Tritt ein bei der Caritas beschäftigter Sozialarbeiter angesichts von
Missbrauchsfällen in der katholischen Kirche aus der Kirche aus, kann er
fristlos gekündigt werden. Auch wenn der Arbeitnehmer sich auf seine
Glaubens- und Gewissensfreiheit beruft, ist das ebenfalls im Grundgesetz
geschützte kirchliche Selbstbestimmungsrecht hier höher zu werten,
entschied das Landesarbeitsgericht (LAG) Baden-Württemberg in einem am
Samstag, 29.09.2012, veröffentlichten Urteil (AZ: 12 Sa 55/11).
"Laut den arbeitsrechtlichen Bestimmungen habe sich der Sozialarbeiter dazu verpflichtet, nicht gegen die Grundsätze der katholischen Glaubens- und Sittenlehre zu verstoßen. " (!)
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