Samstag, 28. Oktober 2017

Bistum Trier / Freisen: "Hinweise, dass Opfer leiden, wurden ignoriert."



Quelle: Leserbrief, Saarbrücker Zeitung, 28.10.2017

Freitag, 27. Oktober 2017

Bistum Würzburg: Glaubenskongregation in Rom bestätigt Strafe

Die Glaubenskongregation in Rom hat ein kirchenrechtliches Verfahren gegen einen Pater der Franziskaner-Minoriten in Würzburg wegen sexuellen Missbrauchs Minderjähriger abgeschlossen und die Strafen gegen den 83-Jährigen bestätigt. Nach Mitteilung eines Sprechers des Ordens vom Donnerstag hat die Glaubenskongregation dem Mann 2013 bereits wegen mehrerer Missbrauchsfälle unter anderem die öffentliche Feier der Eucharistie, den Kontakt zu Minderjährigen und den Aufenthalt in den Bistümern Köln, Bamberg und Würzburg verboten. Dagegen legte er Beschwerde ein. Diese sei nun zurückgewiesen worden, teilte der Orden mit.

Die Missbrauchsvorwürfe gegen den Pater wurden 2010 bekannt. Das Bistum Würzburg beurlaubte den Mann daraufhin. Die staatlichen Ermittlungen gegen den heute 83-Jährigen wurden den Angaben nach im August 2010 eingestellt, meist wegen Verjährung. 


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Donnerstag, 19. Oktober 2017

Bistum Essen: Prävention auf katholisch: Essener missbrauchte sieben Kinder aus katholischem Kirchenchor

Das Ausmaß an sexuellem Missbrauch und an Vertrauensbruch übersteigt fast schon die Vorstellungskraft. Über Jahre hat ein 29 Jahre alter Essener seine Kontakte in einem hochrangigen katholischen Kirchenchor* genutzt, um Opfer für die Befriedigung seiner pädophilen Neigung zu finden. Am Mittwoch verurteilte ihn das Landgericht Essen zu acht Jahren Gefängnis, verhängte zusätzlich die anschließende Sicherungsverwahrung.

Insgesamt sieben Kinder, so wurde in den Ermittlungen bekannt, missbrauchte der Chorsänger und Orgelspieler. Hatte er sie erst einmal in seiner privaten Umgebung, begann er mit sexuellen Annäherungen, steigerte die Intensität. Fotos und Videos fertigte er von den Jungen, die zum Teil erst neun Jahre alt waren, und bot die Bilder im Darknet, einem anonymen und für die Polizei kaum zu kontrollierenden Bereich des Internets, zum Tausch an.

*Anm.: Der Chor wird nicht genannt, um die Opfer zu schützen.

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  • Laut Urteil hatte er sich an sieben Jungen im Alter von 6 bis 13 Jahren vergangen. (wdr.de)
  • Philipp G.s entsetzliche Fälle sexuellen Kindes-Missbrauchs lassen verstört zurück: Freunde, Kirche und ein Jugendamt, das früh Bescheid wusste. - Man bot intern Hilfe und Gespräche an, blieb nach außen aber schweigsam: „Der Schutz, die Hilfe und die Anonymität der Betroffenen“ stünden für die Kirche im Mittelpunkt, heißt es. (nrz.de)

Montag, 16. Oktober 2017

Bistum Trier: Kommentar zum Statement von Bischof Ackermann zum "Hildesheimer Gutachten"

Herr Bischof Ackermann - Mit Verlaub, aber wie perfide sind Sie?

In Ihrem Statement zum "Hildesheimer Gutachten" beschreiben Sie diesen Schritt in der kritischen Aufarbeitung von Fällen sexuellen Missbrauchs im kirchlichen Bereich als "wichtig". Er ist für Sie also von wesentlicher und fundamentaler Bedeutung.  

Dieser Schritt war nicht "wichtig", Herr Ackermann - dieser Schritt war das Mindeste, was ein Bistum überhaupt tun muss. Er sollte - sieben Jahre nach 2010 - zur Selbstverständlichkeit geworden sein.  Und je mehr sie die "Wichtigkeit" betonen umso mehr lässt dies erkennen, wie unsagbar groß Ihr Versagen in den letzten Jahren war,  - und wie  groß die Kluft zwischen Ihrer Fehlwahrnehmung und der Realität offensichtlich heute noch ist. 

