Mittwoch, 16. Oktober 2019

Bistum Trier: Missbrauchsopfer im Bistum Trier kritisieren Bischof - Bischof weist Kritik zurück

Missbrauchsopfer im Bistum Trier werfen Bischof Stephan Ackermann "Ignoranz und Passivität" bei der Aufarbeitung des sexuellen Missbrauchs in der Diözese vor. Ein gutes Jahr nach der Veröffentlichung der sogenannten MHG-Studie zum sexuellen Missbrauch in der katholischen Kirche gebe es immer noch keine unabhängige Aufarbeitung im Bistum Trier, teilte die Initiative "MissBit" in Trier mit. Andere Bistümer dagegen seien bereits dabei, die Forderung der Studie umzusetzen, hieß es.

Der Vorwurf

In dem Vorwurf der Initative heißt es:

"Ein Jahr nach der MHG-Studie: Fazit der Betroffenenorganisation "MissBiT "(Missbrauchsopfer im Bistum Trier)
Unser Bündnis beklagt die Ignoranz und Passivität unseres Bischofs Dr. Stephan
Ackermann bei der Aufarbeitung des sexuellen Missbrauchs in der Diözese Trier. Die
Haltlosigkeit seiner wiederholten Versprechungen waren der eigentliche Anlass
unsrer Gründung im Herbst 2010.
Bei seiner ersten Pressekonferenz als Missbrauchsbeauftragter der Deutschen Bischofskonferenz (DBK) hatte Ackermann bereits Ende März 2010 vollmundig verkündet: Wir wollen ansprechbar sein, wollen wissen, was gelitten wurde, und den Betroffenen bei der Aufarbeitung beistehen. Bei der gleichen Pressekonferenz jedoch verleugnete Prälat Dr. Rainer Scherschel, der damalige Missbrauchsbeauftragte und bis 2006 auch Bistumspersonalchef in Personalunion (!!), sein Wissen über das nachweislich extreme Ausmaß des Missbrauchs im hiesigen Bistum. Aufgrund der aktuellen Rückmeldungen von Betroffenen wären ihm bis dahin erst 20 „Fälle bekannt“ geworden. Die aus Personalakten und Interviews mit Betroffenen gewonnenen Erkenntnisse der MHG-Studie belegten vor Jahresfrist – am 25. September 2018 – die abgrundtiefe Falschheit dieser Darstellung. Im Bistum Trier wurden mindestens 148 Priester, also etwa sieben Mal so viele, des Missbrauchs beschuldigt; mehr Tatbeschuldigtewurden lediglich in zwei Bistümern - Freiburg (190) und München/Freising (174) - ermittelt. Nach der Gesamtzahl seiner 442 identifizierten Betroffenen (252 männlich, 190 weiblich) belegte Trier gleichauf mit Freiburg (ebenfalls 442) sogar den zweiten Spitzenplatz – nur knapp hinter dem Bistum Münster (450 Betroffene).
Zu diesem aus Sicht unseres Bistums sehr bemerkenswerten Befund gibt es jedoch bis heute keinerlei kommentierende Stellungnahmen. Nicht nur seitens Bischof Ackermann, sondern ebenso nicht von der Bistumspressestelle, dem 2011 installierten Präventionsbeauftragten und auch nicht von dem im Herbst 2010 als Nachfolger Prälat Scherschels ernannten Missbrauchsbeauftragten.
In seiner aktuellen Kommentierung verschwieg der Bistumspräventionsbeauftragte außerdem die nicht minder beunruhigenden Einschätzungen über die Ineffizienz der bisherigen Präventionsprogramme, die bei der Hochrisikogruppe der Kleriker in Anbetracht der fortlaufend neuen Vorfälle (Strafverfahren und Suspendierungen) gerade auch im hiesigen Bistum Trier zutreffend erscheinen.
Als weitere Missachtung unseres Engagements empfinden wir die gänzliche  Nichtberücksichtigung in Bezug auf die von der MHG-Studie empfohlene unabhängige Aufarbeitung. Warum gibt es immer noch keine unabhängige Studie über den im gesamten Verantwortungsbereich des Bistums Trier vorgekommenen und vorkommenden sexuellen Missbrauch, also ausgerechnet nicht in jenem Bistum, dessen Bischof als Missbrauchsbeauftragter eigentlich mit gutem Beispiel hätte vorangehen müssen? - Immerhin realisieren bereits fünf andere Bistümer (Essen, Köln, Limburg, Mainz und Regensburg) die Umsetzung dieser zentralen Forderung
der MHG-Studie.
Auch bei den nach neuerem Expertenurteil als „demütigend“ verworfenen finanziellen Entschädigungen (von durchschnittlich 5000 Euro) gibt es nach Ablauf eines Jahres immer noch keinerlei konkrete Reformbeschlüsse. Wir sehen uns abermals getäuscht und in die Irre geführt. Die Ankündigungen unseres Bischof und Missbrauchsbeauftragten erwiesen sich besonders hier in immer schnellerer Folge als trügerisch. So gab Ackermann am 11. September 2019 dem Chefredakteur der bekanntesten Trierer Tageszeitung die eindeutige Antwort „Ja, davon gehe ich aus“ auf dessen unmissverständlich formulierte Fragestellung: „Es wird aber höhere Entschädigungen geben? - Nur zwei Wochen später, am 25. September, widerrief er sein früheres Statement bei der eigens zu diesem Thema einberufenen Pressekonferenz der Deutschen Bischöfe in Fulda: Über die Summen, haben wir jetzt gestern nicht gesprochen, (…) also nicht positiv Stellung genommen.“
Bischof Ackermann weist Kritik der Betroffenen zurück

