Mittwoch, 2. August 2023

Bistum Trier: "Bischof-Stein-Platz" in Trier heißt ab heute "Platz der Menschenwürde" - Auch ein Mahnmal für die noch lebenden Bischöfe im Bistum Trier




Der Bischof-Stein-Platz, benannt nach Bernhard Stein, ehemaliger Bischof von Trier, 
wird umbenannt in Platz der Menschenwürde /  © Anna Fries ( NA )


"Die Umbenennung des Bischof-Stein-Platzes erfolgte auf einstimmen Beschluss des Trierer Stadtrates vom 01.02.2023.  Grund dafür ist Bernhard Steins Versagen im Umgang mit sexuellem Missbrauch,  der von Klerikern des Bistums in seiner Amtszeit (1967-1981) verübt wurde. In diesem Zeitraum waren mindestens 200 Kinder und Jugendliche betroffen."


Eigentlich hätte der Bischof-Stein-Platz in Trier schon Mitte Juli offiziell umbenannt werden sollen. Doch die Umbenennung wurde kurzfristig abgesagt – weil rechtliche Schritte dagegen eingeleitet worden waren. Das Verwaltungsgericht entschied nun, dass der Kläger keinen Anspruch darauf hat, die Umbenennung zu verhindern.

Das Verwaltungsgericht Trier hat einen Eilantrag gegen die Umbenennung des Bischof-Stein-Platzes in "Platz der Menschenwürde" abgelehnt. Geklagt hatte ein Mitglied des Trierer Stadtrates gegen den Stadtrat und den Oberbürgermeister. Seiner Ansicht nach waren verschiedene Schritte in dem Verfahren zur Umbenennung rechtswidrig.

Das Gericht teilte nun mit, dass der Antrag unzulässig sei. Es führte weiter aus, dass in dem Verfahren zur Umbenennung und durch die Umbenennung keine "organschaftlichen Rechte" des Stadtratsmitglieds verletzt worden seien. Der Kläger habe daher keinen Anspruch darauf, die Umbenennung zu verhindern.

Ursprünglich hätten die Straßenschilder des Platzes Mitte Juli getauscht werden sollen. Aufgrund der Klage setzte die Stadt Trier diesen Schritt zunächst jedoch aus. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Beteiligten können beim Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz Beschwerde einlegen. (sr.de)


Missbrauchsbetroffene lobten die Umbenennung des Platzes. "Mit der Erklärtafel hat die Stadt Trier das Versagen von Bischof Stein nachvollziehbar und sichtbar gemacht", teilte der Verein Missbit am Mittwoch mit. "Klerikales Vertuschertum" sei von der Gesellschaft sanktioniert worden. Der Schritt sei auch Mahnung für noch lebende Bischöfe. (domradio.de)


Bistum Trier: Akteneinsicht im Fall Dillinger soll gewährt werden – es gibt nur ein gravierendes Problem: Der Großteil der Asservate aus dem Nachlass wurde durch die ermittelnden Behörden vernichtet

Im Fall des unter Missbrauchsverdachts stehenden und Ende 2022 gestorbenen katholischen Priesters Edmund Dillinger soll die unabhängige Aufarbeitungskommission im Bistum Trier Akteneinsicht bekommen. Die Generalstaatsanwaltschaft habe dem Antragsteller mitgeteilt, „dass eine Gewährung von Akteneinsicht beabsichtigt ist“, teilte die Staatsanwaltschaft Saarbrücken der Deutschen Presse-Agentur mit. Dazu müssten noch „die Modalitäten der Einsichtnahme“ festgelegt werden. Eine Abstimmung darüber solle voraussichtlich im August stattfinden.

„Das ist eine gute Nachricht. Nur leider sind die Beweismittel, die wir gebraucht hätten, wohl nicht mehr da“, sagte der frühere Trierer Oberstaatsanwalt Ingo Hromada, der mit dem ehemaligen Koblenzer Generalstaatsanwalt Jürgen Brauer in einem Projekt der Kommission den Missbrauchsfall untersucht. Man werde beantragen, die Akten an die Trierer Staatsanwaltschaft zu schicken, um sie dann dort einzusehen.  Das Material hätte zur Aufarbeitung wichtig sein können, sagte Hromada. Vor allem Jahresterminkalender, die der Priester geführt habe, und Reisepässe hätten den Aufklärern helfen können. „Dillinger sei für die von ihm gegründete CV-Afrika-Hilfe oft nach Afrika geflogen. „Wann und wohin, das hätten wir dort sehen können.“ Zu dem verbrannten Material gehörten unter anderem rund 6850 Dias und 43 Jahresterminkalender in Taschenbuchformat.

Das Material aus Mainz ist nach einem Akteneinsichtsgesuch von Brauer inzwischen bei der Staatsanwaltschaft Trier eingegangen. „Die Mainzer waren flott“, sagte Hromada. Es sei geplant, die Unterlagen voraussichtlich nächste Woche dort einzusehen. Den Antrag, in die Saarbrücker Akten und Asservate Einblick zu bekommen, hatte Brauer bereits am 20. Juni gestellt.

Man habe auch schon mit Zeugen gesprochen, darunter mutmaßliche Opfer. „Das wird weitergehen.“ Es hätten sich Menschen auch aus Nordrhein-Westfalen und anderen Bundesländern gemeldet. ("saarbruecker-zeitung.de" / dpa)

Dienstag, 1. August 2023

Umfangreiche und ungewöhnliche Materialvernichtung im Bistum Trier: Die Katholische Kirche ist und bleibt der Nutznießer

  • "Derart viele Fehler, dass diese nicht mehr als zufällig zu erklären sind"
  • Arbeit der saarländischen Ermittlungsbehörden in Frage gestellt
  • "Schutzbehauptung der Ermittlungsbehörde um von eigenem Fehlverhalten abzulenken"
  • Ermittlungsführer und seinem Stellvertreter sei bekannt gewesen, dass die Aufarbeitungskommission das Material habe einsehen wollen
  • Zweifel an Aussage, dass das vernichtete Material angesichts der Kürze der Zeit "umfassend" ausgewertet wurde
  • Auswerte-Vermerke über die Relevanz des jeweiligen Asservats liegen ebenfalls nicht vor
  • Vorgehen von Polizei und Staatsanwaltschaft "mehr als unüblich"
  • "bedingt vorsätzliches" Handeln angesichts der Fülle von Fehlern und Versäumnissen
  • Vernichtung "billigend" in Kauf genommen
  • zivilrechtliche Ansprüche von Geschädigten gegenüber der Kirche könnten durch Vernichtung vereitelt worden sein


Neffe von Dillinger wirft Ermittlungsbehörden Fehler vor

Im Fall Dillinger erhebt der Neffe des mutmaßlich pädophilen Priesters schwere Vorwürfe gegen die Ermittlungsbehörden. Er habe der Aktenvernichtung definitiv nicht zugestimmt. Insgesamt habe es bei dieser „Routineangelegenheit“ derart viele Fehler gegeben, dass diese nicht mehr als zufällig zu erklären seien.

Nach der jüngsten SR-Berichterstattung zur Asservatenvernichtung im Fall des verstorbenen Friedrichsthaler Missbrauchspfarres Edmund Dillinger hat dessen Neffe, Stefan Dillinger, die Arbeit der saarländischen Ermittlungsbehörden in Frage gestellt.

Neffe stimmte Vernichtung nicht zu

Dessen Verteidiger, der Mainzer Rechtsanwalt Johannes Hock, wies in einer Stellungnahme gegenüber dem SR erneut die Behauptung der Polizei zurück, wonach sein Mandant in mehreren Telefonaten der Vernichtung der Asservate zugestimmt habe.

Diese Behauptung sei weder zutreffend noch glaubhaft, es handele sich vielmehr um eine "reine Schutzbehauptung", um von eigenem Fehlverhalten abzulenken. Dem Ermittlungsführer und seinem Stellvertreter sei nämlich sehr wohl bekannt gewesen, dass die in Trier eingesetzte Aufarbeitungskommission das Material habe einsehen wollen.

Außerdem habe Steffen Dillinger die Kripobeamten mehrfach darauf hingewiesen, dass er das Material auch der Opferorganisation Missbit zur Verfügung stellen wolle. Allein schon von daher, so Anwalt Hock, sei es völlig abwegig, dass sein Mandant einer Vernichtung zugestimmt haben könnte.

Zudem hegt Hock Zweifel an der Aussage, dass das vernichtete Material angesichts der Kürze der Zeit umfassend ausgewertet wurde. Es habe sich um drei Umzugskartons gehandelt. Entsprechende Auswerte-Vermerke über die Relevanz des jeweiligen Asservats lägen nicht vor. Das Vorgehen von Polizei und Staatsanwaltschaft sei mehr als unüblich.

Sollten Ansprüche gegen die Kirche vereitelt werden?

Die Vernichtung von Asservaten sei ein streng formalisiertes Verfahren und dürfe nicht auf "telefonischen Zuruf" hin geschehen. Selbst wenn sein Mandant der Vernichtung zugestimmt hätte, dann hätte der Beamte über diese mutmaßlichen Telefonate einen Vermerk anfertigen und die schriftliche Zustimmung seines Mandanten zur Vernichtung einholen müssen.

Angesichts der Fülle von Fehlern und Versäumnissen unterstellt Dillingers Rechtsanwalt den Ermittlern, zumindest "bedingt vorsätzlich" gehandelt zu haben. Sie hätten die Vernichtung "billigend in Kauf genommen, möglicherweise in der Absicht, um so zivilrechtliche Ansprüche von Geschädigten gegenüber der Kirche zu vereiteln".

