben, als er 1991 den Orden verlassen hatte. In 30 Jahren habe er mehrere Hundert Kinder und Jugendliche missbraucht, gestand er nach der Enthüllung in Briefen an die Opfer. Der Vatikan hielt die Anfang der 90er-Jahre noch nicht verjährten Straftaten unter Verschluss.
Samstag, 25. Januar 2014
Interdisziplinäres Forschungsverbundprojekt: Unglaubwürdigkeit vorprogrammiert
Vollmundig behaupt Bischof Ackermann, er lege Wert darauf, dass für dass interdisziplinäre Forschungsprojektalle benötigten Akten zur Verfügung gestellt werden - auch jene, aus sogenannten Geheimarchiven. Doch - wie soll das funktionieren?

Was bedeutet: Das katholische Kirchenrecht schreibt vor, dass Akten, die Strafverfahren in Sittlichkeitsverfahren betreffen, nach dem Tod des Angeklagten, spätestens aber 10 Jahre nach der Verurteilung, zu vernichten sind:

Lediglich ein kurzer "Tatbestandsbericht mit dem Wortlaut des Endurteils" ist aufzubewahren.
Aus einem "kurzer Tatbestandsbericht mit dem Wortlaut des Endurteils" können jedoch nicht die für dieses Forschungsprojekt benötigten Angaben zu Tatgeschehen, Tatort, Vorgehensweise des Täters, besondere Merkmale des Täters und des Opfers hervorgehen. Ebenso wird nicht ersichtlich, wie sich die katholische Kirche gegenüber Opfer und gegenüber dem Täter verhalten hat.
Und genau dies war bereits ein Streitpunkt, warum die erste Missbrauchsstudie misslang. Pfeiffer gab an, man habe ihm vorenthalten, dass diese Akten laut kanonischem Recht vernichtet werden durften. Die Akteneinsicht war die Grundlage der vertraglich vereinbarten Untersuchung, die von August 2011 bis August 2014 dauern und alle 27 Diözesen umfassen sollte. Etliche Bistümer weigerten sich jedoch die notwendigen Daten herauszugeben. In ihrem zweiten Anlauf weist die Bischofskonferenz darauf hin, dass die Regelungen des weltlichen und des kirchlichen Datenschutz- sowie des Archivrechts zu beachten sind. - Die Bestimmungen des kanonischen Rechts haben sich jedoch nicht verändert.
Hinzu kommt, dass bereits der Kriminologe Prof. Dr. Christian Pfeiffer bereits im Januar 2013 geäußert hat, "dass die katholische Kirche bewusst viele pikante Akten vernichtet habe". Auch im Bistum Trier wurde die Vollständigkeit der Täterakten angezweifelt. Ebenso wies bereits im Dezember 2012 RA Westphal in ihrem Gutachten "Sexuelle und sonstige körperliche Übergriffe durch Priester, Diakone und sonstige pastorale Mitarbeiter im Verantwortungsbereich der Erzdiözese München und Freising in der Zeit von 1945 bis 2009" darauf hin, dass die Akten unvollständig seien. Auch Prof. Dr. Schüller, Kirchenanwalt im Bistum Limburg, antwortete auf die Frage des NDR: "Das heißt, Sie haben persönlich mit Leuten gesprochen, die Ihnen bestätigt haben, dass in den Kirchenarchiven geschreddert worden ist?", mit "Das kann ich bestätigen, ja.".
Es bleibt also die Frage: Wie will der Missbrauchsbeauftragte, Bischof Dr. Ackermann, bereits vernichtete Akten untersuchen lassen?
Kommentar zu der Berichterstattung
"Bistum Trier ermittelt gegen 21 Priester"
"Insgesamt waren seit 2010 mehr als 60 Priester im Bistum Trier des Missbrauchs beschuldigt worden."
Diese Angabe beinhaltet nicht, ob darunter auch die Anzahl der Ordensangehörigen im Bistum Trier erfasst wurde, die des Missbrauchs beschuldigt wurden bzw. werden. Diese wichtige Angabe verschweigt das Bistum.
"Die katholische Kirche in Trier ermittelt derzeit gegen 21 Priester wegen des Verdachts des sexuellen Missbrauchs von Kindern und Jugendlichen."
Diese Angabe beinhaltet lediglich, dass derzeit gegen 21 Priester kirchenintern ermittelt wird und bedeutet nicht, dass Bischof Ackermann keine Hinweise auf weitere Priester hat, die des sexuellen Missbrauchs beschuldigt werden und weiterhin eingesetzt werden.