"Die Analyse des Gutachtens ist offen und schonungslos, beschämend und mahnend" lassen Sie mitteilen.  Wissen Sie was, Herr Ackermann? Hätten Sie diese Worte nicht schon vor Jahren immer und immer wieder völlig emotionslos  für sich geltend gemacht, klängen sie vielleicht heute nicht so abgedroschen. -  Und die Worte wären evtl. sogar noch mit Glaubwürdigkeit behaftet. Doch genau dies erscheint inzwischen nahezu unmöglich -  nutzten Sie sie doch jahrelang phrasenhaft und leiern Sie seit 2010 immer und immer wieder herunter!

Weiter schreiben Sie: "Umso wichtiger empfinde ich, dass die Verantwortlichen im Bistum Hildesheim, Diözesanadministrator Weihbischof Dr. Nikolaus Schwerdtfeger, und Weihbischof Heinz-Günter Bongartz, öffentlich um Entschuldigung gebeten haben."-  Wie haarsträubend klingt dies von jemandem, der bis heute eine Entschuldigung ablehnt?   So behaupteten Sie im Jahr 2010:  "Die individuelle Schuld könnte durch eine Entschuldigung der Institution Kirche vernebelt werden." Genau dies erscheint Ihnen heute aber groteskerweise als "wichtig".  - Es geht nur noch selten um individuelle Schuld der Täter, Herr Ackermann. Es geht um Ihre Schuld! - Um Ihre Versäumnisse, um Ihren Umgang mit Betroffenen und um Ihr Versagen. Und hier können Sie sich nicht von Schuld freisprechen. Weder als Bischof von Trier - geschweige denn als "Missbrauchsbeauftragter" der DBK.

"Ich bin dem Bistum dankbar, dass es im Umgang mit Fällen sexuellen Missbrauchs und deren Aufarbeitung einen – wie das Gutachten sagt – Paradigmenwechsel eingeleitet und zahlreiche Maßnahmen, insbesondere im Präventionsbereich, getroffen hat." - Was für eine fadenscheinige Aussage Ihrerseits.

Der "Paradigmenwechsel", der Ihrer Meinung nach stattgefunden hat, entspricht übrigens keineswegs einer "phasenhaften Veränderung von bestimmten Fragestellungen und Problemlösungsstrategien, die typisch ist für bestimmte wissenschaftliche Disziplinen oder Disziplinengruppen", wie er definiert ist,  sondern wohl eher einer "phrasenhaften" Veränderung Ihrerseits. - Mehr nicht.

Und hören Sie endlich auf, ständig von Ihrer "Prävention" zu brabbeln. Ohne eine ernstzunehmende Aufklärung kann Prävention nicht gelingen! Selbst Weihbischof Bongartz gestand heute ein, dass er die Täterstrategien nicht erkannt habe. Ob dies zu seinem Aufgabenbereich gehörte wage ich zu bezweifeln.  - Falls doch, hätte er auf die Täterstrategie hochsensibilisiert reagieren müssen. Schließlich betonen Sie doch immer wieder, wie gut Ihre Schulungen seien.  - Scheinbar doch nicht!  Bongartz hätte schlicht und ergreifend den Betroffenen glauben müssen. Es lagen zahlreiche Hinweise vor, die nicht ernstgenommen wurden.  

Herr Ackermann, Ihnen als "Missbrauchsbeauftragter" gelingt es nicht einmal in Ihrem eigenen Bistum dafür Sorge zu tragen, dass diejenigen, die dazu verpflichtet wären, Ihre Präventionsmaßnahmen anerkennen!  Das Bistum Trier mit Ihnen als Missbrauchsbeauftragten repräsentiert das Versagen der Katholischen Kirche im Umgang mit Vorwürfen sexuellen Missbrauchs durch Angehörige der katholischen Kirche beispiellos - im negativen Sinne.   -  Egal, welche Ihrer Aussagen man nimmt - es blieben und bleiben leere Versprechen. Ein einziges Trugbild. 

Noch einmal:  Mit Verlaub, Herr Bischof, aber es war nicht das Bistum Hildesheim, welches aufklärte! -  Und am wenigsten waren Sie es, der sich dafür einsetzte!

Es waren auch hier die Betroffenen, die ihr Schweigen brachen und sich hilfesuchend an die Öffentlichkeit wandten.  

Erst aufgrund des medialen Druckes entschied man sich für ein externes Gutachten.  - Genauso läuft es seit sieben Jahren in Ihrem eigenen Bistum. 