Der Trierer Bischof wies die Kritik am Mittwoch zurück. Er habe zugesagt, sich bei der unabhängigen Aufarbeitung "an die Kriterien und Standards zu halten", die mit dem Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs der Bundesregierung, Johannes-Wilhelm Rörig, vereinbart würden. Diese sollten Ende des Jahres vorliegen. Von daher sei auch noch kein Projekt bistumsweit beauftragt. Eine erste einrichtungsbezogene unabhängige Aufarbeitung für und mit Betroffenen für das ehemalige Bischöfliche Internat Albertinum in Gerolstein starte am 31. Oktober.

Vorsitzender der Bischofskonferenz: "Opferentschädigungs-Reform" ist noch völlig offen

Ebenfalls am Mittwoch äußerte sich auch der ehemalige Trierer Bischof und Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Kardinal Marx,  in Berlin zu einer möglichen "Opferentschädigungs-Reform": In der Diskussion um eine Reform der Entschädigungszahlungen der katholischen Kirche für Opfer sexuellen Missbrauchs durch Priester und Diakone sind Details wie die Höhe der Zahlungen noch völlig offen. "Es gibt überhaupt keine Entscheidung über die Höhe. Das ist völlig abwegig, da jetzt irgendwas zu spekulieren", sagte der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Reinhard Marx, am Mittwoch in Berlin. Die Höhe der Entschädigung für Missbrauchsopfer sei noch nicht entschieden. Ohne Plausibilitäten, also die Überprüfung des Einzelfalls, werde es nicht gehen, sagte er. Zugleich betonte er, dass es keinen Rechtsanspruch auf die Zahlungen geben werde. Die Zahlungen würden höher sein als bislang, sagte er. Wie hoch jedoch, sei noch offen.

Quelle: "sueddeutsche.de" / "evangelisch.de" / "domradio.de"/ eigene Recherche

Freitag, 27. September 2019

Bistum Trier/Freisen (I): Die seltsame Strafverfolgung der katholischen Kirche

Wen Gott straft - und wen nicht

Ein Jahr ist es her, seit die deutschen katholischen Bischöfe ihre Missbrauchsstudie vorgelegt hat. Von  1670 mutmaßlichen Tätern in der Zeit zwischen 1946 und 2014 ist darin die Rede, ihre Opfer waren zur Hälfte 13 Jahre alt oder jünger. Nur in gut einem Drittel der Fälle leitete die Kirche nachweisbar interne Verfahren ein. Manche Täter wurden frühpensioniert, andere beurlaubt oder versetzt. Rund sieben Prozent wurden aus dem Klerikerstand entlassen. Ca. 25% erhielt keinerlei Strafe oder Sanktionen.

Ein katholischer Pfarrer im Saarland soll sich an Messdienern vergangen haben. Der Fall zeigt die teils bizarren Regeln eines kirchenrechtlichen Strafverfahrens und das Versagen der Bischöfe Marx und Ackermann.

Die Ermittlungen der Kirche richten sich gegen einen der ihren, einen Priester, der sich an mehreren Kindern vergangen haben soll. Fast 28 Jahre lang hat er in Freisen, einem Ort mit rund 8000 Einwohnern im Saarland, die katholische Pfarrei geleitet, inzwischen ist er im Ruhestand. Seit dem Frühjahr 2018 läuft gegen ihn ein kirchliches Strafverfahren. Den Betroffenen geht es um die Gerechtigkeit. 

Die Kirche hat jedoch offensichtlich eine eigene Gerichtsbarkeit, eine Paralleljustiz, die sie unabhängig von staatlicher Strafverfolgung gegen ihren Klerus einsetzt ....


spiegel.de / als print in der Ausgabe 40/2019 (Sa, 28.09.2019)

Montag, 23. September 2019

Bistum Trier: Bistumspriester soll 14jährigem im Bereich des Mainzer Hauptbahnhofes Geld für sexuelle Handlungen geboten haben

Trierer Bistumspriester soll Anfang des Monats im Bereich des Mainzer Hauptbahnhofes einem 14-jährigen Jugendlichen Geld für sexuelle Handlungen angeboten haben.

Es sind keine guten Nachrichten für Triers Bischof Stephan Ackermann: Pünktlich zum Beginn der Herbstvollversammlung der deutschen Bischöfe ist ein neuer Missbrauchsfall publik geworden.

Danach ermittelt die Mainzer Staatsanwaltschaft gegen einen Trierer Bistumspriester wegen versuchten sexuellen Missbrauchs eines Jugendlichen, wie der Mainzer Oberstaatsanwalt Gerd Deutschler der Nachrichtenseite volksfreund.de bestätigte. Der Beschuldigte soll dem Jugendlichen Geld für sexuelle Handlungen geboten haben. Das Geschäft sei aber nicht zustandegekommen.

