Kirchliches Vorermittlungsverfahren gegen Ruhestandsgeistlichen aus dem Bistum Mainz
Trier/Mainz – Im Rahmen der Aufarbeitung der Personalakten nach der MHG-Studie wird zu einem Vorgang, der mehr als dreißig Jahre zurückliegt, ein kirchliches Vorermittlungsverfahren gegen einen Priester im Ruhestand des Bistums Mainz, der im Bistum Trier wohnt, eröffnet. Darüber hat das Bistum Mainz die Verantwortlichen im Bistum Trier informiert.
Der 2010 bekannt gewordene Sachverhalt wurde damals bei der Staatsanwaltschaft zur Anzeige gebracht. Von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens und eigenen Ermittlungen sah die Staatsanwaltschaft ab, weil das Verfahrenshindernis der Verjährung bestand. Dem Beschuldigten wird bis zum Abschluss des kirchlichen Voruntersuchungsverfahrens auferlegt, alle priesterlichen Tätigkeiten ruhen zu lassen und sich von Kindern und Jugendlichen fernzuhalten. Diese Auflagen gelten auch im Bistum Trier. Die Verantwortlichen in der Pfarreiengemeinschaft, in der der Ruhestandsgeistliche lebt, wurden informiert.
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„Das wird jetzt quasi nachgeholt“
Der Sachverhalt sei 2010 bei der Staatsanwaltschaft angezeigt worden, zu strafrechtlichen Ermittlungen sei es wegen Verjährung aber nicht gekommen. Ein kirchliches Vorermittlungsverfahren sei damals nicht eröffnet worden, sagte der Sprecher des Bistums Mainz. Dies sei bei der Aufarbeitung der Personalakten nach der wissenschaftlichen Studie zum sexuellen Missbrauch in der katholischen Kirche (MHG-Studie) festgestellt worden. „Das wird jetzt quasi nachgeholt“, sagte der Sprecher. (swr.de)