Dienstag, 14. Mai 2024

Bistum Trier: Auswärtiges Amt reagiert auf Abschlussbericht und sagt Unterstützung in "Causa Dillinger" zu

 Auswärtiges Amt hilft bei Aufklärung im Fall Dillinger

Im Missbrauchsfall des verstorbenen Priesters Edmund Dillinger aus Friedrichsthal führen auch Spuren nach Afrika, wo Dillinger als Entwicklungshelfer tätig war. Nach mehreren vergeblichen Anfragen der Sonderermittler schaltet sich nun doch noch das Auswärtige Amt ein.

Bei der Vorstellung ihres Abschlussberichts hatten die beiden im Auftrag der Aufarbeitungskommission tätigen Sonderermittler die mangelnde Unterstützung des Auswärtigen Amtes kritisiert. Vergeblich hätten sie zuvor mehrere Anfragen gestellt.

Jetzt, ein paar Tage später, reagierte das Auswärtige Amt doch noch. Man unterstütze ausdrücklich das Ziel der rechtlichen Aufarbeitung von Sexualdelikten deutscher Staatsbürger an Minderjährigen auch im Ausland, heißt es nun.

Zwar könne kein Rechtshilfeersuchen gestellt werden, da es kein Strafverfahren gegen den mittlerweile verstorbenen Dillinger gebe, man wolle aber nun Möglichkeiten prüfen, die Kommission anderweitig zu unterstützen.

Die Suche der Aufarbeitungskommission in Ländern wie Tunesien, Togo und Kamerun konzentriert sich auf mögliche Opfer und Zeugen. Die Ermittler wollen dabei mit Hilfe des Auswärtigen Amts unter anderem wissen, welche nicht-staatlichen Organisationen in Afrika Unterstützung für Missbrauchsopfer leisten.

Staatliche Stellen wolle man nicht einbeziehen. Da Homosexualität in einigen Teilen Afrikas unter Strafe steht, befürchten die Ermittler negative Folgen für Zeugen. (Quelle: sr.de)

Freitag, 10. Mai 2024

Saarbrücker Generalstaatsanwalt (CDU): "Ich bedauere dieses Vorgehen". Ob er sich über die Folgen der Aktenvernichtung in der "causa Dillinger" bewusst war?

Generalstaatsanwalt Dr. M. Kost

(Foto Ruppenthal, SZ)

Generalstaatsanwalt M. Kost am 14. Juli 2024: 

"Ich bedauere dieses Vorgehen und möchte mich dafür entschuldigen."


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 Auszug aus dem "Vorläufiger Abschlussbericht der wissenschaftlichen Studie zu den Umständen des Falles Edmund Dillinger" (vorgestellt am 07.05.2024):

"5.2.2.2.2 Ermittlungsverfahren der Generalstaatsanwaltschaft Saarbrücken gegen einen Staatsanwalt der Staatsanwaltschaft Saarbrücken 

Die Generalstaatsanwaltschaft Saarbrücken hat in einem Vorgang mit dem Aktenzeichen 303 Js 148/23 geprüft, ob gegen einen Staatsanwalt der Staatsanwaltschaft Saarbrücken wegen dessen Anordnung der Vernichtung von Asservaten in einem Vorermittlungsverfahren zur Prüfung eines Anfangsverdachts verfolgbarer Missbrauchstaten etwaiger Tatbeteiligter D.s ein Verfahren einzuleiten sei. Mit Verfügung vom 29.01.2024 lehnte die Behörde die Aufnahme von Ermittlungen ab, „weil nach dem Ergebnis der Vorprüfungen kein Anfangsverdacht der Begehung einer Straftat durch den Staatsanwalt“ bestehe.

Wesentlicher Geschichtspunkt war nach dem Inhalt der Pressemitteilung, dass der Staatsanwalt aufgrund einer Mitteilung des polizeilichen Ermittlungsführers, der die Asservate ausgewertet und im Zeitpunkt der Vernichtungsanordnung in Besitz gehabt habe, davon habe ausgehen können, dass die betreffenden Asservate für den Gegenstand der staatsanwaltschaftlichen Untersuchung nicht mehr von Bedeutung seien und der letzte Gewahrsamsinhaber und Eigentümer der Asservate, bei dem es sich um D.s Neffen gehandelt habe, gegenüber dem polizeilichen Ermittlungsführer telefonisch auf deren Rückgabe ausdrücklich verzichtet habe. Ausgehend von diesem Wissensstand des Staatsanwalts habe die Anordnung der Vernichtung der Asservate im Einklang mit der Rechtslage gestanden. Die Vorermittlungen hätten auch berücksichtigt, dass die Unabhängige Aufarbeitungskommission im Bistum Trier vor der Vernichtungsanordnung ein Akteneinsichtsgesuch gestellt habe. Eine strafrechtliche Relevanz folge hieraus nicht. Den Inhalt und den Beweiswert der Kalender hatten wir im 2. Zwischenbericht ausführlich dargestellt und anhand von Lichtbildern veranschaulicht. Es spricht alles dafür, dass die vernichteten mit der gleichen Ausführlichkeit wie die zwei noch erhaltenen Kalender geführt und daher entgegen der Einschätzung des ermittelnden Polizeibeamten einen hohen Erkenntniswert gehabt hätten. Bemerkenswert ist dabei auch, dass nach dem Inhalt der Vermerke des Beamten die „Jahreskalender in Buchform von 1967 bis 2021“ in D.s Haus sichergestellt worden seien. 

Davon seien „oberflächlich ausgewertet (worden) die Kalender 2013 und 2016“.

Diese Darstellung überrascht, weil ausweislich der Akten der Staatsanwaltschaft Mainz die Kalender 2013 und 2016 am 21.04.2023 im Haus des Neffen sichergestellt und zu den Akten der Staatsanwaltschaft Mainz genommen wurden. Sie sind deshalb nach Aktenlage von der saarländischen Polizei überhaupt nicht in Augenschein genommen worden, weil völlig fern liegt, dass sich der Beamte nach Mainz begeben haben könnte, um die Kalender dort einzusehen. Für uns ist damit sehr wahrscheinlich, dass die Staatsanwaltschat Saarbrücken die Vernichtungsanordnung und die Einstellungsverfügung getroffen hat, ohne selbst einen Blick in die Beweismittel geworfen zu haben. Die Einschätzung des Polizeibeamten, die ebenfalls nur zum Teil auf eigener Anschauung beruhte, dürfte vorbehaltlos übernommen worden sein. Daraus folgt:

  1. Mit der Vernichtungsanordnung hat die Staatsanwaltschaft unser Akteneinsichtsgesuch nach unserer Auffassung bewusst übergangen und als mögliche Folge die Aufarbeitung in weiten Teilen vereitelt.
  2. Gegenstand der wissenschaftlichen Aufarbeitung ist auch die Suche nach Betroffenen, damit diesen eine ihnen zustehende Entschädigung gewährt werden kann. Die vernichteten Kalender wären für die betroffenen Opfer wichtige Beweismittel zum Beleg ihrer Ansprüche gewesen.
  3. Der Inhalt der Kalender hätte die Grundlage für erfolgreiche Ermittlungen in dem neuen Verfahren der Generalstaatsanwaltschaft Saarbrücken sein können. Ohne die Kalender dürften diese Ermittlungen zumindest erheblich erschwert, wenn nicht unmöglich gemacht worden sein."

