Nach Angaben des Bistums Trier wurden seit 2010 insgesamt 75 Priester mit teils lange zurückliegenden Missbrauchsvorwürfen konfrontiert. 33 leben noch. Die kirchenrechtlichen Strafen: Ein Priester wurde laisiert, drei aus dem Klerikerstand entlassen, sieben mit einem Zelebrationsverbot belegt.
Die Sichtung der Akten für die Missbrauchsstudie hat nach Angaben von Bistumssprecherin Judith Rupp keine neuen Fälle ergeben. Allerdings könne es sein, dass „aufgrund der Erkenntnisse aus der Studie und auf der Grundlage der externen Bewertungen durch die Staatsanwaltschaften in alten Fällen weitergehende Nachforschungen“ angestellt werden müssten. Dies werde noch geprüft.
Nach Angaben einer Sprecherin des Bistums Trier hat die Staatsanwaltschaft Koblenz bislang in drei Fällen Akten angefordert und in zwei Fällen Nachfragen gestellt, um eine genauere Prüfung vornehmen zu können.
volksfreund.de
Hintergrund:
Die einzelnen Bistümer sollen zunächst "Listen" erstellen mit konkreten Angaben zu ihnen bekannten Missbrauchsfällen. Diese Listen sollen dabei Informationen beinhalten, die für eine strafrechtliche Bewertung wichtig sind. Um welchen Vorwurf geht es konkret? Wann und wo hat sich die mutmaßliche Tat ereignet? Hat das Bistum den Fall schon bei den Ermittlungsbehörden angezeigt?
Aufgrund dieser Informationen prüfen die zuständigen Staatsanwaltschaften, ob Ermittlungen eingeleitet werden müssen oder nicht. Sollten sich aus den Angaben ein "Anfangsverdacht" und daraus resultierend Ermittlungen ergeben, bzw. sollten die Staatsanwaltschaften für die Beurteilung noch weitere Unterlagen benötigen, hat laut Staatsanwaltschaft u.a das Bistum Trier zugesichert, alle für die Ermittlung notwendigen Akten zur Verfügung zu stellen – auch Akten aus Geheimarchiven.
Das Bistum Trier habe die vereinbarte Liste inzwischen schon vorgelegt. Nach Prüfung der Angaben sehe die zuständige Staatsanwaltschaft derzeit einen Ermittlungsbedarf in drei Fällen.
hr.inforadio.de
Hintergrund:
Die einzelnen Bistümer sollen zunächst "Listen" erstellen mit konkreten Angaben zu ihnen bekannten Missbrauchsfällen. Diese Listen sollen dabei Informationen beinhalten, die für eine strafrechtliche Bewertung wichtig sind. Um welchen Vorwurf geht es konkret? Wann und wo hat sich die mutmaßliche Tat ereignet? Hat das Bistum den Fall schon bei den Ermittlungsbehörden angezeigt?
Aufgrund dieser Informationen prüfen die zuständigen Staatsanwaltschaften, ob Ermittlungen eingeleitet werden müssen oder nicht. Sollten sich aus den Angaben ein "Anfangsverdacht" und daraus resultierend Ermittlungen ergeben, bzw. sollten die Staatsanwaltschaften für die Beurteilung noch weitere Unterlagen benötigen, hat laut Staatsanwaltschaft u.a das Bistum Trier zugesichert, alle für die Ermittlung notwendigen Akten zur Verfügung zu stellen – auch Akten aus Geheimarchiven.
Das Bistum Trier habe die vereinbarte Liste inzwischen schon vorgelegt. Nach Prüfung der Angaben sehe die zuständige Staatsanwaltschaft derzeit einen Ermittlungsbedarf in drei Fällen.
hr.inforadio.de