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- Sexueller Missbrauch durch Angehörige der katholischen Kirche im Bistum Trier - die Chronologie
Dienstag, 3. September 2024
Bistum Trier: Zahl der Opfer von Edmund Dillinger steigt auf 20 - Anzahl der Opfer in afrikanischen Ländern weiterhin unbekannt
Freitag, 26. Juli 2024
Bistum Trier: Trierer Bischof kritisiert Vorgänger Spital - oder: Die Geschichte vom Splitter und vom Balken und der Heuchelei
- Es habe zwischen 1981 und 2001 kein Verfahren gegen einen Täter gegeben
- Der "pastorale Umgang" mit Verbrechen sei "verfehlt" worden
- Machstrukturen in der Kirche hätte Missbrauch begünstigt und Ahndung verhindert
- "Schutz der Institution hätte über den Rechten und Bedürfnissen von Betroffenen gestanden"
- Weihbischof Leo Schwarz habe "falsch agiert"
- Schwarz sei "unangemessen" mit Missbrauchsfällen umgegangen
- Schwarz habe sogar Verbrechen sexuellen Missbrauchs vertuscht (!)
- Es habe eine zu große Empathie für die Priester-Täter gegeben
- Die Sorge sei damals gewesen, den Ruf der Priester und der Kirche zu schützen
Bistum Trier: Stellungnahme von Bischof Stephan Ackermann zum Zwischenbericht
Stellungnahme von Bischof Stephan Ackermann zum Zwischenbericht
Donnerstag, 25. Juli 2024
Bistum Trier: Fakten aus dem Bericht "Sexueller Missbrauch in der Amtszeit von Hermann Josef Spital" - Teil 1
- > Ich veröffentliche die Fakten aus dem Bericht dosiert (in mehreren Teilen), da es auch für mich eine große Belastung darstellt, das alles zu lesen.
Veränderte Lebensschicksale -
Einblick in die meist langfristigen Schädigungen und Beeinträchtigungen, mit denen die ermittelten Betroffenen als Erwachsene zu kämpfen hatten und haben.
- Wichtig ist, sich der Tatsache bewusst zu sein, dass die betroffenen Kinder und Jugendlichen noch in den 1980er und 1990er Jahren in einer Gesellschaft lebten, die nur wenig Verständnis für die Beschädigungen aufbrachte, welche sexueller Missbrauch in der Psyche und der Physis von Kindern und Jugendlichen verursacht. Zudem besaßen nur wenige fundiertes Wissen über die langfristigen Folgen sexuellen Missbrauchs. Dies hat den Umgang aller in diese Taten Verwickelten tiefgreifend geprägt – zu Lasten der Kinder und Jugendlichen. Ein Teil der Betroffenen ist durch den sexuellen Missbrauch traumatisiert worden. Sie haben sich vor den gewalttätigen und angstauslösenden Geschehnissen, die ihr Selbst gefährdeten, geschützt, indem sie deren Spuren unzugänglich abspeicherten. Ihnen wurden erst viel später die Missbrauchstaten wieder bewusst, an deren Folgen sie bis dahin gelitten hatten.
- Eine Zahl mag diesen Zusammenhang verdeutlichen: Betroffene von Missbrauch zwischen 1980 und 2000 gehörten überwiegend Alterskohorten an, die zwischen 1970 und 1989 geboren worden sind. Nur bei 34 (!) von 172 ermittelten Personen dieser Altersgruppe wurden die Missbrauchsfälle zeitnah (sofort bis weniger als fünf Jahre später) erkannt, viele der Betroffenen haben sich erst im mittleren und späteren Erwachsenenalter als Opfer von Missbrauchstaten selbst erkannt und dann anderen anvertraut.
- Die Lebensschicksale dieser Menschen sind in ganz unterschiedlicher Weise und Härte vom sexuellen Missbrauch in ihrer Kindheit oder Jugend verändert worden. Missbrauchsfällen, die keine oder geringe körperliche, soziale oder psychische Beeinträchtigungen zeitigten, stehen die Fälle schwerer Beeinträchtigungen und langfristiger schwerer psychischer und körperlicher Leiden gegenüber.
- Wir haben zum einen Betroffene ermittelt, die als Schülerinnen oder Schüler beziehungsweise Messdienerinnen und Messdiener Opfer einmaliger sexueller Übergriffe oder Grenzüberschreitungen durch Priester geworden waren. Wenn sie das Glück hatten, dass sie als Teil einer größeren Gruppe von Betroffenen noch in direkter zeitlicher Nähe zu den Übergriffen als Opfer identifiziert worden waren und dies zeitgenössisch zur Anzeige kam, sorgten strafrechtliche Verfahren, schützende Maßnahmen der Erwachsenen und kirchliche Maßnahmen wie Versetzung der Täter dazu, dass weitere Übergriffe gegen sie unterbunden wurden. Sie konnten beziehungsweise mussten zeitnah über den Missbrauch mit Eltern, Lehrern oder anderen erwachsenen Vertrauenspersonen sprechen.
- Vielfach konnten solche Kinder oder Jugendliche trotz ihrer Beschämung und ihres Schreckens ein normales Leben ohne größere Einschränkungen und Krankheiten führen. Dies gilt auch für eine kleinere Zahl von Betroffenen, die sich seit 2010 im Rahmen der kirchlichen Verfahren zur Anerkennung ihres Leids gemeldet haben und sich selbst als frei von langfristigen Schädigungen oder Erkrankungen erklärten.
- Diese „Resilienz“ hing von vielen weiteren situativen Umständen, aber auch günstigen Voraussetzungen ab, auf die die Kinder selbst aufgrund ihrer psychischen oder physischen Konstitution zurückgreifen konnten.
- Viele der von uns ermittelten Betroffenen waren in ihrem weiteren Leben auf therapeutische Hilfe angewiesen. Sie profitierten davon, dass seit den 1990er Jahren Traumatisierungen durch sexuellen Missbrauch anerkannt und nach und nach in der Region gezielte traumatherapeutische Angebote für die Betroffenen bereitgestellt und von den Krankenkassen auch bewilligt und finanziert worden sind. Dabei handelte und handelt es sich oft um langjährige intensive Therapien, bei denen es neben der Behandlung der meist „komplexen Posttraumatischen Belastungsstörung“ auch um die Linderung der daraus resultierenden psychosomatischen Beschwerden geht. Typisch waren und sind Depressionen, Angststörungen und Persönlichkeitsstörungen bis hin zu „dissoziativen Identitätsstörungen“.
- Besondere Belastungen bis hin zu lebenslangen Schädigungen erlitten Kinder und Jugendliche, die über längere Zeit durch Priester missbraucht worden sind und die von den Tätern gezielt und erfolgreich psychisch abhängig gemacht worden sind.
- In der Amtszeit von Bischof Spital waren mehrere Täter im Kirchendienst tätig, die mal subtile, mal gewalttätige Strategien der Verführung und der Vereinnahmung entwickelten, um ihre Opfer (viele im Alter zwischen 9 und 16) über Jahre hinweg zu dienstbaren Objekten ihrer sexuellen Befriedigung zu machen.
