Ein wegen Missbrauchs bestrafter prominenter Trierer Bistumspriester hat auch in zweiter Instanz verloren. Das Kirchengericht der Erzdiözese Köln hat das zwei Jahre zurückliegende Urteil eines Trierer Richtergremiums bestätigt:
Das Pikante an dem Fall: Der Geistliche war selbst viele Jahre lang Diözesanrichter und leitete einst
die Abteilung Kirchenrecht im Generalvikariat.
Nach früheren Aussagen der Opfervereinigung MissBit soll er sogar selbst mit der Erfassung und Beurteilung von Vorfällen sexualisierter Gewalt in der Kirche befasst gewesen sein.
Ein Vorwurf, den das Bistum seinerzeit zurückwies. Der Mann sei nicht als Diözesanrichter in Missbrauchsverfahren tätig gewesen.
Die Trierer Staatsanwaltschaft hatte die Ermittlungen gegen den Geistlichen vor sechs Jahren eingestellt, weil die Vorwürfe verjährt seien, wie es damals hieß.
Parallel dazu hatte das Bistum ein kirchenrechtliches Verfahren eingeleitet und dem Priester untersagt, Gottesdienste zu halten. Später ordnete die römische Glaubenskongregation auf Empfehlung des Trierer Bischofs einen Strafprozess gegen den Mann an.
Nach dem damaligen Urteil darf der 77-Jährige dauerhaft keinerlei priesterlichen Dienste mehr öffentlich ausüben und Sakramente spenden. Ebenso darf er künftig nicht mehr als Priester erkennbar sein (also keine Priesterkleidung mehr tragen), und er darf seinen päpstlichen Ehrentitel als Prälat nicht mehrführen. Zudem darf er sich nie wieder in seiner früheren Pfarrei im Kreis Trier-Saarburg aufhalten, und das Ruhestandsgehalt wird gekürzt.