Nach Angaben von Bistumssprecherin Judith Rupp hat der Bischof den Priester im aktiven Dienst umgehend beurlaubt. Nach Informationen von volksfreund.de soll es sich um einen Priester von der Rheinschiene handeln.

abendblatt.de / swr.de

  • Bistum Trier: Priester wegen Missbrauchsvorwurf beurlaubt - Ein katholischer Geistlicher aus Rheinland-Pfalz soll versucht haben, eine minderjährige Person zu missbrauchen. Nun ermittelt die Staatsanwaltschaft, der Priester ist beurlaubt. (spiegel.de)

Freitag, 20. September 2019

Bischof Ackermann auf die Frage, ab wann Bischöfe endlich Verantwortung übernehmen


MOMA:  "Ab wann übernehmen Bischöfe endlich die Verantwortung?

Bischof Ackermann:  "Wenn wir zurückschauen auf die vielen Fälle von denen Sie sprechen, sind      viele Verantwortliche nicht mehr im Dienst oder sie sind schon verstorben."

MOMA: "Aber die nicht mehr im Dienst sind, die könnten doch sagen: <Ich habe davon gewusst, es tut mir Leid.>"

Bischof Ackermann:
"Richtig, da hat man schon auf Meldungen reagiert, man hat auch sozusagen auf Taten reagiert, aber was etwa sind die Folgen für Kinder, für Jugendliche,  dann später für Erwachsene? Das hatte man ja völlig unterschätzt. Das würde  man heute klar zugeben. Aber ich glaube, dass ist nicht nur die Frage der Kirche."

MOMA:  "Wenn Sie (Bischof Ackermann, Anmerk. ca) Missbrauchsopfer wären, könnten Sie mit dieser Antwort leben?"

Bischof Ackermann:  "Wahrscheinlich schwer ... "



Fazit des MOMA-Reporters Sebastian Kisters: 

"Missbrauch in der katholischen Kirche. Nach meiner Reise durchs Land ist mir klar, die Bischöfe drücken sich vor jeder Verantwortung."


Donnerstag, 12. September 2019

Bistum Trier / Bischof Ackermann: "Manches ist auch komplexer, als man anfangs gedacht hat"

Bischof Stephan Ackermann im Redaktionsgespräch beim "Trierischen Volksfreund"

"Bei der anschließenden Bischofsvollversammlung wird ja auch über die Frage der Entschädigung für Opfer sexuellen Missbrauchs noch einmal diskutiert. Vor einiger Zeit war ja schon von Summen bis zu 300 000 Euro die Rede. Was ist da Ihre Position?"

Ackermann : "Wir hatten zwei Workshops mit Betroffenen, Experten und staatlichen Stellen. Es gibt eine Arbeitsgruppe, die einen Vorschlag zur Entschädigung machen wird. Wofür wir uns am Ende entscheiden, weiß ich momentan auch noch nicht."

"Es wird aber höhere Entschädigungen als bislang geben."

Ackermann: "Ja, davon gehe ich aus."

"Und was heißt das etwa für die vom Bistum Trier bereits entschädigten Opfer? Bekommen sie zusätzliches Geld?"

Ackermann: "Ja, klar. Über das Prozedere muss aber dann noch gesprochen werden."

"Ist Stephan Ackermann in fünf Jahren noch Missbrauchsbeauftragter der katholischen Kirche?"

Ackermann:  "Ich glaube ja."

"Hatten Sie sich den Job so schwierig vorgestellt?"

Ackermann "Nein. Ich habe mir gar nichts vorgestellt – weder was die Dimension angeht noch den Zeithorizont. Für mich ist bei dem Thema inzwischen innerlich eine Verpflichtung gewachsen. Es hat auch viel mit Vertrauen zu tun, das gewachsen  ist im Kontakt etwa mit Betroffenen, Experten oder Vertretern von Opfergruppen. Von daher würde ich es nicht für in Ordnung finden, zu sagen: Ich habe das jetzt zehn Jahre gemacht, es reicht. "Ich glaube, dass ich mir treu geblieben bin. Klar, nach zehn Jahren hat man eine Geschichte. Dann sagt man bestimmte Dinge nicht mehr so vollmundig. Manches ist auch komplexer, als man anfangs gedacht hat. Aber zögerlich bin ich nicht."

das vollständige Interview auf "volksfreund.de" lesen

Bistum Trier: Ackermann deutet Änderung des kirchlichen Entschädigungssystems für Opfer sexuellen Missbrauchs an

Neuer Weg bei Entschädigung für Missbrauch

Ackermann deutete zudem eine Änderung des kirchlichen Entschädigungssystems für Opfer sexuellen Missbrauchs angedeutet (sic!).  Er gehe davon aus, dass Betroffenen künftig deutlich höhere Summen gezahlt werden könnten, sagte der Missbrauchsbeauftragte der Deutschen Bischofskonferenz dem "Trierischen Volksfreund" (Donnerstag). Er bestätigte, dass Summen von bis zu 300.000 Euro im Gespräch seien.

Nach Beratungen mit Betroffenen, Experten und staatlichen Stellen werde aktuell ein Vorschlag erarbeitet, so der Bischof. "Wofür wir uns am Ende entscheiden, weiß ich momentan auch noch nicht." Über neue Bewilligungswege und veränderte Höchstsätze bei Entschädigungszahlungen könnte die Deutsche Bischofskonferenz bei ihrer Herbstvollversammlung Ende September in Fulda beraten.