- Die Situation der Kinder und Jugendlichen schildert exemplarisch ein Betroffener in einem Brief an das Bistum Trier. Er war zwischen 1982 bis 1987 im Alter von 11 bis 16 vom Pfarrer seiner Gemeinde sexuell missbraucht worden. Der Täter hatte ihn gezielt verführt und dann eng an sich gebunden, und sorgte umsichtig und gezielt für Orte und Gelegenheiten, um seinen sexuellen Missbrauch auszuleben. Leider kamen ihm bei seinem pädokriminellen Tun auch Amtsbrüder zur Hilfe, die über seine Körperkontakte zu dem Messdiener in ihrer Gegenwart hinwegsahen oder aber als Beichtväter die Ängste und Nöte des Jungen noch steigerten (!) (Es folgen Zeilen aus dem Brief des Betroffenen, Anmerk. ca)
- Für die Amtszeit von Bischof Spital haben wir mindestens 148 Personen ermittelt, die von solchen Intensivtätern missbraucht wurden und von denen viele beziehungsweise die meisten über mehrere Jahre anhaltenden sexuellen Missbrauch mit psychischer Abhängigkeit erlitten.
- Für viele von ihnen war der Weg aus dieser Falle:
- oft schwer und schmerzhaft,
- er war begleitet von Schuldgefühlen, Suizidgedanken, Phasen schulischen Versagens, Zeiten intensiven Alkohol- oder Drogenkonsums.
- Die Wege zu Schulabschlüssen und Berufswahl wurden länger, zuweilen auch weniger erfolgreich;
- Partnerschaften waren für sie schwer, für einige unmöglich.
- Diffuse psychosomatische Beschwerden wurden typische Begleiterscheinungen ihres Erwachsenenlebens.
- Die Gespräche mit Betroffenen zeigen immer wieder die vielen subtilen, aber nachhaltigen Beschädigungen, die sich gerade aus solchen mehrere Jahre andauernden Missbrauchsgeschehen ergeben haben.
- Arbeitsunfähigkeit aufgrund dieser Beschwerden und Frühverrentungen aufgrund von Berufsunfähigkeit sind in den Akten immer wiederkehrende Folgen.
- Für viele Betroffene haben die öffentliche Aufarbeitung und die konkrete Aufdeckung von Täterlaufbahnen dauerhaft entlastende Wirkung gezeigt, da sie nun die Täter benannt, die Gefahren für Kinder und Jugendliche heute bekämpft und die Anerkennung ihres Leids als einen meist kleinen Schritt zu später Gerechtigkeit, vor allem aber lebenspraktischer Hilfe und Unterstützung erfahren haben.
Mittwoch, 24. Juli 2024
Bistum Trier: mindestens 199 Opfer sexuellen Missbrauchs durch katholische Priester zwischen 1981 und 2001 - mindestens drei Opfer suizidierten sich unmittelbar nach den Taten
Auch in der Amtszeit von Bischof Hermann Josef Spital konnten Priester offenbar Kinder missbrauchen, ohne harte Sanktionen fürchten zu müssen.
Das geht aus einem neuen Bericht über sexuellen Missbrauch im Bistum hervor, den Historiker am Mittwoch vorgestellt haben. Pfarrer V. inszeniert sich in den 1990er-Jahren als selbstloser Helfer in der Ukraine. Doch hinter der Maske des Wohltäters versteckt sich ein Sexualstraftäter. In mindestens 28 Fällen soll sich der Priester an Kindern vergangen haben.Im November 1994 verurteilt ihn das Amtsgericht Saarbrücken zu zwei Jahren Haft auf Bewährung. Im Bistum sind die Vorwürfe damals bekannt. Verantwortlich: Der damalige Trierer Bischof Hermann Josef Spital. Er beurlaubt V. zunächst, schickt ihn dann in Therapie und versetzt ihn schließlich in die Ukraine zum Hilfswerk Renovabis, dem Osteuropa-Hilfswerk der katholischen Kirche.Typischer Umgang mit MissbrauchstäternDer Fall ist offenbar beispielhaft für den Umgang von Bischof Hermann Josef Spital mit Straftätern in den eigenen Reihen. Das geht auch aus dem neuen Zwischenbericht hervor, den Historiker der Universität Trier am Mittwochnachmittag vorgestellt haben. Spital war von 1981 bis 2001 Bischof von Trier.
1.000 Akten ausgewertet
Grundlage bilden mehr als 1.000 ausgewertete Akten und 20 Gespräche mit Betroffenen und Zeitzeugen, die die Wissenschaftler vom "Projekt zur Aufarbeitung von sexuellem Missbrauch im Bistum Trier" geführt haben. Damit wollten die Wissenschaftler Licht ins Dunkel der Jahre 1981 bis 2001 bringen - in die Missbrauchsfälle während der Amtszeit von Bischof Hermann Josef Spital. Vergangenes Jahr hatten sich die Fachleute bereits mit Bischof Bernhard Stein befasst, der von 1967 bis 1981 Missbrauchstaten von Priestern vertuscht haben soll.
Versetzen statt bestrafen
Doch auch in der Zeit danach sei der Umgang der Kirche mit Missbrauchstätern "befremdlich" gewesen, wie es im Bericht heißt. Anfänglich hätten der Bischof und die eingeweihten Geistlichen die Straftaten als Bagatellen bewertet. Manchmal wurden die Täter ins Ausland geschickt.
Freitag, 5. Juli 2024
Bistum Trier: Jahresbericht zur Aufarbeitung und Verhinderung von Missbrauchsfällen für 2023 vorgestellt: Mindestens 9 (!) weitere verstorbene Priester und Ordensspriester des sexuellen Missbrauchs beschuldigt. Weitere 10 (!) beschuldigte noch lebende Kleriker oder Angestellte in Pfarreien und Einrichtungen des Bistums!
Heute hat das Bistum Trier seinen "Jahresbericht 2023 Prävention - Intervention - Aufarbeitung" vorgestellt:
Beschuldigungen gegen lebende Personen
- 2023 beschäftigte sich der Krisenstab mit 10 Beschuldigungen zu Missbrauch durch lebende Kleriker oder Angestellte in den Pfarreien und Einrichtungen des Bistums
- Bei den Beschuldigten handelt es sich um 8 Pfarrer (davon 5 im Ruhestand) und einen Ordenspriester, die Aufgaben in der Pastoral im Bistum Trier wahrnehmen oder wahrgenommen haben
- Die Beschuldigung gegen einen Laien wurde ebenfalls in der Verantwortung des Bistums untersucht. Zwar war dieser nicht in einer Einrichtung des Bistums tätig gewesen, gemäß kirchlichen Strafrechts wurde derjenige Ortsbischof beauftragt, in dessen Bistum die mutmaßliche Straftat begangen worden ist.