Denn gehe man von tatsächlichen Missbrauchsfällen aus, dann sei die katholische Kirche Nutznießer der ungeheuerlichen Aktion. So aber werde Missbrauchsopfern Schadenswiedergutmachung verwehrt, weil staatliche Stellen dafür "lebensnotwendiges" Material vernichtet hätten.

Keine Unterschrift auf Polizeiunterlagen

Am Montag war bekannt geworden, dass es bei der Vernichtung der Asservate aus dem Nachlass des Missbrauchspriesters Edmund Dillinger gravierende Dokumentationslücken gibt.

Drei mutmaßliche Telefonate mit dem Erben Steffen Dillinger über die bevorstehende Verbrennung der Unterlagen konnten demnach nur über sogenannte Einzelverbindungsnachweise "belegt" werden. Gesprächsvermerke wurden von dem zuständigen Kripobeamten nicht verfasst.

Zudem fehlt auf dem abschließenden Verbrennungsvermerk die Unterschrift des Neffen. Das Innenministerium räumte Fehler ein und verwies auf "Regelungslücken" in der entsprechenden Dienstanweisung. Diese sei inzwischen ergänzt worden und solle komplett neu überarbeitet werden. (sr.de)

Montag, 31. Juli 2023

Causa "Edmund Dillinger": Mehrere Verstöße gegen Dokumentationspflicht - Keinerlei Notizen über Telefonate mit Neffen von Edmund Dillinger - Schriftlicher Vermerk wurde erst nach erfolgter Verbrennung gefertigt - Anordnung des Staatsanwalte zur Vernichtung erfolgte nicht schriftlich - ermittelnder Staatsanwalt war Schüler des Gymnasiums, an dem Dillinger unterrichtet hatte - richterliche Befangenheit lässt sich "nicht begründen" - Trotz Vorbehalte bleibt Generalstaatsanwaltschaft für weitere Ermittlungen gegen Richter oder Staatsanwälte zuständig

Ministerium räumt Fehler bei Dillinger-Asservaten ein

Bei der Vernichtung der Asservate im Fall Dillinger hat es erhebliche Dokumentationsmängel beim Landespolizeipräsidium gegeben. Das Innenministerium hat inzwischen die Dienstanweisung verschärft und prüft dienstrechtliche Schritte gegen einen Ermittler.

Drei Telefonate soll der Kripobeamte mit dem Neffen des mutmaßlich pädophilen Priesters Edmund Dillinger aus Friedrichsthal geführt und dabei mit ihm die Vernichtung der Asservate besprochen haben. Nach Angaben des Innenministeriums fanden diese Gespräche am 25. und 26. Mai sowie am 4. Juli statt. Einen Tag danach, am 5. Juli, seien die Asservate dann der „Müllverbrennungsanlage Velsen zugeführt und damit vernichtet“ worden.

Keine Notizen zu Telefongesprächen

Das Ministerium hat nun auf SR-Anfrage bestätigt, dass es über diese drei Telefonate keinerlei Notizen oder Vermerke des Sachbearbeiters gibt. Die Telefonate mussten vielmehr „rekonstruiert“ werden. Sie ließen sich, so das Ministerium, anhand der Einzelverbindungsnachweise belegen.

Das jedoch bedeutet, dass man über die Telefonanlage lediglich feststellen konnte, dass der Beamte mit dem Dillinger-Neffen an diesen drei Tagen telefoniert hat. Was dabei besprochen wurde, ist nirgends vermerkt. So bleibt es dabei: Aussage steht gegen Aussage. Der Neffe bestreitet, der Vernichtung der Asservate – etwa der Terminkalender seines Onkels – zugestimmt zu haben.

Ministerium verweist auf Regelungslücken

Über diese mutmaßliche Zustimmung wurde dann erst im Nachhinein, nach erfolgter Verbrennung, der erste schriftliche Vermerk gefertigt. Die Asservate seien auf Anordnung des Staatsanwalts und in „Abstimmung mit dem Berechtigten (Neffe)“ verbrannt worden. Aber auch dieser Vermerk vom 5. Juli ist juristisch vermutlich nicht das Papier wert, auf das er geschrieben wurde. Es gibt nämlich einen gravierenden Mangel: Es fehlt die Unterschrift des Neffen. Das sei ein Fehler, räumt das Innenministerium erneut ein.

Es ist nicht der einzige Fehler im Asservatenskandal beim Landespolizeipräsidium (LPP) und der Staatsanwaltschaft. Denn grundsätzlich ist laut Innenministerium „der Gang von Asservaten lückenlos zu dokumentieren“. Das sei in einer Dienstanweisung aus dem Jahr 2003 so geregelt. Allerdings weise diese „DA Asservate“ Regelungslücken auf. Welche genau, teilte das Innenministerium nicht mit.

Prüfung dienstrechtlicher Schritte

Aber man habe diese geschlossen und nach Bekanntwerden der Vorgänge am 14. Juli die Dienstanweisung ergänzt. Zudem wurden Verwaltungsermittlungen eingeleitet. Dabei soll nun geprüft werden, ob der Kripobeamte des LPP Dezernats 213 (Straftaten gegen das Leben und die sexuelle Selbstbestimmung) gegen Dienstpflichten verstoßen hat und ob gegen ihn dienstrechtliche Schritte eingeleitet werden.

Ein Verstoß scheint aber offensichtlich: Der Vermerk zur Vernichtung der Asservate hätte vor der Verbrennung verfasst und von dem Neffen unterschrieben werden müssen. Selbst über die Anordnung des Staatsanwalts, nicht mehr benötigte Beweismittel zu beseitigen, gibt es nichts Schriftliches in den Akten. Sie erfolgte am 25. Mai „mündlich“. Offenbar unmittelbar danach griff der Sachbearbeiter zum Telefonhörer und rief den Neffen ein erstes Mal an. 

Ermittlungen bleiben im Saarland

Was die Rolle des zuständigen Staatsanwalts angeht, bleibt die Behörde bei ihrer Linie. Nachdem ein Dillinger Bürger Strafanzeige wegen „Rechtsbeugung“ und „Vernichtung fremden Eigentums“ erstattet hat, gibt es zwischenzeitlich zwar ein Aktenzeichen (AZ 303 Js 148/23). Aber, so die Staatsanwaltschaft, ein förmliches Ermittlungsverfahren gegen den zuständigen Kollegen sei noch nicht eingeleitet worden. Es werde noch geprüft, ob es denn überhaupt einen Anfangsverdacht für strafbares Verhalten gebe.

Nachdem der Anzeigeerstatter die Generalbundesanwaltschaft eingeschaltet hat, da er Befangenheit bei Ermittlungen in den eigenen staatsanwaltschaftlichen Reihen fürchtet, bleibt es allerdings bei den gesetzlich geregelten Zuständigkeiten. Für Ermittlungen gegen Richter oder Staatsanwälte im Saarland sei „regelmäßig“ die Generalstaatsanwaltschaft Saarbrücken zuständig. Staatsanwaltschaft und Generalstaatsanwaltschaft, so die Staatsanwaltschaft auf SR-Anfrage, seien „jeweils eigene Behörden. Eine Besorgnis der Befangenheit lasse sich nicht begründen.“ Der Karlsruher Generalbundesanwalt sieht das nach SR-Informationen genauso.

Ministerium um Aufklärung bemüht

Fazit: Bei der Asservatenvernichtung im Fall Dillinger wurde ganz offenbar mehr als schlampig gearbeitet. Auch wenn es „Regelungslücken“ gegeben haben mag - von Ermittlern aus dem Bereich „Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung“ muss man trotz vermutlich hoher Arbeitsbelastung mehr Sensibilität im Umgang mit Beweismitteln erwarten können, insbesondere wenn es um sexuellen Missbrauch in der Kirche geht.

Immerhin: Die beteiligten Ministerien räumen Fehler ein, scheinen um Aufklärung bemüht (!, ca) .So bestätigte das Justizministerium SR-Informationen, wonach der ermittelnde Staatsanwalt Schüler des Gymnasiums war, an dem Missbrauchspfarrer Dillinger unterrichtet hatte. Darauf habe man ihn auch angesprochen. Direkter Schüler Dillingers sei er der eigenen Erinnerung nach jedoch nie gewesen. 

Dem Ministerium scheint also klar, dass die Umstände und das Tempo der Asservatenvernichtung nicht nur für Verblüffung, sondern auch für Spekulationen über den „langen Arm der Kirche“ sorgen. (sr.de)




Darf die Saarbrücker Behörde überhaupt gegen eigene Staatsanwälte ermitteln?

Dazu der Sprecher des saarländischen Justizministeriums, Dennis Zahedi: „Im hiesigen Geschäftsbereich ist die Generalstaatsanwaltschaft Saarbrücken für die Bearbeitung von Ermittlungsverfahren, die sich gegen Staatsanwältinnen und Staatsanwälte richten, zuständig. Da es sich bei der Generalstaatsanwaltschaft und der Staatsanwaltschaft um zwei eigenständige Behörden handelt, ermittelt die Staatsanwaltschaft vorliegend nicht gegen sich selbst. Anlass für eine Besorgnis der Befangenheit besteht demgemäß nicht.“ (ca)


Causa "Edmund Dillinger": Offenbar mehrere Verstöße gegen Dokumentationspflichten

Neue Leitlinien für Aktenvernichtung

Bei der Asservatenvernichtung im Fall des mutmaßlichen Missbrauchspriesters Dillinger gab es offenbar viele Verstöße gegen Dokumentationspflichten. 

