Mittwoch, 20. März 2024

Bistum Trier: ehemaliger Freisener Pfarrer legt Berufung gegen Entlassung aus dem Klerikerstand ein - Vorwürfe gegenüber drei Trierer Bischöfen bleiben weiterhin bestehen - "Informationspraxis des Bistums Trier sei der Sache schädigend gewesen"

Wegen mehrfachen sexuellen Missbrauchs hatte das Kirchengericht des Erzbistums Köln gegen den Freisener Pfarrer Otmar M. die Höchststrafe verhängt: die Entlassung aus dem Klerikerstand. 

Zuvor hatte ein weltliches Gericht den damals 69 Jahre alten Geistlichen wegen sexueller Nötigung zu einem Jahr und acht Monaten Haft auf Bewährung verurteilt, weil der Mann 1997 im Pfarrhaus in Freisen einen 14-Jährigen sexuell genötigt hatte. Weitere Verfahren wurden - meist wegen Verjährung - eingestellt.

Gegen die Entlassung aus dem Klerikerstand hat Otmar M.  Berufung eingelegt. Inzwischen hat Rom das Berufungsverfahren im "Fall Freisen" an das Erzbistum Paderborn übergeben. Eine Begründung, warum ausgerechnet Paderborn damit beauftragt wurde, wurde nicht mitgeteilt. Wann das das Berufungsverfahren am Kirchengericht in Paderborn beginne und wie lange es dauere, sei dem Trierer Bischof Ackermann nicht bekannt. 

Das Berufungsverfahren ist nicht die einzige Angelegenheit, die im „Fall Freisen“ noch offen ist. Drei Bischöfen wird vorgeworfen, Fehler gemacht und Pflichten verletzt zu haben: Kardinal Reinhard Marx als Bischof von Trier (2002-2008), seinem Nachfolger Stephan Ackermann und dessen damaligem Generalvikar Georg Bätzing (2012-2016), heute Bischof von Limburg und Vorsitzender der Deutschen Bischofskonferenz. In der Vergangenheit hatten die Bistümer München, Trier und Limburg bereits Fehler im Umgang mit Betroffenen und bei der Bearbeitung des Falls eingeräumt.

In dem aktuellsten, dem zweiten Zwischenbericht der Unabhängigen Aufarbeitungskommission im Bistum Trier, ging es erstmals um den „Fall Freisen“. Bereits zum jetzigen Zeitpunkt, sowohl nach Einschätzung der Aktenlage als auch nach Gesprächen mit Betroffenen und Gemeindemitgliedern, scheine die vom Bistum geübte Informationspraxis als unzureichend und der Sache schädigend gewesen zu sein, heißt es unter anderem in dem Bericht. (den vollständigen Artikel auf "volksfreund.de" lesen)