Vor diesem Hintergrund könnte es sich bei den Kalendern um sog. Zufallsurkunden i.S.v. §§ 267, 274 Abs.1 Nr. 1 StGB gehandelt haben.324 Deren vorsätzliche Vernichtung ist nach § 274 Abs. 1 Nr. 1 StGB strafbar, wenn die Urkunde dem Täter nicht gehört. Zur Entscheidung der Frage, wem eine Urkunde gehört, kommt es bei § 274 StGB aber nicht auf die Eigentumsverhältnisse, sondern darauf an, wer berechtigt ist, mit der Urkunde Beweis zu führen. Das wiederum können Personen sein, die einen Anspruch auf Herausgabe oder Einsicht in die Schriftstücke haben. Die – mögliche - Zustimmung des Erben war deshalb für diesen Tatbestand belanglos.

Anhand des Inhalts der oben zitierten Pressemitteilung können wir nicht beurteilen, ob und inwieweit diese Überlegungen in die Entscheidung der Generalstaatsanwaltschaft Saarbrücken eingeflossen sind. Unabhängig von der strafrechtlichen Bewertung der Vernichtung drängt sich uns der Eindruck einer sachwidrigen, der Brisanz des Falles nicht gerecht werdenden, oberflächlichen Bearbeitung des Vorermittlungsverfahrens durch die Ermittlungsbehörden des Saarlandes auf."


Quellen: "Sexueller Missbrauch an Kindern und Jugendlichen im Bistum Trier -Vorläufiger Abschlussbericht der wissenschaftlichen Studie zu den Umständen des Falles Edmund Dillinger ", Die Zeit", "Saarbrücker Zeitung"

Mittwoch, 8. Mai 2024

"Causa Dillinger": Kommission spricht von »bewusster Vertuschung« im Bistum Trier

Verantwortliche der katholischen Kirche im Bistum Trier haben einer Untersuchung zufolge über viele Jahre hinweg sexuellen Missbrauch des Ende 2022 verstorbenen Priesters Edmund Dillinger vertuscht.

»Es ist kaum zu begreifen, dass eine Persönlichkeit wie Dillinger über Jahrzehnte im Dienst der Kirche verbleiben konnte – trotz allen Wissens über seine Übergriffigkeiten und Missbrauchstaten«, teilte die unabhängige Kommission zur Aufarbeitung des sexuellen Missbrauchs im Bistum Trier (UAK) mit.

Die Kommission stellte ihren vorläufigen Abschlussbericht zur Causa Dillinger vor. »Die Tatenlosigkeit und das Wegschauen von kirchlichen Verantwortlichen – was nur als bewusste Vertuschung gewertet werden kann – diente zuvörderst dem Schutz des guten Namens der Kirche und des Bistums«, hieß es. Alle Hinweise auf die Taten Dillingers seien weitgehend ignoriert worden.

Anmerk. ca: Die im "Missbrauchskomplex Dillinger" zuständigen Bischöfe in Trier waren:

  • Matthias Wehr (1951-1966),
  • Bernhard Stein (1967-1980), 
  • Hermann Josef Spital (1981-2001), 
  • Reinhard Marx (2002-2008) und 
  • Stephan Ackermann (seit 2009)


den vollständigen Artikel auf "spiegel.de" lesen


Dienstag, 7. Mai 2024

Bistum Trier: "Causa Dillinger": Schwere Vorwürfe gegen Bistum und Staatsanwaltschaft Saarbrücken - mindestens 19 Opfer "sexuellen Missbrauchs in verschiedenen Schweregraden" - nicht annähernd zu beziffernde Anzahl von Opfern von sexuell motiviertem Verhalten Dillingers betroffen - Antrag auf Akteneinsicht sei " von der Staatsanwaltschaft Saarbrücken bewusst übergangen" und "dadurch die Aufarbeitung "in weiten Teilen vereitelt" worden - Taten fanden zwischen 1961 und 2018 statt - Dillinger war bereits seit 1964 beim Bistum Trier aktenkundig

In den 1960ern wurde der Seelsorger Dillinger erstmals wegen eines sexuellen Übergriffs aktenkundig. Ein Bericht wirft dem Bistum Trier nun vor, nicht angemessen reagiert zu haben. Auch bei der Staatsanwaltschaft gab es Versäumnisse.

Am Ende umfasst der dritte und vorläufig letzte Bericht noch einmal 96 Seiten. Die ehemaligen Staatsanwälte Ingo Hromada und Jürgen Brauer hatten im Auftrag einer Unabhängigen Aufklärungskommission ein Jahr lang drei Ermittlungsakten von Staatsanwaltschaften, mehr als 4.000 Fotos, mehrere Tausend Seiten Aufzeichnungen und Publikationen von Edmund Dillinger durchforstet. Sie folgten den meist vagen Hinweisen durch Westdeutschland, nach Frankreich, nach Afrika.50 Betroffene hatten Hromada und Brauer interviewt. Zeugen, die Dillinger als Studentenseelsorger, als Pfarrer, als Religionslehrer oder im Rahmen der Afrikahilfe kennengelernt hatten.

Mindestens 19 Opfer sexualisierter Gewalt

Konkret sind die Hinweise jedoch selten, oft handelt es sich um eine Charakterbeschreibung. Dillinger gelte als egozentrisch und habe mit seinem Kontakten zu Prominenten und hohen kirchlichen Würdenträgern geprahlt. Zeugen beschreiben ihn als "stockkonservativ". Er habe Homosexualität verteufelt, sie aber selbst freizügig ausgelebt." Sehr viele, nach ihrer Anzahl aber nicht annähernd zu beziffernde Personen" seien von einem sexuell motiviertem Verhalten Dillingers betroffen gewesen. Sie seien in sexualisierten Posen fotografiert und berührt worden, hätten Annäherungsversuche abwehren müssen. Bei 19 Personen spricht der Bericht konkret von "sexuellem Missbrauch in verschiedenen Schweregraden". Acht Betroffene konnten jedoch nicht eindeutig identifiziert werden - auch weil viele Zeugen keine Namen nennen wollten. Die Taten sollen zwischen 1961 und 2018 stattgefunden haben.1964 wurde Dillinger zum ersten Mal beim Bistum Trier aktenkundig, nachdem er zwei Jungen am Oberschenkel berührt haben soll. 1970 soll er sich dann bei einer Romreise an einem 15-Jährigen vergangen haben. Er soll Fotos des Geschlechtsteils des Jugendlichen gemacht und es daraufhin auch angefasst haben.1972 soll er einen weiteren jungen Mann in offensichtlich sexualisierter Pose fotografiert und das Foto an eine Agentur verkauft haben. Gegen den Willen des Opfers wurde das Bild schließlich in einer Erotik-Zeitschrift für Homosexuelle abgedruckt.