Das bestätigte das Innenministerium dem SR. Das Ministerium prüfe dienstrechtliche Schritte gegen den zuständigen Kripobeamten des Landespolizeipäsidiums. Er sage, er habe dem Neffen Dillingers die Verbrennung der Asservate angekündigt. Dazu gebe es aber keinerlei Aktenvermerke. 

Die Dienstanweisung zum Umgang mit Asservaten sei geändert worden. Sie habe Regelungslücken aufgewiesen und sei deswegen ergänzt worden. (sr.de)



Mittwoch, 26. Juli 2023

Bistum Trier / Bolivien: Der Neffe, das Tagebuch des pädosexuellen Priesters, die Kirche und die Staatsanwaltschaft

Während im Bistum Trier das Beweismaterial des pädosexuellen katholischen Priesters Edmund Dillinger fast komplett von der Staatsanwaltschaft Saarbrücken vernichtet wurde - spielt sich in Bolivien ein ähnliches Szenario ab. -  Das Tagebuch des pädosexuellen Priesters - in dem u.a. festgehalten ist, dass  hochrangige Geistliche   von den Verbrechen wussten und darüber schwiegen - schaffte es zwar bis zur Staatsanwaltschaft. Allerdings mit gelöschten Passagen und fehlenden Seiten. Jetzt stellt sich heraus: Das Tagebuch muss zuvor in Rom gewesen sein. Der Jesuiten-Orden betont gleichzeitig, dass es doch ein weiteres Zeichen der Transparenz und des klaren Willens zur Zusammenarbeit mit der Justiz" sei, dass man die (unvollständigen) Kopien übergeben habe (!).

Aufgrund der Berichterstattung in den Medien konnte die bolivianische Staatsanwaltschaft inzwischen Ermittlungen gegen 35 Mitglieder der katholischen Kirche wegen sexuellen Missbrauchs aufnehmen.


Der katholische Priester  Alfonso "Pica" Pedrajas  verstarb 2009. In seinem geheimen Tagebuch bekennt sich der Jesuit dazu, mindestens 85 Kinder sexuell missbraucht zu haben. Sowohl in lateinamerikanischen Ländern als auch in Europa.  Zudem hält er in dem Tagebuch fest, dass hochrangige Geistlichen von seinen Verbrechen wussten und darüber schwiegen. 

Im Jahr 2022, also 13 Jahre nach seinem Tod findet sein Neffe dieses Tagebuch.  Mit diesen Beweisen wendet sich der Neffe zunächst an die spanische Staatsanwaltschaft, die den Fall jedoch nicht annimmt, weil die Verjährungsfrist bereits abgelaufen ist.

Anschließend wendet sich der Neffe an die Kirche - in dem Fall den Jesuitenorden. Doch der Kontakt bricht schnell ab, da der Neffe den Jesuiten nicht vertraut. 

Schließlich bringt der Neffe des Priesters die Beweise zu der Tageszeitung "El País, die größte Tageszeitung Spaniens, die dafür bekannt ist, Betroffenen sexuellen Missbrauchs durch Kleriker eine Stimme zu geben.  Erst durch die Veröffentlichung des Berichts in der spanischen Zeitung werden die Ermittlungen angestoßen. 

Die bolivianische Staatsanwaltschaft hat  inzwischen Ermittlungen gegen 35 Mitglieder der katholischen Kirche wegen sexuellem Missbrauchs aufgenommen. Die Strafverfolgung habe bereits 17 Menschen als Opfer identifiziert und 35 mutmaßliche Täter, teilte die Staatsanwaltschaft mit.

Am 20. Juni übergeben die Jesuiten in Bolivien das Tagebuch von Pedrajas der Generalstaatsanwaltschaft des Landes als "ein weiteres Beispiel der Transparenz und des klaren Willens zur Zusammenarbeit mit der Justiz".

Die Staatsanwaltschaft in Bolivien bestätigt auch, eine Kopie des Tagebuchs von der bolivianischen Jesuitenmission erhalten zu haben, doch man sei irritiert:  Einige Passagen  seien geschwärzt und manche Seiten fehlten ganz. Die Leiterin der Staatsanwaltschaft, Daniela Cáceres: "Bei der Öffnung des versiegelten Umschlags wurde festgestellt wurde, dass das Tagebuch nicht vollständig war, da es Lücken in der Seitenreihenfolge sowie durchgestrichene und gelöschte Passagen aufwies".

Es stellte sich heraus, dass das Tagebuch zuvor in Rom gewesen sein muss.

Am 5. Juli befragte  der spanischsprachige Nachrichtenpartner von CNA, den Leiter der Kommunikationskommission der bolivianischen Bischofskonferenz, Andrés Eichmann, der bestätigte, dass die Jesuiten in Bolivien nicht wüssten, wie das Tagebuch von Pedrajas nach Rom gelangt sei. Der Heilige Stuhl schweigt.  (Quellen: "n-tv", "hpd.de",  "de.catholicnewagency", "katholisches.info")


Dienstag, 25. Juli 2023

Bistum Trier / "Albertinum" Gerolstein: "Was mich bei meiner Recherche sofort stutzig machte, war die Aussage des Bistums, man habe über den Mann keine Kenntnis. Der sei nicht in den Akten." - Jetzt deuten Indizien auf einen Nazi-Täter hin

Neun Jahre hat Marzellus Boos im Gerolsteiner Internat Albertinum verbracht. Und noch immer quälen ihn Erinnerungen an einen Aufseher, der sich selbst "Plato" nannte. Einen Mann, über den er eigene Nachforschungen angestellt hat, die in eine dunkle Vergangenheit führen.

Dieser "Plato" ist Marzellus Boos in seinem Buch ein besonderes Anliegen, weil er im Albertinum so eine tragende Rolle gespielt habe, man aber kaum etwas Verlässliches über ihn wisse. "Was mich bei meiner Recherche sofort stutzig machte, war die Aussage des Bistums, man habe über den Mann keine Kenntnis. Der sei nicht in den Akten."

Wer ist „Plato?“ – Angaben im Lebenslauf stimmen nicht überein

Also hat er eigene Recherchen angestellt, mit Akten aus dem Landeshauptarchiv Koblenz und der Sankt-Matthias-Schule Gerolstein. Und dabei auch so einiges herausgefunden, was den früheren Lehrer des Regino-Gymnasiums Prüm, erst richtig stutzig werden lässt. Denn die Angaben, die „Plato“ in seinem Lebenslauf macht, wollen nicht recht zusammenpassen: 

So schreibt der Aufseher dort etwa, er sei 1906 in Bochum geboren worden. Im Geburtsregister der nordrhein-westfälischen Stadt gibt es unter dem Namen Johannes A. aber keinen Eintrag. Außerdem habe der Oberpräfekt mit unverkennbar ostpreußischem Dialekt gesprochen, erinnert sich Boos: „Ich denke, das ist ein Indiz dafür, dass Plato nicht unter seinem wirklichen Namen in Gerolstein gelebt hat.“ Und das sollte nicht das einzige Indiz bleiben. So sei A. nach eigenen Angaben 1934 Gasthörer an einer Akademie in Trier gewesen, die erst zwei Jahre später eröffnete. Plato schreibt ferner in seinem Lebenslauf, er wäre als Soldat in Finnland und später als Dolmetscher in Norwegen gewesen. Aber auch das ergibt laut Boos keinen Sinn, weil zwischen dem Waffenstillstand der Finnen und Russen und der Kapitulation in Norwegen nur zwei Wochen lagen.

Boos hat wegen all dieser Unwägbarkeiten den Verdacht, dass Plato seine Identität gefälscht hat. „Und welchen anderen Grund könnte er 1947 dafür gehabt haben, als den, dass er im Dritten Reich eine unrühmliche Rolle gespielt hat?“, fragt sich der ehemalige Lehrer. Zudem sei "Plato" nach dem Krieg „auffallend protegiert worden“, berichtet Boos.

Verdachtsmomente sind das. Keine Beweise. Das weiß Boos. "Ich fasse Indizien zusammen, dass er nicht der war, für den er sich ausgab." Aufgrund seiner Recherchen und Erlebnisse aus der Schulzeit glaubt Boos, dass es sich bei "Plato" um einen Nazi-Täter handeln könnte, der nach dem Krieg im Albertinum Unterschlupf fand und dort sein Unwesen trieb. Inzwischen habe er dafür noch weitere Indizien gefunden. (swr.de, volksfreund.de)


Das Bistum Trier ist "empört" - mal wieder

Die Unabhängige Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs im Verantwortungsbereich des Bistums Trier zeigt sich "empört" über die Vernichtung von Bildern, Terminkalendern und weiterem Beweismaterial im Fall Edmund Dillinger.

Der UAK sei es "gänzlich unverständlich, warum über das Gesuch, der mit der Aufklärung betrauten Experten nicht vor der Vernichtung des Materials entschieden worden sei".






Sonntag, 23. Juli 2023

Bistum Trier: Nach Vernichtung von Beweismaterial: Der neue Bodenbelag für die Asservatenkammer der Staatsanwaltschaft Saarbrücken wird gerade ausgewählt



 

"Grund für die Eile könnte auch eine anstehende Bodenreinigung der betreffenden Asservatenkammer gewesen sein",  hieß es am vergangenen Freitag in der Sondersitzung im saarländischen Landtag.