Schauen Sie genau nach Hildesheim, schauen Sie sich das traurige Versagen der Verantwortlichen in den letzten Jahre an und lassen Sie sich die Fragen beantworten, denen bei der heutigen Pressekonferenz ausgewichen wurde und die unbeantwortet blieben.

Sie als Missbrauchsbeauftragter, haben sich nicht zu dem Abschlussbericht der "Regensburger Domspatzen" gemeldet, und - was vielleicht noch wichtiger wäre - zu den aktuellen Vorwürfen in Ihrem eigenen Bistum Stellung bezogen.

Sich ausgerechnet jetzt mit dem Hildesheimer Gutachten zu brüsten und so zu tun, als sei dieses Gutachten auf Initiative der Katholische Kirche zurückzuführen ist ein weiteres Täuschungsmanöver.

Mit Verlaub, Herr Bischof, aber manchmal frage ich mich ernsthaft, inwiefern sich Ihre Strategie von der eines Täters unterscheidet!



Mit freundlichen Grüßen,

Claudia Adams


Bistum Hildesheim: "Naivität, Verantwortungslosigkeit, unklare Kommunikation"

Das Bistum Hildesheim und der Jesuitenorden haben über lange Zeit wissentlich in Kauf genommen, dass Minderjährige durch den pensionierten Priester Peter R. gefährdet wurden. Zu diesem Ergebnis kommt das Münchner Institut für Praxisforschung und Projektberatung (IPP), das vom Bistum mit der Untersuchung beauftragt wurde und nun ein Gutachten vorgelegt hat.

Die Gutachter wiesen anlässlich der untersuchten Fälle auch auf grundsätzliche Probleme und Unzulänglichkeiten der katholischen Kirche im Umgang mit sexualisierter Gewalt hin.

Die Analyse des Falles Peter R. (im Gutachten "Anton P." genannt), der von 1982 bis 2003 im Bistum Hildesheim wirkte, "bringt gravierende Versäumnisse sowohl der Verantwortlichen des Bistums als auch des Jesuitenordens zutage", so die Gutachter. Demnach lassen sich insgesamt elf Fälle sexualisierter Gewalt nachweisen, die sich Peter R. während seiner Zeit in Hildesheim zuschulden kommen ließ. Mindestens sechs davon seien den Bistumsverantwortlichen bereits damals schon bekannt geworden.

Auch der Fall des jungen Mädchens wurde als "möglicher Fall einer Kindeswohlgefährdung nicht erkannt". Es sei nichts unternommen worden, um das Mädchen vor Kontaktaufnahmen durch Peter R. zu schützen. Und das, obwohl dem Bistum zu dieser Zeit alle Vorwürfe - sowohl im Bistum als auch im Berliner Canisiuskolleg - bekannt gewesen seien.

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Bistum Hildesheim: Pressekonferenz vom 16. Oktober 2017

Bistum Hildesheim: Schwerwiegende Versäumnisse - und Anlässe zum Nachdenken

Das Bistum Hildesheim hat heute den Bericht zu mehreren mutmaßlichen Missbrauchsfällen veröffentlicht, den das Institut für Praxisforschung und Projektberatung (IPP) aus München im Auftrag der Diözese erstellt hat. Das Gutachten benennt vor allem im Umgang mit verschiedenen Vorwürfen des sexuellen Missbrauchs gegen den pensionierten Priester Peter R. deutliche Versäumnisse des Bistums.



Mittwoch, 11. Oktober 2017

Erzbistum Köln: 50.000 Euro Schweigegeld für Missbrauchsopfer in Rheinbach

Am Rheinbacher Konvikt des Pallottiner-Ordens gab es Anfang der 1960er Jahre mindestens drei Fälle des sexuellen Missbrauch. Ein Täter soll sein Opfer mit 50.000 Euro abgefunden haben.

Konkret habe es im Jahr 2009, noch vor dem öffentlichen Bekanntwerden der Fälle, eine notarielle Vereinbarung zwischen dem mit dem Vorgang beauftragten Pallottiner-Pater Norbert Possmann und dem Opfer gegeben, die einerseits die Zahlung von 50 000 Euro vorsieht und andererseits im Gegenzug „Stillschweigen über die Sachverhalte des Vergleichs“ verlangt.