Betroffene sexuellen Missbrauchs durch Geistliche erhalten derzeit in der Regel keine Entschädigung, sondern eine Einmalzahlung in Höhe von 5.000 Euro "in Anerkennung des zugefügten Leids". In besonders schweren Fällen zahlen die Bistümer auch heute schon höhere Summen. Sprecher von Opferverbänden haben dieses Vorgehen wiederholt kritisiert.

Bistum Trier: Missbrauchsopfer im Bistum Trier können auf eine deutlich höhere Entschädigung hoffen


Quelle: SR

Dienstag, 10. September 2019

Homburg (Johanneum): Ehemaliger Internatsschüler : Der Missbrauch durch Pater W. überschattet sein gesamtes Leben

Was ihm Pater W. einst antat, setzt Christian Fischer bis heute zu. Deshalb fordert der 53-Jährige hunderttausende Euro von der katholischen Kirche. Die Frage ist: Wie viel Geld wäre angemessen?

Hier soll es um sein Leben gehen nach jener Zeit, in der Pater W. mit der Hand unter seine Bettdecke fuhr. Um die Frage: Schuldet die katholische Kirche einem Missbrauchsopfer wie Christian Fischer finanzielle Hilfen, die mehr sind als symbolische „Leistungen in Anerkennung des erlittenen Leids“ von in der Regel bis zu 5000 Euro; die mehr sind, als die Übernahme von Therapiekosten; die tatsächlich eine Entschädigung darstellen?

Pater W., der Christian Fischer missbrauchte, räumte 2010 ein, sich in den 70er und 80er Jahren an Minderjährigen vergangen zu haben. Zwei Jahre danach wurde er per kirchlichem Strafdekret aus Rom „dauerhaft jeglichen Dienstes in der Kirche enthoben und ihm geboten, ein Leben des Gebetes und der Buße innerhalb einer Kommunität der Ordensgemeinschaft zu führen“. Lokalzeitungen berichteten, dass er 1986 – wegen aufgekommener Missbrauchsvorwürfe – vom Johanneum nach Münster versetzt und dort bis Anfang 2010 als Seelsorger in einer Pfarrgemeinde in der Jugendarbeit und an Grundschulen eingesetzt wurde. Seit April ist er 75 Jahre alt.

Insgesamt wird von mindestens zwölf Opfern – die Zahl dürfte weitaus höher liegen – und von bis zu acht Tätern am Johanneum ausgegangen. Keiner der mutmaßlichen Täter musste sich vor einem Gericht verantworten: Fälle waren verjährt, Beschuldigte verstorben.

augsburger-allgemeine.de

Sonntag, 25. August 2019

Bistum Trier: Amtsgericht erlässt Strafbefehl gegen Trierer Diakon wegen Besitzes kinderpornografischer Schriften

Das Amtsgericht Trier hat einen Strafbefehl von 3.200 Euro gegen einen Diakon im Bistum Trier wegen des Besitzes kinderpornografischer Schriften erlassen.

Der Mann habe 15 kinderporno- und 15 jugendpornografische Dateien besessen, sagte eine Sprecherin des Amtsgerichtes Trier. Die Frist, in der der Mann Einspruch gegen den Strafbefehl einlegen könne, läuft heute um Mitternacht ab. Ohne Einspruch werde dieser am Dienstag rechtskräftig.

Der Mann ist ein sogenannter Diakon mit Zivilberuf. Er war bis vor kurzem im Trierer Klinikum Mutterhaus tätig. 

den vollständigen Artikel auf swr.de lesen

Montag, 22. Juli 2019

Bistum Trier / Gerolstein: "Es werden mehr und mehr. - Von Einzelfällen kann keine Rede sein."

Es sind offenbar keine Einzelfälle. Auf jeden Bericht, den der TV über das Albertinum in Gerolstein schreibt, melden sich Menschen aus der ganzen Region - und berichten von ähnlichen Erfahrungen, die sie an dem kirchlichen Internat gemacht haben. 

Die Rede ist von physischer sowie psychischer Gewalt und von schwersten Demütigungen. 

Bistumssprecherin Judith Rupp teilte vor wenigen Wochen noch mit,  dass die "Leitlinien mit den Vorgaben zu Leistungen als Anerkennung erlittenen Leids" bei einem Teil der Betroffenen nicht greifen würden, "da es sich nicht um sexuelle, sondern um physische Gewalt handeln würde" - Diese Aussage zog  große Empörung nach sich und stieß auf großes Unverständnis. -  Zu Recht.

Nun hat das Bistum ein Projekt "Gewalt am bischöflichen Internat Albertinum Gerolstein - Aufarbeitung mit  und für Betroffene" in Auftrag gegeben. Dieses Projekt ist bis Sommer 2021 angelegt. Es sollen sowohl sexuelle als auch psychische und physische Gewalt Gegenstand des Projektes zur Aufarbeitung sein. 

volksfreund.de

Freitag, 12. Juli 2019

Bistum Trier: Bischof Ackermann und die "kleine Plausibilitätsprüfung" - ein Kommentar



Die von Bischof Ackermann in völlig verharmlosender und verniedlichenden Form beschriebene "kleine Plausibilitätsprüfung"  beschreibt der Trierer Thomas Kiessling am gestrigen Abend mit eigenen Worten wie folgt: "Warum Männer wie er sich selbst bei Anträgen auf Anerkennungszahlungen stundenlang intimsten Fragen stellen müssten, die die furchtbaren Erinnerungen an die Untaten wieder erweckten". - Man brauche Kriterien für die Zahlungen, aber heutzutage müsse niemand Dinge sagen, die er - oder sie - nicht sagen wollte  (!)  antworteten die Mitarbeiter Ackermanns. Der Bischof selbst gab zu: "Wir haben seit 2010 dazu gelernt." 