Harte Kritik an Bistum und Staatsanwaltschaft: Taten wurden vertuscht 

In den aktenkundigen Fällen habe das Bistum Trier aber nicht angemessen reagiert, die Taten seien sogar vertuscht worden, so der Bericht. Man habe keinen Kontakt zu den Opfern gesucht, keine Aufklärung betrieben. Die Strafe, darunter zwei Wochen Kloster und die Versetzung ins Erzbistum Köln, sei nicht angemessen gewesen. Dillinger sei nach den ersten Vorwürfen zudem nicht ausreichend kontrolliert worden, obwohl eine Wiederholungsgefahr bestand. Hromada und Brauer kritisieren auch die "bedenkliche" Aktenführung des Bistums: Man habe acht Konvolute von unterschiedlichen Stellen der Bistumsleitung auswerten müssen. Die Dokumente sind dabei oft nicht mal chronologisch geführt worden. 

Der Bericht sieht auch schwerwiegende Versäumnisse bei der Staatsanwaltschaft Saarbrücken. Die Behörde hatte im Juli 2023 große Teile der im Wohnhaus von Dillinger gefundenen Beweismittel, darunter akribisch geführte Kalender und Notizbücher aus mehreren Jahrzehnten, voreilig verbrennen lassen. Und das, obwohl Hromada und Brauer noch Tage zuvor ein Gesuch auf Akteneinsicht gestellt hatten. Der Antrag sei von der Staatsanwaltschaft aber "bewusst übergangen" und die Aufarbeitung "in weiten Teilen" vereitelt worden, so das Fazit der Ermittler. 

Aktive Untersuchung eingestellt

 Mit dem Abschlussbericht sind die Recherchen in Deutschland nun abgeschlossen - "vorbehaltlich noch eingehender Nachmeldungen von Zeugen". Eine Hoffnung, auf die sich gerade auch die Ermittlungen in Afrika stützen. Dillinger gründete in den 1970er Jahren einen Verein, die CV Afrika-Hilfe, und reiste mehrfach nach Kamerun und Togo - offenbar sogar unter dem Alias-Namen Eric Delay. Im Gegenzug nahm er junge afrikanische Studenten mit nach Deutschland oder nach Rom .Bei der Suche nach Zeugen und möglichen Opfern werden Hromada und Brauer vor allem von kirchlichen Einrichtungen unterstützt, etwa missio Aachen. Anfragen und Hilfsgesuche an das Auswärtige Amt seien hingegen mehrfach ignoriert worden.

Quelle: tagesschau.de



Bistum Trier: Bilanz zum Skandalfall Dillinger: Zahl der Opfer "nicht annähernd zu beziffern" - Verantwortliche im Bistum Trier haben den Sexualtäter "in den eigenen Reihen gedeckt und Vorwürfe vertuscht" - Aufarbeitung wurde nach Vernichtung von wichtigem Beweismitteln durch saarländische Ermittlungsbehörden "in weiten Teilen vereitelt"

Der Skandallfall Dillinger war eher durch einen Zufall publik geworden. Ein Neffe des Priesters hatte nach Dillingers Tod in dessen Haus mehrere Tausend teils pornografische Fotos und Dias gefunden. Weder das Bistum noch die Aufarbeitungskommission wollten die Aufnahmen zunächst haben. Als der Neffe sich daraufhin an die Medien wandte, war der Skandal da.

Auch die Staatsanwaltschaften Mainz und Saarbrücken nahmen sich schließlich des Falls an. Ein besonders unglückliches Bild gaben dabei die saarländischen Ermittler ab, weil sie die von dem Geistlichen penibel geführten Terminkalender vernichten ließen. „Wir wurden in unseren Recherchen stark behindert, weil die saarländischen Ermittlungsbehörden wichtige Beweismittel vernichtet haben“, kritisierten die beiden Trierer Sonderermittler in ihrem Abschlussbericht noch einmal unverhohlen die einstigen Kollegen. Brauer und Hromada werfen ihnen sogar vor, „die Aufarbeitung in weiten Teilen vereitelt“ zu haben.

Eine „nicht annähernd zu beziffernde“ Anzahl an überwiegend männlichen Opfern hat Dillinger in den Jahrzehnten seines unseligen Treibens in sexualisierten Posen fotografiert, unsittlich berührt oder dies zumindest versucht. Zu diesem Ergebnis sind die beiden ehemaligen Trierer Top-Staatsanwälte Jürgen Brauer und Ingo Hromada gekommen. Sie haben im Auftrag der Aufarbeitungskommission des Bistums den Fall Dillinger untersucht und am Dienstag ihren knapp 100 Seiten umfassenden Abschlussbericht vorgelegt.

Der Bericht dokumentiert äußerst detailliert das jahrzehntelange Fehlverhalten und die Übergriffe des im November 2022 im Alter von 87 Jahren verstorbenen Priesters und Bundesverdienstkreuzträgers. Und er zeigt auf, wie die Verantwortlichen im Bistum vor allem in den 60er und 70er Jahren den Sexualtäter in den eigenen Reihen gedeckt und „Vorwürfe vertuscht haben“, wie es in dem Bericht wörtlich heißt. 

Für die Aufarbeitungskommission und die beiden Sonderermittler gilt das nicht. Weil im Skandalfall Dillinger immer noch wichtige Fragen nicht beantwortet sind, recherchieren die beiden pensionierten Trierer Staatsanwälte Jürgen Brauer und Ingo Hromada weiter. Wahrscheinlich kommt damit in einem Jahr der zweite Abschlussbericht im Fall Dillinger. (den vollständigen Artikel auf "volksfreund.de" lesen)

Donnerstag, 11. April 2024

"Causa Dillinger": Abschlussbericht soll voraussichtlich am Dienstag, 07. Mai 2024 der Öffentlichkeit vorgestellt werden - allerdings mit Einschränkung

Was ist an den Missbrauchsvorwürfen gegen den vor anderthalb Jahren verstorbenen Trierer Bistumspriester Edmund Dillinger dran? Mit einer Antwort auf diese Frage haben sich die beiden Sonderermittler Jürgen Brauer und Ingo Hromada mittlerweile monatelang befasst. Nun ist der Abschlussbericht der beiden pensionierten Staatsanwälte fertig.

Wie der Sprecher der Aufarbeitungskommission, Gerhard Robbers, diese Woche auf Anfrage unserer Redaktion sagte, soll der Bericht voraussichtlich am Dienstag, 7. Mai, der Öffentlichkeit vorgestellt werden. 

Die Recherchen über mögliche Übergriffe Dillingers während  seiner vielen Afrika-Reisen wurden zwar von den Sonderermittlern angestoßen. Die Ergebnisse stehen aber noch aus. „Die Experten sagen, dass es mit den Rückmeldungen dauert“, sagt Chefaufklärer Jürgen Brauer. Deshalb klammere man das Kapitel Afrika aus.

Erschwert wurden die Recherchen, weil die saarländischen Ermittler die Terminkalender des Geistlichen vernichten ließen. Das wäre ein Fundus für weiterführende Hinweise gewesen, sagte Chefaufklärer Jürgen Brauer. (den vollständigen Artikel auf "volksfreund.de" lesen)

Mittwoch, 20. März 2024

Bistum Trier: ehemaliger Freisener Pfarrer legt Berufung gegen Entlassung aus dem Klerikerstand ein - Vorwürfe gegenüber drei Trierer Bischöfen bleiben weiterhin bestehen - "Informationspraxis des Bistums Trier sei der Sache schädigend gewesen"

Wegen mehrfachen sexuellen Missbrauchs hatte das Kirchengericht des Erzbistums Köln gegen den Freisener Pfarrer Otmar M. die Höchststrafe verhängt: die Entlassung aus dem Klerikerstand. 