Freitag, 21. Juli 2023

Vernichtung von Beweismaterial im Bistum Trier: Wie weit reicht der lange Arm des Bischofs? - Ein Kommentar

Mit Verlaub, Herr Bischof!

Das Bistum Trier befindet sich in einer äußerst prekären Lage. - Dafür sind Sie jedoch selbst verantwortlich.

Druck erzeugt bekanntlich Gegendruck. - Dies ist ein einfaches physikalisches Gesetz.

Und im Bistum Trier ist der Druck derzeit enorm groß: Erstmals ist von einem „Pädophilenring“ die Rede, von einem „Täternetzwerk“.  

Und genau dies scheint sich laut Betroffenen von Edmund Dillinger zu bestätigen.  Betroffene haben sich inzwischen  bundesweit vernetzt und berichten, dass Dillinger vermutlich kein Einzeltäter gewesen sei. Im Gegenteil: Er sei der Anführer einer Szene gewesen, die sich ihre Opfer gegenseitig zugeführt habe. Zudem sei davon auszugehen, dass der Kreis um Dillinger in mehreren deutschen Bistümern aktiv gewesen sei. – Dillinger habe auch nicht davor zurückgeschreckt, anderen Priestern gegen Geld Jugendliche für sexuellen Missbrauch zuzuführen. Die Treffpunkte dafür seien bekannt gewesen...

In der Causa "Edmund Dillinger" wird auch nicht mehr hinter vorgehaltener Hand von einem Pädophilenring unter der Priesterschaft gesprochen, so wie man es im Bistum Trier schon seit Jahren hört, sondern offiziell. 

Vom „Inneren Zirkel“  ist die Rede, von wenigen Personen, die hier im Bistum Trier dazu gehören sollen.  Manche Namen klingen bekannt, manche weniger. Die kirchliche Hierarchie sei hierbei von ganz unten bis weit oben vertreten.  

Warum sollte ein jahrelang erfahrener und mit der Materie vertrauter Staatsanwalt die Vernichtung von hoch brisantem Material anweisen? Wie kam es dazu, dass er die Vernichtung des Materials anwies? Für mich ist der Staatsanwalt das erste "offizielle" Bauernopfer in diesem Fall.

Ich frage mich: Cui bono? 

Wer profitiert im Falle der Vernichtung von Beweismaterial eines katholischen Priesters im Bistum Trier am meisten? 

Wer steht mit dem Rücken zur Wand?  Wem ist die Praktik der Aktenvernichtung bekannt? Und wem ist die Anwendung von unlauteren Methoden zuzutrauen? 

Wir reden hier nicht nur von einem Fehler, der der Staatsanwaltschaft unterlaufen ist, sondern von mehreren.  Klingt nach doppelter Absicherung.  Wenn nicht sogar nach einer dreifachen. 

Herr Ackermann, wenn man Ihnen noch trauen könnte, könnte man die Vernichtung des Materials tatsächlich als eine „Verkettung unglücklicher Umstände“ bezeichnen und das Bistum Trier, das doch dieses Mal wirklich ganz ganz sicher aufklären wollte und sollte, bemitleiden. 

Doch das Vertrauen ist nicht mehr gegeben. Zu viel ist passiert. Es wurde gelogen und vertuscht. Betroffene wurden gedemütigt.  Die Priester weiterhin geschützt. Tatsachen wurden verdreht, es wurde  versucht sich herauszureden, - auf der Seite des Bistums suhlte und wand man sich wie  die Schweine im Dreck.  

Die Causa „Edmund Dillinger“ war von jahrzehntelanger Vertuschung geprägt.   Jahrelang stellten diejenigen, die aufhorchten, als er suspendiert wurde und die seine Biografie recherchierten, sich die Frage, was er wohl gegen das Bistum respektive gegen Ackermann in der Hand habe. Warum wurde ausgerechnet Edmund Dillinger so geschützt?

Die Vertuschung im Fall Dillinger scheint weiterzulaufen. - Nur die Methoden scheinen härter geworden zu sein. Vermutlich #ausGruenden.

Mögen die Wege Ihres Gottes unergründlich sein - Ihre Wege, Herr Ackermann,  sind es gewiss nicht. 


Claudia Adams 


Vernichtung von Beweismaterial im Bistum Trier: Staatsanwalt war erfahren und schon viele Jahre für in diesem Bereich tätig - Akten wurden innerhalb von 6 Tagen verbrannt - nur eine Woche später werden Ermittlungen wieder aufgenommen (Chronologie)

Ein kurzes Zeitfenster von 6 Tagen reichte aus, um das Material vernichten zu lassen - Nur eine Woche später wird ein neues Ermittlungsverfahren eingeleitet - Bistum Trier stellte einen Tag nach Vernichtung der Beweismittel  (!) Antrag auf Einblick in die Akten

Montag, 17.04.2023: Die Ermittlungsakte geht am 17. April 2023 im Landeskrimininalamt, Dezernat LPP 213, zuständig für deliktsorientierte Kriminalitätsbekämpfung, hier: Straftaten gegen das Leben und sexuelle Selbstbestimmung, ein. 

Die pädophilen Neigungen des Priesters Edmund Dillinger waren dem Bistum Trier schon seit den 70er Jahren bekannt. Bis 2012 hatten die katholische Kirche und das Bistum sein Treiben vertuscht. Erst danach wurde ihm der Umgang mit Kindern und Jugendlichen verboten. Nun, elf Jahre später, steht sogar der Verdacht im Raum, dass Dillinger Teil eines Kinderschänderrings war. Ein Tagebuch des Priesters, in dem er Namen von Opfern und anderen mutmaßlichen Tätern notiert haben soll, nährt diesen Verdacht


Freitag, 21.04.2023: Bischof Ackerman äußert sich im Interwiew zur Causa "Edmund Dillinger": „Da war mir klar, dass dieser Fall ganz andere Dimensionen offenbart (...) Zunächst habe man es nur mit der Spitze des Eisbergs zu tun gehabt. „Jetzt sehen wir so langsam, was noch darunter liegt“, räumt er ein. (...) Der Fall Dillinger hat eine enorme Dimension. Kann man dem noch mit Mitteln des Kirchenrechts beikommen? Oder ist das nicht ein Fall für den Staatsanwalt?Ackermann: "Beide Rechtskreise stoßen hier an ihre Grenzen: Das Kirchenrecht greift ja nicht bei einem Verstorbenen. Genauso ermittelt eine Staatsanwaltschaft auch nicht gegen einen Toten. Und sicher wird auch die Staatsanwaltschaft prüfen, ob es noch Ermittlungsansätze gibt. (...) Nur: (!)  Wenn wir systematisch aufarbeiten, wie wir es seit mehreren Jahren tun, sind die Ergebnisse nicht „schön“ oder gut, sondern erschreckend. Denn es geht um die Aufklärung von Verbrechen. Für das Bild der Kirche nach außen ist das natürlich schlecht. Da geht es ja um systematisches Versagen, um Vertuschen. Eine gute, erfolgreiche Aufarbeitung bringt also erschreckende Ergebnisse. Hinzu kommt der Fall Dillinger, in dem wir ja zuvor schon gehandelt haben. Was sein Neffe jetzt nach dem Tod seines Onkels in dessen Haus gefunden hat, haben auch wir nicht gewusst. Das bricht jetzt auch über uns herein (...) (Gehen wir mal zurück in die 70er-Jahre, als Dillinger zum ersten Mal auffällig geworden ist. Später ist er dann ausgerechnet in den Schuldienst versetzt worden, wo er ständig Kontakt zu Jugendlichen hatte. Wie kann das denn sein? Ackermann: "Das ist mir natürlich auch unverständlich." Ist das damals nicht irgendwo begründet worden? Gibt es denn keine Aktennotiz? "Kommission und Forscherteam haben betont, dass es weiterer Forschungen zu Bischof Stein bedarf. Da gehört dann auch der Fall Dillinger hinein. Dann wird auch aufgeklärt, wie es zu diesen Entscheidungen kommen konnte, die uns heute den Atem stocken lassen. Dazu haben die Historiker Zugang zu allen Akten." (...) Dillingers Neffe hat im Gespräch mit der Rhein-Zeitung angedeutet, dass es im Bistum Trier noch weitere, ähnlich gelagerte Fälle geben soll, die der Kommission auch bekannt sein sollen. Was ist da Ihr konkreter Kenntnisstand? "Weitere Fälle von wiederholtem Missbrauch haben wir tatsächlich. Das ist auch schon im ersten Zwischenbericht der Aufarbeitungskommission dokumentiert. Aber in der Dimension wie im Fall Dillinger ist mir nichts bekannt. Das heißt aber nicht, dass der Kommission nicht Dinge bekannt sind, von denen ich noch nichts weiß. In ihrer Satzung ist festgelegt, dass die Kommission Anlaufstelle für Betroffene ist, die vielleicht gerade nicht mit dem Bischof in Kontakt treten wollen. Ich gehe deshalb davon aus, dass die Kommission Informationen hat, die ich noch nicht kenne." (saabruecker-zeitung.de)


Donnerstag, 27.04.2023: Die erste Durchsuchung findet im Haus von Edmund Dillinger in Friedrichsthal statt. Steffen Dillinger ist anwesend. Ermittler des saarländischen Landespolizeipräsidiums und der Staatsanwaltschaft durchsuchen in dem Wohnhaus nach Hinweisen "auf etwaige konkrete noch lebende Tatbeteiligte an etwaigen konkreten verfolgbaren Missbrauchstaten". Die Durchsuchung habe in Einvernehmen mit dem Neffen des Verstorbenen stattgefunden. 