- Drei Beschuldigungen bezogen sich auf aktuelle Vorfälle ab 2020, die anderen auf länger zurückliegende Delikte.
- In sechs Fällen wurden erstmalig gegen den Beschuldigten Vorwürfe erhoben.
- Zwei Beschuldigungen bezogen sich auf Taten gegen Erwachsene.
- Vier staatsanwaltliche Verfahren, die vor 2023 eröffnet worden waren, wurden 2023 eingestellt.
- Im Jahr 2023 wurden sechs Fälle an die Staatsanwaltschaft gegeben, wobei drei im gleichen Jahr wieder eingestellt wurden.
- Hinzu kommt ein noch laufendes Verfahren aus dem Jahr 2021.
- 2023 wurden fünf Voruntersuchungen abgeschlossen, die vor 2023 eröffnet worden waren.
- Fünf kirchenrechtliche Voruntersuchungen wurden eröffnet.
- Zwei Voruntersuchungen aus dem Jahr 2022 laufen weiter.
- Ein Pfarrer im Ruhestand wurde in 2023 von einem weltlichen Gericht rechtskräftig verurteilt.
- Es gab zwei laufende kirchliche Strafverfahren, die beide in 2023 abgeschlossen worden sind.
- In beiden Fällen haben die Priester Rekurs eingelegt.
- Von der Schwere her waren aktuelle Beschuldigungen eher im Bereich Grenzverletzungen und Übergriffe angesiedelt. Sie basierten auf frühzeitigen und schnellen Mitteilungen.
- Bei zurückliegenden Delikten ging es eher um schwere Formen sexualisierter Gewalt. Es wurden acht Erst-Anträge auf Anerkennung des Leids eingereicht.
- 2023 gingen 9 (Erst-) Anträge aufgrund sexualisierter Gewalt durch verstorbene Kleriker oder Angestellte in den Pfarreien und Einrichtungen des Bistums ein.
- Bei den Beschuldigten handelte es sich um 8 Pfarrer (davon einer zum Zeitpunkt der Tat in einem Internat tätig) sowie um einen Ordenspriester im Gestellungsverhältnis
- In zwei Fällen wurden erstmalig gegen den Beschuldigten Vorwürfe erhoben.
- Eine Beschuldigung bezieht sich auf eine Tat gegenüber einem Erwachsenen.
- Bis auf eine (aus dem Jahr 2001) beziehen sich alle Beschuldigungen auf Delikte, die im letzten Jahrhundert erstmalig verübt wurden.
- In 2023 wurden 66 Fälle (rückwirkend bis ins Jahr 1963) an die Berufsgenossenschaften gemeldet.
- Im Jahr 2023 wurden Leistungen in Anerkennung des Leids für 26 Anträge in Höhe von insgesamt 485.500 € ausgezahlt (Erst- und Folgeanträge sowie Anträge nach Ziff. 12 der Verfahrensordnung (VerfO) Anerkennung des Leids).
- Ein Erst- und ein Zweit-Antrag wurden durch die Unabhängige Kommission für Anerkennungsleistungen als sogenannte Härtefälle gewertet (größer/gleich 50.000 €);
- nimmt man die Widersprüche hinzu, sind es fünf.
- Im Jahr 2021 wurden 84 Anträge eingereicht (davon 21 Erstanträge), 2022 waren es 26 (davon 22 Erstanträge), im Jahr 2023 waren es 22 Anträge (davon 19 Erstanträge)
- Im Jahr 2023 wurden Therapiekosten in Höhe von 36.579,22 € erstattet.
EHS / Fonds Sexueller Missbrauch (FSM)
- Im Rahmen des Ergänzenden Hilfesystems (EHS) wurden Leistungen in Höhe von 4.416,12 € übernommen.
- Damit wurden insgesamt seit 2010 materielle Anerkennungen des Leides in Höhe von 2.702.000 € ausgezahlt sowie Therapiekosten in Höhe von 143.300,14 €.
Donnerstag, 27. Juni 2024
Bistum Trier: 22.618 Kirchenaustritte im Jahr 2023
Im vergangenen Jahr sind 22.618 Menschen im Bistum Trier aus der katholischen Kirche ausgetreten. Das geht aus der am Donnerstag veröffentlichten bundesweiten Kirchenstatistik hervor. Damit ist die Zahl der Kirchenaustritte im Bistum Trier gegenüber 2022 leicht gesunken. In dem Jahr waren es noch 28.137 Austritte. Den Austrittszahlen stehen 210 Wiederaufnahmen gegenüber. Trotz des leichten Rückgangs bei den Austritten will der Trierer Generalvikar von Plettenberg nicht von einer Trendumkehr sprechen. Die Zahl bewege sich weiter auf einem hohen Niveau. (Quelle: "sr.de")
Donnerstag, 23. Mai 2024
Bistum Trier: Erste Klage eines Opfers sexuellen Missbrauchs gegen das Bistum Trier
Erstmals klagt ein Missbrauchsopfer vor einem Zivilgericht gegen das Bistum Trier.
Der Kläger will vom Bistum angemessen entschädigt werden. Im Verfahren in Trier geht es laut der Opferinitiarive MissBiT um einen Verhandlungswert von 300.000 Euro. Der Kläger will laut MissBiT eine angemessene Entschädigung dafür, dass er von seinem Heimatpfarrer und Religionslehrer in Longuich an der Mosel jahrelang als Schulkind vergewaltigt wurde.
Kläger von Kirche als Missbrauchsopfer anerkannt
Das kirchliche Verfahren zur Anerkennung des Leids, das auf freiwilligen Leistungen der Deutschen Bischofskonferenz beruht, hat dem Kläger eine Geldsumme zugestanden. Die sei aber, so die Opferinitiative MissBiT, "lächerlich. In den Augen aller Opfer ein Hohn!"
Kläger leide unter Folgen des Missbrauchs
MissBiT sagt, dass die Folgen der Taten für den Kläger gravierend waren und sind. Sie reichten von Lernhemmungen in der Schul- und Ausbildungszeit über die Zerstörung einer Ehe, von schwersten körperlichen und psychischen Folgen bis zu Suizidversuchen.
Richtungsweisendes Urteil aus Köln
Ein Kölner Gericht hat 2023 in einem vergleichbaren Fall dem Opfer 300.000 Euro Schadensersatz zugesprochen. Verjährung konnte nicht geltend gemacht werden, weil der religiöse Zusammenhang es dem Opfer nachhaltig unmöglich machte, über die erfahrene Gewalt zu sprechen. Die Buß- und Beichtpraxis der Kirche mache es den Tätern leicht, die Opfer an ein dauerhaftes Schweigen zu binden.
Das Gericht in Köln bezog sich zudem auf die Amtspflichtverletzung durch den Bischof, der Verdachtsmomenten nicht nachging.