Die Frage, was genau Bischof Ackermann seit 2010 dazu gelernt habe, ist meiner Meinung nach mehr als berechtigt. Wenn ich den vor mir liegenden schriftlichen " Antrag auf Leistungen in Anerkennung des Leids, das Opfern sexuellen Missbrauchs zugefügt wurde" aus dem Jahr 2011 mit dem Antrag von 2019 vergleiche,  finde ich keine Abänderung im Wortlaut.

Ich sehe auch keine Änderung in der Befragungsmethode zwischen einem "Protokollgespräch"  welches 2011 stattfand und einem "Protokollgespräch"  , welches 2019 stattfand.  Was hat sich an der Methodik und der Vorgehensweise seit 2011 hier geändert? Schließlich sind genau dies die Angaben,  mit denen das Bistum eine sogenannte "Plausibilitätsprüfung" vornimmt. Tathergänge sollen schließlich genau weiterhin so detailliert wie möglich beschrieben werden -  und wenn der Täter mehrmals übergriffig wurde und über einen längeren Zeitraum hinweg, dann bitte nacheinander, einzeln und - möglichst detailgetreu, wie und auf welche Weise. Und nicht nur die sexuellen Handlungen, sondern auch die Gewaltanwendungen. -

Und wenn irgendwie möglich, dann noch etwas genauer

Beispiele von Fragestellungen, die bei Fachleuten eine große Sprachlosigkeit hinterlassen,  liegen mir zwar vor,  dürfen aber an dieser Stelle nicht veröffentlicht werden. Warum? - Weil es von dem Betroffenen zu unterschreiben gilt, dass der Inhalt des Gespräches streng vertraulich ist. (Lediglich die zum Mitarbeiter-Stab des Bischofs gehörenden Personen haben Zugang.) - Auf  oftmals in leichtsinniger Weise anmutende Nachfragen, die weder von ausgebildeten Traumatherapeuten oder ähnlichen Fachleuten durchgeführt werden, soll also so detailliert wie möglich geantwortet werden.  Hinzu kommt, das auch die Folgeerkrankungen, welche im Zusammenhang mit den sexuellen Übergriffen von damals stehen, beschrieben werden sollen. Auch hier kann es sein, dass man mit nahezu unerträglichen Fragen konfrontiert wird, die einen Betroffenen emotional aus der Vergangenheit in die Gegenwart katapultieren und anschließend wieder zurück.  Ob das, was man verzweifelt versucht, zu kommunizieren,  auch ebenso so wahrgenommen wird, bleibt fraglich.  Wenn es harmlos verläuft.  - Denn eine solche Befragung kann zum Beispiel auch einen kompletten Identitätswechsel auslösen. Informationen zu dem Erlebten sind plötzlich nicht mehr abrufbar, weil sie abgespalten wurden. Hilflosigkeit. Schutzlosigkeit. Todesangst, Drohungen,  Ohnmacht und Angst sind präsent. Keiner der Abwehrmechanismen und Verarbeitungsstrategien war ausreichend, um das Geschehene auch nur ansatzweise integrieren zu können. Man-made-disaster. Es ist also gut möglich, eher noch wahrscheinlich,  dass solch ein dissoziativer Schutzmechanismus - der einem Art psychischem "Notfallprogramm" ähnelt - während einem solchen Protokollgespräch  auftritt, ausgelöst durch Erinnerungen, Gefühle und Gedanken - und Fragestellungen. Eine solch hochkomplexe psychische Situation während des Gesprächs einzuschätzen und darauf zu reagieren, dafür sind Ansprechpartner des Bistums nicht ausgebildet.  "Heutzutage müsse niemand Dinge sagen, die er - oder sie - nicht sagen wollte  antworteten die Mitarbeiter Ackermanns." - Diese Aussage klingt wie ein Hohn. Wenn ein Betroffener nichts sagen kann, welche Kritierien sollen dann greifen? Er  wird also  versuchen, das Geschehene "auf eigene Gefahr" abzurufen, wird - je nach Erfolg oder Misserfolg bisheriger Therapien -  erneut durch die Hölle gehen, das Geschehene in Echtzeit erleben um möglichst viele  Informationen abrufen zu können, die das Bistum wünscht.  Ich weiß nicht, wie viele  Betroffene auch heute noch schweigen, weil sie gar nicht darüber reden können, was ihnen widerfahren ist, oder weil sie Angst vor genau dieser ungeschützten Situation haben, mit der sie konfrontiert werden. Für mich gehören genau diejenigen dazu, die die schwersten Trauma erlitten haben und ihr Schweigen bisher nicht brechen konnten.

Die Plausibilitätsprüfung des Bistums Trier mit dem Attribut "klein" zu versehen, macht sprachlos

Fakt ist:   Ob für 1.000,00 Euro oder 100.000,00 Euro Anerkennung: Die beschriebenen Tathergänge bleiben dieselben. Das Geschehene ist ein unabänderlicher und unauslöschlicher Teil unserer Vergangenheit. Was sich aber ändern kann, sie die  Symptome der Folgeerkrankungen, die auf die sexuellen Übergriffe zurückzuführen sind. 2011 ging es manchen von uns Betroffenen noch wesentlich besser als 2019.  Wie vielen von uns wurden erst Jahre bis Jahrzehnte später bewusst, was damals geschah. Und das ist normal!  