„Das hat der Betroffene als Schweigegeld verstanden“, sagt Becker. Das Opfer ist inzwischen verstorben und kann selbst nichts mehr dazu sagen. Allerdings bestätigte auch dessen Bruder dem General-Anzeiger, dass die Zahlung mit einem dauerhaften Schweigen über die gesamten Vorgänge assoziiert wurde. Pallottiner Norbert Possmann bestätigte jetzt den Sachverhalt, will die Zahlung aber anders verstanden wissen. „Es ist nicht üblich und war auch damals nicht üblich, Geld zu zahlen und damit verbunden Stillschweigen zu vereinbaren“, so Possmann. Dies sei nur in diesem einen Fall geschehen, man habe sich auf Anraten des Anwaltes auf diesen Passus geeinigt.


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Erzbistum Köln: Missbrauchsskandal in Bad Münstereifel - Erzbistum Köln zieht beschuldigten Priester ab

Knapp einen Monat nach der Vorstellung des Abschlussberichtes über sexuellen Missbrauch und Misshandlungen am Collegium Josephinum in Bad Münstereifel hat das Erzbistum Köln auch den letzten beschuldigten Priester aus dem aktiven Dienst genommen. Dabei dürfte es sich um einen Geistlichen handeln, der 1982 nach sexuellen Übergriffen in Bad Münstereifel versetzt worden war und anschließend noch einmal die Stelle wechseln musste.

Dass unter Verdacht auf sexuellen Missbrauch stehende Priester mitunter noch viele Jahre seelsorgerisch tätig seien, liege allgemein daran, dass man zunächst den Hinweisen nachgehe. Falls diese konkret genug seien, seien personalrechtliche Konsequenzen möglich. Es müssten aber bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, teilte Heckeley mit.

Freitag, 6. Oktober 2017

Bistum Trier / Bistum Würzburg / Klosterneuburg: Tragen die Verantwortlichen des Bistums Trier Mitschuld an Missbrauchsfällen? - Das Bistum schweigt sich aus

Bistum Trier schweigt sich aus

Die Fragezeichen im Lebenslauf von X. tauchen nicht erst 1993 auf, sondern sechs Jahre früher im Bistum Trier. 1987 hat X. das Priesterseminar nach vier Semestern „auf eigenen Wunsch verlassen“, bestätigt das Bistum Trier auf Anfrage. Eine nähere Erläuterung, warum er dies tat, gibt Bistumssprecherin Judith Rupp nicht. Sie bestätigt auch nicht die Aussage des damaligen Regens, die dieser bereits vor Monaten gegenüber Johannes Heibel geäußert hat. Er sagte, dass X. aufgrund des Gesamteindrucks seiner Persönlichkeit für das Amt des Priesters nicht geeignet gewesen sei. 

Das Bistum Trier bestätigt, dass es tatsächlich eine Anfrage mit Datum vom 14. Januar 1987 gab. Was das Bistum Trier dem Stift Klosterneuburg jedoch geantwortet hat, darüber schweigt es sich trotz Nachfrage aus.

Falls die Antwort so ausfiel wie die Einschätzung des damaligen Regens, dann verwundert, warum das Stift Herrn X. aufgenommen hat. Wenn eine positive Beurteilung nach Österreich gegeben wurde, dann muss sich nun das Bistum Trier fragen, warum es das getan hat und ob es womöglich Mitschuld an den Missbrauchsfällen hat. Verwunderlich ist auch, dass es sich nicht spätestens bei der Primizfeier, zu der X. 1996 ins Bistum Trier zurückgekehrt ist, dazu geäußert hat.

Jedenfalls hätte X. aufgrund der jüngsten Rechercheergebnisse niemals eine geistliche Karriere anstreben sollen und dürfen.



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Montag, 2. Oktober 2017

Bistum Trier / Stift Klosterneuburg: Ein skandalöses Lehrstück von Vertuschung und falscher Fürsprache, welches im Bistum Trier begann

Eine Journalistin der deutschen Tageszeitung "Mainpost“ berichtet vor einigen Monaten, schon im Priesterseminar in Trier habe sich abgezeichnet, dass M. nicht für das geistliche Amt tauge. Der Mann habe das Seminar verlassen, um seinem Ausschluss zuvorzukommen.

"1993 missbrauchte ein Augustiner Chorherr im Stift Klosterneuburg einen minderjährigen Messdiener. Danach wurde er Priester und erneut zum Täter. Ein skandalöses Lehrstück von Vertuschung und falscher Fürsprache" - welches im Bistum Trier begann und seinen Lauf nahm.

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