Opfer wollen vor Gericht Klärung der Verantwortung
Nach dem Kölner Urteil hatten Trierer Missbrauchsopfer angekündigt, ebenfalls klagen zu wollen. Das passiert jetzt. Auch in diesem ersten Verfahren in Trier geht es laut MissBiT um einen Verhandlungswert von 300.000 Euro. MissBiT rechnet mit dem Erfolg dieses Weges zur Aufarbeitung der Fakten, zur Klärung der Verantwortung und zur Befriedung. Vorher hatte Bischof Ackermann den Vorschlag einer außergerichtlichen Einigung ausgeschlagen.
Weitere Opfer wollen klagen
Zwei weitere Klageeinreichungen sind in Vorbereitung, so MissBiT. Ein Fall betreffe das Bistum Köln, ein weiterer einen Pater der Abtei St. Matthias in Trier. MissBiT hat einen Unterstützungsfonds eingerichtet, um die Klagen zu unterstützen. Ein außergerichtliches Vergleichsverfahren mit Opfern sexuellen Missbrauchs hat Bischof Ackermann abgelehnt. (Quelle: "tagesschau.de")
Dienstag, 14. Mai 2024
Bistum Trier: Auswärtiges Amt reagiert auf Abschlussbericht und sagt Unterstützung in "Causa Dillinger" zu
Auswärtiges Amt hilft bei Aufklärung im Fall Dillinger
Im Missbrauchsfall des verstorbenen Priesters Edmund Dillinger aus Friedrichsthal führen auch Spuren nach Afrika, wo Dillinger als Entwicklungshelfer tätig war. Nach mehreren vergeblichen Anfragen der Sonderermittler schaltet sich nun doch noch das Auswärtige Amt ein.
Bei der Vorstellung ihres Abschlussberichts hatten die beiden im Auftrag der Aufarbeitungskommission tätigen Sonderermittler die mangelnde Unterstützung des Auswärtigen Amtes kritisiert. Vergeblich hätten sie zuvor mehrere Anfragen gestellt.
Jetzt, ein paar Tage später, reagierte das Auswärtige Amt doch noch. Man unterstütze ausdrücklich das Ziel der rechtlichen Aufarbeitung von Sexualdelikten deutscher Staatsbürger an Minderjährigen auch im Ausland, heißt es nun.
Zwar könne kein Rechtshilfeersuchen gestellt werden, da es kein Strafverfahren gegen den mittlerweile verstorbenen Dillinger gebe, man wolle aber nun Möglichkeiten prüfen, die Kommission anderweitig zu unterstützen.
Die Suche der Aufarbeitungskommission in Ländern wie Tunesien, Togo und Kamerun konzentriert sich auf mögliche Opfer und Zeugen. Die Ermittler wollen dabei mit Hilfe des Auswärtigen Amts unter anderem wissen, welche nicht-staatlichen Organisationen in Afrika Unterstützung für Missbrauchsopfer leisten.
Staatliche Stellen wolle man nicht einbeziehen. Da Homosexualität in einigen Teilen Afrikas unter Strafe steht, befürchten die Ermittler negative Folgen für Zeugen. (Quelle: sr.de)
Freitag, 10. Mai 2024
Saarbrücker Generalstaatsanwalt (CDU): "Ich bedauere dieses Vorgehen". Ob er sich über die Folgen der Aktenvernichtung in der "causa Dillinger" bewusst war?
Generalstaatsanwalt Dr. M. Kost
(Foto Ruppenthal, SZ)
Generalstaatsanwalt M. Kost am 14. Juli 2024:
"Ich bedauere dieses Vorgehen und möchte mich dafür entschuldigen."
____________________________________
Auszug aus dem "Vorläufiger Abschlussbericht der wissenschaftlichen Studie zu den Umständen des Falles Edmund Dillinger" (vorgestellt am 07.05.2024):
"5.2.2.2.2 Ermittlungsverfahren der Generalstaatsanwaltschaft Saarbrücken gegen einen Staatsanwalt der Staatsanwaltschaft Saarbrücken
Die Generalstaatsanwaltschaft Saarbrücken hat in einem Vorgang mit dem Aktenzeichen 303 Js 148/23 geprüft, ob gegen einen Staatsanwalt der Staatsanwaltschaft Saarbrücken wegen dessen Anordnung der Vernichtung von Asservaten in einem Vorermittlungsverfahren zur Prüfung eines Anfangsverdachts verfolgbarer Missbrauchstaten etwaiger Tatbeteiligter D.s ein Verfahren einzuleiten sei. Mit Verfügung vom 29.01.2024 lehnte die Behörde die Aufnahme von Ermittlungen ab, „weil nach dem Ergebnis der Vorprüfungen kein Anfangsverdacht der Begehung einer Straftat durch den Staatsanwalt“ bestehe.
Wesentlicher Geschichtspunkt war nach dem Inhalt der Pressemitteilung, dass der Staatsanwalt aufgrund einer Mitteilung des polizeilichen Ermittlungsführers, der die Asservate ausgewertet und im Zeitpunkt der Vernichtungsanordnung in Besitz gehabt habe, davon habe ausgehen können, dass die betreffenden Asservate für den Gegenstand der staatsanwaltschaftlichen Untersuchung nicht mehr von Bedeutung seien und der letzte Gewahrsamsinhaber und Eigentümer der Asservate, bei dem es sich um D.s Neffen gehandelt habe, gegenüber dem polizeilichen Ermittlungsführer telefonisch auf deren Rückgabe ausdrücklich verzichtet habe. Ausgehend von diesem Wissensstand des Staatsanwalts habe die Anordnung der Vernichtung der Asservate im Einklang mit der Rechtslage gestanden. Die Vorermittlungen hätten auch berücksichtigt, dass die Unabhängige Aufarbeitungskommission im Bistum Trier vor der Vernichtungsanordnung ein Akteneinsichtsgesuch gestellt habe. Eine strafrechtliche Relevanz folge hieraus nicht. Den Inhalt und den Beweiswert der Kalender hatten wir im 2. Zwischenbericht ausführlich dargestellt und anhand von Lichtbildern veranschaulicht. Es spricht alles dafür, dass die vernichteten mit der gleichen Ausführlichkeit wie die zwei noch erhaltenen Kalender geführt und daher entgegen der Einschätzung des ermittelnden Polizeibeamten einen hohen Erkenntniswert gehabt hätten. Bemerkenswert ist dabei auch, dass nach dem Inhalt der Vermerke des Beamten die „Jahreskalender in Buchform von 1967 bis 2021“ in D.s Haus sichergestellt worden seien.
Davon seien „oberflächlich ausgewertet (worden) die Kalender 2013 und 2016“.