Zudem berichtet der Neffe  darüber, dass nach dem Tod des Priesters zweimal (!) in das Haus  von Edmund Dillinger eingebrochen worden sei. Die Staatsanwaltschaft teilte nun mit, das Haus im Saarland sei nun polizeilich versiegelt.

Mittwoch, 03.05.2023: Polizeibeamte stellen" eine Vielzahl Asservaten" in dem Haus von Edmund Dillinger sicher. Steffen Dillinger ist hier nicht anwesend (!) Ob Zeugen anwesend waren, bleibt offen. 

Donnerstag, 04.05.2023:  Einen der bisher größten Missbrauchsfälle im Bistum Trier: Die Unabhängige Aufarbeitungskommission im Bistum Trier geht davon aus, dass es sich bei dem Fall um einen der bislang größten Missbrauchsfälle im Bistum handelt. Soweit ihm bekannt sei, erscheine dieser Fall von der Zahl der Betroffenen her der größte Fall, so der Kommissionsvorsitzende Gerhard Robbers. Robbers ist es auch, der Steffen Dillinger geraten haben soll, die Fotos zu verbrennen. Robbers streitet diese Behauptung zwar ab, kann sie letztendlich jedoch nicht widerlegen. Er behauptet, das  Tonband, welches das Gespräch aufzeichnete,  sei  ausgerechnet an dieser Stelle des Mitschnitts von schlechter Qualität.


Donnerstag, 25.05.2023: 

  • mündliche (!) Anordnung des Staatsanwaltes, nicht mehr benötigtes Beweismaterial zu beseitigen.
  • erstes Telefonat zwischen Kripobeamten und Steffen Dillinger (ohne Aktenvermerk)


Freitag, 26.05.2023: zweites Telefonat mit Kripobeamten und Steffen Dillinger (ohne Aktenvermerk)


Freitag, 20.06.23:  Der ehemalige Koblenzer Generalstaatsanwalt Jürgen Brauer, der den Missbrauchsfall in einem Projekt der Unabhängigen Aufarbeitungskommission im Bistum Trier untersuchen soll, hat am 20. Juni bei der Staatsanwaltschaft Saarbrücken nicht nur Antrag auf Akteneinsicht gestellt sondern auch darum gebeten, dass ihm zudem „eine Einsichtnahme“ in die Beweismittel vor Ort gewährt werde. Er habe jedoch keine Antwort erhalten. 

. -   (am 21. Juli heißt es: "Bisher habe ich keine Antwort auf mein Akteneinsichtsgesuch an die Staatsanwaltschaft Saarbrücken erhalten", sagte Brauer.  - "Am Donnerstagabend (welcher Donnerstag?) habe ihm die Generalstaatsanwaltschaft mitgeteilt, dass über sein Akteneinsichtgesuch "zeitnah" entschieden werde.) - Am 24. Juli heißt es auf "sr.de": "Zwei von der Kommission beauftragte Sonderermittler hatten am 20. Juni einen Antrag auf Akteneinsicht gestellt") ("Wir haben am 20.6. bei der Staatsanwaltschaft Saarbrücken Antrag gestellt, uns die Asservate zur Verfügung zu stellen und uns Akteneinsicht zu geben", berichtet Ingo Hromada dem SR. Für diese Anfrage habe er auch eine Eingangsbestätigung erhalten, dass das Anliegen bearbeitet würde. Am 6. Juli habe man beantragt, Einblick in die Akten zu erhalten, teilte das Bistum Trier auf SR-Anfrage mit. Also einen Tag, nachdem die Beweismittel verbrannt worden sind. Eine Antwort auf den Antrag habe es nicht gegeben.  Dabei hätten bereits seit Mai Gespräche zwischen Bistum und Staatsanwaltschaft stattgefunden. Der Juli-Antrag des Bistums sollte den letztlich am 20. Juni gestellten Antrag der Kommission unterstützen, um gemeinsam Einsicht zu bekommen, so das Bistum. 


Donnerstag, 29.06.2023: Die Staatsanwaltschaft Saarbrücken teilt nur wenige Wochen nach Erhalt des sichergestellten Materials mit, dass sie voraussichtlich (!) keine Ermittlungen  in der Causa "Edmund Dillinger" einleiten werde. Begründung: Aus dem Material habe sich "kein Anfangsverdacht auf noch lebende Beteiligte an konkreten verfolgbaren Straftaten ergeben". Zu diesem Schluss kam auch die externe Firma, die die sichergestellten elektronischen Medien (Laptops, Handys und Kameras) untersucht und gespiegelt habe.  Diese Inhalte seien also in jedem Fall noch vorhanden. heißt es. Die Staatsanwaltschaft habe zum einen Fotos ausgewertet, die im Zuge des Verfahrens gegen den Neffen des Verstorbenen sichergestellt wurden. Zum anderen Fotos, die Ermittler im Wohnhaus des Verstorbenen sicherstellten, wie ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Saarbrücken erläuterte.

Dienstag, 04.07.2023: 3. Telefonat zwischen Kripobeamten und Steffen Dillinger (ohne Aktenvermerk)

Mittwoch, 05.07.2023: 

  • Das sichergestellte Material wird in der Verbrennungsanlage Velsen verbrannt:  6850 Dias, 44 Videokassetten, 510 Negativ-Streifen, eine Festplatte, zwei Tower-PC, fünf Fotoapparate und 43 Jahres-Terminkalender (in Taschenbuchformat). - Am gleichen Tag hält der Sachbearbeiter in einem Vermerk fest: „In Absprache mit Steffen Dillinger, der als Erbe des Priesters Dillinger als rechtmäßiger Eigentümer der sichergestellten Asservate gilt, wurden die Asservaten am 5. Juli 2023 der Müllverbrennungsanlage Velsen zugeführt.“ - Dass die Vernichtung der Asservate tatsächlich "in Absprache" mit Steffen Dillinger geführt wurde, kann jedoch bis heute nicht bewiesen werden. 
  • Es erfolgt drt erste schriftliche Aktenvermerk: "Die Asservate seien auf Anordnung der Staatsanwaltschaft und "in Abstimmung mit dem Berechtigten (Neffe) verbrannt worden." Gravierender Mangel: bei diesem Vermerk: Es fehlt die Unterschrift des Neffen

Donnerstag, 06.07.2023: also (zufällig) einen Tag (!) nachdem die Beweismittel vernichtet wurden, stellte das Bistum Trier einen Antrag auf Einblick in die Akten. Eine Antwort auf diese Anfrage habe es - laut Bistum Trier - jedoch nicht gegeben.  

Mittwoch, 12.07.2023:  7 Tage nach der Aktenvernichtung, berichtet die "Rhein-Zeitung" über eine Vernetzung von Betroffenen von Edmund Dillinger. ("In Gesprächen mit ihnen wird deutlich, dass Edmund Dillinger  möglicherweise doch kein Einzeltäter gewesen sein könnte. „Edmund Dillinger war der Anführer einer Szene, die sich ihre Opfer gegenseitig zugeführt und Fotos gemacht hat. Die haben damit regelrecht geprahlt“, betont ein heute 67-jähriger Mann, der wie andere noch anonym bleiben will. „Wir leiden bis heute alle unter dem, was passiert ist.“ Wie groß diese Täterszene gewesen sei, sei allerdings nur schwer einzuschätzen.  Fest stehe, dass der Kreis um Dillinger, so der Mann in einem Telefonat mit der Redaktion, in mehreren deutschen Bistümern aktiv gewesen sei, darunter dem Bistum Trier.  Dillinger habe sogar nicht davor zurückgeschreckt, anderen Priestern gegen Geld Jugendliche für sexuellen Missbrauch zuzuführen. Die Treffpunkte dafür seien bekannt gewesen. Sogar zu schweren körperlichen Verletzungen eines heute noch lebenden Opfers sei es dabei gekommen.")

Donnerstag, 13.07.2023: Nur einen Tag später teilte die Staatsanwaltschaft mit, dass  nun doch ein Ermittlungsverfahren gegen unbekannt "wegen des Anfangsverdachts des sexuellen Missbrauchs von Jugendlichen" eingeleitet wurde. Nach neuen Medienberichten hätten sich Hinweise auf "mögliche konkretisierbare Taten" ergeben.  Man werde dieses Mal umfangreich und in alle Richtungen ermitteln ...

Freitag, 14.07.2023: 

Generalstaatsanwalt Dr. Manfred Kost: "Ich bedaure dieses Vorgehen und möchte mich dafür entschuldigen." Dies sei im vorliegenden Fall „nicht die richtige Maßnahme, weil zu prüfen gewesen wäre, ob die Unterlagen noch für Vorgänge außerhalb der Strafverfolgung mit Blick auf Opferschutzinteressen und kircheninterne Aufklärungen oder gar bei neuen Ermittlungsansätzen zur Verfügung stehen sollten, auch wenn sich aktuell keine Verdachtsmomente ableiten ließen.