Diese Angabe beinhaltet lediglich, dass derzeit gegen 21 Priester kirchenintern ermittelt wird und bedeutet nicht, dass Bischof Ackermann keine Hinweise auf weitere Priester hat, die des sexuellen Missbrauchs beschuldigt werden und weiterhin eingesetzt werden.
Wären die 21 Priester derzeit nicht im Einsatz, müsste im "kirchlichen Amtsblatt des Bistums Trier" angezeigt werden, dass diese Priester beurlaubt sind. Dies ist jedoch nicht der Fall. Zudem konnte nachgewiesen werden, dass Priester, auch wenn kirchenintern gegen sie ermittelt wird, weiterhin Messen in der Öffentlichkeit zelebrieren.
Auch hier ist anzumerken, dass die Anzahl der Priester vermutlich nicht die Angehörigen von Orden, die im Bistum Trier ansässig sind, umfasst.
"Zwei Priester wurden aus dem Klerikerstand entlassen, einer beantragte selbst entlassen zu werden."
Hierbei handelt es sich um jene drei Priester, deren Opfer an die Öffentlichkeit gingen. Was bedeutet, dass in 100% der Fälle der mediale Druck dazu führte, dass diese Priester aus dem Klerikerstand entlassen wurden bzw. ein Priester erfolgreich um seine Entlassung bat.
"107 Missbrauchsopfer haben sich in den vergangenen vier Jahren beim Bistum gemeldet."
Dies Zahl gibt lediglich an, wie viele Betroffene sich beim Bistum gemeldet haben. Nachweislich wurde Bischof Ackermann jedoch über weitere Betroffene in Kenntnis gesetzt. An sein Versprechen: "Wir werden jedem Hinweis nachgehen" will oder kann er sich offensichtlich nicht erinnern. Würde Bischof Ackermann angeben müssen, von wie vielen Betroffenen er Kenntnis hat bzw. über wie viele Betroffene er informiert wurde, würde sich der Zahl "107 Missbrauchsopfer" zwangsläufig erhöhen.
Die Angabe "107 Missbrauchsbetroffene" bezieht sich lediglich auf den Zeitraum zwischen 2010 und 2014
Etliche Betroffene berichten, dass sie bereits vor 2010 das Bistum darüber informierten, dass sie von Priestern sexuell missbraucht wurden. Für den Zeitraum zwischen 1945 und 2014 müsste sich daher die Zahl von 107 Betroffenen zwangsläufig enorm erhöhen.
Im Februar 2013 hieß es "56 Anträge seien bewilligt". Wie viele Anträge bis dato überhaupt gestellt wurden, verschwieg das Bistum.
"Bis Ende 2013 seien 68 Anträge auf finanzielle Entschädigung bewilligt worden, sagte eine Sprecherin des Bistums. Insgesamt gingen 72 Anträge ein, vier seien noch in Bearbeitung."
Innerhalb von Februar 2013 bis Dezember 2013 wurden demnach mindestens 16 neue Anträge gestellt und diese - in Rekordzeit - bearbeitet.
"vier Anträge seien noch in Bearbeitung"
Diese Anträge wurden zum Teil nachweislich vor Februar 2013 gestellt. Irrenführenderweise lesen sich die Angaben des Bistums jedoch so, dass scheinbar bis Februar 2013 alle Anträge bewilligt worden seien und erst danach angeblich 16 weitere Anträge folgten, von denen 4 noch in Bearbeitung sind. Dies entspricht jedoch nicht der Wahrheit.
Die Aussage des Bistums Trier von 10/2013, dass "alle bis Februar 2013 gestellten Anträge bewilligt worden seien", konnte widerlegt werden.
Ebenso konnte die Aussage von Matthias Kopp, Sprecher der DBK: „Alle Anträge auf Opferentschädigung sind bearbeitet worden.“ (02/2012) widerlegt werden.
Die Aussage: "Unter den Betroffenen aus dem Bistum Trier ist ein Härtefall" (05/2011) entsprach nachweislich ebenfalls nicht der Wahrheit.
Auch, wenn das Bistum sich bis heute darüber ausschweigt, ob überhaupt ein Antrag abgelehnt wurde, berichten Betroffene darüber, dass das Bistum sie mit seiner Vorgehensweise "schier in die Verzweiflung treibe". Ganz nach dem Motto: "Das Bistum Trier lehnt keine Anträge ab, sondern bringt die Betroffenen dazu, aufzugeben."