Diese Darstellung überrascht, weil ausweislich der Akten der Staatsanwaltschaft Mainz die Kalender 2013 und 2016 am 21.04.2023 im Haus des Neffen sichergestellt und zu den Akten der Staatsanwaltschaft Mainz genommen wurden. Sie sind deshalb nach Aktenlage von der saarländischen Polizei überhaupt nicht in Augenschein genommen worden, weil völlig fern liegt, dass sich der Beamte nach Mainz begeben haben könnte, um die Kalender dort einzusehen. Für uns ist damit sehr wahrscheinlich, dass die Staatsanwaltschat Saarbrücken die Vernichtungsanordnung und die Einstellungsverfügung getroffen hat, ohne selbst einen Blick in die Beweismittel geworfen zu haben. Die Einschätzung des Polizeibeamten, die ebenfalls nur zum Teil auf eigener Anschauung beruhte, dürfte vorbehaltlos übernommen worden sein. Daraus folgt:
- Mit der Vernichtungsanordnung hat die Staatsanwaltschaft unser Akteneinsichtsgesuch nach unserer Auffassung bewusst übergangen und als mögliche Folge die Aufarbeitung in weiten Teilen vereitelt.
- Gegenstand der wissenschaftlichen Aufarbeitung ist auch die Suche nach Betroffenen, damit diesen eine ihnen zustehende Entschädigung gewährt werden kann. Die vernichteten Kalender wären für die betroffenen Opfer wichtige Beweismittel zum Beleg ihrer Ansprüche gewesen.
- Der Inhalt der Kalender hätte die Grundlage für erfolgreiche Ermittlungen in dem neuen Verfahren der Generalstaatsanwaltschaft Saarbrücken sein können. Ohne die Kalender dürften diese Ermittlungen zumindest erheblich erschwert, wenn nicht unmöglich gemacht worden sein."
Vor diesem Hintergrund könnte es sich bei den Kalendern um sog. Zufallsurkunden i.S.v. §§ 267, 274 Abs.1 Nr. 1 StGB gehandelt haben.324 Deren vorsätzliche Vernichtung ist nach § 274 Abs. 1 Nr. 1 StGB strafbar, wenn die Urkunde dem Täter nicht gehört. Zur Entscheidung der Frage, wem eine Urkunde gehört, kommt es bei § 274 StGB aber nicht auf die Eigentumsverhältnisse, sondern darauf an, wer berechtigt ist, mit der Urkunde Beweis zu führen. Das wiederum können Personen sein, die einen Anspruch auf Herausgabe oder Einsicht in die Schriftstücke haben. Die – mögliche - Zustimmung des Erben war deshalb für diesen Tatbestand belanglos.
Anhand des Inhalts der oben zitierten Pressemitteilung können wir nicht beurteilen, ob und inwieweit diese Überlegungen in die Entscheidung der Generalstaatsanwaltschaft Saarbrücken eingeflossen sind. Unabhängig von der strafrechtlichen Bewertung der Vernichtung drängt sich uns der Eindruck einer sachwidrigen, der Brisanz des Falles nicht gerecht werdenden, oberflächlichen Bearbeitung des Vorermittlungsverfahrens durch die Ermittlungsbehörden des Saarlandes auf."
Quellen: "Sexueller Missbrauch an Kindern und Jugendlichen im Bistum Trier -Vorläufiger Abschlussbericht der wissenschaftlichen Studie zu den Umständen des Falles Edmund Dillinger ", Die Zeit", "Saarbrücker Zeitung"
Mittwoch, 8. Mai 2024
"Causa Dillinger": Kommission spricht von »bewusster Vertuschung« im Bistum Trier
Verantwortliche der katholischen Kirche im Bistum Trier haben einer Untersuchung zufolge über viele Jahre hinweg sexuellen Missbrauch des Ende 2022 verstorbenen Priesters Edmund Dillinger vertuscht.
»Es ist kaum zu begreifen, dass eine Persönlichkeit wie Dillinger über Jahrzehnte im Dienst der Kirche verbleiben konnte – trotz allen Wissens über seine Übergriffigkeiten und Missbrauchstaten«, teilte die unabhängige Kommission zur Aufarbeitung des sexuellen Missbrauchs im Bistum Trier (UAK) mit.
Die Kommission stellte ihren vorläufigen Abschlussbericht zur Causa Dillinger vor. »Die Tatenlosigkeit und das Wegschauen von kirchlichen Verantwortlichen – was nur als bewusste Vertuschung gewertet werden kann – diente zuvörderst dem Schutz des guten Namens der Kirche und des Bistums«, hieß es. Alle Hinweise auf die Taten Dillingers seien weitgehend ignoriert worden.
Anmerk. ca: Die im "Missbrauchskomplex Dillinger" zuständigen Bischöfe in Trier waren:
- Matthias Wehr (1951-1966),
- Bernhard Stein (1967-1980),
- Hermann Josef Spital (1981-2001),
- Reinhard Marx (2002-2008) und
- Stephan Ackermann (seit 2009)
den vollständigen Artikel auf "spiegel.de" lesen
Dienstag, 7. Mai 2024
Bistum Trier: "Causa Dillinger": Schwere Vorwürfe gegen Bistum und Staatsanwaltschaft Saarbrücken - mindestens 19 Opfer "sexuellen Missbrauchs in verschiedenen Schweregraden" - nicht annähernd zu beziffernde Anzahl von Opfern von sexuell motiviertem Verhalten Dillingers betroffen - Antrag auf Akteneinsicht sei " von der Staatsanwaltschaft Saarbrücken bewusst übergangen" und "dadurch die Aufarbeitung "in weiten Teilen vereitelt" worden - Taten fanden zwischen 1961 und 2018 statt - Dillinger war bereits seit 1964 beim Bistum Trier aktenkundig
In den 1960ern wurde der Seelsorger Dillinger erstmals wegen eines sexuellen Übergriffs aktenkundig. Ein Bericht wirft dem Bistum Trier nun vor, nicht angemessen reagiert zu haben. Auch bei der Staatsanwaltschaft gab es Versäumnisse.
Am Ende umfasst der dritte und vorläufig letzte Bericht noch einmal 96 Seiten. Die ehemaligen Staatsanwälte Ingo Hromada und Jürgen Brauer hatten im Auftrag einer Unabhängigen Aufklärungskommission ein Jahr lang drei Ermittlungsakten von Staatsanwaltschaften, mehr als 4.000 Fotos, mehrere Tausend Seiten Aufzeichnungen und Publikationen von Edmund Dillinger durchforstet. Sie folgten den meist vagen Hinweisen durch Westdeutschland, nach Frankreich, nach Afrika.50 Betroffene hatten Hromada und Brauer interviewt. Zeugen, die Dillinger als Studentenseelsorger, als Pfarrer, als Religionslehrer oder im Rahmen der Afrikahilfe kennengelernt hatten.
