Während das Erzbistum Köln bereits zum wiederholten Mal auf die Einrede der Verjährung verzichtet hat, besteht ausgerechnet der ehemalige "Missbrauchsbeauftragte", Bischof Ackermann, im eigenen Bistum auf die Verjährungsfrist.
Ein Missbrauchsopfer aus Longuich kann wohl keine Schadenersatzansprüche gegen das Bistum geltend machen. Denn die Taten sind verjährt, so das Landgericht Trier.
"Es ist wie das große Finale in einem schlechten Film" - so fasst die Betroffenen-Organisation "Missbrauch im Bistum Trier" (MissBiT) die Klage gegen das Bistum Trier zusammen: "Nach über 50 Jahren Odyssee wird nun mit aller Macht verhindert, dass das Opfer Gerechtigkeit erfahren kann." Was die Vertreter der Missbrauchsopfer in der Region damit meinen, ist der Weg zur ersten Klage eines Betroffenen gegen das Bistum Trier.
Der Mann aus dem Moselort Longuich war seit Ende der 1960er-Jahre von seinem Religionslehrer - einem Bistumspriester - missbraucht worden. Jahrzehnte später, als der Priester längst tot war, plante der Betroffene das Bistum auf 300.000 Euro Entschädigung zu verklagen. Doch bereits bevor es dazu kam, hat das Landgericht Trier ihm signalisiert, dass sein Anliegen keine Aussicht auf Erfolg hat. Denn: die Taten des Priesters sind nach mehr als 30 Jahren verjährt. So erklärte es ein Gerichtssprecher auf SWR-Anfrage.
MissBiT will Beschluss anfechten
Mitte Dezember hatte das Landgericht Trier einen Antrag auf sogenannte Prozesskostenhilfe des Betroffenen abgelehnt. Bevor der Mann gegen das Bistum vor Gericht zieht, wollte er finanzielle Unterstützung für die Verhandlung beantragen. Da die Klage selbst aber aussichtslos sei, wurde dem nicht stattgegeben. Ob es überhaupt noch zu einem Verfahren kommt, ist demnach unklar.
Mit der Zivilklage wollte der Betroffene zumindest erwirken, dass er von der Kirche angemessen entschädigt wird. Denn die sei mitschuldig, habe Taten jahrzehntelang vertuscht. Immerhin hatte ein Kölner Gericht einem Betroffenen das Zehnfache zugesprochen - woraus sich die Forderung im Longuicher Fall erklärt.
Bistum Trier verzichtet nicht auf Verjährung
Anders als das Erzbistum Köln hat das Bistum Trier aber nicht auf die Verjährung verzichtet, bestätigte ein Sprecher des Gerichts. Die Betroffeneninitiative MissBiT will den Beschluss des Trierer Landgerichtes zusammen mit dem Kläger vor dem Oberlandesgericht Koblenz anfechten. Dies ist laut Gericht noch bis zum 18. Januar per Beschwerde möglich.
Die Begründung: Wegen der besonderen Stellung der Katholischen Kirche seien erfolgreiche Klagen erst seit 2010 möglich gewesen. Damit seien die Ansprüche von Missbrauchsbetroffenen nicht verjährt. Parallel würden weitere Klagen von Betroffenen gegen das Bistum vorbereitet. (den vollständigen Text auf "swr.de" lesen) , dpa