Zuvor hatte ein weltliches Gericht den damals 69 Jahre alten Geistlichen wegen sexueller Nötigung zu einem Jahr und acht Monaten Haft auf Bewährung verurteilt, weil der Mann 1997 im Pfarrhaus in Freisen einen 14-Jährigen sexuell genötigt hatte. Weitere Verfahren wurden - meist wegen Verjährung - eingestellt.

Gegen die Entlassung aus dem Klerikerstand hat Otmar M.  Berufung eingelegt. Inzwischen hat Rom das Berufungsverfahren im "Fall Freisen" an das Erzbistum Paderborn übergeben. Eine Begründung, warum ausgerechnet Paderborn damit beauftragt wurde, wurde nicht mitgeteilt. Wann das das Berufungsverfahren am Kirchengericht in Paderborn beginne und wie lange es dauere, sei dem Trierer Bischof Ackermann nicht bekannt. 

Das Berufungsverfahren ist nicht die einzige Angelegenheit, die im „Fall Freisen“ noch offen ist. Drei Bischöfen wird vorgeworfen, Fehler gemacht und Pflichten verletzt zu haben: Kardinal Reinhard Marx als Bischof von Trier (2002-2008), seinem Nachfolger Stephan Ackermann und dessen damaligem Generalvikar Georg Bätzing (2012-2016), heute Bischof von Limburg und Vorsitzender der Deutschen Bischofskonferenz. In der Vergangenheit hatten die Bistümer München, Trier und Limburg bereits Fehler im Umgang mit Betroffenen und bei der Bearbeitung des Falls eingeräumt.

In dem aktuellsten, dem zweiten Zwischenbericht der Unabhängigen Aufarbeitungskommission im Bistum Trier, ging es erstmals um den „Fall Freisen“. Bereits zum jetzigen Zeitpunkt, sowohl nach Einschätzung der Aktenlage als auch nach Gesprächen mit Betroffenen und Gemeindemitgliedern, scheine die vom Bistum geübte Informationspraxis als unzureichend und der Sache schädigend gewesen zu sein, heißt es unter anderem in dem Bericht. (den vollständigen Artikel auf "volksfreund.de" lesen)

Dienstag, 19. März 2024

"Causa Dillinger": Hinweise auf "massiv übergriffiges Verhalten" - Kapitel "Afrika" wird vorerst ausgeklammert

Der Fall des Trierer Skandalpriesters Edmund Dillinger erhitzt immer noch die Gemüter. Zwei ehemalige Trierer Top-Staatsanwälte sind nach fast einem Jahr mit ihrer Aufklärungsarbeit kurz vor dem Abschluss. Was haben sie herausgefunden?

Es gebe Hinweise auf massiv übergriffiges Verhalten des prominenten Domprälaten und Ehrendomherrn. Der im November 2022 im Alter von 87 Jahren gestorbene Dillinger habe sich „bis ins hohe Alter jungen Männern genähert“, sagte Brauer seinerzeit unserer Redaktion. „Der konnte vom Anfang bis zum Ende seine Finger nicht an sich halten.“

Erschwert wurden die Recherchen, weil die saarländischen Ermittler die Terminkalender des Geistlichen vernichten ließen. Das wäre ein Fundus für weiterführende Hinweise gewesen, sagte Chefaufklärer Jürgen Brauer. 

Darum wird das Kapitel Afrika ausgeklammert: Viele bei Dillinger gefundene Fotos waren auf Reisen entstanden, darunter häufiger in afrikanische Länder. In der Vergangenheit war von Hinweisen „auf ein Doppelleben“ Dillingers in Afrika unter falschem Namen die Rede. Die Recherchen über mögliche Übergriffe Dillingers während dieser Reisen wurden zwar von den Sonderermittlern angestoßen. Die Ergebnisse stehen aber noch aus. „Die Experten sagen, dass es mit den Rückmeldungen dauert“, sagt Chefaufklärer Jürgen Brauer. Deshalb klammere man das Kapitel Afrika aus.

 „Wir haben eine Menge über das bewegte Leben Dillingers herausbekommen“, sagte Brauer unserer Redaktion.

Der Abschlussbericht werde voraussichtlich in der zweiten Aprilwoche an den Sprecher der Aufarbeitungskommission, Gerhard Robbers, übergeben. Ende April soll der Bericht dann der Öffentlichkeit vorgestellt werden. (den vollständigen Artikel auf "volksfreund.de" lesen)

Sonntag, 10. März 2024

Bistum Trier: Aufruf des Forschungsprojektes „Sexueller Missbrauch von Minderjährigen sowie hilfs- und schutzbedürftigen erwachsenen Personen durch Kleriker/Laien im Zeitraum von 1946 bis 2021 im Verantwortungsbereich der Diözese Trier“

"Im November 2022 haben wir mit der Erforschung von sexuellem Missbrauch und sexualisierter Gewalt im Bistum Trier begonnen. Vielleicht sind Sie inzwischen über unsere Homepage, die Presseberichterstattung oder unseren Zwischenbericht zur Amtszeit von Bischof Bernhard Stein auf uns aufmerksam geworden. 

Bisher konnten wir schon mit einigen Betroffenen aber auch mit Zeitzeuginnen und Zeitzeugen sprechen, die unsere Forschungen mit ihren Erlebnissen ein ganzes Stück nach vorne bringen. Um nicht nur auf der Grundlage der überlieferten Akten forschen zu können, ist es uns wichtig, mit Ihnen zu sprechen.

Niemand kann uns seine und ihre Erfahrungen besser mitteilen, als Sie selbst als Betroffene. Und niemand kann uns den Kontext, in dem Missbrauch möglich werden konnte, besser beschreiben, als Zeitzeuginnen und Zeitzeugen (Eltern, Geschwister und Freunde von Betroffenen, Angestellte im Bistum und den Gemeinden sowie Gemeindemitglieder).

Es ist uns bewusst, dass es für Sie schwierig sein kann, über Ihre Erfahrungen zu sprechen und uns als fremde Personen ins Vertrauen zu ziehen. Daher ist es uns wichtig Ihnen ein Vorgespräch anzubieten, um Ihre Fragen zu klären. Dieses können wir selbstverständlich auch anonym führen. Gerne verweisen wir dazu auch auf unser FAQ (im QR-Code). Dass Sie uns persönlich und unserer Arbeit dazu großes Vertrauen entgegenbringen, ist uns bewusst. 