Mindestens 19 Opfer sexualisierter Gewalt
Konkret sind die Hinweise jedoch selten, oft handelt es sich um eine Charakterbeschreibung. Dillinger gelte als egozentrisch und habe mit seinem Kontakten zu Prominenten und hohen kirchlichen Würdenträgern geprahlt. Zeugen beschreiben ihn als "stockkonservativ". Er habe Homosexualität verteufelt, sie aber selbst freizügig ausgelebt." Sehr viele, nach ihrer Anzahl aber nicht annähernd zu beziffernde Personen" seien von einem sexuell motiviertem Verhalten Dillingers betroffen gewesen. Sie seien in sexualisierten Posen fotografiert und berührt worden, hätten Annäherungsversuche abwehren müssen. Bei 19 Personen spricht der Bericht konkret von "sexuellem Missbrauch in verschiedenen Schweregraden". Acht Betroffene konnten jedoch nicht eindeutig identifiziert werden - auch weil viele Zeugen keine Namen nennen wollten. Die Taten sollen zwischen 1961 und 2018 stattgefunden haben.1964 wurde Dillinger zum ersten Mal beim Bistum Trier aktenkundig, nachdem er zwei Jungen am Oberschenkel berührt haben soll. 1970 soll er sich dann bei einer Romreise an einem 15-Jährigen vergangen haben. Er soll Fotos des Geschlechtsteils des Jugendlichen gemacht und es daraufhin auch angefasst haben.1972 soll er einen weiteren jungen Mann in offensichtlich sexualisierter Pose fotografiert und das Foto an eine Agentur verkauft haben. Gegen den Willen des Opfers wurde das Bild schließlich in einer Erotik-Zeitschrift für Homosexuelle abgedruckt.
Harte Kritik an Bistum und Staatsanwaltschaft: Taten wurden vertuscht
In den aktenkundigen Fällen habe das Bistum Trier aber nicht angemessen reagiert, die Taten seien sogar vertuscht worden, so der Bericht. Man habe keinen Kontakt zu den Opfern gesucht, keine Aufklärung betrieben. Die Strafe, darunter zwei Wochen Kloster und die Versetzung ins Erzbistum Köln, sei nicht angemessen gewesen. Dillinger sei nach den ersten Vorwürfen zudem nicht ausreichend kontrolliert worden, obwohl eine Wiederholungsgefahr bestand. Hromada und Brauer kritisieren auch die "bedenkliche" Aktenführung des Bistums: Man habe acht Konvolute von unterschiedlichen Stellen der Bistumsleitung auswerten müssen. Die Dokumente sind dabei oft nicht mal chronologisch geführt worden.
Der Bericht sieht auch schwerwiegende Versäumnisse bei der Staatsanwaltschaft Saarbrücken. Die Behörde hatte im Juli 2023 große Teile der im Wohnhaus von Dillinger gefundenen Beweismittel, darunter akribisch geführte Kalender und Notizbücher aus mehreren Jahrzehnten, voreilig verbrennen lassen. Und das, obwohl Hromada und Brauer noch Tage zuvor ein Gesuch auf Akteneinsicht gestellt hatten. Der Antrag sei von der Staatsanwaltschaft aber "bewusst übergangen" und die Aufarbeitung "in weiten Teilen" vereitelt worden, so das Fazit der Ermittler.
Aktive Untersuchung eingestellt
Mit dem Abschlussbericht sind die Recherchen in Deutschland nun abgeschlossen - "vorbehaltlich noch eingehender Nachmeldungen von Zeugen". Eine Hoffnung, auf die sich gerade auch die Ermittlungen in Afrika stützen. Dillinger gründete in den 1970er Jahren einen Verein, die CV Afrika-Hilfe, und reiste mehrfach nach Kamerun und Togo - offenbar sogar unter dem Alias-Namen Eric Delay. Im Gegenzug nahm er junge afrikanische Studenten mit nach Deutschland oder nach Rom .Bei der Suche nach Zeugen und möglichen Opfern werden Hromada und Brauer vor allem von kirchlichen Einrichtungen unterstützt, etwa missio Aachen. Anfragen und Hilfsgesuche an das Auswärtige Amt seien hingegen mehrfach ignoriert worden.
Quelle: tagesschau.de
Bistum Trier: Bilanz zum Skandalfall Dillinger: Zahl der Opfer "nicht annähernd zu beziffern" - Verantwortliche im Bistum Trier haben den Sexualtäter "in den eigenen Reihen gedeckt und Vorwürfe vertuscht" - Aufarbeitung wurde nach Vernichtung von wichtigem Beweismitteln durch saarländische Ermittlungsbehörden "in weiten Teilen vereitelt"
Der Skandallfall Dillinger war eher durch einen Zufall publik geworden. Ein Neffe des Priesters hatte nach Dillingers Tod in dessen Haus mehrere Tausend teils pornografische Fotos und Dias gefunden. Weder das Bistum noch die Aufarbeitungskommission wollten die Aufnahmen zunächst haben. Als der Neffe sich daraufhin an die Medien wandte, war der Skandal da.
Auch die Staatsanwaltschaften Mainz und Saarbrücken nahmen sich schließlich des Falls an. Ein besonders unglückliches Bild gaben dabei die saarländischen Ermittler ab, weil sie die von dem Geistlichen penibel geführten Terminkalender vernichten ließen. „Wir wurden in unseren Recherchen stark behindert, weil die saarländischen Ermittlungsbehörden wichtige Beweismittel vernichtet haben“, kritisierten die beiden Trierer Sonderermittler in ihrem Abschlussbericht noch einmal unverhohlen die einstigen Kollegen. Brauer und Hromada werfen ihnen sogar vor, „die Aufarbeitung in weiten Teilen vereitelt“ zu haben.
Eine „nicht annähernd zu beziffernde“ Anzahl an überwiegend männlichen Opfern hat Dillinger in den Jahrzehnten seines unseligen Treibens in sexualisierten Posen fotografiert, unsittlich berührt oder dies zumindest versucht. Zu diesem Ergebnis sind die beiden ehemaligen Trierer Top-Staatsanwälte Jürgen Brauer und Ingo Hromada gekommen. Sie haben im Auftrag der Aufarbeitungskommission des Bistums den Fall Dillinger untersucht und am Dienstag ihren knapp 100 Seiten umfassenden Abschlussbericht vorgelegt.
Der Bericht dokumentiert äußerst detailliert das jahrzehntelange Fehlverhalten und die Übergriffe des im November 2022 im Alter von 87 Jahren verstorbenen Priesters und Bundesverdienstkreuzträgers. Und er zeigt auf, wie die Verantwortlichen im Bistum vor allem in den 60er und 70er Jahren den Sexualtäter in den eigenen Reihen gedeckt und „Vorwürfe vertuscht haben“, wie es in dem Bericht wörtlich heißt.
Für die Aufarbeitungskommission und die beiden Sonderermittler gilt das nicht. Weil im Skandalfall Dillinger immer noch wichtige Fragen nicht beantwortet sind, recherchieren die beiden pensionierten Trierer Staatsanwälte Jürgen Brauer und Ingo Hromada weiter. Wahrscheinlich kommt damit in einem Jahr der zweite Abschlussbericht im Fall Dillinger. (den vollständigen Artikel auf "volksfreund.de" lesen)
Donnerstag, 11. April 2024
"Causa Dillinger": Abschlussbericht soll voraussichtlich am Dienstag, 07. Mai 2024 der Öffentlichkeit vorgestellt werden - allerdings mit Einschränkung
Was ist an den Missbrauchsvorwürfen gegen den vor anderthalb Jahren verstorbenen Trierer Bistumspriester Edmund Dillinger dran? Mit einer Antwort auf diese Frage haben sich die beiden Sonderermittler Jürgen Brauer und Ingo Hromada mittlerweile monatelang befasst. Nun ist der Abschlussbericht der beiden pensionierten Staatsanwälte fertig.
