Montag, 11. November 2019

Bistum Trier: Bischof Ackermann bittet nach "Mautvergleich" um Entschuldigung / Stellungnahme der bischöflichen Pressesprecherin löst Verwirrung aus






Stellungnahme der bischöflichen Pressestelle auf der fb-Seite des Bistums Trier (14.30h):

"Im Bistum Trier erfolgen die Entschädigungsleistungen ausschließlich aus den Mitteln des Bischöflichen Stuhls. Hier ist auch nicht an eine Änderung gedacht."

Angesichts der angestrebten Neuregelung - eine unabhängige Expertengruppe hat einen Vorschlag vorgelegt, der jetzt (auch im Hinblick auf die dort genannten Höhen) zu diskutieren ist - sieht es Bischof Ackermann allerdings als notwendig an, auch darüber zu sprechen, ob dazu Kirchensteuermittel genutzt werden können. Unstrittig ist, dass immer zuerst der Täter, sofern er noch lebt, auch finanziell zur Verantwortung gezogen werden muss. Bei verstorbenen Tätern ist dies allerdings nicht mehr möglich.
Dass es eine neue Regelung im Sinne eines opferorientierten und möglichst gerechten Systems für Entschädigungen geben soll, steht für Bischof Ackermann außer Frage."

(Auf Nachfrage teilt das Bistum Trier mit, dass es sich bei diesem Text "um eine Stellungnahme der bischöflichen Pressestelle handelt, in diesem Fall verfasst von Frau Rupp". Weiter heißt es: " Diese Stellungnahme geben wir im Moment auf Anfrage heraus, deshalb finden Sie sie derzeit nur hier bei Facebook." / ca)