Wenn Sie mit dem Gedanken spielen sollten, sich bei uns zu melden, lassen Sie sich gerne Zeit mit der Entscheidung. Sobald Sie sich sicher sind, dass Sie sich mit uns in Verbindung setzen wollen, erreichen Sie uns unter den untenstehenden Kontaktdaten. Dann erläutern wir Ihnen gerne alles, was Sie zu einem Gespräch im Vorfeld wissen müssen und möchten. Wir würden uns sehr freuen, wenn Sie uns Ihr Vertrauen schenken würden. Vielen Dank!"

email: smbt@uni-trier.de

persönlich an: haase@uni-trier.de / raphael@uni-trier.de

Telefon: +49 (0) 651 / 201-3332


Homepage: aufarbeitung.uni-trier.de 


Montag, 26. Februar 2024

Bistum Trier: berufliche Stationen von Nikolaus Schwerdtfeger - Koblenz-Arenberg - Saarlouis St. Ludwig - Saarbrücken St. Michael - Saarbrücken St. Michael / St. Johann - Nachtsheim - Bassenheim - Bundeswehrzentralkrankenhaus Koblenz - Zeugen und Betroffene können sich an MissBiT wenden

Lebensdaten und beruflichen Stationen von Nikolaus Schwerdtfeger:


*02.12.1928   in Kempen/Niederrhein  

01.08.1954     Weihe im Trierer Dom  

31.05.1955     Kaplan in Koblenz-Arenberg (heute: PG Koblenz Rechte Rheinseite, PastR Koblenz)  

18.10.1955     Kaplan in Saarlouis St. Ludwig (heute: Pfarrei St. Ludwig Saarlouis, PastR                                                   Saarlouis)  

19.03.1958     Kaplan in Saarbrücken St. Michael (heute: Pfarrei Saarbrücken St. Johann,                                           PastR Saarbrücken)  

20.02.1962     Pfarrer in Nachtsheim (heute: PG Nachtsheim, PastR Mayen)  

17.03.1975     Pfarrer in Bassenheim (heute: Pfarrei Mülheim-Kärlich Heilig Geist, PastR Andernach)  

01.10.1975     zusätzlich Seelsorger im Bundeswehrzentralkrankenhaus Koblenz  

30.09.1988    Verzicht auf die Pfarrerstelle und Entpflichtung vom Dienst als                                                                       Krankenhausseelsorger, beurlaubt für ein Jahr; gleichzeitig beauftragt zur Mitarbeit in                                  Königsfeld St. Nikolaus (heute: Pfarrei Brohltal Herz Jesu, PastR Sinzig)  

31.03.1989     einstweiliger Ruhestand  

+24.02.2000   in Koblenz im Caritashaus St. Elisabeth Koblenz-Arenberg  

01.03.2000     Beisetzung auf dem Hauptfriedhof in Koblenz  (Quelle: Bistum Trier)



die zuständigen Trierer Bischöfe:

Hermann Josef Spital1981 bis 2001
Reinhard Marx2002 bis 2008
Stephan Ackermannseit 2009


MissBiT: Missbrauch durch Angehörige der katholischen Kirche im Bistum Trier

MissBiT.de -> Kontakt: https://missbit.de/kontakt/



Bistum Trier: Bistum veröffentlicht Fall über jahrelangen Missbrauch - 30 Jahre, nachdem sich ein Betroffener an das Bistum Trier wandte - Kirchenrechtliche Untersuchung wurde nicht eingeleitet - Täter gestand die Taten und verstarb 2020 - Begründung der Veröffentlichung zum jetzigen Zeitpunkt: "Weil der Beschuldigte die Tat eingestanden hat und bereits seit mehr als 20 Jahren verstorben ist"

Vor rund 40 Jahren verging sich ein Pfarrer in Bassenheim im Kreis Mayen-Koblenz an einem Kind. Das hat das Bistum Trier öffentlich gemacht. Und es war möglicherweise kein Einzelfall.

Anfang der 1980er Jahre habe sich der damalige Pfarrer Nikolaus Schwerdtfeger der katholischen Pfarrei Bassenheim an einem Kind vergangen, teilte das Bistum Trier am Montag mit. Nach Kenntnis des Bistums war die betroffene Person über mehrere Jahre hinweg Opfer des sexuellen Missbrauchs durch den Geistlichen.

Pfarrer hatte die Taten vor seinem Tod eingestanden

Nikolaus Schwerdtfeger gestand laut Bistum die Taten ein. "Ein strafrechtlicher Prozess gegen ihn konnte nicht zu Ende geführt werden, da er im Jahr 2000 verstarb", heißt es in der Mitteilung weiter. Das Bistum ermutige jetzt mögliche weitere Opfer des Geistlichen, sich ebenfalls zu melden. Diese können sich an die Ansprechpersonen des Bistums Trier wenden oder an die Beratungsstelle "Phoenix" der AWO im Saarland.

Die von dem Missbrauch betroffene Person hatte sich den Angaben zufolge Mitte der 1990er Jahre erstmals an das Bistum Trier gewandt. Eine kirchenrechtliche Voruntersuchung wurde damals allerdings nicht eingeleitet, heißt es in der Mitteilung vom Montag. Die betroffene Person habe aber selbst darum gebeten, den Fall öffentlich zu machen.

Dieser Bitte komme man nach, so das Bistum Trier. Zum einen, weil es ein hohes Interesse an einer Aufarbeitung gebe. Und weil "der Beschuldigte die Tat eingestanden hat und bereits seit mehr als 20 Jahren verstorben ist." (den vollständigen Artikel auf "swr.de" lesen)



Mittwoch, 21. Februar 2024

Bistum Trier: offizielle Stellungnahme der Trierer Betroffenenorganisation "MissBit" zu der Entscheidung des Bischofs, außergerichtliche Vergleichsverhandlungen abzulehnen



MissBit sieht keine Basis mehr für Zusammenarbeit mit Bistum Trier - Kirche lehnt formelle Kooperationsvereinbarung ab

MissBit hat versucht, mit Bischof Ackermann eine formelle Kooperationsvereinbarung zu schließen, die die individuelle Aufarbeitung für Betroffene zum Inhalt hatte. Hierzu hat Ackermann konkrete Vorschläge zur Besetzung einer paritätisch besetzten Kommission, bestehend aus Bistumsvertreter:innen und Mitgliedern von MissBiT, erhalten.
Hauptziel war die Feststellung der begangenen Taten und hernach ein gemeinsam gefasster Vorschlag zur Höhe der Anerkennungszahlung an die UAK in Bonn. Eine vollumfängliche Akteneinsicht sollte ebenfalls Bestandteil der Aufarbeitung sein.
Die Vorschläge wurden dankend entgegengenommen, um sie für die internen Kreise des Bistums zu nutzen. Eine formelle Kooperationsvereinbarung hat Bischof Ackermann abgelehnt.

Bistum Trier lässt es auf Klagen ankommen und schließt Vergleichsverhandlungen aus

Bereits im direkten Gespräch mit MissBiT hat Ackermann aussergerichtliche Vergleichsverhandlungen abgelehnt. Das „Nein“ kam ohne Zögern und ließ keinen Spielraum für Interpretationen. Somit ist die Linie klar: Lieber zwingt er Betroffene in öffentliche Gerichtsverhandlungen. Er nimmt in Kauf, dass Betroffene diesen belastenden Weg gehen müssen, um wirklich Gerechtigkeit zu erfahren. Als Hauptargument wird angeführt, dass das Anerkennungsverfahren der DBK keine Beweise erfordert und „betroffenenorientiert“ sei.

Im jüngsten Regensburger Fall wurde trotz besonderer Schwere eine Summe von 150.000 € festgelegt. Die UKA bleibt damit deutlich unter den 300.000 € des Kölner Urteils. MissBiT bewertet das System der UKA weiterhin als eine ausserhalb jeden Rechtsrahmens stehende Entschädigungslotterie.