Wie der Sprecher der Aufarbeitungskommission, Gerhard Robbers, diese Woche auf Anfrage unserer Redaktion sagte, soll der Bericht voraussichtlich am Dienstag, 7. Mai, der Öffentlichkeit vorgestellt werden.
Die Recherchen über mögliche Übergriffe Dillingers während seiner vielen Afrika-Reisen wurden zwar von den Sonderermittlern angestoßen. Die Ergebnisse stehen aber noch aus. „Die Experten sagen, dass es mit den Rückmeldungen dauert“, sagt Chefaufklärer Jürgen Brauer. Deshalb klammere man das Kapitel Afrika aus.
Erschwert wurden die Recherchen, weil die saarländischen Ermittler die Terminkalender des Geistlichen vernichten ließen. Das wäre ein Fundus für weiterführende Hinweise gewesen, sagte Chefaufklärer Jürgen Brauer. (den vollständigen Artikel auf "volksfreund.de" lesen)
Mittwoch, 20. März 2024
Bistum Trier: ehemaliger Freisener Pfarrer legt Berufung gegen Entlassung aus dem Klerikerstand ein - Vorwürfe gegenüber drei Trierer Bischöfen bleiben weiterhin bestehen - "Informationspraxis des Bistums Trier sei der Sache schädigend gewesen"
Wegen mehrfachen sexuellen Missbrauchs hatte das Kirchengericht des Erzbistums Köln gegen den Freisener Pfarrer Otmar M. die Höchststrafe verhängt: die Entlassung aus dem Klerikerstand.
Zuvor hatte ein weltliches Gericht den damals 69 Jahre alten Geistlichen wegen sexueller Nötigung zu einem Jahr und acht Monaten Haft auf Bewährung verurteilt, weil der Mann 1997 im Pfarrhaus in Freisen einen 14-Jährigen sexuell genötigt hatte. Weitere Verfahren wurden - meist wegen Verjährung - eingestellt.
Gegen die Entlassung aus dem Klerikerstand hat Otmar M. Berufung eingelegt. Inzwischen hat Rom das Berufungsverfahren im "Fall Freisen" an das Erzbistum Paderborn übergeben. Eine Begründung, warum ausgerechnet Paderborn damit beauftragt wurde, wurde nicht mitgeteilt. Wann das das Berufungsverfahren am Kirchengericht in Paderborn beginne und wie lange es dauere, sei dem Trierer Bischof Ackermann nicht bekannt.
Das Berufungsverfahren ist nicht die einzige Angelegenheit, die im „Fall Freisen“ noch offen ist. Drei Bischöfen wird vorgeworfen, Fehler gemacht und Pflichten verletzt zu haben: Kardinal Reinhard Marx als Bischof von Trier (2002-2008), seinem Nachfolger Stephan Ackermann und dessen damaligem Generalvikar Georg Bätzing (2012-2016), heute Bischof von Limburg und Vorsitzender der Deutschen Bischofskonferenz. In der Vergangenheit hatten die Bistümer München, Trier und Limburg bereits Fehler im Umgang mit Betroffenen und bei der Bearbeitung des Falls eingeräumt.
In dem aktuellsten, dem zweiten Zwischenbericht der Unabhängigen Aufarbeitungskommission im Bistum Trier, ging es erstmals um den „Fall Freisen“. Bereits zum jetzigen Zeitpunkt, sowohl nach Einschätzung der Aktenlage als auch nach Gesprächen mit Betroffenen und Gemeindemitgliedern, scheine die vom Bistum geübte Informationspraxis als unzureichend und der Sache schädigend gewesen zu sein, heißt es unter anderem in dem Bericht. (den vollständigen Artikel auf "volksfreund.de" lesen)
Dienstag, 19. März 2024
"Causa Dillinger": Hinweise auf "massiv übergriffiges Verhalten" - Kapitel "Afrika" wird vorerst ausgeklammert
Der Fall des Trierer Skandalpriesters Edmund Dillinger erhitzt immer noch die Gemüter. Zwei ehemalige Trierer Top-Staatsanwälte sind nach fast einem Jahr mit ihrer Aufklärungsarbeit kurz vor dem Abschluss. Was haben sie herausgefunden?
Es gebe Hinweise auf massiv übergriffiges Verhalten des prominenten Domprälaten und Ehrendomherrn. Der im November 2022 im Alter von 87 Jahren gestorbene Dillinger habe sich „bis ins hohe Alter jungen Männern genähert“, sagte Brauer seinerzeit unserer Redaktion. „Der konnte vom Anfang bis zum Ende seine Finger nicht an sich halten.“
Erschwert wurden die Recherchen, weil die saarländischen Ermittler die Terminkalender des Geistlichen vernichten ließen. Das wäre ein Fundus für weiterführende Hinweise gewesen, sagte Chefaufklärer Jürgen Brauer.
Darum wird das Kapitel Afrika ausgeklammert: Viele bei Dillinger gefundene Fotos waren auf Reisen entstanden, darunter häufiger in afrikanische Länder. In der Vergangenheit war von Hinweisen „auf ein Doppelleben“ Dillingers in Afrika unter falschem Namen die Rede. Die Recherchen über mögliche Übergriffe Dillingers während dieser Reisen wurden zwar von den Sonderermittlern angestoßen. Die Ergebnisse stehen aber noch aus. „Die Experten sagen, dass es mit den Rückmeldungen dauert“, sagt Chefaufklärer Jürgen Brauer. Deshalb klammere man das Kapitel Afrika aus.
„Wir haben eine Menge über das bewegte Leben Dillingers herausbekommen“, sagte Brauer unserer Redaktion.
Der Abschlussbericht werde voraussichtlich in der zweiten Aprilwoche an den Sprecher der Aufarbeitungskommission, Gerhard Robbers, übergeben. Ende April soll der Bericht dann der Öffentlichkeit vorgestellt werden. (den vollständigen Artikel auf "volksfreund.de" lesen)
Sonntag, 10. März 2024
Bistum Trier: Aufruf des Forschungsprojektes „Sexueller Missbrauch von Minderjährigen sowie hilfs- und schutzbedürftigen erwachsenen Personen durch Kleriker/Laien im Zeitraum von 1946 bis 2021 im Verantwortungsbereich der Diözese Trier“
"Im November 2022 haben wir mit der Erforschung von sexuellem Missbrauch und sexualisierter Gewalt im Bistum Trier begonnen. Vielleicht sind Sie inzwischen über unsere Homepage, die Presseberichterstattung oder unseren Zwischenbericht zur Amtszeit von Bischof Bernhard Stein auf uns aufmerksam geworden.
