Dienstag, 16. Oktober 2012

System Kirche: Dem Angestellten wird gekündigt und die Täter zelebrieren weiter

Tritt ein bei der Caritas beschäftigter Sozialarbeiter angesichts von Missbrauchsfällen in der katholischen Kirche aus der Kirche aus, kann er fristlos gekündigt werden. Auch wenn der Arbeitnehmer sich auf seine Glaubens- und Gewissensfreiheit beruft, ist das ebenfalls im Grundgesetz geschützte kirchliche Selbstbestimmungsrecht hier höher zu werten, entschied das Landesarbeitsgericht (LAG) Baden-Württemberg in einem am Samstag, 29.09.2012, veröffentlichten Urteil (AZ: 12 Sa 55/11).

"Laut den arbeitsrechtlichen Bestimmungen habe sich der Sozialarbeiter dazu verpflichtet, nicht gegen die Grundsätze der katholischen Glaubens- und Sittenlehre zu verstoßen. " (!)

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