Ackermanns Sonderweg im Fall Albertinum Gerolstein

Am offiziellen Anerkennungsystem der Deutschen Bischofskonferenz vorbei leistet Ackermann an Betroffene des Albertinums Gerolstein Zahlungen in Anerkennung des Leids. Er begründet dies mit dem Vorliegen eines geschlossenen Systems. Diese Begründung ist fadenscheinig.
Jede Pfarrgemeinde, in der Kinder, Jugendliche und Schutzbefohlene missbraucht werden, ist als geschlossenes System zu sehen. Täter, Vertuscher und die Machtinteressen der Kirche bilden dabei die Eckpfeiler.
Im Ergebnis ist Ackermann hier freimütig einen Sonderweg gegangen. Einen Sonderweg mit uns zu gehen hat er abgelehnt.

Der lange Weg der Erkenntnis ist in trauriger…

Die Erfahrungen der letzten 14 Jahre Betroffenenarbeit zeigen, dass „Betroffenenorientierung“, „Anerkennung des Leids“ und „Kultur der Aufmerksamkeit“ leere Worthülsen sind. Die Präventionsmaßnahmen werden wie eine Monstranz vor sich hergetragen, dabei hat die Aufdeckung der kriminellen Sexualstraftaten noch gar nicht richtig begonnen.
Nach wie vor wird vertuscht und mit aller Macht das System Kirche geschützt. Es wird nur zugegeben, was MissBiT oder die Presse herausgefunden haben.

Akteneinsicht – mit dem Nasenring durch die Manege geführt!

Jüngster Beleg für die weiterhin täterorientierte Grundhaltung sind die Vorgänge bei der Akteneinsicht für Betroffene.
Mehreren Betroffenen wurden bei einem Akteneinsichtstermin ihre eigene Verfahrensakte, also ihr Antrag auf Anerkennung des Leids und der damit verbundene Schriftverkehr vorgelegt. Unvorstellbar. Man kommt in einer großen Aufgeregtheit zu solch einem bedeutenden Termin und sieht lediglich seine eigene Antragsakte. Ein Frechheit sondergleichen. Süffisant wird dann in weiterem Schriftverkehr gefragt, ob man die Personalakte des Täters gemeint habe?
Offensichtlich müssen Betroffene jetzt auch noch den Aktenplan des Bistums kennen, um die Akten einsehen zu können, die ihren Fall betreffen. Das ist zynisch und verlogen.

Konsequenz: Zivilklagen gegen Bistum Trier

Deshalb zieht MissBiT nun die Konsequenzen und wird sich darauf konzentrieren, Betroffene, die diesen Weg gehen wollen, bei ihren Zivilklagen zu unterstützen. Das wird belastend und kostspielig sein.

MissBiT gründet Hilfsfonds zur Finanzierung von Klagen

Je nach Konstellation wird eine Zivilklage bis 30.000 € und mehr kosten. Rechtschutzversicherungen greifen in der Regel nicht, da diese zum Zeitpunkt der Tat bestanden haben müsssen. Durch unseren Hilfsfonds wollen wir die Voraussetzungen schaffen, dass Betroffene, die ohnehin durch den erlittenen Missbrauch Einbußen in ihrem Lebens-und Berufsweg hinnehmen mussten, die Möglichkeit haben, ihre Ansprüche durchzusetzen. Dazu wollen wir Spenden erbitten und versuchen, Kredite zur Vorfinanzierung der Klagen einzuwerben. Wir rufen die Zivilgesellschaft auf, Betroffene zu unterstützen. Mit Geld, aber auch, indem Personen sich mit uns solidarisieren und uns bei den Prozessen durch ihre Anwesenheit beistehen.
Bisher gehen wir von drei Klagen aus. In einer Mitgliederbefragung haben weitere Personen bekundet, den ersten Prozess abzuwarten und dann über die eigene Klage zu entscheiden. Zudem gehen wir davon aus, dass weitere Klagen von Betroffenen kommen werden, die nicht mit MissBiT in Verbindung stehen.

Für MissBiT e.V.
Hermann Schell, Vorsitzender

21.02.2024

Bistum Trier: Bischof Ackermann lehnt außergerichtlichen Vergleich mit Betroffenen ab

Um Missbrauchsopfern im Bistum Trier den Gang vor Gericht zu ersparen, hatte MissBiT dem Trierer Bischof Ackermann ein außergerichtliches Vergleichsverfahren vorgeschlagen. Dieses hat Bischof jetzt Ackermann abgelehnt.

Verein der Missbrauchsopfer wirft Kirche Vertuschung vor

Der Verein der Missbrauchsopfer im Bistum Trier, MissBiT e.V., zieht eine ernüchternde Bilanz, was die Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs im Bistum Trier betrifft. "Nach wie vor wird vertuscht und mit aller Macht das System Kirche geschützt, so MissBiT. Wenn das Bistum Trier von "Anerkennung des Leids" oder einer "Kultur der Aufmerksamkeit" spreche, seien das alles nur leere Worthülsen.

Außergerichtlicher Vergleich vorgeschlagen

Um Missbrauchsopfern im Bistum Trier den Gang vor Gericht zu ersparen, hatte MissBiT dem Trierer Bischof Ackermann ein außergerichtliches Vergleichsverfahren vorgeschlagen. Eine Kommission aus Vertretern des Bistums und von MissBiT sollte gemeinsam Missbrauchsfälle aufarbeiten und eine Entschädigung für die Opfer vorschlagen.

Bischof Ackermann lehnt Zusammenarbeit mit MissBiT ab

Eine Zusammenarbeit mit MissBiT hat der Trierer Bischof aber abgelehnt, bestätigt das Bistum Trier. Bei den Missbrauchsfällen im ehemaligen bischöflichen Internat Albertinum Gerolstein hatte Ackermann anders entschieden. Da gab es ein außergerichtliches Verfahren des Bistums mit den Betroffenen.
 In den Augen von MissBiT ist das eine weitere Hinhaltetaktik des Bistums. Seit 14 Jahren versuche man vergeblich, bei der Aufarbeitung mit dem Bistum zusammen zu arbeiten.

MissBiT rechnet damit, dass zunächst drei Missbrauchsopfer in Zivilprozessen gegen das Bistum Trier klagen, weitere würden folgen. Die Öffentlichkeit soll in den Verfahren vor Gericht präsent sein und so zeigen, dass sie Missbrauchsopfern den Rücken stärke. (den vollständigen Artikel auf "swr.de" lesen)

Dienstag, 20. Februar 2024

Bistum Trier: Klagen auf Entschädigung werden vorbereitet

Mehr als zehn Menschen, die missbraucht wurden, sind laut einer Opferorganisation bereit, gegen das Bistum Trier zu klagen. Zwei Zivilklagen würden konkret vorbereitet.

Hintergrund ist ein Urteil aus Köln vom Juni des vergangenen Jahres. Erstmals sprach da ein deutsches Gericht einem Opfer sexualisierter Gewalt in der Kirche einen Anspruch auf Schmerzensgeld zu.

Der Vorsitzende des Vereins "Missbrauch im Bistum Trier", kurz MissBit, Hermann Schell, sagte am Montag, dass in mindestens zwei Fällen Zivilklagen auf Entschädigung gegen das Bistum Trier vorbereitet würden. Er wisse von mehr als zehn Betroffenen, die klagebereit seien.

