Der leitende Oberstaatsanwalt der Staatsanwaltschaft Saarbrücken Michael Görlinger teilte der SZ jetzt auf Anfrage mit, dass ein Abgleich mit den von den Bistümern Trier und Speyer vorgelegten Listen von Missbrauchsverdachtsfällen im Saarland ergeben habe, dass „in 19 der dort aufgeführten Fälle Ermittlungsverfahren hier anhängig waren“. Görlinger sagte weiter: „Eines ist derzeit noch anhängig und nicht abgeschlossen.“ In einem Verfahren sei es zu einer Verurteilung gekommen, in einem zu einer Einstellung des Verfahrens gegen eine Auflage. Zwei weitere Verfahren seien „wegen Geringfügigkeit“ gemäß Strafprozessordnung eingestellt worden. Auch die übrigen 15 Ermittlungsverfahren wurden laut Görlinger vielfach wegen Verjährung eingestellt.
Der saarländische Generalstaatsanwalt Günter Matschiner teilte der SZ auf Anfrage mit, dass die im September 2018 vorgestellte Studie der katholischen Bischofskonferenz „Sexueller Missbrauch an Minderjährigen durch katholische Priester, Diakone und männliche Ordensangehörige im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz“ Anlass zu der Annahme gegeben habe, dass der Missbrauchs-Tatverdacht in einer größeren Zahl von Fällen bestehe, als den Strafverfolgungsbehörden bis dato bekannt war.