Was Steffen Dillinger zurückhaben wollte, sei seitens eines kriminalpolizeilichen Sachbearbeiters mit ihm besprochen gewesen. (Dazu gibt es allerdings weder Belege noch Aktennotizen, ca) „Auf dieser Grundlage wurde nach mündlicher Rücksprache (! Die Vernichtung des Materials wurde demnach aufgrund mündlicher Rücksprache mit dem Staatsanwalt angeordnet ?!?, ca) des sachbearbeitenden Kriminalbeamten vom Staatsanwalt die Vernichtung der Gegenstände angeordnet.

  • Nach Bekanntwerden der Vorgänge wird am 14. Juli d Die Dienstanweisung zum Umgang mit Asservaten ergänzt. Sie habe Regelungslücken aufgewiesen und sei deswegen ergänzt worden.
  • Zudem werden Verwaltungsermittlungen eingeleitet. Dabei soll überprüft werden, ob der der Kripobeamte des LPP Dezernat 213 gegen Dienstpflichten verstoß. Für Ermittlungen gegen Richter oder Staatsanwälte im Saarland sei „regelmäßig“ die Generalstaatsanwaltschaft Saarbrücken zuständig. Staatsanwaltschaft und Generalstaatsanwaltschaft, n hat und ob gegen ihn dienstrechtliche Schritt eingeleitet werden.

Claudia Adams

Generalstaatsanwaltschaft Manfred Kost spricht erstmals von mehreren Fehlern - Aussage des Neffen widerspreche der Aktenlage - Formular, welches vor anstehender Vernichtung vom Besitzer des Materials (hier: der Neffe) hätte unterschrieben werden müssen, war nicht ausgefüllt

Nicht mehr zu berichtigende Fehler 

Generalstaatsanwalt Manfred Kost sagte, es seien nicht mehr zu berichtigende (!) Fehler passiert. Die Unterlagen hätten, auch wenn sie strafrechtlich nicht von Interesse sind, eine “angemessene Zeit” aufbewahrt und auch Opferinteressen berücksichtigt werden müssen. Kost führte chronologisch die Schritte der Justiz in dem Verfahren aus: von der Hausdurchsuchung Dillingers Ende April über Telefonate mit dem Neffen bis zur Vernichtung der Unterlagen am 5. Juli. Zur Aussage des Neffen, er habe auf die Rückgabe aller strafrechtlich nicht relevanter Dinge aus dem Besitz seines Onkels bestanden, sagte Kost: “Dies entspricht nicht der uns bekannten Aktenlage.”

Die Staatsanwaltschaft hat laut Kost Konsequenzen gezogen und angeordnet, künftig anders mit auszuwertenden Unterlagen und Materialien umzugehen. Fortbildungen sollen Staatsanwälte zudem für den Umgang mit Opfern sensibilisieren. Gegen den Staatsanwalt, der die Vernichtung der Dillinger-Unterlagen anordnete, laufe auf dessen eigenen Wunsch ein Disziplinarverfahren. Er bearbeite zudem keine Missbrauchs- und Jugendschutzthemen mehr. 

Der Leiter des Referates für Kriminalitätsbekämpfung und Opferschutz im Innenministerium, Stefan Noll, sagte, die Bearbeitung des Falls habe Sorgfalt vermissen lassen. Absprachen seien beispielsweise nicht korrekt und schriftlich festgehalten worden.

Frank Mink vom Landespolizeipräsidium zitierte aus einem Gespräch mit dem Neffen vom 25. Juli zu den Unterlagen. Der Neffe habe die Korrespondenz seines Onkels mit dem Bistum Trier sowie eine Ledermappe zurückhaben wollen. Fotografien und Dias wolle er “auf keinen Fall sehen, geschweige denn haben”, zitierte Mink. Erst am 7. Juli, als der Neffe die Dokumente bei der Polizei abholte, habe er etwa auch die Terminkalender des Onkels haben wollen. (KNA)

Generalstaatsanwaltschaft Manfred Kost räumt erstmals mehrere Fehler ein und widerspricht weiterhin der Aussage des Neffen, indem er auf die Aktenlage verweist. Allerdings: Einen zeitnahen Vermerk zu seinem Gespräch mit dem Neffen soll es allerdings nicht gegeben haben. Der Beamte soll die mutmaßliche Einwilligung des Neffen vielmehr erst im Nachhinein zu Papier gebracht haben, nachdem die Asservate bereits vernichtet waren. Eine Notiz über das Telefongespräch mit dem Neffen ist nach SR-Informationen in den Akten der Staatsanwaltschaft bisher jedenfalls nicht aufgetaucht. Zudem bleibt ein Formular, das von einer anstehenden Vernichtung vom Besitzer des Materials, hier dem Neffen, hätte unterschrieben werden müssen,  unausgefüllt.  / ca

Vertreter des Polizeipräsidiums teilten etwas mit, dass ein Formular, das vor einer anstehenden Vernichtung vom Besitzer des Materials, hier dem Neffen, unterschrieben werden muss, etwa nicht ausgefüllt wurde. (sr.de)

Das vernichtete Material umfasste laut Polizei: 6850 Dias, 44 Videokassetten, 510 Negativ-Streifen und 43 Termin-Kalender. Diese seien aber nicht von strafrechtlicher Relevanz gewesen, wurde in der Sitzung betont. (dpa)




Vernichtung von Beweismaterial im Bistum Trier: Staatsanwalt, der Vernichtung anordnete, hat Antrag auf Einleitung eines gegen ihn selbst gerichteten Disziplinarverfahrens gestellt - Er wird wird zunächst keine Jugendschutz- und Missbrauchsverfahren mehr bearbeiten

 Saarländische Justizministerin Berg: Material-Vernichtung im Fall Dillinger war falsch

Saarbrücken - Als "voreilig und falsch" hat die saarländische Justizministerin Petra Berg (SPD) die von der Staatsanwaltschaft Saarbrücken angeordnete Vernichtung möglichen Beweismaterials aus dem Besitz des Priesters Edmund Dillinger bezeichnet. "Es war ein schwerer Schlag für alle diejenigen, die sich mit großem Engagement für die Aufarbeitung von Missbrauchsfällen in der Vergangenheit einsetzen", sagte sie am Freitag im Justizauschuss des Landtags.

Die Sitzung sollte Hintergründe und Verantwortlichkeiten für die Vernichtung der Asservate aufklären. Der Ende 2022 verstorbene Priester aus Friedrichsthal im Saarland steht im Verdacht, über Jahrzehnte vor allem Jugendliche sexuell missbraucht und in teils pornografischen Posen fotografiert zu haben. Die Staatsanwaltschaft Saarbrücken hatte sichergestelltes Material aus seinem Haus verbrennen lassen, nachdem sie keine Grundlage für Ermittlungen gesehen hatte.

Berg sagte, dies sei es "eine große Enttäuschung für die Opfer dieser Taten". Sie habe sich von Anfang an "für eine lückenlose, transparente Aufklärung" eingesetzt. "Damit so etwas nicht noch einmal vorkommt, habe ich veranlasst, dass die bestehenden internen Richtlinen zum Umgang mit Asservaten einer eingehenden Prüfung unterzogen werden", sagte sie. Zudem sollten Staatsanwälte in verpflichtenden Schulungen noch besser für Belange des Opferschutzes sensibilisiert werden.

"Der Staatsanwalt, der die Vernichtung der Asservate angeordnet hat, bedauert seinen Fehler sehr", sagte die Ministerin in der Sondersitzung. Er werde zunächst keine Jugendschutz- und keine Missbrauchsverfahren mehr bearbeiten. Er habe zudem einen Antrag auf Einleitung eines gegen ihn selbst gerichteten Disziplinarverfahrens gestellt. Das Ministerium hat seinem Antrag entsprochen und ein Disziplinarverfahren eingeleitet.

Generalstaatsanwalt Manfred Kost hatte sich Ende vergangener Woche für die Vernichtung entschuldigt. Zu dem verbrannten Material, das keine strafrechtliche Relevanz gehabt habe, gehörten laut Polizeidirektor Frank Mink rund 6850 Dias, 44 Videokassetten, 510 Negativ-Streifen und 43 Jahresterminkalender in Taschenbuchformat. (dpa)


Somit steht das erste offizielle "Bauernopfer" in der Causa Edmund Dillinger fest: Der Staatsanwalt, der die Vernichtung des Materials freigegeben hat.  / ca


Bistum Trier: "Schwerer Verdacht auf vorsätzliche Vernichtung von Beweismaterial durch Strafverfolgungsbehörde"

Der Kirchenrechtler Prof. Dr. Thomas Schüller beobachtet seit Jahren, wie sexueller Missbrauch im kirchlichen Kontext verfolgt wird. Er erkennt ein Muster: "Aus den bisherigen Untersuchungen wissen wir ganz genau  - und das trifft wohl jetzt auch im Saarland zu -,  dass die Strafverfolgungsbehörden bei den Kirchen immer eine "Beißhemmung" haben. Das heißt, obwohl es begründete Anfangsverdachte gibt, geht man mit der Kirche sanftmütiger und zurückhaltender um. Das Neue im Saarland ist - und das ist wirklich eine Steigerung dessen, was wir bisher kennen -, dass das Material vernichtet wird. Und da muss man dann schon nicht nur von Unachtsamkeit ausgehen, sondern hier liegt der schwere Verdacht nahe, dass es vorsätzlich geschehen ist."