Claudia Adams
Freitag, 24. Januar 2014
Donnerstag, 23. Januar 2014
2010 / 2014
Bistum Trier: Missbrauchsvorwürfe gegen 20 Priester
Im Bistum Trier sind zahlreiche neue Fälle sexuellen Missbrauchs bekannt geworden, fünf davon wurden bereits der Staatsanwaltschaft übergeben. Das Ausmaß sei "erschreckend", sagte Bischof Ackermann.
Bistum Trier: 21 beschuldigte Priester sind derzeit im Bistum Trier eingesetzt
Bilanz im Bistum Trier: Inzwischen wurde die Zahl der beschuldigen Priester wie folgt angegeben: "Mehr als 60 beschuldigte Priester seit 2010", "20 beschuldigte Priester zwischen 1950 und 1990". Fünf kircheninterne Ermittlungen wurden seit 2010 abgeschlossen. Zwei Priester wurden aus dem Klerikerstand entlassen, ein Priester bat um die Entlassung. Zwei Priestern wurde verboten, Messen zu halten. Bischof Ackermann ist diesmal nicht erschrocken über das Ausmaß, sondern dafür verantwortlich, dass 21 beschuldigte Priester weiter im Einsatz sind.
Quelle: Zahlenangaben, "swr.de", 01/2014
sexueller Missbrauch durch Angehörige der katholischen Kirche im Bistum Trier: die Bilanz lt. Bistumsangaben
- 107 Missbrauchsopfer haben sich in den vergangenen vier Jahren beim Bistum gemeldet.
- 68 Anträge auf finanzielle Entschädigung sind bewilligt worden
- seit 2010 wurden mehr als 60 Priester des Missbrauchs beschuldigt
- ein großer Teil ist bereits verstorben
- gegen 26 Geistliche sind vom Bistum kircheninterne Ermittlungen aufgenommen worden
- Fünf dieser Verfahren sind abgeschlossen
- Zwei Priester wurden aus dem Klerikerstand entlassen
- einer beantragte, selbst entlassen zu werden
- Zwei Geistlichen wurde verboten, öffentlich Messen zu halten
- Das Bistum ermittelt kirchenintern gegen 21 Priester
- 350.000,- Euro zahlte das Bistum an "Entschädigung"
"Fast ein Jahr hat das Bistum Trier verstreichen lassen, bis es auf Anfrage des TV neue Zahlen zu den Entschädigungen für Missbrauchsopfer bekannt gibt"
Auch Missbrauchsopfer hatten die Kirche Anfang Januar kritisiert. Ihre Verbände sind der Meinung, dass der Trierer Bischof Stephan Ackermann Vertuschungen möglich gemacht habe, wie Thomas Schnitzler, Sprecher der Opferinitative Missbit und selbst Opfer sexuellen Missbrauchs in der Kirche, dem TV sagte.
Vertreter der Opfer forderten außerdem strengere Konsequenzen - beispielsweise, dass alle Priester, die mit Jugendlichen arbeiten, ein Führungszeugnis vorlegen müssten. Laut Bistum Trier wird dies in einigen Fällen noch nachgeholt.
den vollständigen Artikel auf "volksfreund.de" lesen
Bistum ermittelt gegen 21 Priester wegen Missbrauchsverdachts
Trier
Bistum ermittelt gegen 21 Priester wegen Missbrauchsverdachts
Das Bistum ermittelt kirchenintern gegen 21 Priester, die im Verdacht stehen Kinder und Jugendliche sexuell missbraucht zu haben. Das bestätigte ein Bistumssprecher auf SWR-Anfrage. Insgesamt waren seit 2010 mehr als 60 Priester wegen Missbrauchs beschuldigt worden. Ein großer Teil von ihnen war bereits gestorben, gegen 26 Geistliche sind vom Bistum kircheninterne Ermittlungen aufgenommen worden. Fünf dieser Verfahren sind abgeschlossen. Zweu Priester wurden aus dem Klerikerstand entlassen, einer beantragte selbst entlassen zu werden. Zwei Geistlichen wurde verboten öffentlich Messen zu halten. Die Taten liegen teilweise Jahrzehnte zurück und sind strafrechtlich größtenteils bereits verjährt. 107 Missbrauchsopfer haben sich in den vergangenen vier Jahren beim Bistum gemeldet.
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