Der Umgang von Bischof Ackermann mit Betroffenen trägt seinen Teil dazu bei. Auch diese Umstände, die Flexibilität erfordern,  sollten unbedingt berücksichtigt werden. -  Die Retraumatisierung, von der etliche Opfer im Bistum Trier betroffen sind, ist  m.E.  sowohl auf die Methodik und Vorgehensweise  während dieser "kleinen Plausbilitätsprüfung" zurückzuführen, die ich als absolut unausgereift  und fragwürdig erachte,  als auch auf den Umgang mit uns Betroffenen während der letzten neun Jahre. 

Wie kann Bischof Ackermann also sagen, er habe diesbezüglich dazu gelernt? Wie glaubhaft ist seine Aussage, wenn sich seit 2011 nichts bei dieser Methode, auf deren Unerträglichkeit und auslösendes Leid Betroffene ihn seit Jahren hinweisen, geändert hat?  Wie man die Worte Ackermanns deuten soll, wenn er sagt: " Sollte es aber künftig um sechsstellige Summen gehen, wird es das nicht mehr geben!" , bleibt jedem Betroffenen selbst überlassen. Ob man dies als Einschüchterungsversuch, als Drohgebärde eines brüllenden Löwen oder als Ackermanns generellen Umgangston sieht: die Botschaft, die sich hinter diesen Worten versteckt, bleibt offen. Wie viele andere Fragen auch. 

Ich frage mich im Übrigen auch,, wie eine "große Plausbilitätsprüfung" verlaufen soll, da eine "kleine Plausibilitätsprüfung" ja offensichtlich bei höheren Anerkennungszahlungen nicht mehr ausreicht. Viel demütigender und erniedrigender können die Fragen, Vorgehensweisen und Entscheidungen, mit denen Betroffenen in den letzten acht Jahren seitens des Bistums konfrontiert wurden, ja kaum noch werden. Ganz zu schweigen von den sowohl moralisch als auch gesetzlich  grenzwertigen Ideen und Methoden, die manch mutmaßlicher Täter "privat" umsetzte, um die Glaubwürdigkeit von Betroffenen in Frage zu stellen. 

Vielleicht sollten auch zudem einmal die Betroffenen zu Wort kommen dürfen, deren Prüfung als "nicht plausibel" eingestuft und denen nicht geglaubt wurde. Mit welchen Begründungen sie und ihre Glaubwürdigkeit abgelehnt wurden. - Nicht ohne Grund.

Ja, es ist allerhöchste Zeit für eine eigene und vor allem "unabhängige" Kommission im Bistum Trier, die installiert werden muss, um auch das, was seit 2010 geschah und die Vorgehensweise des Bistums Trier zu dokumentieren und offenzulegen - auch, was den Umgang mit uns Betroffenen betrifft. Eine unabhängige Kommission, der wir Betroffenen Vertrauen schenken können und denen wir Betroffene die Erfahrungen schildern können, die wir seit 2010 mit dem Bistum Trier machen mussten. Die auch die Korrespondenzen zwischen Betroffenen mit dem Bistum sichtet. Und sich dazu äußert.  Wenn endlich von einer unabhängigen Kommission belegt werden kann, wie das Bistum mit Hinweisen auf mutmaßliche Täter umging;  wenn endlich belegt werden kann, welche dubiosen und zweifelhaften Methoden das Bistum Trier gegenüber Betroffenen anwandte.   Und erst wenn dazu ein Bericht veröffentlicht wird, können wir Betroffene hoffen, dass sich  etwas ändert.  -  So musste ja auch erst die MHG-Studie veröffentlichen, was die Kirche verschwieg. 

Übrigens:  "Man brauche Kriterien für die Zahlungen (...) antworteten die Mitarbeiter Ackermanns."   
Dazu kann ich nur sagen, dass ich selbst vor ein paar Tagen Mitarbeitern des Bistums Trier, die m.E. nach über genau diese Kriterien informiert sein sollten und diese in Betracht ziehen sollten, ebendiese Kriterien zusandte und sie in Erinnerung rief. Warum? - Weil sie über diese nicht informiert waren. Bitte. Gerne.

Und absolut unabhängig davon, ob es sich um eine "kleine" oder "große Plausibilitätsprüfung" handelt: Wenn ausgerechnet der Missbrauchsbeauftragte der DBK, der Trierer Bischof Ackermann, dieses Verfahren als "klein" bezeichnet, frage ich mich, warum er keine 24 Stunden später, nachdem er die Aussage eines Münsteraner Klerikers als "unsäglich" und "unerträglich" bezeichnet und eine "klare Reaktion" einfordert, nicht selbst auf seine ebenfalls teils unsäglichen und unerträglichen Worte gegenüber Betroffenen achtet. 

Es gibt noch viel zu tun für Sie, Herr Bischof. Noch sehr sehr viel. 

Claudia Adams

Bistum Trier: "Ich habe meinen Glauben verloren"

Erstmals treffen Missbrauchsopfer in größerem Rahmen den Missbrauchszuständigen der Bischofskonferenz. Im Gespräch zeigt sich, wie abgekanzelt und übergangen sich die Betroffenen fühlen.