"Der Fall Dillinger: Warum Fotos und Aufzeichnungen vernichtet wurden"
aus der Sendung vom Do., 20.7.2023 20:15 Uhr, Zur Sache Rheinland-Pfalz, SWR Fernsehen RP





Vernichtung von Beweismaterial im Bistum Trier: Ausschuss tagt zu Material-Vernichtung im Fall Dillinger

Der Justizausschuss des saarländischen Landtags beschäftigt sich an diesem Freitag (8.30 Uhr) mit der Vernichtung von möglichem Beweismaterial aus dem Besitz des Priesters Edmund Dillinger. Ziel der Sondersitzung sei es, die Hintergründe und Verantwortlichkeiten für die Vernichtung der Asservate aufzuklären, teilte die Sprecherin der SPD-Fraktion mit.

Die Staatsanwaltschaft Saarbrücken hatte Material aus dem Haus des Geistlichen verbrennen lassen, nachdem sie keine Grundlage für Ermittlungen gesehen hatte. Generalstaatsanwalt Manfred Kost hatte sich Ende vergangener Woche für die Vernichtung entschuldigt. Die Behörde hätte prüfen müssen, ob die Unterlagen mit Blick auf Opferschutzinteressen und kircheninterne Aufklärungen aufgehoben hätten werden müssen, bedauerte er.

In der Sondersitzung, die die Fraktionen von SPD und CDU beantragt haben, soll die Saar-Landesregierung über die bisherigen Kenntnisse in dem Fall berichten. Die Sitzung werde ausnahmsweise öffentlich sein, da es ein großes öffentliche Interesse an dem Fall gebe, sagte die Sprecherin des Landtags.

Menschen bewegt», teilte die SPD-Fraktion weiter mit. Es sei «ein grober Fehler» gewesen, die Asservate «vorschnell» zu vernichten. Die Hintergründe, die dazu geführt hätten, müssten lückenlos aufgeklärt werden.

Der Vorsitzende der CDU-Fraktion, Stephan Toscani, sagte: «So, wie es im Moment aussieht, scheint das ein Fall von Behördenversagen zu sein, der aufgeklärt werden muss.» Der Vorgang sei «seltsam und dubios». «Ungewöhnlich» und «unüblich» sei auch, dass Fragen zur Vernichtung des Materials «rein mündlich» geklärt worden sein sollen.

Nach Angaben des Neffen des verstorbenen Priesters, Steffen Dillinger, handelte es sich dabei auch um Terminbücher, in denen der Geistliche täglich Termine, Anrufe und Treffen festgehalten habe. Das Material hätte zur Aufarbeitung auf Betroffenenseite wichtig sein können, sagte er.

Mit der Vernichtung der möglichen Beweismittel sei er nicht einverstanden gewesen. Die Generalstaatsanwaltschaft sieht das anders: Dillinger habe nur bestimmte Dokumente zurückhaben wollen und sei mit der Vernichtung der anderen Asservate einverstanden gewesen, hatte sie mitgeteilt. (dpa)

Mittwoch, 19. Juli 2023

Fall Dillinger: Asservate wurden offensichtlich vor Einstellung des Verfahrens vernichtet - Beamter fertigte Vermerk über angebliche Einwilligung des Neffen erst an, als die Akten bereits vernichtet waren - Notiz bleibt verschwunden - katholischer Generalstaatsanwalt Manfred Kost bleibt für dieses Verfahren voraussichtlich weiterhin zuständig - Saarbrücker Staatsanwaltschaft "darf" in eigenen Reihen ermitteln.

Zur umstrittenen Asservatenvernichtung im Missbrauchsfall Dillinger sind nach SR-Informationen weitere Ungereimtheiten aufgetaucht. So wurden die Asservate offenbar noch vor Einstellung des Verfahrens vernichtet. Allerdings soll das Material zuvor ausgewertet worden sein.

Vergangene Woche war bekannt geworden, dass die Staatsanwaltschaft Saarbrücken umfangreiche Beweismittel im Missbrauchsfall rund um den Priester Edmund Dillinger voreilig vernichtet hat.

HAT DER ERBE ZUGESTIMMT?

In der durchaus entscheidenden Frage, ob der Erbe der Dokumente der Vernichtung zugestimmt hat, steht offenbar Aussage gegen Aussage. Während der Neffe des verstorbenen Priesters gegenüber mehreren Medien erklärt hatte, keine Einwilligung erteilt zu haben, soll der zuständige Polizeibeamte nach Aktenlage das Gegenteil behaupten.

Einen zeitnahen Vermerk zu seinem Gespräch mit dem Neffen soll es allerdings nicht gegeben haben. Der Beamte soll die mutmaßliche Einwilligung des Neffen vielmehr erst im Nachhinein zu Papier gebracht haben, nachdem die Asservate bereits vernichtet waren. Eine Notiz über das Telefongespräch mit dem Neffen ist nach SR-Informationen in den Akten der Staatsanwaltschaft bisher jedenfalls nicht aufgetaucht.

Das Innenministerium wollte sich zu den Vorgängen, insbesondere zur offenbar fehlenden Telefonnotiz, zunächst nicht äußern. Minister Reinhold Jost (SPD) verwies auf SR-Anfrage auf die laufenden internen Prüfungen.

UMGANG MIT ASSERVATEN WIRD NEU GEREGELT

Das Justizministerium will die Richtlinien zum Umgang mit Asservaten nun konkretisieren. In sensiblen Strafverfahren - wie sexuellem Missbrauch in der Kirche - sollen vermutlich weitergehende Dokumentationspflichten eingeführt werden.

ASSERVATE VOR VERFAHRENEINSTELLUNG VERNICHTET

Zudem gibt es in dem Verfahren eine zweite Merkwürdigkeit: Die Asservate wurden nämlich noch vor Einstellung des Ermitttlungsverfahrens zu dem vermuteten pädophilen Netzwerk rund um Dillinger vernichtet. Die Unterlagen wurden demnach am 5. Juli zur Müllverbrennungsanlage Velsen gebracht, das Verfahren wurde aber erst sieben Tage später, am 12. Juli, förmlich eingestellt.

Rechtlich ist das gemäß Strafprozessordnung durchaus möglich. Die Eile allerdings verblüfft. Wobei die Vernichtung der Dillinger-Asservate kein exklusiver Vorgang gewesen sein soll. Sie fand vielmehr im Rahmen einer größeren "Reinemachaktion" statt: die Asservatenkammer im Landespolizeipräsidium sollte wohl ausgemistet werden.

VERNICHTETE UNTERLAGEN WURDEN WOHL ZUVOR AUSGEWERTET

Wie der SR weiter erfahren hat, sollen die vernichteten Unterlagen - wie der Terminkalender Dillingers - zuvor vollständig ausgewertet worden sein. Die sichergestellten elektronischen Medien, Laptops, Handys und Kameras, wurden zudem von einer Fremdfirma untersucht und gespiegelt. Diese Inhalte sind also in jedem Fall noch vorhanden.

Gleiches gilt für die verdächtigen Fotos von Jungen, die bei der Staatsanwaltschaft in Mainz gelagert sind. Bei der Auswertung der anderen Beweismittel hätten sich keine Hinweise auf ein pädophiles Netzwerk ergeben. Deshalb sei ja auch letztlich die Einstellung des Verfahrens durch die Staatsanwaltschaft erfolgt.

HOCHGRADIG UNPROFESSIONELLES VORGEHEN

Dennoch: Das Vorgehen von Polizei und Staatsanwaltschaft war hochgradig unsensibel und unprofessionell. Denn Opfer von sexuellem Missbrauch brauchen erfahrungsgemäß oftmals Jahre wenn nicht Jahrzehnte, um sich offenbaren zu können.

Zum Nachweis möglicher Bezüge zu Dillinger wäre dann dessen Terminkalender hilfreich und ein wichtiges Beweismittel gewesen. Der Leiter der Saarbrücker Generalstaatsanwaltschaft Manfred Kost hatte vergangene Woche vermutlich auch vor diesem Hintergrund Fehler eingeräumt und sich für das Vorgehen entschuldigt.

STAATSANWALTSCHAFT FÜR ANZEIGE ZUSTÄNDIG

Auch nach der Strafanzeige eines Dillinger Bürgers gegen den zuständigen Staatsanwalt, bleibt Kost als Generalstaatsanwalt auch für dieses Verfahren voraussichtlich zuständig. Eine Abgabe an eine andere als die Saarbrücker Staatsanwaltschaft dürfte rechtlich nicht so einfach möglich sein. Auch wenn in diesem Fall die Staatsanwaltschaft gegen ihre eigenen Reihen ermitteln muss.

UMFANGREICHE AUFKLÄRUNG NÖTIG

Die beteiligten Ministerien, das Justiz- und das Innenministerium, haben eine vollumfängliche und transparente Aufklärung der Vorgänge zugesagt.

Am Freitag wird es auf Antrag von CDU und SPD eine Sondersitzung des Justizausschusses im Landtag geben. Dabei sollen die Ergebnisse der internen Untersuchungen aus dem Innen- und Justizministerium vorgestellt werden.

AUSSCHUSSSITZUNG AUSNAHMSWEISE ÖFFENTLICH

Die Ausschusssitzung ist nicht wie sonst üblich hinter verschlossenen Türen, sondern öffentlich. Transparenz scheint auch bitter nötig. Denn Verschwörungstheorien schießen schon aus dem Boden. (tagesschau.de)

Sondersitzung hinsichtlich "möglicher Beweismittelvernichtungen" im Fall Dillingers findet ausnahmsweise öffentlich statt




Um die Vernichtung von Dokumenten aus dem Besitz des Priesters Edmund Dillinger geht es am Freitag in einer Sondersitzung des Justizausschusses im saarländischen Landtag. Ziel ist es, die Hintergründe und Verantwortlichkeiten des Vorgangs aufzuklären, wie die Sprecherin der SPD-Fraktion auf Anfrage mitteilte. 

