Dienstag, 24. April 2018

Bistum Trier: Trotz Vorwürfe sexuellen Missbrauchs und Auflagen - Priester konnte im Bistum des Missbrauchsbeauftragten, Bischof Ackermann, acht Jahre lang "seelsorgerisch tätig sein" und Messen zelebrieren

Fall wird überprüft: Zelebrationsverbot für Priester des Erzbistums Köln

Trier/Köln – Gegen einen seit dem Jahr 2010 im Bistum Trier lebenden Ruhestandsgeistlichen des Erzbistums Köln hat der Kölner Erzbischof Rainer Maria Kardinal Woelki ein Zelebrationsverbot verhängt (à siehe Pressemitteilung des Erzbistums Köln vom 24. April 2018).

Der Ruhestandsgeistliche hatte in der Vergangenheit immer wieder Messvertretungen im Bistum Trier übernommen. Da das Bistum ihm offizielle Aufgaben übertragen wollte, hatte es einen Kontakt zum Erzbistum Köln gegeben. Im Zuge der Sichtung der Personalakten durch das Erzbistum Köln ist aufgefallen, dass es aufgrund von Vorfällen aus den 1970er Jahren Auflagen für den Geistlichen gibt. Weitere Recherchen ergaben, dass sich der Priester vermutlich nicht an eine Auflage hält, keine Angebote für Kinder und Jugendliche zu machen. Im konkreten Fall wurde auch festgestellt, dass es beim Umzug des Priesters im Jahr 2010 keine Information des Erzbistums Köln an das Bistum Trier über die Vorwürfe gegen den Geistlichen und damit verbundene Auflagen gegeben hat. In diesem Fall hätte das Bistum Trier diese Vertretungsdienste nicht zugelassen. Für dieses Versäumnis des Erzbistums hat sich Erzbischof Woelki beim Bischof von Trier, Stephan Ackermann, entschuldigt. Der Generalvikar des Bistums Trier hat dem Ruhestandsgeistlichen die seelsorgliche Tätigkeit unmittelbar nach der Information über die Vorwürfe und Auflagen im Februar 2018 bis auf die weitere Klärung durch das Erzbistum Köln untersagt.

Dem Priester wird unter anderem ein sexueller Missbrauch in den 1970er Jahren im Bereich der Erzdiözese Köln vorgeworfen. Der beschuldigte Priester bestreitet die Vorwürfe. Gegen den Ruhestandsgeistlichen wurde entsprechend den heutigen Richtlinien aufgrund der Vorwürfe ein Zelebrationsverbot verhängt. Der Fall wird, nach Abschluss der vorgeschriebenen Maßnahmen, zur Überprüfung nach Rom gemeldet.

Nach dem Amtsantritt von Kardinal Woelki im Erzbistum Köln hatte dieser angeordnet alle Fälle, in denen es Vorwürfe der sexuellen Grenzüberschreitung oder des sexuellen Missbrauchs gegeben hat, zu überprüfen. Darüber hinaus hat Kardinal Woelki im Jahr 2015 neue Mitglieder in seinen Beraterstab berufen und die Bearbeitung solcher Fälle in einer eigenen Stabsstelle Intervention gebündelt.

(JR)

Quelle: Bistum Trier


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