Schell kündigte an, dass MissBit am Mittwoch weitere Einzelheiten mitteilen wird. Einer der Missbrauchsbetroffenen werde erläutern, was eine Klage gegen das Bistum für ihn persönlich bedeute.

Das Bistum werde sich eingehenden Klagen stellen, sagte Sprecherin Judith Rupp. Bislang wisse man allerdings noch nicht, ob Klagen gegen das Bistum bei Gericht eingegangen seien. (den vollständigen Artikel auf "swr.de" lesen)

Freitag, 16. Februar 2024

Bistum Trier: Missbrauchsopfer wollen Bistum Trier verklagen

Nachdem ein Kölner Gericht einem Betroffenen von sexualisierter Gewalt in der Kirche erstmals Schmerzensgeld zugesprochen hat, drohen dem Bistum Trier mehrere solcher Klagen. Dabei geht es um hohe Beträge – und einen neuen Fall.

Das Bistum Trier hat dem Mann bislang 30.000 Euro in Anerkennung des Leids gezahlt. Sein Anwalt fordert nun das Zehnfache, 300.000 Euro, und versucht, eine außergerichtliche Einigung mit dem Bistum zu erzielen. „Die Frist endet Ende des Monats“, sagt Jurist Dymke unserer Redaktion. Er und sein Mandant hofften sehr auf eine Einigung. „Sollte keine außergerichtliche Einigung zustande kommen, dann wäre der nächste Schritt eine Klage“, sagt Dymke.

Laut Missbit-Sprecher Hermann Schell bereiten Anwälte zurzeit zwei weitere Schmerzensgeldklagen gegen das Bistum Trier vor. Es gehe dabei um mehrere hunderttausend Euro. Weitere Details will die Trierer Opfervereinigung erst in der nächsten Woche bekannt geben. 

Seit 2010, dem Beginn des Missbrauchsskandals in Deutschland, hat das Bistum Trier über 2,1 Millionen Euro an finanziellen Leistungen zur Anerkennung des Leids gezahlt, fast 107.000 Euro an Therapiekosten. Hinzu kommen noch einmal 760.000 Euro an Leistungen in Anerkennung psychischen und physischen Missbrauchs im ehemaligen katholischen Internat Albertinum in Gerolstein sowie knapp 40.000 Euro an Aufarbeitungskosten.(den vollständigen Artikel auf "volksfreund.de" lesen)

Freitag, 2. Februar 2024

Bistum Trier: Justizministerium prüft disziplinarrechtliche Verstöße des Staatsanwaltes nach Aktenvernichtung - weitere Ermittlungen gegen Polizisten

Gegen den Saarbrücker Staatsanwalt, der die Dillinger Asservaten vernichten ließ, läuft nun ein Disziplinarverfahren. 

Gegen den Saarbrücker Staatsanwalt, der die Asservaten aus dem Fall des unter Missbrauchsverdachts stehenden und Ende 2022 gestorbenen katholischen Priesters Edmund Dillinger vernichten ließ läuft nun ein Disziplinarverfahren. Das erklärte das Justizministerium am Freitag auf Anfrage der SZ. „Wie in vergleichbaren Fällen üblich, wurde das Disziplinarverfahren für die Dauer der staatsanwaltschaftlichen Prüfung ausgesetzt“, schreibt Dennis Zahedi, Sprecher des Justizministeriums. Und. „Nach erfolgtem Abschluss der strafrechtlichen Prüfung wird das Disziplinarverfahren wieder aufgenommen und geprüft.“

Auf die Anordnung des Staatsanwaltes hin hatte die saarländische Polizei Unterlagen im Juli 2023 aus dem Haus des Missbrauch-Priesters Edmund Dillinger in Friedrichsthal verbrannt. 

Die Vorermittlungen hätten u.a. ergeben, dass der Staatsanwalt „aufgrund einer Mitteilung des polizeilichen Ermittlungsführers“ davon ausgehen konnte, „dass die betreffenden Asservate für den Gegenstand der staatsanwaltschaftlichen Untersuchung nicht mehr von Bedeutung waren.“

Der Eigentümer der Asservate, der Neffe des verstorbenen Edmund Dillinger, hätte gar bei dem „polizeilichen Ermittlungsführer telefonisch auf deren Rückgabe ausdrücklich verzichtet“.  Der Neffe hat dies damals anders dargestellt. Der Katholischen Nachrichtenagentur sagte er damals, die Behauptung, er sei mit der Vernichtung der Dokumente einverstanden gewesen, widerspreche er „in aller Deutlichkeit.“

Die Vorermittlungen gegen den Polizisten, der dem Staatsanwalt die Info gab, dass Dillinger mit der Vernichtung einverstanden sei, werden hingegen „bei der Staatsanwaltschaft Saarbrücken geführt und sind noch nicht abgeschlossen“, schreibt sie. Und was ist nun Gegenstand des Disziplinarverfahrens? „Gegenstand eines jeden Disziplinarverfahrens ist die Prüfung der Verletzung von Dienstpflichten“, schreibt Zahedi. (den vollständigen Artikel auf saarbruecker-zeitung.de" lesen)

Donnerstag, 1. Februar 2024

Bistum Trier: Medien behaupten weiterhin, der Neffe des Priesters habe auf eine Rückgabe des belastenden Materials verzichtet - Klarstellung: Der Neffe hat der Vernichtung des Materials NICHT zugestimmt

Medien behaupten heute u.a, "dass der Neffe des Priesters auf eine Rückgabe (des belastenden Materials, Anm. ca)  verzichtet habe".

Dieser Vorwurf kann und darf nicht stehenbleiben!

Fakt ist, es konnte bis heute nicht nachgewiesen werden, dass der Neffe seine Einwilligung gab, belastendes Material in diesem Ausmaß zu vernichten:

  • Über keines der drei Telefonate zwischen dem Neffen Dillingers und dem Sachbearbeiter bei der Polizei gab es Notizen bzw. Aktenmerke
  • Die Telefonate mussten vielmehr mit Hilfe von Einzelverbindungsnachweisen rekonstruiert werden
  • Was bei diesen drei Telefonaten besprochen wurde, wurde nirgends vermerkt
  • Das letzte dieser Telefonate fand am 4. Juli 2023 statt. Innerhalb weniger Stunden (!) wurde das verbrennbare Material der Müllverbrennungsanlage Velsen zugeführt und vernichtet
  • Über die angebliche Zustimmung des Neffens wurde erst im Nachhinein (!)  - also nach der Verbrennung - ein Aktenvermerk angefertigt
  • Allerdings: Auf diesem nachträglichen Aktenvermerk fehlte die Unterschrift des Neffen!

"Bei der Vernichtung der Asservate im Fall Dillinger hat es erhebliche Dokumentationsmängel beim Landespolizeipräsidium gegeben. Das Innenministerium hat inzwischen die Dienstanweisung verschärft und prüft dienstrechtliche Schritte gegen einen Ermittler.

Drei Telefonate soll der Kripobeamte mit dem Neffen des mutmaßlich pädophilen Priesters Edmund Dillinger aus Friedrichsthal geführt und dabei mit ihm die Vernichtung der Asservate besprochen haben. Nach Angaben des Innenministeriums fanden diese Gespräche am 25. und 26. Mai sowie am 4. Juli statt. Einen Tag danach, am 5. Juli, seien die Asservate dann der „Müllverbrennungsanlage Velsen zugeführt und damit vernichtet“ worden.