Die Sitzung findet ausnahmsweise öffentlich statt. 

Es sei in dem Fall wichtig, "ein größtmögliches Maß an Transparenz zu schaffen und so die Aufklärung des Sachverhaltes zu begleiten".

Der 2022 gestorbene Priester steht im Verdacht, zahlreiche junge Menschen nackt fotografiert sowie missbraucht zu haben. Die Staatsanwaltschaft Saarbrücken hatte Material aus dem Haus des Priesters nach ihrer Auswertung vernichten lassen, da es für weitere strafrechtliche Ermittlungen nicht von Bedeutung sei. Kirchliche Sonderermittler hätten die Unterlagen aber noch einsehen wollen.

Gegensätzliche Aussagen gibt es zu den Hintergründen des Vorgangs. Laut der Staatsanwaltschaft war der Neffe Dillingers mit der Vernichtung einverstanden. Er widerspricht dieser Darstellung. Die Fraktionen von SPD und CDU hatten die Sondersitzung beantragt.

Nicht vernichtet wurden rund 4.000 Fotos aus dem Besitz Dillingers, die bei der Staatsanwaltschaft Mainz liegen. Darunter sind demnach zehn eindeutig strafrechtlich relevante jugendpornografische Fotos sowie zwölf Aufnahmen im Grenzbereich. (KNA)

Dienstag, 18. Juli 2023

Bistum Trier: Wer ist der Mann, der den Staatsanwalt wegen Vernichtung von Beweismitteln angezeigt hat? - Er fordert u.a. die Suspendierung des verantwortlichen Staatsanwalts wegen "Wiederholungsgefahr des Missbrauchs der Amtsgewalt"

Der Mann ist kein Unbekannter: Er kämpft seit Jahren gegen Behördenversagen. 

Gilbert Kallenborn, 69 Jahre alt, bezeichnet sich selbst als Vollzeitaktivist und prangert seit Jahrzehnten regelmäßig Behördenversagen, Antisemitismus und andere Missstände an. Unter anderem, indem er die Justiz einschaltet.

Zu den bekanntesten Fällen zählt wohl Kallenborns Kampf gegen mit Nazisymbolen versehenen Kirchenglocken, Überbleibsel aus der NS-Zeit, die noch in deutschen Kirchtürmen hängen. Die „Hitler-Glocke“ im pfälzischen Herxheim am Berg sorgte vor ein paar Jahren für Furore und machte Kallenborn auch medial bekannt. Unter anderem der „Spiegel“ widmete ihm 2020 einen längeren Artikel. Der Aktivist klagte auch schon gegen die AfD oder gegen Sachsen-Anhalts Innenminister Holger Stahlknecht (CDU). Ihm warf Kallenborn nach dem Anschlag von 2019 auf die Synagoge in Halle vor, das Gebäude sei nicht genügend geschützt gewesen. Und nun der Fall Dillinger. Dass Behörden in diesem Fall versagt haben, liegt für Kallenborn auf der Hand.

Mit der Strafanzeige bekommt der Vorgang zudem rechtlich eine neue Dimension: Es muss behördlich ermittelt werden. 

Auf Anfrage der Rhein-Zeitung teilt die Staatsanwaltschaft Saarbrücken am frühen Montagnachmittag mit, dass man zwar durch die Presse von der Anzeige wisse, sie in der Behörde allerdings noch nicht bekannt sei. Am Dienstagabend hatte sich daran noch nichts geändert, wie die Staatsanwaltschaft auf SZ-Anfrage mitteilte. Zum genauen Inhalt könne man sich daher noch nicht äußern, nur so viel: Sollte es sich bei dem „Beanzeigten“, so Pressesprecher Thomas Schardt zur Rhein-Zeitung, um einen Richter oder Staatsanwalt handeln, würde das Verfahren über die Generalstaatsanwaltschaft Saarbrücken geführt. Allein der von Kallenborn geltend gemachte Strafbestand der Rechtsbeugung (§ 339 StGB) sehe eine Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu fünf Jahren vor. Zu mehr Details könne er schlicht noch nichts sagen, weil er den Inhalt der Strafanzeige noch nicht kenne.

Gilbert Kallenborn hat derweil noch zwei weitere Schreiben versandt. 

  • Im ersten Schreiben, das an Generalstaatsanwalt Manfred Kost und Saar-Justizministerin Petra Berg (SPD) gerichtet ist, fordert er die vorläufige Suspendierung des für die Vernichtung der Dokumente im Fall Dillinger verantwortlichen Staatsanwalts. In dem am Dienstag versendeten Schreiben, das der Saarbrücker Zeitung vorliegt, begründet Kallenborn seine Forderung mit einer „Wiederholungsgefahr des Missbrauchs der Amtsgewalt“.
  • Ein weiterer Brief Kallenborns ist an den Bundesgerichtshof in Karlsruhe gerichtet, konkret an Generalbundesanwalt Peter Frank. Dieser möge prüfen, so die Bitte des Absenders, ob nicht Karlsruhe für etwaige Ermittlungen bei der Staatsanwaltschaft Saarbrücken infolge der Strafanzeige zuständig sei. Im Schreiben, das der RZ-Redaktion vorliegt, stellt Kallenborn infrage, ob die Saarbrücker Behörde überhaupt gegen eigene Angehörige ermitteln könne und dürfe. Stichwort: Befangenheit. Zudem heißt es in dem Schreiben: „Ich bin der Meinung, dass dieser unglaubliche Vorgang nicht mit einer verbalen Entschuldigung aus der Welt zu schaffen ist, sondern dass strafrechtliche Konsequenzen folgen müssen.“ (den vollständigen Artikel auf "saarbruecker-zeitung.de lesen)

Laut eigener Aussage wurde das Bistum Trier nicht über die Akten-Vernichtung im Fall Dillinger informiert

Das Bistum Trier wurde nach eigener Aussage nicht von der Staatsanwaltschaft über die Vernichtung der Akten im Missbrauchsskandal um den pädophilen Ex-Priester Dillinger informiert. Das Bistum hatte selbst Antrag auf Akteneinsicht gestellt.

Am 6. Juli habe man beantragt, Einblick in die Akten zu erhalten, teilte das Bistum Trier auf SR-Anfrage mit. Also einen Tag, nachdem die Beweismittel verbrannt worden sind. Eine Antwort auf den Antrag habe es nicht gegeben. 

Dabei hätten bereits seit Mai Gespräche zwischen Bistum und Staatsanwaltschaft stattgefunden. In diesem Zusammenhang habe das Bistum der Behörde den Hinweis gegeben, dass die Unabhängige Aufarbeitungskommission einen Antrag auf Akten- und Asservateneinsicht stellen werde. Der Juli-Antrag des Bistums sollte den letztlich am 20. Juni gestellten Antrag der Kommission unterstützen, um gemeinsam Einsicht zu bekommen, so das Bistum. 

Der Generalstaatsanwalt Manfred Kost hatte am Freitag eingeräumt, dass umfangreiche Beweismittel im möglichen Missbrauchsfall Edmund Dillinger voreilig vernichtet worden sind. Die Fraktionen im saarländischen Landtag haben am Montag scharfe Kritik an der Zerstörung der Beweismittel geübt. ("tagesschau.de")

Bistum Trier: Nicht der erste Fall von "eklatantem Versagen der Strafverfolgung" im Saarland

Die Verbrennung von möglichen Beweisstücken im Missbrauchs-Skandal um den verstorbenen Priester Edmund Dillinger aus Friedrichsthal hat viele Beobachter entsetzt, wütend und sprachlos gemacht. Doch es ist nicht der erste Fall von eklatantem Versagen der Strafverfolger im Saarland.

Die Ermittlungen im Missbrauchs-Skandal um den verstorbenen katholischen Geistlichen Edmund Dillinger stehen noch ganz am Anfang. Dillinger soll über Jahrzehnte von Verantwortlichen in der Kirche unbehelligt Kinder und Jugendliche missbraucht haben.

Sein Neffe Steffen Dillinger hatte Fotos und andere Beweisstücke im Hause seines Onkels in Friedrichsthal gefunden. Längst nicht alle mutmaßlichen Opfer des Priesters sind identifiziert, geschweige denn über die Nachforschungen informiert. Dennoch vernichten saarländische Polizisten mit Billigung der Staatsanwaltschaft mögliche Beweisstücke aus dem schrecklichen Fund, ohne Zustimmung von Steffen Dillinger

Da wurde im Fall des Missbrauchs-Skandals am Uniklinikum jahrelang trotz entsprechender Hinweise nichts unternommen. Beim Verschwinden von Pascal Z. in Burbach wurden derart schlimme Fehler durch die Strafverfolger begangen, dass der Richter im Zweifel für die Angeklagten entscheiden musste.

Und bei den Neonazi-Anschlägen Anfang der 1990er Jahre waren die Strafverfolger ebenso inkompetent, Polizeipräsident Norbert Rupp (CDU) entschuldigte sich 30 Jahre später dafür. 

Und nie ist jemand zurückgetreten oder musste den Hut nehmen. ("saarbruecker-zeitung.de")