Bisher konnten wir schon mit einigen Betroffenen aber auch mit Zeitzeuginnen und Zeitzeugen sprechen, die unsere Forschungen mit ihren Erlebnissen ein ganzes Stück nach vorne bringen. Um nicht nur auf der Grundlage der überlieferten Akten forschen zu können, ist es uns wichtig, mit Ihnen zu sprechen.
Niemand kann uns seine und ihre Erfahrungen besser mitteilen, als Sie selbst als Betroffene. Und niemand kann uns den Kontext, in dem Missbrauch möglich werden konnte, besser beschreiben, als Zeitzeuginnen und Zeitzeugen (Eltern, Geschwister und Freunde von Betroffenen, Angestellte im Bistum und den Gemeinden sowie Gemeindemitglieder).
Es ist uns bewusst, dass es für Sie schwierig sein kann, über Ihre Erfahrungen zu sprechen und uns als fremde Personen ins Vertrauen zu ziehen. Daher ist es uns wichtig Ihnen ein Vorgespräch anzubieten, um Ihre Fragen zu klären. Dieses können wir selbstverständlich auch anonym führen. Gerne verweisen wir dazu auch auf unser FAQ (im QR-Code). Dass Sie uns persönlich und unserer Arbeit dazu großes Vertrauen entgegenbringen, ist uns bewusst.
Wenn Sie mit dem Gedanken spielen sollten, sich bei uns zu melden, lassen Sie sich gerne Zeit mit der Entscheidung. Sobald Sie sich sicher sind, dass Sie sich mit uns in Verbindung setzen wollen, erreichen Sie uns unter den untenstehenden Kontaktdaten. Dann erläutern wir Ihnen gerne alles, was Sie zu einem Gespräch im Vorfeld wissen müssen und möchten. Wir würden uns sehr freuen, wenn Sie uns Ihr Vertrauen schenken würden. Vielen Dank!"
email: smbt@uni-trier.de
persönlich an: haase@uni-trier.de / raphael@uni-trier.de
Telefon: +49 (0) 651 / 201-3332
Homepage: aufarbeitung.uni-trier.de
Montag, 26. Februar 2024
Bistum Trier: berufliche Stationen von Nikolaus Schwerdtfeger - Koblenz-Arenberg - Saarlouis St. Ludwig - Saarbrücken St. Michael - Saarbrücken St. Michael / St. Johann - Nachtsheim - Bassenheim - Bundeswehrzentralkrankenhaus Koblenz - Zeugen und Betroffene können sich an MissBiT wenden
Lebensdaten und beruflichen Stationen von Nikolaus Schwerdtfeger:
*02.12.1928 in Kempen/Niederrhein
01.08.1954 Weihe im Trierer Dom
31.05.1955 Kaplan in Koblenz-Arenberg (heute: PG Koblenz Rechte Rheinseite, PastR Koblenz)
18.10.1955 Kaplan in Saarlouis St. Ludwig (heute: Pfarrei St. Ludwig Saarlouis, PastR Saarlouis)
19.03.1958 Kaplan in Saarbrücken St. Michael (heute: Pfarrei Saarbrücken St. Johann, PastR Saarbrücken)
20.02.1962 Pfarrer in Nachtsheim (heute: PG Nachtsheim, PastR Mayen)
17.03.1975 Pfarrer in Bassenheim (heute: Pfarrei Mülheim-Kärlich Heilig Geist, PastR Andernach)
01.10.1975 zusätzlich Seelsorger im Bundeswehrzentralkrankenhaus Koblenz
30.09.1988 Verzicht auf die Pfarrerstelle und Entpflichtung vom Dienst als Krankenhausseelsorger, beurlaubt für ein Jahr; gleichzeitig beauftragt zur Mitarbeit in Königsfeld St. Nikolaus (heute: Pfarrei Brohltal Herz Jesu, PastR Sinzig)
31.03.1989 einstweiliger Ruhestand
+24.02.2000 in Koblenz im Caritashaus St. Elisabeth Koblenz-Arenberg
01.03.2000 Beisetzung auf dem Hauptfriedhof in Koblenz (Quelle: Bistum Trier)
die zuständigen Trierer Bischöfe:
| Hermann Josef Spital | 1981 bis 2001 |
| Reinhard Marx | 2002 bis 2008 |
| Stephan Ackermann | seit 2009 |
MissBiT: Missbrauch durch Angehörige der katholischen Kirche im Bistum Trier
MissBiT.de -> Kontakt: https://missbit.de/kontakt/
Bistum Trier: Bistum veröffentlicht Fall über jahrelangen Missbrauch - 30 Jahre, nachdem sich ein Betroffener an das Bistum Trier wandte - Kirchenrechtliche Untersuchung wurde nicht eingeleitet - Täter gestand die Taten und verstarb 2000 - Begründung der Veröffentlichung zum jetzigen Zeitpunkt: "Weil der Beschuldigte die Tat eingestanden hat und bereits seit mehr als 20 Jahren verstorben ist"
Vor rund 40 Jahren verging sich ein Pfarrer in Bassenheim im Kreis Mayen-Koblenz an einem Kind. Das hat das Bistum Trier öffentlich gemacht. Und es war möglicherweise kein Einzelfall.
Anfang der 1980er Jahre habe sich der damalige Pfarrer Nikolaus Schwerdtfeger der katholischen Pfarrei Bassenheim an einem Kind vergangen, teilte das Bistum Trier am Montag mit. Nach Kenntnis des Bistums war die betroffene Person über mehrere Jahre hinweg Opfer des sexuellen Missbrauchs durch den Geistlichen.
Pfarrer hatte die Taten vor seinem Tod eingestanden
Nikolaus Schwerdtfeger gestand laut Bistum die Taten ein. "Ein strafrechtlicher Prozess gegen ihn konnte nicht zu Ende geführt werden, da er im Jahr 2000 verstarb", heißt es in der Mitteilung weiter. Das Bistum ermutige jetzt mögliche weitere Opfer des Geistlichen, sich ebenfalls zu melden. Diese können sich an die Ansprechpersonen des Bistums Trier wenden oder an die Beratungsstelle "Phoenix" der AWO im Saarland.
Die von dem Missbrauch betroffene Person hatte sich den Angaben zufolge Mitte der 1990er Jahre erstmals an das Bistum Trier gewandt. Eine kirchenrechtliche Voruntersuchung wurde damals allerdings nicht eingeleitet, heißt es in der Mitteilung vom Montag. Die betroffene Person habe aber selbst darum gebeten, den Fall öffentlich zu machen.
Dieser Bitte komme man nach, so das Bistum Trier. Zum einen, weil es ein hohes Interesse an einer Aufarbeitung gebe. Und weil "der Beschuldigte die Tat eingestanden hat und bereits seit mehr als 20 Jahren verstorben ist." (den vollständigen Artikel auf "swr.de" lesen)