Allein im Bistum Trier sind 442 Betroffene registriert, die Zahl und die Namen der Täter und derjenigen, die Verbrechen von Würdenträger-Kollegen vertuschten, ist unbekannt. All das will die Kirche erklärtermaßen aufarbeiten, Bistum für Bistum. Ob ihr das als Organisation so vieler Täter tatsächlich gelingen kann, fragen sich längst nicht nur die Mitglieder von "MissBiT". Deren Sprecher fordert von Ackermann beim sicherlich langwierigen und schwierigen Prozess der Dokumentation eines Kirchenskandals die Beteiligung der Betroffenen und unabhängigen Experten ein. Ja, sagt der Bischof, das sei geplant. - Details werden allerdings nicht vereinbart.

sueddeutsche.de

Bistum Trier: Wer hat weggesehen, wer vertuscht? - Kommission soll Übergriffe im Bistum aufarbeiten

Der Trierer Bischof Stephan Ackermann will bei der Aufarbeitung des Missbrauchsskandals in seinem Bistum eine unabhängige Expertenkommission einsetzen. Das kündigte Ackermann bei einem Gespräch mit Vertretern der Opferinitiative "Missbit" an. Das Gremium soll auch eine mögliche Mitverantwortung von leitenden Priestern oder Bischöfen bei der Vertuschung von Missbrauchstaten thematisieren und bewerten. - Wann die Kommission eingesetzt wird, ist noch offen. 

Missbit-Sprecher Thomas Schnitzler sagte, dass „Bischöfe und höhere Kleriker nachweislich mitverantwortlich“ gewesen seien bei der Vertuschung von sexuellen Übergriffen, indem etwa die Täter in andere Pfarreien oder Krankenhäuser versetzt worden seien. Er forderte „großzügige Schadenersatzzahlungen“ für die Opfer und sprach von 100 000 bis 300 000 Euro, die derzeit diskutiert würden. Dies könne sich die Kirche angesichts der großen Reichtümer leisten, sagte der "Missbit"-Sprecher.

Wenn sich ein Opfer wegen einer Entschädigungszahlung melde, werde bislang „nach einer kleinen (?!) Plausibilitätsprüfung“ unbürokratisch gezahlt, sagte der Trierer Bischof. „Wir glauben das dann. (?!)“  Sollte es aber künftig um sechsstellige Summen gehen, „wird es das nicht mehr geben“, kündigte Ackermann an. „Dann habe ich ganz andere Kosten.“

Bistum Trier: Bischof Ackermann trifft sich mit Betroffeneniniative "MissBiT"

Bistum will Täter ausfindig machen

Gestern traf sich  der Missbrauchsbeauftragte der DBK,  Bischof Ackermann, mit Missbrauchsopfern der Betroffeneninitative "MissBiT" (sexueller Missbrauch durch Angehörige der katholischen Kirche im Bistum Trier).  Nach dem Gespräch sagte er zu, dass das Bistum seine Anstrengungen zur Aufarbeitung von Missbrauch verstärken werde. Im Vordergrund stehe dabei, wer die Verantwortung für die Taten trage und wie in der Kirche mit den Missbrauchsfällen umgegangen worden sei. 

Unabhängige Experten sollen bis zum Herbst Eckpunkte und Kriterien festlegen.

Die Missbrauchsinitiative "Missbit" forderte, dass auch die Mitschuld der Institution Kirche bei den Missbrauchsfällen geklärt werden müsse. Eine Aufarbeitung in den Pfarreien sei notwendig. Ackermann und "Missbit" erklärten sich zu weiteren Gesprächen bereit.

Donnerstag, 11. Juli 2019

Bistum Trier: "Aufarbeitung mit und für Betroffene am Albertinum Gerolstein"

Bischof Dr. Stephan Ackermann hat das Projekt „Gewalt am bischöflichen Internat Albertinum Gerolstein – Aufarbeitung mit und für Betroffene“ in Auftrag gegeben.

In der Projektskizze heißt es, „sowohl sexuelle als auch psychische und physische Gewalt sollen Gegenstand des Projektes zur Aufarbeitung sein“. Anlass sind Rückmeldungen von ehemaligen Schülern des seit Anfang der 1980er Jahre geschlossenen Internats zu Gewalterfahrungen durch Mitarbeitende des Albertinums.

Unter "www.albertinum-gerolstein.de" informieren die Beauftragten fortlaufend über das Projekt. Auf dieser Seite kann die Projektskizze eingesehen werden, und dort wird am Ende auch der Abschlussbericht veröffentlicht.


Samstag, 6. Juli 2019

Bistum Trier: Bischof Ackermann ruft zur Besonnenheit auf

Eine neue Studie zu Missbrauchsvorwürfen gegen katholische Priester hat eine Debatte ausgelöst. Nun meldet sich der Missbrauchsbeauftragte der Deutschen Bischofskonferenz, Bischof Ackermann, zu Wort. Er ruft zu Besonnenheit auf.

"Ich möchte mich nicht an Mutmaßungen über Zahlen beteiligen und auch nicht an Spekulationen darüber, wie sie zu deuten sind", erklärte der Trierer Bischof Stephan Ackermann am Freitag in Bonn. "Denn es fehlt bisher an einer seriösen Wirkungsforschung für den Bereich der Prävention." (!) Darauf hinzuweisen, sei offensichtlich "auch das Hauptanliegen von Professor Dreßing und seinen Kollegen".