Keine Notizen zu Telefongesprächen

Das Ministerium hat nun auf SR-Anfrage bestätigt, dass es über diese drei Telefonate keinerlei Notizen oder Vermerke des Sachbearbeiters gibt. Die Telefonate mussten vielmehr „rekonstruiert“ werden. Sie ließen sich, so das Ministerium, anhand der Einzelverbindungsnachweise belegen.

Das jedoch bedeutet, dass man über die Telefonanlage lediglich feststellen konnte, dass der Beamte mit dem Dillinger-Neffen an diesen drei Tagen telefoniert hat. Was dabei besprochen wurde, ist nirgends vermerkt. So bleibt es dabei: Aussage steht gegen Aussage. Der Neffe bestreitet, der Vernichtung der Asservate – etwa der Terminkalender seines Onkels – zugestimmt zu haben.

Ministerium verweist auf Regelungslücken

Über diese mutmaßliche Zustimmung wurde dann erst im Nachhinein, nach erfolgter Verbrennung, der erste schriftliche Vermerk gefertigt. Die Asservate seien auf Anordnung des Staatsanwalts und in „Abstimmung mit dem Berechtigten (Neffe)“ verbrannt worden. Aber auch dieser Vermerk vom 5. Juli ist juristisch vermutlich nicht das Papier wert, auf das er geschrieben wurde. Es gibt nämlich einen gravierenden Mangel: Es fehlt die Unterschrift des Neffen. Das sei ein Fehler, räumt das Innenministerium erneut ein.

Es ist nicht der einzige Fehler im Asservatenskandal beim Landespolizeipräsidium (LPP) und der Staatsanwaltschaft. Denn grundsätzlich ist laut Innenministerium „der Gang von Asservaten lückenlos zu dokumentieren“. Das sei in einer Dienstanweisung aus dem Jahr 2003 so geregelt. Allerdings weise diese „DA Asservate“ Regelungslücken auf. Welche genau, teilte das Innenministerium nicht mit. (Quelle: SR, 31.07.2024)

Bistum Trier: Keine Ermittlungen gegen Saarbrücker Staatsanwaltschaft, nachdem Beweismittelvernichtung im Fall Edmund Dillinger

Die Vernichtung von Asservaten im Missbrauchsfall Edmund Dillinger hatte im vergangenen Sommer für Empörung gesorgt. Gegen den Staatsanwalt, der diese angeordnet hatte, wird nicht ermittelt werden.

Saarbrücken (dpa/lrs) - Nach der Vernichtung von Asservaten aus dem Nachlass des unter Missbrauchsverdachts stehenden und Ende 2022 gestorbenen Priesters Edmund Dillinger wird es keine Ermittlungen gegen den Staatsanwalt geben, der die Vernichtung angeordnet hatte. Das teilte die Generalstaatsanwaltschaft Saarbrücken am Donnerstag mit. Prüfungen hätten ergeben, dass kein Anfangsverdacht der Begehung einer Straftat durch den Saarbrücker Staatsanwalt bestehe.

Der Staatsanwalt habe die Vernichtung angeordnet, weil er davon ausging, dass die Asservate für Ermittlungen gegen noch lebende mögliche Mittäter "nicht mehr von Bedeutung" waren, teilte die Generalstaatsanwaltschaft mit. Grundlage sei eine Mitteilung des polizeilichen Ermittlungsführers gewesen, der die Asservate zuvor ausgewertet habe. Der Polizist habe dem Staatsanwalt zudem mitgeteilt, dass der Neffe des verstorbenen Priesters, der als Nachkomme Eigentümer sei, telefonisch auf die Rückgabe der Unterlagen "ausdrücklich" verzichtet habe.

Die Vernichtung eines Großteils der Asservate aus dem Nachlass des früheren Priesters aus Friedrichsthal im Saarland hatte im vergangenen Sommer für Empörung gesorgt, weil das Material somit Experten einer Aufarbeitungskommission im Bistum Trier und Opferverbänden zur Auswertung nicht mehr Verfügung steht. Zu dem verbrannten Material gehörten unter anderem rund 6850 Dias des früheren Geistlichen und 43 Jahresterminkalender in Taschenbuchformat.

Der ehemalige Priester steht im Verdacht, ab den 1960er-Jahren Jugendliche sexuell missbraucht und in teils pornografischen Posen fotografiert haben. Dillingers Neffe hatte nach dem Tod des Mannes zig ungerahmte Dia-Aufnahmen in dessen Haus gefunden - und war damit im April an die Öffentlichkeit gegangen. Die Staatsanwaltschaft hatte das Material in dem Haus sichergestellt. Edmund Dillinger war mit 87 Jahren gestorben.

Die Generalstaatsanwaltschaft teilte mit, es gebe weiter Vorermittlungen gegen den polizeilichen Ermittlungsführer. Und: Nach dem Vorfall seien die internen Regeln der Staatsanwaltschaft Saarbrücken zum Umgang mit Asservaten überarbeitet worden: Asservate dürften jetzt nur noch mit schriftlichem Einverständnis des letzten Besitzers vernichtet werden, hieß es.

Für die Vernichtung der Asservate im Fall Dillinger hatte sich Generalstaatsanwalt Manfred Kost später entschuldigt. Er bezeichnete dies als Fehler, der leider nicht mehr rückgängig gemacht werden könne. (Quelle: dpa)



Samstag, 20. Januar 2024

Bistum Trier: ehemaliger Pfarrer von Freisen legt Rekurs gegen Urteil des Kirchengerichts ein

Der ehemalige Pfarrer von Freisen, der vom Kirchengericht Köln zu der Höchststrafe, der Entlassung aus dem Klerikerstand, verurteilt wurde hat gegen das Urteil des Kirchengerichts Rekurs eingelegt.

Somit geht das kirchliche Strafverfahren gegen den ehemaligen Freisener Pfarrer, der wegen des Vorwurfs des sexuellen Missbrauchs in Köln vor Gericht stand, geht in die nächste Runde.

Auf Nachfrage der SZ teilt am Freitag die Pressestelle des Bistums Trier mit: „Das Dikasterium für die Glaubenslehre hat Bischof Ackermann mitgeteilt, dass der frühere Pfarrer von Freisen gegen das Urteil des Kirchengerichts Köln Rekurs eingelegt hat. Wie lange das Rekursverfahren dauern wird, entzieht sich unserer Kenntnis.“ Damit sei das Urteil weiterhin nicht rechtskräftig. (den vollständigen Artikel auf "saarbruecker-zeitung.de" lesen)

Das Landgericht Saarbrücken hatte den ehemaligen Pfarrer von Freisen im Februar 2023 bereits zu einer Bewährungsstrafte von einem Jahr und acht Monaten verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der heute 70jährige im Jahr 1997 einen damals 14jährigen Messdiener sexuell genötigt hatte. Gegen den ehemaligen Pfarrer von Freisen wurde bereits mehrfach wegen sexueller Übergriffe ermittelt. Die Staatsanwaltschaft musste diese Verfahren allerdings wegen Verjährung oder fehlender Nachweise einstellen. In dem Prozess beim Landgericht Saarbrücken berichteten mehrere inzwischen erwachsene Männer von ähnlichen Übergriffen. (ca)