Der Mannheimer Psychiater Harald Dreßing hatte am Mittwoch eine weitere Studie zum Missbrauch in der Kirche veröffentlicht. Demnach ist die Quote bei den aktuellen Missbrauchsvorwürfen gegen Priester seit 2009 nicht signifikant rückläufig.

kirche-und-leben.de

Montag, 1. Juli 2019

Harald Dreßing über neue Erkenntnisse zu den gesundheitlichen und sozialen Folgen für Opfer, angemessene Entschädigung und Einsicht in kirchliche Akten: "Die ursprünglich von Marx und Ackermann formulierte konzertierte Strategie ist nicht erkennbar"

Harald Dreßing im Gespräch mit Christiane Florin

Der Forensiker Harald Dreßing hat die Missbrauchs-Studie der deutschen Bischofskonferenz geleitet, und nun neue Erkenntnisse zu den gesundheitlichen und sozialen Folgen für die Opfer veröffentlicht. Er fordert angemessene Entschädigungen und Einsicht in kirchliche Akten, damit Täter und Mitwisser bekannt werden.

Freitag, 28. Juni 2019

Bischof Ackermann ist der Fall bekannt: "Man werde der Kritik des Pfarrers nachgehen"

„Ich habe zu lange gezögert“, meint J. Becker rückblickend. Und wirft die Frage auf, warum nicht mehr Katholiken und gerade Priester an die Öffentlichkeit gehen und Fehler eingestehen. 


J. Becker ist ehemaliger katholischer Priester, inzwischen aber aus der Kirche ausgetreten. Der Umgang der Kirche mit seinem Hinweis auf den Missbrauchsfall sei dafür der ausschlaggebende Grund gewesen, sagt er. Becker ist davon überzeugt, dass große Teile der Kirche an wirklicher Aufklärung viel zu wenig interessiert sind. „Das Neue an dem Verfahren des Vatikans ist: Man will den Betroffenen und den Zeugen zuhören und mit ihnen reden.“ Die Wirklichkeit sehe aber nach wie vor anders aus: „Es wird den Anzeigenden von sexuellem Missbrauch nicht geglaubt und nicht zugehört.“

Während des Katholikentags im Jahr 2000 in Hamburg habe ein katholischer Theologe Becker erzählt, dass er schon mehrfach sexuelle Übergriffe auf Kinder und Jugendliche begangen habe. Vorübergehend sei auch gegen ihn ermittelt worden, weil ein 17-Jähriger Suizid verübt hatte. „Er fühlte sich schuldig, weil er mit ihm ebenfalls erotisch-sexuelle Kontakte gehabt hatte.“

Zehn Jahre später, als Becker erfährt, dass der katholische Theologe inzwischen eine Leitungsfunktion im Bistum Magdeburg innehatte und Jugendfahrten organisierte, habe Becker ihn angezeigt ...

Dem Missbrauchsbeauftragten der Deutschen Bischofskonferenz, Stephan Ackermann, ist der Fall nach Angaben seiner Pressestelle bekannt. Beckers Kritik werde nachgegangen, teilte eine Sprecherin mit.


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Mittwoch, 26. Juni 2019

"Missbrauchsbeauftragter" der Deutschen Bischofskonferenz, Bischof Ackermann zum "Stand der Arbeiten" im Juni 2019



  • Es wurde eine bundesweite Erhebung durchgeführt, aus denen man Erkenntnisse gewinnen möchte, auf welcher Grundlage eine einheitliche, transparente und verbindliche Dokumentation über Missbrauchsbeschuldigungen in allen (Erz-)bistümern  erfolgen kann und soll. Diese Aufgabe wird von einer sogenannten "Expertengruppe" übernommen. 
  • Zur Weiterentwicklung des gegenwärtigen Verfahrens zur Anerkennung des Leids fand am 27. Mai 2019 ein "Kick-off-Workshop" statt, bei dem 28, sogenannte "fachkundige" Personen aus Kirche  und Gesellschaft",  Vorschläge für eine Reform des aktuellen Systems erarbeitet haben.   Eine "unabhängige Arbeitsgruppe" wird beauftragt, Grundsätze für die Überarbeitung und Weiterentwicklung des Verfahrens vorzulegen, die auf möglichst breite Zustimmung stoßen.
  • Zur "Sicherstellung einer transparenten und unabhängigen Aufarbeitung" entschließt sich die Katholische Kirche im Jahr 2019 dazu,  mit Hilfe einer weiteren "Arbeitsgruppe" des UBSKM eine "Vereinbarung zu einheitlichen Standards und Kriterien der Aufarbeitung von sexuellem Missbrauch im katholischen Bereich" zu schließen. 
  • Es wird eine Zusammenarbeit mit dem "Institut für Prävention und Aufarbeitung" (IPA), angestrebt, welches im Mai 2010 öffentlich angekündigt und im September 2019 seine Arbeit aufnehmen wird. Durch diese Zusammenarbeit soll ein verbindliches "überdiözesanes Monitoring" sichergestellt werden, welches die bisher bemängelten Undurchsichtigkeiten und Uneinheitlichkeiten im Umgang mit den Maßnamen und Verfahren zur Intervention, Prävention und Aufarbeitung systematisch und erfasst und beheben soll.

Quelle: dbk.de